Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 19.11.1993

Rechtsprechung
   BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8
BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (https://dejure.org/1998,8)
BVerfG, Entscheidung vom 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (https://dejure.org/1998,8)
BVerfG, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 1 BvR 1861/93, 1 BvR 1864/96, 1 BvR 2073/97 (https://dejure.org/1998,8)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,8) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Gegendarstellung auf der Titelseite

Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG

Volltextveröffentlichungen (13)

  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verkennung der Bedeutung und Tragweite der Pressefreiheit durch Abdrucksanordnung von Gegendarstellungen und Berichtigungen auf der Titelseite von Presseerzeugnissen: Schutzbereich der Pressefreiheit - nicht unverhältnismäßige Einschränkung von GG Art 5 Abs 1 S 2 ...

  • Telemedicus

    Gegendarstellung - Caroline von Monaco I

  • Telemedicus

    Gegendarstellung - Caroline von Monaco I

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Grundrechts der Pressefreiheit - Verurteilungen zum Abdruck einer Gegendarstellung und einer Richtigstellung auf der Titelseite einer Zeitschrift. - Voraussetzungen des Anspruchs auf Gegendarstellung - Vorliegen einer Ehrverletzung bzw. des Nachweises der ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Gegendarstellung auf der Titelseite

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 5 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1; GG Art. 1 Abs. 1; PrG HA § 11
    Recht zur Gegendarstellung auf Titelseite

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Titelseiten von Presseerzeugnissen müssen nicht von Gegendarstellungen oder Richtigstellungen freigehalten werden

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Titelseiten von Presseerzeugnissen müssen nicht von Gegendarstellungen oder Richtigstellungen freigehalten werden

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 97, 125
  • NJW 1997, 2310
  • NJW 1998, 1381
  • VersR 1998, 773
  • VersR 1998, 774
  • ZUM 1998, 315
  • afp 1998, 184
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (182)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 185/77

    Eppler - Unterschieben von Äußerungen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    § 11 HbgPrG schränkt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein, das seinerseits verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützt ist (vgl. BVerfGE 54, 148 ).

    Das Persönlichkeitsbild einer Person kann vielmehr auch durch Darstellungen beeinträchtigt werden, die ihre Ehre unberührt lassen (vgl. BVerfGE 54, 148 ).

    Ohne daß es dem Einzelnen einen Anspruch darauf verliehe, nur so in der Öffentlichkeit dargestellt zu werden, wie es ihm genehm ist (vgl. BVerfGE 82, 236 ), schützt es ihn doch jedenfalls vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen seiner Person und Beeinträchtigungen seines Persönlichkeitsbildes (vgl. BVerfGE 54, 148 ; 54, 208 ).

  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Der Anspruch läßt sich nach den normativen Grundlagen ausreichend bestimmen und ist nach Voraussetzung und Umfang durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. etwa BGHZ 31, 308 ; 37, 187 ; 128, 1 ).

    Dementsprechend erlaubt die zivilgerichtliche Rechtsprechung schon jetzt Abstufungen des Berichtigungsanspruchs, indem sie etwa einen Widerruf (BGHZ 128, 1 ), eine Richtigstellung bei entstellender Einseitigkeit einer Reportage (BGHZ 31, 308 ), ein Abrücken von übernommenen Äußerungen Dritter (BGHZ 66, 182 ) oder eine Richtigstellung unterscheidet, wenn eine Äußerung nur in einem Teilaspekt unwahr ist, der dem Leser durch ihren Kontext übermittelt wird (BGH, NJW 1982, S. 2246 ).

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht,

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Der Anspruch läßt sich nach den normativen Grundlagen ausreichend bestimmen und ist nach Voraussetzung und Umfang durch die Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. etwa BGHZ 31, 308 ; 37, 187 ; 128, 1 ).

