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   BVerfG, 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09   

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BVerfG, 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09 (https://dejure.org/2009,6206)
BVerfG, Entscheidung vom 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09 (https://dejure.org/2009,6206)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Dezember 2009 - 1 BvR 1781/09 (https://dejure.org/2009,6206)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung von Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe zur Rechtsverteidigung gegen eine zivilgerichtliche Berufung nach einem Obsiegen in der ersten Instanz

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen eine Berufung nach einem Obsiegen in der ersten Instanz; Weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und weniger Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe zur Verteidigung gegen eine Berufung nach einem Obsiegen in der ersten Instanz; Weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und weniger Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes aus Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. dem ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 987
  • FamRZ 2010, 530
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09
    Die für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Rechtsfragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347; - 92, 122 [124]; - 122, 39 [48 f.]).

    a) Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gebietet keine vollständige Gleichstellung, aber eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und weniger Bemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 [356]).

    Er braucht aber nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347 [357]; - 92, 122 [124]; - 122, 39 [49]).

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09
    Die für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Rechtsfragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347; - 92, 122 [124]; - 122, 39 [48 f.]).

    Der weniger Bemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 [130 f.]; - 63, 380 [395]; - 122, 39 [49]).

    Er braucht aber nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347 [357]; - 92, 122 [124]; - 122, 39 [49]).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09
    Danach darf weniger Bemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 [130 f.]; - 22, 83 [86]; - 63, 380 [394 f.]).

    Der weniger Bemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 [130 f.]; - 63, 380 [395]; - 122, 39 [49]).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09
    Danach darf weniger Bemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 [130 f.]; - 22, 83 [86]; - 63, 380 [394 f.]).

    Der weniger Bemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 [130 f.]; - 63, 380 [395]; - 122, 39 [49]).

  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat bislang offengelassen, in welchen Grenzen entgegen dem für sich eindeutigen Wortlaut des § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO möglicherweise eine Prüfung der Erfolgsaussichten oder des Mutwillens auch bei dem in der Vorinstanz siegreichen Verfahrensbeteiligten erlaubt oder gar geboten ist (vgl. BVerfGE 71, 122 [133]).

    Denn es entfernt sich in seiner Rechtsanwendung so weit von dem § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO zugrunde liegenden Rechtsgedanken, wonach mit dem Obsiegen in der Vorinstanz eine gewisse Erfolgsaussicht auch für die nächste Instanz erwiesen ist (vgl. BVerfGE 71, 122 [132]), dass der Beschwerdeführer von der Rechtsverteidigung in der Berufungsinstanz in verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbarer Weise ausgeschlossen wird.

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09
    Die für die Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Rechtsfragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347; - 92, 122 [124]; - 122, 39 [48 f.]).

    Er braucht aber nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 81, 347 [357]; - 92, 122 [124]; - 122, 39 [49]).

  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09
    Danach darf weniger Bemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 [130 f.]; - 22, 83 [86]; - 63, 380 [394 f.]).
  • BVerfG, 09.01.1990 - 2 BvR 1631/88

    Prozeßkostenhilfe im Berufungsrechtszug des Verwaltungsstreitverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09
    Insbesondere, ob die Prüfung der Erfolgsaussichten erlaubt oder geboten ist, wenn sich das angefochtene Urteil als eindeutige Fehlentscheidung erweist, hat das Bundesverfassungsgericht ausdrücklich dahinstehen lassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Januar 1990 - 2 BvR 1631/88 -, juris).
  • BAG, 18.08.2016 - 8 AZB 16/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung

    Einer weniger bemittelten Partei darf die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu einer bemittelten Partei nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfG 29. Dezember 2009 - 1 BvR 1781/09 - Rn. 12; 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - Rn. 20 f.; BAG 28. April 2016 - 8 AZB 65/15 - Rn. 21) .
  • BAG, 28.04.2016 - 8 AZB 65/15

    Prozesskostenhilfe - Begriff des Einkommens iSv. § 115 Abs. 1 Satz 2 ZPO -

    Einer weniger bemittelten Partei darf die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu einer bemittelten Partei nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfG 29. Dezember 2009 - 1 BvR 1781/09 - Rn. 12; 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - Rn. 20 f.) .
  • BAG, 19.10.2016 - 8 AZB 23/16

    Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung - unterlassene Mitteilung einer

    Einer weniger bemittelten Partei darf die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu einer bemittelten Partei nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfG 29. Dezember 2009 - 1 BvR 1781/09 - Rn. 12; 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - Rn. 20 f.; BAG 28. April 2016 - 8 AZB 65/15 - Rn. 21) .
  • BAG, 23.04.2018 - 9 AZB 5/18

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - PKH-Antrag des Rechtsmittelgegners vor

    Einer weniger bemittelten Partei darf die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung im Vergleich zu einer bemittelten Partei nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfG 29. Dezember 2009 - 1 BvR 1781/09 - Rn. 12; 19. Februar 2008 - 1 BvR 1807/07 - Rn. 20 f.; BAG 28. April 2016 - 8 AZB 65/15 - Rn. 21) .

