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   BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54   

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https://dejure.org/1958,138
BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54 (https://dejure.org/1958,138)
BVerfG, Entscheidung vom 15.01.1958 - 1 BvR 184/54 (https://dejure.org/1958,138)
BVerfG, Entscheidung vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 184/54 (https://dejure.org/1958,138)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Meinungsäußerungsfreiheit und sozialer Frieden einer Hausgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 7, 230
  • NJW 1958, 259
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54
    Für Art. 2 Abs. 1 ergibt sich das aus den Ausführungen des Urteils vom 16. Januar 1957 (BVerfGE 6, 32 (37)).
  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54
    Wegen der grundsätzlichen Frage der Einwirkung der Grundrechtsnormen des Grundgesetzes, im besonderen des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, auf das bürgerliche Recht und der damit zusammenhängenden Frage des Umfangs der Nachprüfungsbefugnis des Bundesverfassungsgerichts gegenüber zivilgerichtlichen Urteilen wird auf das gleichzeitig verkündete Urteil in dem Verfahren 1 BvR 400/51 verwiesen, das mit der vorliegenden Sache zu gemeinsamer Verhandlung verbunden war.
  • RG, 01.12.1932 - IV 235/32

    Kann die Ausübung des Rechts auf Anfechtung eines Erbvertrags als ein gegen die

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54
    Das bloße Gebrauchmachen von seinem Abwehrrecht ist weder rechts- noch sittenwidrig (RGZ 138, 373 (375 f.); 160, 361 (369)) denn auch das Eigentum ist immerhin grundrechtlich geschützt, und es müssen gewichtige Interessen entgegenstehen, wenn die natürlichen Eigentümerbefugnisse zurücktreten sollen.
  • RG, 12.06.1939 - IV 2/39

    1. Kann der Verpächter eines Lichtspieltheaters, dem als Pachtzins eine

    Auszug aus BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 184/54
    Das bloße Gebrauchmachen von seinem Abwehrrecht ist weder rechts- noch sittenwidrig (RGZ 138, 373 (375 f.); 160, 361 (369)) denn auch das Eigentum ist immerhin grundrechtlich geschützt, und es müssen gewichtige Interessen entgegenstehen, wenn die natürlichen Eigentümerbefugnisse zurücktreten sollen.
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Art. 13 Abs. 1 GG schützt die räumliche Privatsphäre insbesondere in Gestalt eines Abwehrrechts (vgl. BVerfGE 7, 230, 238; 65, 1, 40).

    Art. 13 Abs. 1 GG schützt die räumliche Privatsphäre insbesondere in Gestalt eines Abwehrrechts (vgl. BVerfGE 7, 230 ; 65, 1 ).

  • VG Hamburg, 28.04.2021 - 3 K 5339/19

    Erfolglose Klage auf Feststellung, dass das Blockieren eines Twitter-Accounts für

    Das, was durch die allgemeinen Gesetze erreicht werden soll, muss in einem angemessenen Verhältnis zu den Einbußen stehen, welche die konkrete Beschränkung der Freiheiten nach Art. 5 Abs. 1 GG mit sich bringt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.1.1982, 1 BvR 848/77, NJW 1982, 1449; Schemmer, in: Epping/Hillgruber, GG, 46. Ed., Stand: 2/2021, Art. 5, Rn. 100), was eine fallbezogene Abwägung zwischen der Bedeutung der Meinungs- und Informationsfreiheit und dem Rang des beeinträchtigten Rechtsguts erfordert (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.8.1994, 1 BvR 1423/92, juris, Rn. 20; von der Decken, in: Schmidt-Bleibtreu/Hofmann/Henneke, GG, 14. Aufl. 2018, Art. 5, Rn. 8), die unter Einbeziehung aller wesentlichen Umstände des Einzelfalles die Bedeutung der Meinungs- und Informationsfreiheit einerseits und des Rechtsguts, in dessen Interesse sie eingeschränkt worden sind, berücksichtigt (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.1.1958, 1 BvR 400/57, NJW 1958, 259; Schemmer, in: Epping/Hillgruber, GG, 46. Ed., Stand: 2/2021, Art. 5, Rn. 100, 104).
  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

    Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Verfügungsklägerin herangezogene Entscheidung BVerfGE 7, 230.
  • BVerfG, 16.03.2018 - 2 BvR 253/18

    Anordnung im Unterbringungsverfahren zur Untersuchung der Betroffenen in deren

    Art. 13 Abs. 1 GG schützt die räumliche Privatsphäre insbesondere in Gestalt eines Abwehrrechts (vgl. BVerfGE 7, 230 ; 65, 1 ).
  • BVerwG, 28.10.1998 - 3 B 98.98