    Dementsprechend erlaubt die zivilgerichtliche Rechtsprechung schon jetzt Abstufungen des Berichtigungsanspruchs, indem sie etwa einen Widerruf (BGHZ 128, 1 ), eine Richtigstellung bei entstellender Einseitigkeit einer Reportage (BGHZ 31, 308 ), ein Abrücken von übernommenen Äußerungen Dritter (BGHZ 66, 182 ) oder eine Richtigstellung unterscheidet, wenn eine Äußerung nur in einem Teilaspekt unwahr ist, der dem Leser durch ihren Kontext übermittelt wird (BGH, NJW 1982, S. 2246 ).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Die Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung werden durch die Gewährung und Ausformung dieses Anspruchs nicht überschritten (vgl. BVerfGE 34, 269 ).

    Wenngleich solche Gesichtspunkte für den Schutzbereich der Pressefreiheit keine Rolle spielen, können sie bei der Abwägung zwischen den Belangen der Pressefreiheit und des Persönlichkeitsschutzes durchaus ins Gewicht fallen (vgl. BVerfGE 34, 269 ).

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Zum anderen müssen sie Bedeutung und Tragweite der von der Entscheidung berührten Grundrechte bei der Auslegung und Anwendung dieser Normen ausreichend berücksichtigen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).

    Allgemein im Sinn dieser Norm sind Gesetze dann, wenn sie sich weder gegen die Meinungsfreiheit an sich noch gegen bestimmte Meinungen richten, sondern dem Schutz eines schlechthin, ohne Rücksicht auf eine bestimmte Meinung, zu schützenden Rechtsguts dienen (vgl. BVerfGE 7, 198 ; stRspr).

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 1183/90

    Werkszeitungen

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    In seinem Zentrum steht die Freiheit der Gründung und Gestaltung von Presseerzeugnissen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 95, 28 ).
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    In seinem Zentrum steht die Freiheit der Gründung und Gestaltung von Presseerzeugnissen (vgl. BVerfGE 20, 162 ; 95, 28 ).
  • BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79

    Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Wegen des Zusammenhangs zwischen Erstmitteilung und dadurch veranlaßter Richtigstellung darf es im Rahmen der Gewichtung der zu berücksichtigenden Grundrechtspositionen eine Rolle spielen, daß die Erstmitteilung von vornherein nicht vom Schutz des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG umfaßt war (vgl. BVerfGE 61, 1 ).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Dazu gehört, daß der von einer Darstellung in den Medien Betroffene die rechtlich gesicherte Möglichkeit hat, ihr mit seiner eigenen Darstellung entgegenzutreten (vgl. BVerfGE 63, 131 ).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.1992 - 3 U 65/91
    Auszug aus BVerfG, 14.01.1998 - 1 BvR 1861/93
    Ferner läßt die Regelung Raum für eine Auslegung, nach der in Fällen offensichtlicher Unwahrheit der Gegendarstellung ein berechtigtes Interesse an ihrem Abdruck verneint wird (vgl. BGH, NJW 1967, S. 562; OLG Karlsruhe, AfP 1992, S. 373 ).
  • OLG Hamburg, 16.09.1997 - 7 U 37/97

