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   BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91   

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https://dejure.org/1992,51
BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91 (https://dejure.org/1992,51)
BVerfG, Entscheidung vom 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91 (https://dejure.org/1992,51)
BVerfG, Entscheidung vom 25. März 1992 - 1 BvR 1859/91 (https://dejure.org/1992,51)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Subsidiarität - Auslegung einfachen Rechts - Vermögensfragen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsbeschwerde; Subsidiarität; Verfügungsverbot über restitutionsbefangene Grundstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 86, 15
  • NJW 1992, 1676
  • ZIP 1992, 1025
  • NVwZ 1992, 766 (Ls.)
  • NJ 1992, 259
  • DVBl 1992, 826
 
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Wird zitiert von ... (156)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
    Allerdings fällt der Gesichtspunkt der weiteren tatsächlichen Aufklärung im Hauptsacheverfahren, dem im allgemeinen bei der Überprüfung von Entscheidungen, die im Eilverfahren ergangen sind, besondere Bedeutung zukommt (vgl. BVerfGE 53, 30 (52 f.) [BVerfG 20.12.1979 - 1 BvR 385/77]), hier nicht entscheidend ins Gewicht; denn das Kammergericht hat seiner Entscheidung die Sachverhaltsdarstellung der Beschwerdeführerinnen zugrunde gelegt und deren Verfügungsbegehren allein aufgrund einer rechtlichen Beurteilung abgewiesen.
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
    Die zusätzlichen Erfordernisse einer Vorabentscheidung nach § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG, die auch im Rahmen des Subsidiaritätsgrundsatzes zu verlangen sind (vgl. BVerfGE 84, 90 (116)), sind jedoch nicht erfüllt.
  • BVerfG, 23.10.1958 - 1 BvR 458/58

    Rechtswegerschöpfung bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
    Auch beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG ist das Bundesverfassungsgericht nicht stets verpflichtet, vor Erschöpfung des Rechtswegs - und dementsprechend hier vor Erschöpfung des Hauptsacherechtswegs - zu entscheiden; es hat vielmehr auch andere für und gegen eine vorzeitige Entscheidung sprechende Umstände zu berücksichtigen und alle Gesichtspunkte gegeneinander abzuwägen (vgl. BVerfGE 8, 222 (226 f.) [BVerfG 23.10.1958 - 1 BvR 458/58]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
    Darüber hinaus wird damit der grundgesetzlichen Zuständigkeitsverteilung und Aufgabenzuweisung entsprochen, nach der vorrangig die Fachgerichte Rechtsschutz (auch gegen Verfassungsverletzungen) gewähren (vgl. BVerfGE 77, 381 (401) [BVerfG 26.01.1988 - 1 BvR 1561/82]).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
    Das Bundesverfassungsgericht behandelt deshalb Verfassungsbeschwerden gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in den genannten Fällen dann als zulässig, wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 79, 275 (279) [BVerfG 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85] m.w.N.).
  • BezG Erfurt, 08.03.1991 - BZR 157/90
    Auszug aus BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91
    Der dieser Verpflichtung korrespondierende Unterlassungsanspruch kann im Wege der einstweiligen Verfügung gesichert werden (vgl. BezG Erfurt, DtZ 1991, S. 252; KG, DtZ 1991, S. 191; Kohler, NJW 1991, S. 465 (470)).
  • BVerfG, 11.04.2024 - 1 BvR 2290/23

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Journalisten gegen die gerichtliche

    Zwar gebietet dieser regelmäßig die Erschöpfung des Rechtswegs auch in der Hauptsache, wenn im einstweiligen Rechtsschutz Grundrechtsverletzungen gerügt werden, die sich - wie hier - ebenso auf die Hauptsache beziehen (vgl. BVerfGE 77, 381 ; 79, 275 ; 86, 15 ; 104, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 14.09.2015 - 1 BvR 857/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde auf Zusendung einer Urteilskopie an einen

    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung von keiner weiteren tatsächlichen Aufklärung abhängt und diejenigen Voraussetzungen gegeben sind, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis der Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 77, 381 m.w.N.; 79, 275 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auch sind die Voraussetzungen gegeben, unter denen gemäß § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG vom Erfordernis einer Rechtswegerschöpfung abgesehen werden kann (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 86, 15 ).
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