Rechtsprechung
   BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1540
BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97 (https://dejure.org/2001,1540)
BVerfG, Entscheidung vom 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97 (https://dejure.org/2001,1540)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 1 BvR 1803/97 (https://dejure.org/2001,1540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,1540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Rechtsschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht auf Erfolg von der Beantwortung einer schwierigen, bislang nicht hinreichend geklärten Rechtsfrage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 114
    Prüfung der Erfolgsaussichten im Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 793
  • FamRZ 2002, 665
  • Rpfleger 2002, 213
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (81)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist, das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. u. a. BVerfGE 78, 104 [117 f.]; 81, 347 [356, 357] m. w. N.).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den grundrechtlich garantierten Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 [357]).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn die Anforderungen an die Aussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung weit überspannt werden und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 [358]).

  • OLG Karlsruhe, 08.07.1993 - 16 UF 26/93

    Entscheidungsverbund; Ehesachen; Folgesache; Prozeßkostenhilfe; Anhängig

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
    Die Anhängigkeit einer Sache werde nur durch die Einreichung einer Klage oder Antragsschrift begründet; die Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine beabsichtigte Klage reiche - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1994, 971, 972) und des 3. Familiensenats des gleichen Oberlandesgerichts (vgl. Beschluss vom 1. März 1995; 12 UF 195/94) - nicht aus.

    Die Entscheidung über die Frage, ob für die Anhängigkeit eines Verbundsantrages im Scheidungsverfahren die Beantragung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausreichend ist, wirft schwierige, bislang nicht hinreichend geklärte Rechts-, aber auch gegebenenfalls Tatsachenfragen auf, die in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. u. a. für die Anhängigkeit: OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 971 [972]; OLG Schleswig 3. Senat, SchlHA 1995, 157 [158]; OLG Frankfurt, MDR 1989, 272; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl., § 623 Rn. 9; Rolland/Brudermüller, FamK, § 623 ZPO Rn. 36; Sedemund-Treiber in: Johannson/Henrich, Eherecht, § 623 ZPO Rn. 10 (jeweils mit Verweis auf OLG Karlsruhe); dagegen: OLG Naumburg, Beschluss vom 8. März 2000, 8 WF 37/00, juris Rechtsprechung; vermittelnd: Zöller/Philippi, 22. Aufl., § 623 ZPO Rn. 23 c) und höchstrichterlich bisher nicht geklärt sind (vgl. Stellungnahme des Bundesgerichtshofs).

  • BVerfG, 04.02.1997 - 1 BvR 391/93

    Verfassungsbeschwerde gegen Versagung einer Entschädigung wegen entgangener

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
    Prozesskostenhilfe darf daher insbesondere dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 1997, NJW 1997, 2102 [2103]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 1991, NJW 1992, 889; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. März 2000, NJW 2000, 2098; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2001, 2 BvR 569/00, Umdruck S. 10, 11).
  • BVerfG, 02.03.2000 - 1 BvR 2224/98

    Rechtschutzgleichheit im PKH-Verfahren - Abhängigkeit der hinreichenden Aussicht

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
    Prozesskostenhilfe darf daher insbesondere dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 1997, NJW 1997, 2102 [2103]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 1991, NJW 1992, 889; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. März 2000, NJW 2000, 2098; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2001, 2 BvR 569/00, Umdruck S. 10, 11).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich aus Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist, das Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. u. a. BVerfGE 78, 104 [117 f.]; 81, 347 [356, 357] m. w. N.).
  • OLG Naumburg, 08.03.2000 - 8 WF 37/00

    Keine Verbundanträge nach Ausspruch der Scheidung - Folgesachen - Abtrennung

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
    Die Entscheidung über die Frage, ob für die Anhängigkeit eines Verbundsantrages im Scheidungsverfahren die Beantragung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausreichend ist, wirft schwierige, bislang nicht hinreichend geklärte Rechts-, aber auch gegebenenfalls Tatsachenfragen auf, die in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. u. a. für die Anhängigkeit: OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 971 [972]; OLG Schleswig 3. Senat, SchlHA 1995, 157 [158]; OLG Frankfurt, MDR 1989, 272; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl., § 623 Rn. 9; Rolland/Brudermüller, FamK, § 623 ZPO Rn. 36; Sedemund-Treiber in: Johannson/Henrich, Eherecht, § 623 ZPO Rn. 10 (jeweils mit Verweis auf OLG Karlsruhe); dagegen: OLG Naumburg, Beschluss vom 8. März 2000, 8 WF 37/00, juris Rechtsprechung; vermittelnd: Zöller/Philippi, 22. Aufl., § 623 ZPO Rn. 23 c) und höchstrichterlich bisher nicht geklärt sind (vgl. Stellungnahme des Bundesgerichtshofs).
  • OLG Frankfurt, 28.10.1988 - 14 W 115/88

