Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 30.03.1999

Rechtsprechung
   BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94   

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https://dejure.org/1994,212
BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94 (https://dejure.org/1994,212)
BVerfG, Entscheidung vom 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94 (https://dejure.org/1994,212)
BVerfG, Entscheidung vom 08. November 1994 - 1 BvR 1814/94 (https://dejure.org/1994,212)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverfassungsgericht

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers (Art. 2 SGB VI ÄndG)

  • Wolters Kluwer

    Neue Altersgrenzenregelung - Anwendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung gegen im Änderungsgesetz zum SGB VI enthaltenen Altersgrenzenregelung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    SGB VI-ÄndG vom 26.7.1994 Art. 2
    Altersgrenzen: Übergangsregelung nach Art 2 SGB VI ÄndG für Arbeitsverhältnisse, die nach altem Recht über das 65. Lebensjahr fortgesetzt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 91, 252
  • NJW 1995, 41
  • ZIP 1994, 1881
  • NVwZ 1995, 157 (Ls.)
  • NZA 1995, 45
  • WM 1994, 2250
  • BB 1994, 2420
  • DB 1994, 2501
 
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Wird zitiert von ... (184)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Die angegriffene Regelung greift unmittelbar in die Berufsfreiheit des Beschwerdeführers ein (vgl. BVerfGE 84, 133 ).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Ob dieser Eingriff gerechtfertigt ist, bedarf eingehender Prüfung im Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).
  • BVerfG, 11.12.1990 - 1 BvR 1170/90

    Einigungsvertrag

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Dabei ist ein besonders strenger Maßstab anzulegen, wenn eine gesetzliche Regelung außer Kraft gesetzt werden soll (BVerfGE 83, 162 ; st. Rspr.).
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 135/93

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 20. Oktober 1993 (NZA 1994, S. 128) entschieden hatte, daß tarifvertragliche Altersgrenzen nicht mehr uneingeschränkt gültig seien, wurde er auf Antrag über das 65. Lebensjahr hinaus auf unbestimmte Zeit weiterbeschäftigt.
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Die angegriffene Vorschrift beendet danach sein auf unbestimmte Zeit fortbestehendes Arbeitsverhältnis zum 30. November 1994 und wirkt damit ohne weiteren Vollzugsakt in seinen Rechtskreis ein (vgl. BVerfGE 53, 366 ).
  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Ob dieser Eingriff gerechtfertigt ist, bedarf eingehender Prüfung im Hauptsacheverfahren (vgl. BVerfGE 9, 338 ; 64, 72 ).
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Bei offenem Ausgang muß das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (BVerfGE 88, 169 ; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.12.1991 - 1 BvR 454/91

    Befristung - Kündigung - Mutterschutz - Akademie derWissenschaften der DDR -

    Auszug aus BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94
    Ungewißheit über die Wiedererlangung des verlorenen Arbeitsplatzes kann jedoch besonders ältere Arbeitnehmer psychisch stark belasten (vgl. BVerfGE 85, 167 ).
  • BVerfG, 12.07.2001 - 1 BvQ 28/01

    OVG Berlin bestätigt - einstweilige Anordnungen zu "Paraden" abgelehnt

    Bei - wie hier - offenem Ausgang noch möglicher Verfassungsbeschwerdeverfahren muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweiligen Anordnungen nicht ergingen, die Verfassungsbeschwerden aber Erfolg hätten, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrten einstweiligen Anordnungen erlassen würden, den Verfassungsbeschwerden aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 91, 252 ; 96, 120 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15

    Einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Versammlung in Passau

    Die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen der Entscheidung nach § 32 Abs. 1 BVerfGG vorzunehmende Folgenabwägung (vgl. BVerfGE 71, 158 ; 88, 185 ; 91, 252 ; stRspr) führt zu dem Ergebnis, dass die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe überwiegen.
  • OVG Sachsen, 19.03.2021 - 3 B 81/21

    Zutrittsverbot; Testpflicht; Schulgelände; Corona

    Da sich der Wortlaut der Vorschrift an 32 BVerfGG anlehnt, sind die vom Bundesverfassungsgericht hierzu entwickelten Grundsätze (BVerfG, Beschl. v. 8. November 1985 - 1 BvR 1290/85 -, juris Rn. 10, und v. 8. November 1994 - 1 BvR 1814/94 -, juris Rn. 21) auch bei 47 Abs. 6 VwGO heranzuziehen.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.03.1999 - 1 BvR 1814/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2187
BVerfG, 30.03.1999 - 1 BvR 1814/94 (https://dejure.org/1999,2187)
BVerfG, Entscheidung vom 30.03.1999 - 1 BvR 1814/94 (https://dejure.org/1999,2187)
BVerfG, Entscheidung vom 30. März 1999 - 1 BvR 1814/94 (https://dejure.org/1999,2187)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Wissenschaftlicher Angestellter - Justitiar - Tarifvertragliche Altersgrenze - Übergangsregelung - Menschenwürde - Gleichheitsgebot - Berufsfreiheit

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; SGB VI § 41 Abs. 4 Satz 3

  • rechtsportal.de

    Verfassungsmäßigkeit der Übergangsregelung gem. Art. 2 SGB VI ÄndG betreffend die Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der Altersgrenze

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2803 (Ls.)
  • ZIP 1999, 978
  • NZA 1999, 816
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.11.1994 - 1 BvR 1814/94

    Teilweise erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1999 - 1 BvR 1814/94
    Die Anwendung dieser Übergangsregelung hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 8. November 1994 bis zum Ablauf des 31. März 1995 ausgesetzt (BVerfGE 91, 252).

