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   BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97   

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BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97 (https://dejure.org/2002,1992)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.2002 - 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97 (https://dejure.org/2002,1992)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97 (https://dejure.org/2002,1992)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Einstellung und Beendigung der Verfassungsstreitverfahren um den Religionsunterricht und die Einführung des Schulfachs LER in Brandenburg nach Antragsrücknahme infolge Neuregelung des Schulgesetzes - nach Wegfall der Beschwer Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit von § 9 Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 2 bis 4 und § 141 Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) hinsichtlich der Nichtanerkennung von Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach in den öffentlichen Schulen; Entfallen der allgemeinen ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 24 Abs. 1 Satz 1; ; BbgSchulG § 141; ; BbgSchulG § 11 Abs. 2; ; BbgSchulG § 11 Abs. ... 3; ; BbgSchulG § 11 Abs. 4; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3 Satz 1; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3 Satz 2; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3 Satz 3; ; BbgSchulG § 141

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SchulG Brandenburg; BVerfGG § 90

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Religionsunterricht - Religionsunterricht in Brandenburg

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Verfahren um Schulfach LER beendet

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 106, 210
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97

    Wirtschaftskraft

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    - 1 BvF 1/96 - - 1 BvR 1697/96 - - 1 BvR 1718/96 - - 1 BvR 1783/96 - - 1 BvR 1412/97 -.

    - 1 BvR 1412/97 -.

    Die Verfahren 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96 und das Verfahren 1 BvR 1412/97 hinsichtlich der Beschwerdeführer zu IV 5 bis 11 und 20 bis 26 werden eingestellt.

    Die Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1412/97 der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 wird verworfen.

    Die Antragsteller des Verfahrens 1 BvF 1/96, 279 Mitglieder des 13. Deutschen Bundestages, und die Beschwerdeführer der Verfahren 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96 und 1 BvR 1412/97, katholische Schüler und Eltern, das Erzbistum Berlin, die Bistümer Görlitz und Magdeburg, die Evangelische Kirche in Berlin-Brandenburg sowie evangelische Schüler und Eltern, beantragten, die Regelungen über den Religionsunterricht und das Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Reli-gionskunde in § 9 Abs. 2 und 3, § 11 Abs. 2 bis 4 und § 141 des Gesetzes über die Schulen des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) vom 12. April 1996 (GVBl I S. 102) für verfassungswidrig zu erklären.

    Die Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 des Verfahrens 1 BvR 1412/97 haben dagegen mitgeteilt, dass sie an ihrer Verfassungsbeschwerde festhalten.

    Die Verfahren 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96 und das Verfahren 1 BvR 1412/97 hinsichtlich der Beschwerdeführer zu IV 5 bis 11 und 20 bis 26 sind mit der Rücknahme der Verfassungsbeschwerden ebenfalls beendet.

    Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 im Verfahren 1 BvR 1412/97 ist zu verwerfen.

    Die Verfassungsbeschwerde der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 des Verfahrens 1 BvR 1412/97 ist nach Durchführung der mündlichen Verhandlung am 26. Juni 2001 und nach Verkündung des Senatsbeschlusses vom 11. Dezember 2001 unzulässig geworden.

    Darüber ist im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1406/02 zu entscheiden, welche die Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 des Verfahrens 1 BvR 1412/97 zusammen mit anderen Beschwerdeführern inzwischen auch gegen § 9 Abs. 2 bis 7 Bbg-SchulG n.F. eingelegt haben.

    Eine Verbindung des Verfahrens 1 BvR 1412/97 der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 mit dem neu anhängig gewordenen Verfahren 1 BvR 1406/02, wie von den Beschwerdeführern beantragt, ist nicht möglich, weil, wie ausgeführt, jenes Verfahren unzulässig geworden ist und das neue Verfahren einen anderen Angriffsgegenstand hat.

  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02

    Südumfahrung Stendal

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Darüber ist im Zusammenhang mit der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 1406/02 zu entscheiden, welche die Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 des Verfahrens 1 BvR 1412/97 zusammen mit anderen Beschwerdeführern inzwischen auch gegen § 9 Abs. 2 bis 7 Bbg-SchulG n.F. eingelegt haben.