    Prozeßkostenhilfegesuch; Klage; Anhängigkeit der Hauptsache

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
    Die Entscheidung über die Frage, ob für die Anhängigkeit eines Verbundsantrages im Scheidungsverfahren die Beantragung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe ausreichend ist, wirft schwierige, bislang nicht hinreichend geklärte Rechts-, aber auch gegebenenfalls Tatsachenfragen auf, die in Literatur und Rechtsprechung umstritten (vgl. u. a. für die Anhängigkeit: OLG Karlsruhe, FamRZ 1994, 971 [972]; OLG Schleswig 3. Senat, SchlHA 1995, 157 [158]; OLG Frankfurt, MDR 1989, 272; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 59. Aufl., § 623 Rn. 9; Rolland/Brudermüller, FamK, § 623 ZPO Rn. 36; Sedemund-Treiber in: Johannson/Henrich, Eherecht, § 623 ZPO Rn. 10 (jeweils mit Verweis auf OLG Karlsruhe); dagegen: OLG Naumburg, Beschluss vom 8. März 2000, 8 WF 37/00, juris Rechtsprechung; vermittelnd: Zöller/Philippi, 22. Aufl., § 623 ZPO Rn. 23 c) und höchstrichterlich bisher nicht geklärt sind (vgl. Stellungnahme des Bundesgerichtshofs).
  • BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91

    Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens

    Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
    Prozesskostenhilfe darf daher insbesondere dann nicht versagt werden, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. Februar 1997, NJW 1997, 2102 [2103]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30. Oktober 1991, NJW 1992, 889; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. März 2000, NJW 2000, 2098; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. August 2001, 2 BvR 569/00, Umdruck S. 10, 11).
  • OLG Schleswig, 01.03.1995 - 12 UF 195/94
    Auszug aus BVerfG, 10.12.2001 - 1 BvR 1803/97
    Die Anhängigkeit einer Sache werde nur durch die Einreichung einer Klage oder Antragsschrift begründet; die Einreichung eines Prozesskostenhilfegesuchs für eine beabsichtigte Klage reiche - entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe (FamRZ 1994, 971, 972) und des 3. Familiensenats des gleichen Oberlandesgerichts (vgl. Beschluss vom 1. März 1995; 12 UF 195/94) - nicht aus.
  • BGH, 07.03.2012 - XII ZB 391/10

    Beschwerde gegen die Versagung von Verfahrenskostenhilfe in Familiensachen:

    Das nur einer summarischen Prüfung unterliegende Prozesskostenhilfeverfahren hat demgegenüber nicht den Zweck, über zweifelhafte Rechtsfragen vorweg zu entscheiden (BVerfG FamRZ 2002, 665; Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 2011 - XII ZB 69/11 - FamRZ 2011, 1137 Rn. 8 und vom 17. März 2004 - XII ZB 192/02 - NJW 2004, 2022 juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 15.07.2021 - V ZB 13/21

    Einstellung des Zwangsversteigerungsverfahrens wegen Suizidgefahr

    Prozesskostenhilfe ist nicht schon deshalb zu bewilligen, weil im Prozesskostenhilfeverfahren zweifelhafte Rechtsfragen nicht vorweg geklärt werden dürfen (BVerfGE 81, 347; BVerfG, NJW-RR 2002, 793; Senat, Beschluss vom 21. November 2002 - V ZB 40/02, NJW 2003, 1126; Beschluss vom 16. Januar 2014 - V ZB 12/13, NJW-RR 2014, 267 Rn. 6 mwN).
  • BVerfG, 04.09.2017 - 1 BvR 2443/16

    Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit durch Versagung von

    Denn dadurch würde der unbemittelten Partei im Gegensatz zu der bemittelten die Möglichkeit genommen, ihren Rechtsstandpunkt im Hauptsacheverfahren darzustellen und von dort aus in die höhere Instanz zu bringen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 10. Dezember 2001 - 1 BvR 1803/97 -, juris, Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht