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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17, 1 BvR 1781/17   

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https://dejure.org/2018,25751
BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17, 1 BvR 1781/17 (https://dejure.org/2018,25751)
BVerfG, Entscheidung vom 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17, 1 BvR 1781/17 (https://dejure.org/2018,25751)
BVerfG, Entscheidung vom 15. August 2018 - 1 BvR 1780/17, 1 BvR 1781/17 (https://dejure.org/2018,25751)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Bundesverfassungsgericht

    Regelungen zur Vergabe von Versorgungsaufträgen gemäß der Dialysevereinbarung ist verfassungsrechtlich unbedenklich

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 S 2 GG, § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 2 Abs 7 BMV-Ä, Anl 9.1 § 4 Abs 1a S 1 BMV-Ä
    Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Vergabe von Versorgungsaufträgen gem der Dialysevereinbarung (§ 2 Abs 7 BMV-Ä iVm Anl 9.1 BMV-Ä) verfassungsrechtlich unbedenklich - Hinreichende Ermächtigungsgrundlage für Beschränkung der Mitnahme von Versorgungsaufträgen gem Anl ...

  • Wolters Kluwer

    Verlegung eines nach Anlage 9.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) erteilten Versorgungsauftrags zur Erbringung von Dialyseleistungen an einen anderen Praxisstandort

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Vergabe von Versorgungsaufträgen gem der Dialysevereinbarung (§ 2 Abs 7 BMV-Ä iVm Anl 9.1 BMV-Ä) verfassungsrechtlich unbedenklich - Hinreichende Ermächtigungsgrundlage für Beschränkung der Mitnahme von Versorgungsaufträgen gem Anl ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verlegung eines nach Anlage 9.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte ( BMV-Ä ) erteilten Versorgungsauftrags zur Erbringung von Dialyseleistungen an einen anderen Praxisstandort

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Regelungen zur Vergabe von Versorgungsaufträgen gem der Dialysevereinbarung (§ 2 Abs 7 BMV-Ä iVm Anl 9.1 BMV-Ä) verfassungsrechtlich unbedenklich - Hinreichende Ermächtigungsgrundlage für Beschränkung der Mitnahme von Versorgungsaufträgen gem Anl ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Dialysegenehmigung kann bei Ausscheiden aus Nephrologen-BAG nicht mitgenommen werden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dialysevereinbarung - und die Regelungen zur Vergabe von Versorgungsaufträgen

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 22 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Vergabe von Versorgungsaufträgen gem. der Dialysevereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 835
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 16.07.2004 - 1 BvR 1127/01

    Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Versagung

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17
    Leistungserbringer innerhalb der vertragsärztlichen Versorgung profitieren einerseits von den Vorteilen des öffentlich-rechtlichen Systems des Vertragsarztrechts, müssen im Interesse der Funktionsfähigkeit und Finanzierbarkeit des Systems unter Umständen aber auch Einschränkungen hinnehmen, die ihnen das Berufsrecht nicht abverlangt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2004 - 1 BvR 1127/01 -, juris, Rn. 28).

    Es handelt sich daher nicht um einen Eingriff in den Status der betroffenen Ärzte (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2004, a.a.O., Rn. 21).

  • BVerfG, 13.07.2004 - 1 BvR 1298/94

    Notarkassen

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17
    Im Blick auf den jeweiligen Sachbereich und auf die Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes, insbesondere die Intensität der Grundrechtseingriffe, ist zu beurteilen, wie weit die gesetzlichen Vorgaben ins Einzelne gehen müssen (vgl. BVerfGE 98, 218 ; 111, 191 ).

    Der Parlamentsvorbehalt gewährleistet aber nicht nur, dass der demokratische Gesetzgeber die Aufgaben und Regelungsgegenstände festlegt, die zur selbstverantworteten Gestaltung freigegeben werden, die gesetzlichen Regelungen haben auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips an die Delegation von Normsetzung an die Träger funktionaler Selbstverwaltung zu genügen (vgl. hierzu im Einzelnen BVerfGE 111, 191 ; 146, 164 ).