    Werbeverbot an Taxen; Taxi, politisches und religiöses Werbeverbot;

    Das Bundesverfassungsgericht hat dementsprechend beispielsweise gebilligt, daß ein Hauseigentümer im Interesse des friedlichen Zusammenlebens der Mieter einem von ihnen das Anbringen von Wahlplakaten am Haus untersagte (vgl. Urteil vom 15. Januar 1958 1 BvR 184/54 BVerfGE 7, 230).
  • AG Berlin-Neukölln, 09.01.2018 - 10 C 344/17
    Das Gewicht der Eigentümerinteressen beurteilt sich insbesondere nach dem Grad der substanziellen wie der optischen Einwirkung auf das jeweilige Gebäude (AG Mitte, Urteil vom 26. Februar 2014 - 119 C 408/13, Rn. 24 ff., juris; AG Göttingen, Urteil vom 03. Juli 1987 - 20 C 241/87 -, juris) und danach, ob der Hausfrieden durch Anbringen des Plakats gestört wird (BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 - 1 BvR 184/54 -, BVerfGE 7, 230; AG Göttingen, Urteil vom 03. Juli 1987 - 20 C 241/87 -, juris).

    Auch die von der Beklagten selbst in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts macht aber deutlich, dass solche Eigentümerinteressen gerade nicht mit der Wahrung des Hausfriedens deckungsgleich sind, sondern dieser im Range nachgehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 15. Januar 1958 -1 BvR 184/54 - Rn. 21, juris).

  • BayObLG, 19.01.1981 - Allg. Reg. 103/80

    Anspruch auf Funkantenne auf dem Dach?

    Es wird vom Eigentümer aber nicht schon dadurch verletzt, daß er von seinem Abwehrrecht gegenüber einer unbefugt vorgenommenen baulichen Veränderung am Gebäude (Eingriff in die Dachkonstruktion) Gebrauch macht (vgl. BVerfGE 7, 230/235).
  • BayObLG, 12.08.1991 - BReg. 2 Z 86/91

    Anspruch auf Installation einer Parabolantenne

    Eine solche Schranke kann auch § 1004 BGB darstellen, der ein Abwehrrecht gegen Beeinträchtigungen des Miteigentums der übrigen Wohnungseigentümer gewährleistet (BVerfGE 7, 230/234).

    Die privatrechtlichen Beziehungen der Wohnungseigentümer zueinander können durch Art. 5 GG so beeinflußt sein, daß bei der Abwägung der gegenüberstehenden Interessen ein Übergewicht zugunsten der Informationsfreiheit des Antragsgegners entsteht, demgegenüber das den übrigen Wohnungseigentümern zustehende privatrechtliche Abwehrrecht des § 1004 BGB zurücktreten muß; dabei ist zu berücksichtigen, daß auch das Eigentum grundrechtlich geschützt ist (BVerfGE 7, 230/234).

  • BayObLG, 04.11.1983 - REMiet 13/83

    Vertragswidrigkeit des Gebrauchs einer Mietsache ; Vertragswidrigkeit des

    Neben parteipolitischen Aussagen, die der Vermieter möglicherweise nicht dulden muß (vgl. BVerfGE 7, 230/234 f.; LG Essen aaO.), kommen auch allgemein politische (vgl.Sternel, aaO.) und insbesondere wohnungspolitische (BayObLG, aaO., S. 52) in Betracht, unter die auch der vom Landgericht zu entscheidende Fall einzuordnen ist.
  • BayObLG, 25.02.1983 - REMiet 1/82
    Es mag zwar angängig und vielleicht sogar richtig sein, für einzelne Fallgruppen generalisierende Regeln aufzustellen (zu der hier angesprochenen Frage vgl. etwa BVerfG, NJW 1958, 259; LG Hamburg, DWW 1954, 144; LG Essen, NJW 1973, 2290 m. abl.
  • OLG Köln, 18.11.1996 - 15 W 108/96
  • BVerwG, 20.02.1981 - 8 B 91.80

    Anordnung einer Mängelbeseitigung - Festsetzung einer angedrohten Ersatzvornahme

  • BGH, 17.12.1969 - 3 StR 1/69

    Einziehung von Schriften wegen des Verdachtes staatsgefährdenden Inhaltes -

  • LG Tübingen, 27.09.1985 - 1 S 147/85

    Anspruch auf Schadensersatz und Räumung einer Mietwohnung; Recht der freien

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