    Dabei braucht der weniger Bemittelte allerdings nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfG 29. Dezember 2009 - 1 BvR 1781/09 - aaO mwN) .

  • BVerfG, 13.04.2011 - 1 BvR 689/11

    Ablehnung der Auslagenerstattung sowie der PKH-Bewilligung und Beiordnung eines

    b) Im vorliegenden Fall hat das Oberlandesgericht zwar seine angegriffene Ausgangsentscheidung im Hinblick auf § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO korrigiert (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. Dezember 2009 - 1 BvR 1781/09 -, NJW 2010, S. 987 f. Rn. 13 ff.).
  • OLG Rostock, 17.01.2011 - 1 W 53/09

    Prozesskostenhilfe: Beiordnung eines nicht ortsansässigen Rechtsanwalts

    Er braucht aber nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.12.2009 - 1 BvR 1781/09, NJW 2010, 987, juris Tz. 12 sowie Beschluss vom 12.11.2007 - 1 BvR 48/05, FamRZ 2008, 131, juris Tz. 13; Zöller/Geimer, a.a.O., vor § 114 Rn. 1, jeweils m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 08.06.2010 - 6 WF 56/10

    Einstweiliges Anordnungsverfahren für Kindesunterhalt: Verweisung des bedürftigen

    Der weniger Bemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (BVerfG FamRZ 2010, 530 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 23.10.2014 - 5 C 14.1925

    Mutwilligkeit einer Rechtsverfolgung i.S.v. § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO liegt

    Diese seit 1. Januar 2014 geltende Regelung kodifiziert im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Dezember 2009 (Az. 1 BvR 1781/09 - NJW 2010, 988) die bis dahin herrschende Rechtsprechung (vgl. Kopp/Schenke, VwGO, 20. Aufl. 2014, § 166 Rn. 9) und konkretisiert den Begriff der Mutwilligkeit dahingehend, dass eine weniger bemittelte Partei in ihrem prozessualen Verhalten nicht von demjenigen abweichen darf, das ein ausreichend Bemittelter in der gleichen prozessualen Lage zeigen würde (vgl. LAG Hamburg, B.v. 1.12.2003 - 6 Ta 23/03 - juris Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 23.02.2010 - 6 UF 140/09

    Kindschaftssache: Anforderung an die Annahme einer Zustimmung des anderen

    Den Eltern ist nach §§ 76 Abs. 1 FamFG, 114 ZPO - hinsichtlich des Vaters in Verbindung mit § 119 Abs. 1 S. 2 ZPO (ungeachtet des schweren Verfahrensmangels der angefochtenen Entscheidung, vgl. dazu auch BVerfG, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - 1 BvR 1781/09 -, juris) - die nachgesuchte Prozesskostenhilfe für die Beschwerdeinstanz zu bewilligen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.12.2014 - L 25 AS 2837/13

    Prozesskostenhilfe - Mutwilligkeit - Aufteilung in mehrere Klageverfahren - ein

    Dieses Auslegungsergebnis berücksichtigt die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die sich aus Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip nach Artikel 20 Abs. 3 GG ergeben (vgl. hierzu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. November 2009 - 1 BvR 2455/08 = NJW 2010, 988 und Beschluss vom 29. Dezember 2009 - 1 BvR 1781/09 = NJW 2010, 987).
  • LAG Köln, 02.03.2011 - 1 Ta 375/10

    Versagung der Prozesskostenhilfe bei fehlender Erfolgsaussicht eine

  • OVG Saarland, 24.03.2010 - 1 D 43/10

    Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit; nichtdeutscher Ehegatte eines

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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.07.2010 - 1 BvR 1781/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19402
BVerfG, 26.07.2010 - 1 BvR 1781/09 (https://dejure.org/2010,19402)
BVerfG, Entscheidung vom 26.07.2010 - 1 BvR 1781/09 (https://dejure.org/2010,19402)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 1 BvR 1781/09 (https://dejure.org/2010,19402)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    RVG § 14 Abs. 1; RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 1 BvR 1781/09
    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 8.000 EUR (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 RVG; vgl. BVerfGE 79, 365 ).
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