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   BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05   

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https://dejure.org/2008,1707
BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05 (https://dejure.org/2008,1707)
BVerfG, Entscheidung vom 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05 (https://dejure.org/2008,1707)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 1778/05 (https://dejure.org/2008,1707)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Sachliche Rechtfertigungsgründe für die Ungleichbehandlung der Vergleichsgruppen der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung und der beihilfeberechtigten Beamten

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2 S. 1

  • diekmann-rechtsanwaelte.de

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2 § 92
    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Viagra auf Kassenrezept

  • nikolaus-beschluss.de (Kurzinformation)

    Viagra® - erektile Dysfunktion wg. Diabetes

  • medizinrecht-blog.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept erfolglos

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Ablehnung von Viagra auf Kassenrezept

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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05
    Die gesetzliche Krankenversicherung beruht auf dem Grundkonzept, dass die Versicherten bei Eintritt von Krankheit unabhängig von der Höhe ihrer Beiträge eine bedarfsgerechte medizinische Versorgung erhalten (vgl. BVerfGE 115, 25 ).

    Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht von Verfassungs wegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist (vgl. BVerfGE 115, 25 ).

  • BVerfG, 18.06.1998 - 1 BvR 1114/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde des Vereins "Universelles Leben"

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05
    Bei Urteilsverfassungsbeschwerden erfordert dies in der Regel eine ins Einzelne gehende, argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, NVwZ 1998, S. 949; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3557).
  • BVerwG, 15.12.2005 - 2 C 35.04

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05
    Die Krankheitsvorsorge aufgrund von Beihilfe und Privatversicherung unterscheidet sich damit von der gesetzlichen Krankenversicherung sowohl im Hinblick auf die verfassungsrechtliche Verankerung, die Finanzierung, die Leistungsvoraussetzungen, das Leistungsspektrum als auch die Leistungsformen (vgl. BVerwGE 125, 21 ).
  • BVerfG, 20.03.2001 - 1 BvR 491/96

    Altersgrenze für Kassenärzte

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05
    Gerade im Gesundheitswesen hat der Kostenaspekt für gesetzgeberische Entscheidungen erhebliches Gewicht (vgl. BVerfGE 103, 172 ).
  • BVerfG, 27.04.2000 - 2 BvR 75/94

    Mangels Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Verwertung

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05
    Bei Urteilsverfassungsbeschwerden erfordert dies in der Regel eine ins Einzelne gehende, argumentative Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juni 1998 - 1 BvR 1114/98 -, NVwZ 1998, S. 949; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. April 2000 - 2 BvR 75/94 -, NJW 2000, S. 3557).
  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 25/03 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel

    Auszug aus BVerfG, 28.02.2008 - 1 BvR 1778/05
    das Urteil des Bundessozialgerichts vom 10. Mai 2005 - B 1 KR 25/03 R -.
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem

    Denn der Gesetzgeber hat in verhältnismäßiger Weise von seinem Gestaltungsrecht Gebrauch gemacht, den Bereich der Eigenvorsorge zu umreißen (vgl insgesamt BSGE 102, 30 = SozR 4-2500 § 34 Nr. 4, RdNr 11 ff mwN; zu den mittleren Tageskosten einer topischen Basistherapie von 0, 99 Euro vgl 3.1 der Leitlinie der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft "Neurodermitis", AWMF-Leitlinien-Register Nr. 013/027, Stand 04/2008; zur Zulässigkeit abweichender Regelungen gegenüber dem beamtenrechtlichen Beihilferecht vgl zB BSG SozR 4-2500 § 27a Nr. 12 - Kryokonservierung mwN; BVerfG Beschluss vom 28.2.2008 - 1 BvR 1778/05 - juris; BVerwG Urteil vom 5.5.2010 - 2 C 12/10 - ZBR 2011, 126, RdNr 17 mwN).
  • BVerfG, 07.05.2014 - 1 BvR 3571/13

    Keine Verletzung von Grundrechten durch den vollständigen Ausschluss des im

    Soweit die Beschwerdeführer darüber hinaus nur pauschal eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots (Art. 3 Abs. 1 GG) durch die "Retaxation auf Null" in Bezug auf verschiedene Vergleichsgruppen wie Vertragsärzte, Leistungserbringer außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung sowie die gesetzlichen Krankenkassen rügen, fehlt es an der erforderlichen Auseinandersetzung mit nahe liegenden Gründen für eine Differenzierung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 28. Februar 2008 - 1 BvR 1778/05 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Dezember 2009 - 2 BvR 1957/08 -, juris).
  • VGH Bayern, 14.07.2015 - 14 B 13.654

    Bayerische Beamte mit gravierender Sehschwäche erhalten Beihilfe für Sehhilfe

    Denn die Sicherungssysteme "gesetzliche Krankenversicherung" und "private Eigenvorsorge mit ergänzender Beihilfe" weisen grundlegende Strukturunterschiede auf (vgl. BVerfG (Kammer), B.v. 28.2.2008 - 1 BvR 1778/05 - juris Rn. 3; BVerwG, U.v. 5.5.2010 - 2 C 12.10 - ZBR 2011, 126 Rn. 17).
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