  • BVerfG, 10.03.1992 - 1 BvR 454/91

    Akademie-Auflösung

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17
    Im Übrigen enthält Art. 12 Abs. 1 GG keine Bestandsgarantie für einen einmal gewählten Arbeitsplatz (vgl. BVerfGE 85, 360 ; 92, 140 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2016 - 1 BvR 1326/15 -, juris, Rn. 45).
  • BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93

    Sonderkündigung

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17
    Im Übrigen enthält Art. 12 Abs. 1 GG keine Bestandsgarantie für einen einmal gewählten Arbeitsplatz (vgl. BVerfGE 85, 360 ; 92, 140 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2016 - 1 BvR 1326/15 -, juris, Rn. 45).
  • BVerfG, 26.09.2016 - 1 BvR 1326/15

    § 19 Abs. 3 der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV) verstößt gegen

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17
    Im Übrigen enthält Art. 12 Abs. 1 GG keine Bestandsgarantie für einen einmal gewählten Arbeitsplatz (vgl. BVerfGE 85, 360 ; 92, 140 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. September 2016 - 1 BvR 1326/15 -, juris, Rn. 45).
  • BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04

    Kommunikationsverbindungsdaten

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17
    Ihre Ausführungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Nennung des Grundrechts, ohne sich mit dessen Schutzbereich oder diesbezüglich bereits ergangener Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend auseinanderzusetzen und darzulegen, warum sie die mit den Verfassungsbeschwerden angegriffenen Entscheidungen in ihrem Recht auf Eigentum verletzen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17
    Dass der Gesetzgeber das Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung mit unbestimmten Rechtsbegriffen definiert, ist verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGE 115, 25 ) und ergibt sich schon aus der Eigenart des zu ordnenden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 106, 275 ).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17
    Im Blick auf den jeweiligen Sachbereich und auf die Eigenart des betroffenen Regelungsgegenstandes, insbesondere die Intensität der Grundrechtseingriffe, ist zu beurteilen, wie weit die gesetzlichen Vorgaben ins Einzelne gehen müssen (vgl. BVerfGE 98, 218 ; 111, 191 ).
  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17
    Ihre Ausführungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Nennung des Grundrechts, ohne sich mit dessen Schutzbereich oder diesbezüglich bereits ergangener Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend auseinanderzusetzen und darzulegen, warum sie die mit den Verfassungsbeschwerden angegriffenen Entscheidungen in ihrem Recht auf Eigentum verletzen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvR 1790/94

    Finanzielle Unterstützung für kommunale Wählervereinigungen, hier: Erfolglose

    Auszug aus BVerfG, 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17
    Ihre Ausführungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Nennung des Grundrechts, ohne sich mit dessen Schutzbereich oder diesbezüglich bereits ergangener Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend auseinanderzusetzen und darzulegen, warum sie die mit den Verfassungsbeschwerden angegriffenen Entscheidungen in ihrem Recht auf Eigentum verletzen (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 99, 84 ; 115, 166 ; 130, 1 ).
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

  • BVerfG, 08.07.2010 - 2 BvR 520/07

    Verweigerung der Zulassung eines besonders qualifizierten Kardiologen zur

  • BVerfG, 17.02.2016 - 1 BvL 8/10

    Wesentliche Entscheidungen zur Akkreditierung von Studiengängen muss der

  • BVerfG, 11.07.2013 - 2 BvR 2302/11

    Therapieunterbringungsgesetz entspricht bei verfassungskonformer Auslegung dem

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

  • BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die

  • BVerfG, 14.01.2014 - 1 BvR 2998/11

    Partielle Nichtigkeit der Regelungen über den Ausschluss von Rechtsanwalts- und

  • BVerfG, 12.07.2017 - 1 BvR 2222/12

    Verfassungsbeschwerden gegen die Beitragspflicht für Pflichtmitglieder der

  • BSG, 03.04.2019 - B 6 KA 64/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft -

    Diese Maßstäbe gelten auch für Drittanfechtungsklagen im Rahmen der Versorgung mit Dialyseleistungen (zusammenfassend zuletzt BSG Urteil vom 15.3.2017 - B 6 KA 18/16 R - SozR 4-5540 Anl 9.1 Nr. 11 RdNr 32 mwN; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde nicht zur Entscheidung angenommen: BVerfG Beschluss vom 15.8.2018 - 1 BvR 1780/17 - ZMGR 2019, 26).