    Eine Verbindung des Verfahrens 1 BvR 1412/97 der Beschwerdeführer zu IV 1 bis 4 und 12 bis 19 mit dem neu anhängig gewordenen Verfahren 1 BvR 1406/02, wie von den Beschwerdeführern beantragt, ist nicht möglich, weil, wie ausgeführt, jenes Verfahren unzulässig geworden ist und das neue Verfahren einen anderen Angriffsgegenstand hat.

  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde als Voraussetzung für eine Entscheidung zur Sache muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegeben sein (vgl. - speziell zum Erfordernis des Bestehens eines Rechtsschutzinteresses - BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvR 632/78

    Verfassungskonforme Auslegung des kommunalen Vertretungsverbots in

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde als Voraussetzung für eine Entscheidung zur Sache muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegeben sein (vgl. - speziell zum Erfordernis des Bestehens eines Rechtsschutzinteresses - BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Zwar hat der Senat über die Verfahren mündlich verhandelt (vgl. BVerfGE 98, 218 ), doch sind das öffentliche Interesse an diesen Verfahren und die allgemeine Bedeutung der Verfassungsbeschwerden mit der Neuregelung des Religionsunterrichts an den brandenburgischen Schulen und der außerdem geschaffenen Möglichkeit, sich unter erleichterten Bedingungen von der Teilnahme an dem Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde befreien zu lassen, entfallen.
  • BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93

    Restitution bei öffentlicher Trägerschaft

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Die Anwendung dieser Regelung kommt nicht nur dann in Betracht, wenn in der Sache eine mündliche Verhandlung noch gar nicht stattgefunden hat (vgl. dazu BVerfGE 95, 1 ; 95, 243 ).
  • BVerfG, 11.03.1997 - 2 BvF 2/95

    'LER'-Schlichtungsvorschlag

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Die Anwendung dieser Regelung kommt nicht nur dann in Betracht, wenn in der Sache eine mündliche Verhandlung noch gar nicht stattgefunden hat (vgl. dazu BVerfGE 95, 1 ; 95, 243 ).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvR 377/69

    Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde als Voraussetzung für eine Entscheidung zur Sache muss noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde gegeben sein (vgl. - speziell zum Erfordernis des Bestehens eines Rechtsschutzinteresses - BVerfGE 21, 139 ; 30, 54 ; 56, 99 ; stRspr).
  • BVerfG, 25.09.1992 - 2 BvF 4/89
    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Gründe für eine Fortführung des Verfahrens im öffentlichen Interesse (vgl. BVerfGE 87, 152 m.w.N.) sind nicht mehr gegeben, nachdem der brandenburgische Landesgesetzgeber eine Neuregelung über den Verfahrensgegenstand getroffen hat, die zu der Vereinbarung zwischen den Beteiligten und zu der Prozesserklärung der Antragsteller geführt hat.
  • BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvF 1/96

    Beginn der Einlegungsfrist für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96
    Im Hinblick auf den Verlauf dieser Verhandlung hat der Senat den Beteiligten mit am 11. Dezember 2001 öffentlich verkündetem Beschluss (BVerfGE 104, 305) eine einvernehmliche Verständigung vorgeschlagen.
  • BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvR 2436/10

    Abgeordnetenbeobachtung durch den Verfassungsschutz unterliegt strengen

    Eine Erledigung des ursprünglichen Rechtsschutzinteresses (vgl. dazu BVerfGE 103, 44 ; 104, 220 ; 105, 239 ; 106, 210 ) ist hierdurch nicht eingetreten, denn der Verwaltungsrechtsstreit betraf von vornherein auch den in der Vergangenheit liegenden Beobachtungszeitraum von Oktober 1999 bis zum 13. Februar 2009 (vgl. A.IV.3.b und c).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde

    Diese setzt, wenn Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen ein Gesetz erhoben wird, voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Rechtsbehelf (vgl. BVerfGE 106, 210 ; stRspr) selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist.
  • BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07

