Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 04.12.1997

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   BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97   

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BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97 (https://dejure.org/1999,5641)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97 (https://dejure.org/1999,5641)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 1999 - 1 BvR 1859/97 (https://dejure.org/1999,5641)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verkleinerung des Gerichtsbezirks des Oberlandesgerichts Celle

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verkleinerung des Gerichtsbezirks des Oberlandesgerichts Celle

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verfassungsbeschwerde; Verfassungsgemäßheit der Verkleinerung des Gerichtsbezirks Celle; Verletzung des Grundrechts auf freie Berufsausübung; Rechtmäßigkeit des Gesetzes zur Umgliederung des Landgerichtsbezirks Göttingen; Umfang des ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 1325
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur berufsregelnden Tendenz von Berufsausübungsregelungen, zur Organisationshoheit der Länder, zum Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes oder einer Anwaltspraxis durch Art. 14 Abs. 1 GG und zum Umfang des Schutzbereiches von Art. 2 Abs. 1 GG sowie zu den Anforderungen an verfassungsrechtlich unbedenkliche Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 155 [166 ff.]; 45, 272 [296]; 45, 142 [173]; 70, 191 [214]; 74, 129 [151 f.]; 80, 137 [152 ff.]; 95, 267 [302]).

    Ein Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Norm, um deren Auswirkungen es geht, berufsregelnde Tendenz hat (vgl. BVerfGE 70, 191 [214]; 95, 267 [302]; stRspr).

    So liegt es auch, wenn die Norm mit Blick auf den Beruf die Rahmenbedingungen verändert, unter denen er ausgeübt werden kann (vgl. BVerfGE 95, 267 [302]).

  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur berufsregelnden Tendenz von Berufsausübungsregelungen, zur Organisationshoheit der Länder, zum Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes oder einer Anwaltspraxis durch Art. 14 Abs. 1 GG und zum Umfang des Schutzbereiches von Art. 2 Abs. 1 GG sowie zu den Anforderungen an verfassungsrechtlich unbedenkliche Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 155 [166 ff.]; 45, 272 [296]; 45, 142 [173]; 70, 191 [214]; 74, 129 [151 f.]; 80, 137 [152 ff.]; 95, 267 [302]).

    Ein Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit liegt vielmehr erst dann vor, wenn die Norm, um deren Auswirkungen es geht, berufsregelnde Tendenz hat (vgl. BVerfGE 70, 191 [214]; 95, 267 [302]; stRspr).

  • BVerfG, 01.10.1968 - 2 BvL 6/67

    Gemeinsame Amtsgerichte

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur berufsregelnden Tendenz von Berufsausübungsregelungen, zur Organisationshoheit der Länder, zum Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes oder einer Anwaltspraxis durch Art. 14 Abs. 1 GG und zum Umfang des Schutzbereiches von Art. 2 Abs. 1 GG sowie zu den Anforderungen an verfassungsrechtlich unbedenkliche Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 155 [166 ff.]; 45, 272 [296]; 45, 142 [173]; 70, 191 [214]; 74, 129 [151 f.]; 80, 137 [152 ff.]; 95, 267 [302]).

    aa) Die Organisation der Gerichte, speziell die Errichtung der Gerichte sowie die Veränderung ihrer Bezirke, gehört zur Kompetenz des Landesgesetzgebers (vgl. BVerfGE 24, 155 [166 f.]).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 70/75

    Verfassungsmäßigkeit des Verbots gemeinschaftlicher Verteidigung in OWi-Sachen

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur berufsregelnden Tendenz von Berufsausübungsregelungen, zur Organisationshoheit der Länder, zum Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes oder einer Anwaltspraxis durch Art. 14 Abs. 1 GG und zum Umfang des Schutzbereiches von Art. 2 Abs. 1 GG sowie zu den Anforderungen an verfassungsrechtlich unbedenkliche Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 155 [166 ff.]; 45, 272 [296]; 45, 142 [173]; 70, 191 [214]; 74, 129 [151 f.]; 80, 137 [152 ff.]; 95, 267 [302]).