    Dem steht die Bestimmung in § 4 Abs. 1b Anlage 9.1 BMV-Ä entgegen, der zufolge der Versorgungsauftrag bei der Dialysepraxis verbleibt, wenn bei gemeinschaftlicher Berufsausübung ein Arzt aus der Dialysepraxis ausscheidet (sog Mitnahmeverbot; zu dessen Entwicklung s BSG Urteil vom 15.3.2017 - B 6 KA 18/16 R - SozR 4-5540 Anl 9.1 Nr. 11 RdNr 37, 41 ff; zur Verfassungsmäßigkeit BSG, aaO, RdNr 63 ff sowie BVerfG Beschluss vom 15.8.2018 - 1 BvR 1780/17 ua - ZMGR 2019, 26 RdNr 20 ff, 23 ff) .

    Nur wenn auch diese Regelungen für den Fall der Auflösung einer überörtlichen BAG modifiziert würden, wäre eine Gefährdung des gerechtfertigten Ziels des Mitnahmeverbots, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Dialyseversorgung zu sichern (BVerfG Beschluss vom 15.8.2018 - 1 BvR 1780/17 ua - ZMGR 2019, 26 RdNr 23) , als Folge der vom LSG befürworteten einschränkenden Auslegung auszuschließen.

    Das Grundrecht der Berufsfreiheit des einzelnen Arztes (Art. 12 Abs. 1 GG) , der sich freiwillig mit anderen Ärzten zur gemeinschaftlichen Erbringung von Dialyseleistungen zusammengeschlossen und als Einzelarzt eine Genehmigung zur Übernahme eines entsprechenden Versorgungsauftrags weder beantragt noch erhalten hat, steht dem nicht entgegen (zur Förderung der gemeinschaftlichen Berufsausübung als Rechtfertigung für Einschränkungen der Berufsfreiheit im Bereich der Dialyse s BVerfG Beschluss vom 15.8.2018 - 1 BvR 1780/17 ua - ZMGR 2019, 26 RdNr 23) .

  • BVerwG, 26.10.2023 - 5 C 6.22

    Berliner Obergrenze für monatliche Zuzahlungen der Eltern für die Betreuung in

    Die diesbezüglichen Anforderungen des Demokratie- und Rechtsstaatsprinzips gelten auch für die Rechtsetzung durch Normverträge, die zwischen Trägern der mittelbaren Staatsverwaltung abgeschlossen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. August 2018 - 1 BvR 1780/17 u. a. - juris Rn. 21).
  • BSG, 24.10.2018 - B 6 KA 45/17 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Qualitätssicherungsvereinbarung Spezial-Labor auch

    Der Erlaubnisvorbehalt hat seine Grundlage wie dargelegt in § 135 Abs. 2 S 1 SGB V und damit in einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Regelung, die Umfang und Grenzen der Rechtsetzungsbefugnis der Bundesmantelvertragspartner deutlich erkennen lässt (zu § 135 Abs. 2 iVm Vereinbarung von Qualifikationsvoraussetzungen gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 16.7.2004 - 1 BvR 1127/01 - SozR 4-2500 § 135 Nr. 2 RdNr 20 = Juris RdNr 19; zu § 135 Abs. 2 iVm der Zytologie-Vereinbarung vgl BSG Urteil vom 18.3.1998 - B 6 KA 23/97 R - BSGE 82, 55 = SozR 3-2500 § 135 Nr. 9 = Juris RdNr 19 ff; ebenso zu der deutlich allgemeiner gefassten Ermächtigungsgrundlage in § 82 Abs. 1 SGB V und § 72 Abs. 2 SGB V: BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 15.8.2018 - 1 BvR 1780/17 - GesR 2018, 661 = Juris RdNr 22) .
  • OVG Rheinland-Pfalz, 23.08.2018 - 6 A 11730/17

    Actus contrarius; Akzessorietät; Auslegung eines Verwaltungsakts;

    Dieser verpflichtet den parlamentarischen Gesetzgeber, wesentliche, für die Grundrechtsverwirklichung maßgebliche Regelungen selbst zu treffen und nicht anderen Normgebern oder der Exekutive zu überlassen (vgl. zum verfassungsrechtlichen Maßstab zuletzt BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 BvL 3/14 -, juris Rn. 116 und BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. August 2018 - 1 BvR 1780/17 -, juris Rn. 17 ff. m.w.N.).
  • BSG, 04.11.2021 - B 6 KA 13/20 R

    Erbringung von Dialyseleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung

    Allerdings ist der Radius von 10 km nach § 6 Abs. 1 Satz 6 der Anlage 9.1 BMV-Ä, die ihre gesetzliche Grundlage in § 72 Abs. 2 iVm § 82 Abs. 2 SGB V findet (vgl BVerfG Kammerbeschluss vom 15.8.2018 - 1 BvR 1780/17 - juris) , im Bereich der Versorgung mit Dialyseleistungen nur für Regionen maßgebend, die nach § 7 Abs. 2 iVm Anlage 3.1 BedarfsplRL in der bis zum 31.12.2012 geltenden Fassung der Raumordnungskategorie 1, 5 oder dem Ruhrgebiet zugeordnet waren.
  • BSG, 27.01.2021 - B 6 A 1/19 R

    Ist der Bewertungsausschuss befugt, im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für

    Der Gesetzgeber habe sich in § 82 Abs. 1 SGB V und § 72 Abs. 2 SGB V seiner Rechtssetzungsbefugnis nicht völlig entäußert, sondern regele die grundrechtlich wesentlichen Fragen in hinreichendem Maße selbst (vgl zu den Einzelheiten BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 15.8.2018 - 1 BvR 1780/17, 1 BvR 1781/17 - SozR 4-5540 Anl 9.1 Nr. 13 RdNr 21 f) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2018 - L 11 KR 68/18

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes durch eine

    Insoweit geht es i.S.d. vom BVerfG entwickelten Stufentheorie (hierzu schon Urteil vom 11.06.1958 - 1 BvR 596/56 - (Apothekenurteil); vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 16.03.2000 - 1 BvR 1453/99 -) letztlich um eine Zumutbarkeitskontrolle (BVerfG, Beschluss vom 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17 - Senat, Beschluss vom 16.11.2015 - L 11 KA 42/15 B ER - m.w.N.).

    Anerkannt ist insofern, dass diese zu den Gemeinwohlbelangen von hoher Bedeutung zählt, die Vorrang vor der ungehinderten Berufsausübungsfreiheit haben (BVerfG, Beschluss vom 15.08.2018 - 1 BvR 1780/17 - Beschluss vom 12.06.1990 - 1 BvR 355/86 - Beschluss vom 31.10.1984 - 1 BvR 35/82 - vgl. auch BSG, Urteil vom 23.07.2002 - B 3 KR 63/01 R - LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.12.2006 - L 10 B 21/06 KA ER -).

  • BSG, 17.03.2021 - B 6 KA 27/20 B

    Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Computertomographie

    Er habe sich dabei auf plausible Annahmen stützen können, insbesondere auf das "Phänomen der angebotsinduzierten Nachfrage" (vgl BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 27.4.2001 - 1 BvR 1282/99 - MedR 2001, 639 = juris RdNr 7 unter Hinweis auf die Begründung zum Entwurf eines Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung , BT-Drucks 12/3608 S 98; zur Gefährdung der Finanzierbarkeit der gesetzlichen Krankenversicherung durch die Verschärfung der Überversorgungsproblematik vgl auch BVerfG Kammerbeschluss vom 13.1.1994 - 1 BvR 2078/93 - NJW 1994, 785 = juris RdNr 8 sowie zur beschränkten Erteilung von Versorgungsaufträgen zur Erbringung von Dialyseleistungen BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 15.8.2018 - 1 BvR 1780/17, 1 BvR 1781/17 - SozR 4-5540 Anl 9.1 Nr. 13 = juris RdNr 24; aus der Senatsrechtsprechung vgl etwa BSG Urteil vom 4.5.2016 - B 6 KA 24/15 R - BSGE 121, 154 = SozR 4-2500 § 103 Nr. 19, RdNr 31 mwN zur Einbeziehung der Strahlentherapeuten in die Bedarfsplanung) .
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - L 11 KA 46/19