    Art. 2 SGB VI ÄndG greift unmittelbar in die durch Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Berufsfreiheit des Beschwerdeführers ein (vgl. BVerfGE 91, 252 [258]).

    Dem verfassungsrechtlich gebotenen Vertrauensschutz ist jedenfalls durch die bis zum 31. März 1995 befristete Aussetzung der Anwendung des Gesetzes durch das Bundesverfassungsgericht hinreichend Rechnung getragen worden (BVerfGE 91, 252).

  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1999 - 1 BvR 1814/94
    Die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 7, 377 [400 ff.]; 9, 338 [344 ff.]; 64, 72 [82 ff.]).

    Altersgrenzen sind subjektive Zulassungsbeschränkungen (vgl. BVerfGE 9, 338 [345]; 64, 72 [82]).

  • BVerfG, 16.06.1959 - 1 BvR 71/57

    Hebammenaltersgrenze

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1999 - 1 BvR 1814/94
    Die aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen sind hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 7, 377 [400 ff.]; 9, 338 [344 ff.]; 64, 72 [82 ff.]).

    Altersgrenzen sind subjektive Zulassungsbeschränkungen (vgl. BVerfGE 9, 338 [345]; 64, 72 [82]).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1999 - 1 BvR 1814/94
    b) Art. 2 SGB VI ÄndG genügt auch den Anforderungen, die aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgen (vgl. BVerfGE 90, 145 [172 f.]).
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 135/93

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1999 - 1 BvR 1814/94
    Nachdem das Bundesarbeitsgericht in einem Urteil vom 20. Oktober 1993 (NZA 1994, S. 128) entschieden hatte, daß tarifvertragliche Altersgrenzen nicht mehr uneingeschränkt gültig seien, wurde er auf seinen Antrag über das 65. Lebensjahr hinaus auf unbestimmte Zeit weiterbeschäftigt.
  • BVerfG, 04.04.1967 - 1 BvR 126/65

    Führungskräfte der Wirtschaft

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1999 - 1 BvR 1814/94
    Schon ein hoher Beschäftigungsstand ist ein wichtiges Gemeinschaftsgut (BVerfGE 21, 245 [251]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 30.03.1999 - 1 BvR 1814/94
    Die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 [24 f.]) liegen nicht vor.
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    Die mit dem Erreichen des Regelrentenalters aus dem Unternehmen ausscheidenden Arbeitnehmer suchen auf dem Arbeitsmarkt wegen ihrer sozialen Sicherung durch eine Altersrente regelmäßig keine Anschlussbeschäftigung (BVerfG 30. März 1999 - 1 BvR 1814/94 - EzA SGB VI § 41 Nr. 8, zu II 2 a der Gründe).

    Ein anderes, gleich wirksames, aber für die betroffenen Arbeitnehmer weniger einschneidendes Mittel zur Erreichung des beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Ziels ist daher nicht erkennbar (zu Art. 2 SGB VI ÄndG: BVerfG 30. März 1999 - 1 BvR 1814/94 - EzA SGB VI § 41 Nr. 8, zu II 2 b aa der Gründe).

    Überdies können sie eine Altersversorgung aufbauen und tragen damit zur Sicherung der Altersrente der bereits im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmer bei (ebenfalls zu Art. 2 SGB VI ÄndG: BVerfG 30. März 1999 - 1 BvR 1814/94 -EzA SGB VI § 41 Nr. 8, zu II 2 b bb der Gründe).

  • ArbG Hamburg, 20.01.2009 - 21 Ca 235/08

    Tarifliche Altersgrenze - Vereinbarkeit mit EGRL 78/2000

    Die mit dem Erreichen des Regelrentenalters aus dem Unternehmen ausscheidenden Arbeitnehmer suchen auf dem Arbeitsmarkt wegen ihrer sozialen Sicherung durch eine Altersrente regelmäßig keine Anschlussbeschäftigung (BVerfG 30. März 1999 - 1 BvR 1814/94 - EzA SGB VI § 41 Nr. 8, zu II 2 a der Gründe).

    Ein anderes, gleich wirksames, aber für die betroffenen Arbeitnehmer weniger einschneidendes Mittel zur Erreichung des beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitischen Ziels ist daher nicht erkennbar (zu Art. 2 SGB VI ÄndG: BVerfG 30. März 1999 - 1 BvR 1814/94 - EzA SGB VI § 41 Nr. 8, zu II 2 b aa der Gründe) .

    Überdies können sie eine Altersversorgung aufbauen und tragen damit zur Sicherung der Altersrente der bereits im Ruhestand befindlichen Arbeitnehmer bei (ebenfalls zu Art. 2 SGB VI ÄndG: BVerfG 30. März 1999 - 1 BvR 1814/94 - EzA SGB VI § 41 Nr. 8, zu II 2 b bb der Gründe).

    - Die Überlegung, dass die mit dem Erreichen des Regelrentenalters aus dem Unternehmen ausscheidenden Arbeitnehmer auf dem Arbeitsmarkt wegen ihrer sozialen Sicherung durch eine Altersrente keine Anschlussbeschäftigung suchen würden (BVerfG 30.3.1999 - 1 BvR 1814/94), dürfte für den Niedriglohnsektor kaum zutreffen.

  • LAG Baden-Württemberg, 27.09.2001 - 21 Sa 55/00

    Entreicherungseinrede des Vollstreckungsgläubigers nach Zwangsvollstreckung aus

    Außerdem vertritt er abschließend die Ansicht, daß aufgrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 30.03.1999 im Verfahren 1 BvR 1814/94 (ArbG-Akte Blatt 185 ff.) ohnehin davon auszugehen sei, daß das Arbeitsverhältnis der Parteien zumindest faktisch bis 31.03.1995 Bestand gehabt habe.
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