    Ungeachtet der Reichweite dieses Schutzes bei Gewerbebetrieben (vgl. BVerfGE 51, 193 [221 f.]) oder bei Anwaltspraxen (vgl. BVerfGE 45, 272 [296]) steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fest, daß die Gegebenheiten und Chancen, innerhalb derer der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet, von der Eigentumsgarantie nicht erfaßt werden.

  • BVerfG, 14.01.1987 - 1 BvR 1052/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf von Leistungen einer

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur berufsregelnden Tendenz von Berufsausübungsregelungen, zur Organisationshoheit der Länder, zum Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes oder einer Anwaltspraxis durch Art. 14 Abs. 1 GG und zum Umfang des Schutzbereiches von Art. 2 Abs. 1 GG sowie zu den Anforderungen an verfassungsrechtlich unbedenkliche Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 155 [166 ff.]; 45, 272 [296]; 45, 142 [173]; 70, 191 [214]; 74, 129 [151 f.]; 80, 137 [152 ff.]; 95, 267 [302]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur berufsregelnden Tendenz von Berufsausübungsregelungen, zur Organisationshoheit der Länder, zum Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes oder einer Anwaltspraxis durch Art. 14 Abs. 1 GG und zum Umfang des Schutzbereiches von Art. 2 Abs. 1 GG sowie zu den Anforderungen an verfassungsrechtlich unbedenkliche Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 155 [166 ff.]; 45, 272 [296]; 45, 142 [173]; 70, 191 [214]; 74, 129 [151 f.]; 80, 137 [152 ff.]; 95, 267 [302]).
  • BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97

    Keine einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit der Verkleinerung des

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97
    Mit Beschluß vom 4. Dezember 1997 hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung das Inkrafttreten des Gesetzes hinauszuschieben, abgelehnt (NJW 1998, S. 891).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvL 9/75

    Schloßberg

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97
    Ungeachtet der Reichweite dieses Schutzes bei Gewerbebetrieben (vgl. BVerfGE 51, 193 [221 f.]) oder bei Anwaltspraxen (vgl. BVerfGE 45, 272 [296]) steht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts fest, daß die Gegebenheiten und Chancen, innerhalb derer der Unternehmer seine Tätigkeit entfaltet, von der Eigentumsgarantie nicht erfaßt werden.
  • BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74

    Rückwirkende Verordnungen

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur berufsregelnden Tendenz von Berufsausübungsregelungen, zur Organisationshoheit der Länder, zum Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes oder einer Anwaltspraxis durch Art. 14 Abs. 1 GG und zum Umfang des Schutzbereiches von Art. 2 Abs. 1 GG sowie zu den Anforderungen an verfassungsrechtlich unbedenkliche Beschränkungen der allgemeinen Handlungsfreiheit hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 24, 155 [166 ff.]; 45, 272 [296]; 45, 142 [173]; 70, 191 [214]; 74, 129 [151 f.]; 80, 137 [152 ff.]; 95, 267 [302]).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97
    Mit Rücksicht auf die prognostischen Elemente der Eignungsbeurteilung ist die Entscheidung des Landesgesetzgebers zumindest vertretbar (vgl. BVerfGE 50, 290 [332 f.]).
  • LVerfG Mecklenburg-Vorpommern, 30.04.2015 - LVerfG 7/14

    Neuordnung der Gerichtsstruktur in Mecklenburg-Vorpommern - und die

    Die Auswirkungen dieses Gesetzes sind letztlich nicht anders zu beurteilen als diejenigen einer Erhöhung der Streitwertgrenzen, einer Neugliederung des Instanzenzuges, der Einführung eines besonderen Verfahrens zur Rechtsmittelzulassung oder der Verkleinerung des Gerichtsbezirkes eines Oberlandesgerichts (vgl. auch BVerfG, Beschl. v. 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97 -, juris Rn. 25).

    Der Fortbestand eines Gerichtsbezirks wird - bezogen auf den dort tätigen Rechtsanwalt - nicht vom Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG erfasst (so für die Verkleinerung des Gerichtsbezirkes eines Oberlandesgerichts BVerfG, Beschl. v. 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97 -, juris Rn. 29).

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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97   

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https://dejure.org/1997,3701
BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97 (https://dejure.org/1997,3701)
BVerfG, Entscheidung vom 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97 (https://dejure.org/1997,3701)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Dezember 1997 - 1 BvR 1859/97 (https://dejure.org/1997,3701)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; Nds.GVBl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Umgliederung eines Landgerichtsbezirks

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine einstweilige Anordnung im Zusammenhang mit der Verkleinerung des Gerichtsbezirks des Olg Celle

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 891
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97
    Danach hat das Gesetz, obwohl es sich auf den Umfang der Berufsausübung der Beschwerdeführer auswirken wird, in bezug auf die Anwaltschaft objektiv keine berufsregelnde Tendenz (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 70, 191 ; 95, 267 ).

    Die hiermit verbundenen Einkommenseinbußen betreffen das Vermögen als Ganzes; sie sind nicht an Art. 14 GG zu messen (BVerfGE 4, 7 ; 95, 267 ; stRspr).

  • BVerfG, 30.10.1961 - 1 BvR 833/59

    Schankerlaubnissteuer

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97
    Danach hat das Gesetz, obwohl es sich auf den Umfang der Berufsausübung der Beschwerdeführer auswirken wird, in bezug auf die Anwaltschaft objektiv keine berufsregelnde Tendenz (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 70, 191 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 19.06.1985 - 1 BvL 57/79

    Fischereibezirke

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97
    Danach hat das Gesetz, obwohl es sich auf den Umfang der Berufsausübung der Beschwerdeführer auswirken wird, in bezug auf die Anwaltschaft objektiv keine berufsregelnde Tendenz (vgl. BVerfGE 13, 181 ; 70, 191 ; 95, 267 ).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97
    Der Verlust von Erwerbschancen stellt noch keinen Eingriff in ein (etwaiges) Recht am eingerichteten Gewerbebetrieb dar, so daß offenbleiben kann, ob sich der Schutz des Art. 14 GG darauf erstreckt (vgl. BVerfGE 84, 212 ).
  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52

    Investitionshilfe

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97
    Die hiermit verbundenen Einkommenseinbußen betreffen das Vermögen als Ganzes; sie sind nicht an Art. 14 GG zu messen (BVerfGE 4, 7 ; 95, 267 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Erfolgreicher Antrag auf erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 04.12.1997 - 1 BvR 1859/97
    Dabei ist ein strenger Maßstab anzulegen, wenn eine gesetzliche Regelung außer Kraft gesetzt werden soll (BVerfGE 91, 328 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.12.1999 - 1 BvR 1859/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verkleinerung des Gerichtsbezirks des

    Mit Beschluß vom 4. Dezember 1997 hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts den Antrag, im Wege der einstweiligen Anordnung das Inkrafttreten des Gesetzes hinauszuschieben, abgelehnt (NJW 1998, S. 891).
  • VG Sigmaringen, 23.10.2008 - 2 K 1902/07

    Maisanbauverbot; Fruchtfolge; Westlicher Maiswurzelbohrer; Gefahr in Verzug

    Aus der verfassungsrechtlichen Garantie des Grundeigentums lässt sich kein Anspruch auf Einräumung gerade derjenigen Nutzungsmöglichkeiten herleiten, die dem Eigentümer den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.1997 - 1 BvR 1849/97 -, NJW 1998, 891, und Beschl. v. 22.11.1994 - 1 BvR 351/91 -, BVerfGE 91, 294).
  • VG Freiburg, 08.07.2008 - 3 K 1806/07

    Maisanbauverbot nach Einschleppung des Maiswurzelbohrers

    Aus der verfassungsrechtlichen Garantie des Grundeigentums lässt sich kein Anspruch auf Einräumung gerade derjenigen Nutzungsmöglichkeiten herleiten, die dem Eigentümer den größtmöglichen wirtschaftlichen Vorteil versprechen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.12.1997 - 1 BvR 1849/97 -, NJW 1998, 891, und Beschl. v. 22.11.1994 - 1 BvR 351/91 -, BVerfGE 91, 294).
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