    Fachhochschullehrer

    Beide Erklärungen haben zur Folge, dass das Beschwerdebegehren nicht mehr zur Entscheidung steht (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 98, 218 ; 106, 210 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97   

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BVerfG, 11.12.2001 - 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96, 1 BvR 1783/96, 1 BvR 1412/97 (https://dejure.org/2001,1498)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • DFR

    'LER'-Schlichtungsvorschlag

  • Bundesverfassungsgericht

    Vergleichsvorschlag zur Beilegung der Verfassungsstreitverfahren um die Stellung des Religionsunterrichts und die Einführung des Schulfachs LER in Brandenburg

  • Judicialis

    BbgSchulG § 141; ; BbgSchulG § 9 Abs. 2; ; BbgSchulG § 9 Abs. 3; ; BbgSchulG § 11 Abs. 2; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3; ; BbgSchulG § 11 Abs. 4

  • rechtsportal.de

    Vergleichsvorschlag in verschiedenen verfassungsgerichtlichen Verfahren über die Verfassungsmäßigkeit des Brandenburgischen Schulgesetzes

  • rechtsportal.de

    Schulgesetz Brandenburg

  • datenbank.nwb.de
  • Wolters Kluwer

    Religionsunterricht - Religionsunterricht in Brandenburg

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Vergleichsvorschlag in den "LER" -Verfahren

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Vergleichsvorschlag in den "LER"-Verfahren

  • 123recht.net (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    LER: Fünf von sechs Beteiligten für Vergleich

Besprechungen u.ä.

  • kj-online.de PDF, S. 120 (Entscheidungsbesprechung)

    Der Fall "LER" - ein Paradigmenwechsel im Selbstverständnis des Bundesverfassungsgerichts? - Der Vergleichsvorschlag und sein Beitrag zur pluralistischen Verfassungstheorie (Sebastian Wolf; Kristische Justiz 2002, 250)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 104, 305
  • NVwZ 2002, 980
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BVerfG, 28.07.2002 - 1 BvQ 25/02

    Keine einstweilige Anordnung gegen das In-Kraft-Treten des Änderungsgesetzes zum

    Das genannte Änderungsgesetz setzt Vorschläge um, die der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts den Beteiligten der verfassungsgerichtlichen Verfahren betreffend den Religionsunterricht und das Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (1 BvF 1/96, 1 BvR 1412/97 und andere) in Brandenburg mit Beschluss vom 11. Dezember 2001 (BVerfGE 104, 305) unterbreitet hat, um eine einvernehmliche Verständigung über den Gegenstand dieser Verfahren und deren Beendigung zu ermöglichen (vgl. LTDrucks 3/4148 und 3/4498).

    Das wollen die Antragsteller, evangelische Eltern und Schüler aus Brandenburg und zum Teil an dem Verfahren 1 BvR 1412/97 als Beschwerdeführer beteiligt, mit ihrem Eilantrag einstweilen verhindern.

    Die Antragsteller hätten eine Erklärung zur einvernehmlichen Verständigung in dem Verfahren 1 BvR 1412/97 nie abgegeben.

    Auch unter den Beteiligten der Verfahren 1 BvF 1/96 und andere sei eine wirkliche Einigung nicht zustande gekommen.

    Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung sei darüber hinaus erforderlich, um zu verhindern, dass durch das In-Kraft-Treten des Dritten Gesetzes zur Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes die im Verfahren 1 BvR 1412/97 angegriffenen Vorschriften bestätigt, ergänzt und gefestigt würden und dieses Verfahren beendet werde.

    Ist - wie im Fall der Antragsteller, die gegen das Dritte Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Schulgesetz Verfassungsbeschwerde bisher nicht erhoben haben - ein Hauptsacheverfahren noch nicht anhängig, ist ein Eilantrag nur zulässig, wenn der Streitfall als Hauptsache in zulässiger Weise vor das Bundesverfassungsgericht gebracht werden könnte (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. April 2002 - 1 BvR 1412/97 und 1 BvQ 14/02 -, DVBl 2002, S. 973 m.w.N.).