    Anspruch auf Zulassung zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im

    Immerhin umfasse dieser nach wie vor mehr als 30 Patienten, die seinerzeit im Wege des Kostenerstattungsverfahrens am wohnortnahen Standort verblieben (Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 15. August 2018 - 1 BvR 1781/17, Rn. 27).
  • BSG, 01.03.2023 - B 6 KA 11/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

    Aufgrund einer Anzeige von H, der bis zum 31.12.2010 in der Praxis der Klägerin in gemeinsamer Berufsausübung tätig war und über die Mitnahme dessen Versorgungsauftrags ein langjähriger Rechtsstreit geführt wurde (vgl Urteil des Senats vom 15.3.2017 - B 6 KA 18/16 R - SozR 4-5540 Anl 9.1 Nr. 11; Beschluss des BVerfG vom 15.8.2018 - 1 BvR 1780/17 und 1781/17 - juris) , nahm die Staatsanwaltschaft S Ermittlungen gegen die Klägerin wegen des Verdachts der kontinuierlichen Falschabrechnung der GOP 13610 EBM-Ä auf.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2022 - L 11 KA 35/18
  • BSG, 01.03.2023 - B 6 KA 10/22 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren;

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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 1781/17   

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https://dejure.org/2017,49485
BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 1781/17 (https://dejure.org/2017,49485)
BVerfG, Entscheidung vom 20.12.2017 - 1 BvR 1781/17 (https://dejure.org/2017,49485)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Dezember 2017 - 1 BvR 1781/17 (https://dejure.org/2017,49485)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

  • rewis.io

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Parallelentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1; BVerfGG § 32 Abs. 2 S. 2
    Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht (BVerfG)

  • datenbank.nwb.de

    Erlass einer einstweiligen Anordnung: Parallelentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.03.2017 - B 6 KA 18/16 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Auftrag zur

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 1781/17
    Die Wirkung des Urteils des Bundessozialgerichts vom 15. März 2017 - B 6 KA 18/16 R - wird für die Dauer von sechs Monaten, längstens bis zur Entscheidung in der Hauptsache, ausgesetzt.
  • BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87

    Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 1781/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 1781/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 20.12.2017 - 1 BvR 1781/17
    Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 88, 25 ; 89, 109 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17   

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https://dejure.org/2017,49489
BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17 (https://dejure.org/2017,49489)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17 (https://dejure.org/2017,49489)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2017 - 1 BvR 1781/17 (https://dejure.org/2017,49489)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung von Genehmigungen zur Übernahme eines Versorgungsauftrags nach der Anlage 9.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä); Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Parallelentscheidung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1; BMV-Ä Anlage 9.1
    Aufhebung von Genehmigungen zur Übernahme eines Versorgungsauftrags nach der Anlage 9.1 Bundesmantelvertrag-Ärzte ( BMV-Ä ); Beurteilung der Erforderlichkeit einer einstweiligen Anordnung

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung: Parallelentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 23.08.2017 - 1 BvR 1783/17

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend ein

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 25.10.2006 - 1 BvQ 30/06
    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 27.11.2015 - 2 BvQ 43/15

    Auch bei regionaler Monopolstellung besteht kein Kontrahierungszwang

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 20.04.1993 - 2 BvQ 14/93

    Einstweilige Anordnung gegen Abschiebung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 17.11.2006 - 1 BvQ 33/06

    Anforderungen an die Darlegung in einem Eilantrag

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17
    Zu den Zulässigkeitsanforderungen an einen Antrag nach § 32 Abs. 1 BVerfGG gehört die substantiierte Darlegung der Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 25. Oktober 2006 - 1 BvQ 30/06 -, juris; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. November 2006 - 1 BvQ 33/06 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 27. November 2015 - 2 BvQ 43/15 -, juris).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2017 - 1 BvR 1781/17
    Dabei gelten, selbst wenn eine Verfassungsbeschwerde in der Sache Aussicht auf Erfolg hat, für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht im Rahmen der insoweit grundsätzlich maßgeblichen Folgenabwägung strenge Maßstäbe (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; 111, 147 ; stRspr; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Erstens Senats vom 23. August 2017 - 1 BvR 1783/17 -, juris, Rn. 9).
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