    Soweit sie in diesem Zusammenhang ausführen, sie wollten verhindern, dass das Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz in der Fassung, in der es derzeit noch gilt, beendet und dieses Gesetz nicht für verfassungswidrig erklärt wird, soweit sie also erreichen wollen, dass in jenem Verfahren der bisherige Verfahrensgegenstand erhalten bleibt, haben sie darauf keinen Anspruch (vgl. BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 23. April 2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 2780/06

    Einführung des Ethikunterrichts in Berlin als Pflichtfach verfassungsgemäß

    Das Oberverwaltungsgericht verkenne überdies, dass das Bundesverfassungsgericht die Einführung eines Wahlrechts zwischen Ethik- und Religionsunterricht bereits in seinem Vergleichsvorschlag betreffend den Unterricht im Fach "Lebensgestaltung-Ethik-Religionskunde (LER)" im Lande Brandenburg angeregt habe (Hinweis auf BVerfGE 104, 305 ff.; 106, 210 ).
  • BVerfG, 23.04.2002 - 1 BvR 1412/97

    Keine einstweilige Anordnung gegen Gesetzesberatung in Sachen "LER"

    Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der verhindert werden soll, dass der Landtag von Brandenburg im Anschluss an den Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Dezember 2001 - 1 BvF 1/96 und andere - eine Änderung des Brandenburgischen Schulgesetzes berät und verabschiedet.

    Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Verfassungsbeschwerdeverfahren der Antragsteller zu 1 bis 12 und in den weiteren denselben Gegenstand betreffenden Verfahren 1 BvF 1/96, 1 BvR 1697/96, 1 BvR 1718/96 und 1 BvR 1783/96 den Beteiligten mit Beschluss vom 11. Dezember 2001 (in juris veröffentlicht) einen Vorschlag für eine einvernehmliche Verständigung unterbreitet.

    Die beantragte einstweilige Anordnung diene zudem der Sicherung der Verfahren, die mit dem Normenkontrollantrag 1 BvF 1/96 und den parallel dazu eingelegten Verfassungsbeschwerden anhängig geworden sind.

  • BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvF 1/96

    LER-Verfahren gegen das Brandenburgische Schulgesetz vom 12. April 1996 beendet

    Im Hinblick auf den Verlauf dieser Verhandlung hat der Senat den Beteiligten mit am 11. Dezember 2001 öffentlich verkündetem Beschluss (BVerfGE 104, 305) eine einvernehmliche Verständigung vorgeschlagen.
  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 1406/02

    Verfassungsbeschwerde gegen Änderungsgesetz zum Brandenburgischen Schulgesetz in

    Nachdem diese Regelungen in mehreren Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angegriffen worden waren, schlug dieses im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 26. Juni 2001 eine einvernehmliche Verständigung über den Verfahrensgegenstand vor (vgl. BVerfGE 104, 305).

    a) Soweit sich diese kritisch mit der Vorgehensweise des Bundesverfassungsgerichts auseinander setzen, die in den Verfahren, die sich auf das Brandenburgische Schulgesetz in seiner Ursprungsfassung bezogen, zu dem Verständigungsvorschlag des Gerichts (BVerfGE 104, 305) und schließlich zur Beendigung der Verfahren (BVerfGE 106, 210) geführt hat, lässt sich ihren Ausführungen nichts entnehmen, was geeignet sein könnte, die vorliegende Verfassungsbeschwerde zu begründen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.11.2006 - 8 S 78.06

    Kein Anspruch auf Befreiung vom Ethikunterricht

    Darauf, dass sich der Gesetzgeber des Landes Brandenburg im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit auf Anregung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11. Dezember 2001, BVerfGE 104, 305, 308 f.) nach Schaffung der entsprechenden Voraussetzungen zu einer Angleichung des Religionsunterrichts insbesondere hinsichtlich der Grundsätze der Leistungsbewertung und der Versetzungsrelevanz für ein Wahlrecht zwischen Religion und dem dortigen Fach Lebensgestaltung-Ethik-Religion entschieden hat, können sich die Antragsteller in Berlin nicht mit Erfolg berufen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06

    Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des

    Diese Vorschriften gehen auf einen Vergleichsvorschlag zurück, den das Bundesverfassungsgericht zur einvernehmlichen Beilegung von Verfassungsbeschwerden gegen die seinerzeit geltenden Regelungen des Brandenburgischen Schulgesetzes über den Religionsunterricht und das Unterrichtsfach Lebensgestaltung-Ethik-Religi-onskunde unterbreitet hat (Beschluss vom 11. Dezember 2001, BVerfGE 104, 305 = NVwZ 2002, 980).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 3 B 16.18

    Erstattungsfähigkeit angefallener Schülerbeförderungskosten wegen

    In einem einschlägigen Verfassungsrechtsstreit hat das Bundesverfassungsgericht den Beteiligten einen Vergleichsvorschlag unterbreitet, der angenommen wurde (BVerfGE 104, 305; 106, 210).
  • VG Potsdam, 22.08.2003 - 12 K 2130/01

    Klage auf Zulassung zur Erteilung des Faches "Humanistische Lebenskunde" als

    In Anbetracht des vom Bundesverfassungsgericht vorgeschlagenen Vergleichs zur Regelung des Verhältnisses von Religionsunterricht und dem Unterrichtsfach "LER" im Land Brandenburg, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2001 - 1 BvF 1/96 - u.a., BVerfGE 104, 305 = NVwZ 2002, 980, der dem Religionsunterricht nicht den von Art. 7 Abs. 3 GG vorgesehenen Status des ordentlichen (staatlich veranstalteten) Unterrichtsfaches verliehen hat, darf mit einiger Berechtigung davon ausgegangen werden, dass das Land Brandenburg nicht zur Einrichtung des Religionsunterrichts im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG verpflichtet ist, vielmehr im Land Brandenburg die so genannte "Bremer Klausel" des Art. 141 GG Anwendung finden kann, vgl. beispielhaft für die Geltung der "Bremer Klausel": Schlink, Religionsunterricht in den neuen Ländern, NJW 1992, 1008; Lörler, Verfassungsrechtliche Maßgaben für den Religionsunterricht in Brandenburg, ZRP 1996, 121; Goerlich, Art. 141 GG als zukunftsgerichtete Garantie, NVwZ 1998, 819; Renck, Rechtsfragen des Religionsunterrichts im bekenntnisneutralen Staat, DÖV 1994, 27; ders., Religionsunterricht in Brandenburg, LKV 1997, 81; ders., Das Bundesverfassungsgericht und der Brandenburger Schulstreit, ZRP, 2002, 316. Für die Geltung der "Bremer Klausel" in ganz Berlin: BVerwG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 6 C 5/99 -, NVwZ 2000, 922; gegen die Geltung: Winter, Zur Anwendung des Art. 7 III GG in den neuen Ländern der Bundesrepublik Deutschland, NVwZ 1991, 753; Janz, LER in Brandenburg - der Vorhang zu und alle Fragen offen, LKV 2003, 172 mit Nachweisen zur Diskussion; Wrege, Zum Religionsunterricht in den neuen Ländern, LKV 1996, 191; Mehrte, Art. 141 GG in "neuem Licht"?, NVwZ 1999, 740.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvR 1783/96 (1)   

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BVerfG, 31.10.2002 - 1 BvR 1783/96 (1) (https://dejure.org/2002,77978)
BVerfG, Entscheidung vom 31.10.2002 - 1 BvR 1783/96 (1) (https://dejure.org/2002,77978)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Oktober 2002 - 1 BvR 1783/96 (1) (https://dejure.org/2002,77978)
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Volltextveröffentlichung

  • Judicialis

    BVerfGG § 24 Abs. 1 Satz 1; ; BbgSchulG § 141; ; BbgSchulG § 11 Abs. 2; ; BbgSchulG § 11 Abs. ... 3; ; BbgSchulG § 11 Abs. 4; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3 Satz 1; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3 Satz 2; ; BbgSchulG § 11 Abs. 3 Satz 3; ; BbgSchulG § 141

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