    Geldentschädigung wegen Falschberichterstattung über Heiratsabsichten einer

  • BGH, 06.04.1976 - VI ZR 246/74

    Ersatz der Aufwendungen für eine Anzeigenaktion bei Verletzung des

  • BGH, 22.06.1982 - VI ZR 251/80

    Rechtmäßigkeit des Abdrucks rufschädigender Äußerungen - Begründetheit einer

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

  • BGH, 05.06.1962 - VI ZR 236/61

    Voraussetzungen des Widerrufs einer ehrkränkenden Behauptung

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

  • BVerfG, 03.06.1980 - 1 BvR 797/78

    Böll

  • BVerfG, 04.11.1986 - 1 BvF 1/84

    4. Rundfunkentscheidung

  • BGH, 06.12.1966 - VI ZR 66/65

    Verpflichtung der Presse zur Ermöglichung einer Gegendarstellung - Herrühren von

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Würden auch schwere Verletzungen des Telekommunikationsgeheimnisses im Ergebnis sanktionslos bleiben mit der Folge, dass der Schutz des Persönlichkeitsrechts, auch soweit er in Art. 10 Abs. 1 GG eine spezielle Ausprägung gefunden hat, angesichts der immateriellen Natur dieses Rechts verkümmern würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. November 2009 - 1 BvR 2853/08 -, juris, Rn. 21; BGHZ 128, 1 ), widerspräche dies der Verpflichtung der staatlichen Gewalt, dem Einzelnen die Entfaltung seiner Persönlichkeit zu ermöglichen (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 63, 131 ; 96, 56 ) und ihn vor Persönlichkeitsrechtsgefährdungen durch Dritte zu schützen (vgl. BVerfGE 73, 118 ; 97, 125 ; 99, 185 ; BVerfGK 6, 144 ).
  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Wie das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach betont hat, gibt das allgemeine Persönlichkeitsrecht dem Einzelnen nicht den Anspruch, nur so von anderen dargestellt zu werden, wie er sich selber sieht oder gesehen werden möchte (vgl. BVerfGE 82, 236 ; 97, 125 ; 97, 391 ; 99, 185 ).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt die Person insbesondere vor verfälschenden oder entstellenden Darstellungen, die von nicht ganz unerheblicher Bedeutung für die Persönlichkeitsentfaltung sind (vgl. BVerfGE 97, 125 ; 99, 185 ; 114, 339 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,1192
BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93 (https://dejure.org/1993,1192)
BVerfG, Entscheidung vom 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93 (https://dejure.org/1993,1192)
BVerfG, Entscheidung vom 19. November 1993 - 1 BvR 1861/93 (https://dejure.org/1993,1192)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,1192) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung - Verfassungsbeschwerdeverfahren - Verpflichtung zum Abdruck - Gegendarstellung auf der Titelseite

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1948
  • NJW 1998, 1381
  • NVwZ 1994, 893 (Ls.)
  • ZUM 1995, 124
  • afp 1993, 733
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 14.10.1987 - 1 BvR 1244/87

    Einstweilige Anordnung gegen die Veröffentlichung wirtschaftlicher Verhältnisses

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).

    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 17, 145 [146]; 29, 179 [181]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; st. Rspr.).

  • BVerfG, 24.03.1981 - 2 BvR 215/81

    Agent

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 17, 145 [146]; 29, 179 [181]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1087/91

    Kreuz im Klassenzimmer

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.10.1963 - 2 BvR 353/63

    Begriff des "schweren Nachteils" im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 17, 145 [146]; 29, 179 [181]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 15.03.1961 - 2 BvQ 3/60

    Keine einstweilige Anordnung zur vorläufigen Änderung der Parteienfinanzierung

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
    Dabei ist nicht nur die Schwere des Eingriffs in die Rechtsposition der Beschwerdeführerin, sondern auch das Interesse der Allgemeinheit zu berücksichtigen (BVerfGE 12, 276 [280]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70

    Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung eines

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 17, 145 [146]; 29, 179 [181]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 08.11.1985 - 1 BvR 1290/85

    'Legende vom toten Soldaten'

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.06.1963 - 2 BvQ 1/63

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des deutsch-niederländischen

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
    Daher muß bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG vorliegen, ein strenger Maßstab angelegt werden (BVerfGE 16, 220 [226 f.]; 17, 145 [146]; 29, 179 [181]; 56, 396 [401 f.]; 77, 121 [124]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 25.07.1989 - 1 BvR 685/89

    Einstweilige Anordnung gegen Zulassung bergrechtlicher Betriebspläne

    Auszug aus BVerfG, 19.11.1993 - 1 BvR 1861/93
    Das Bundesverfassungsgericht muß die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 71, 158 [161]; 77, 121 [124]; 80, 360 [363 f.]; 85, 94 [95 f.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    (() Die Anforderungen an die Deutung von gegendarstellungsfähigen Äußerungen sind auch im Hinblick darauf zu bestimmen, dass der Abdruck einer Gegendarstellung einen nur schwer ausgleichbaren Imageschaden für das zum Abdruck verpflichtete Presseunternehmen bewirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1993 - 1 BvR 1861/93 -, NJW 1994, S. 1948 ).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1223/07

    Contergan-Film

    Für die Gewichtung der beiderseitigen Folgen kommt es nicht mehr darauf an, ob aus dem Erlass der Eilanordnung generell einschüchternde Wirkungen etwa für andere Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit zu erwarten stünden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1993, - 1 BvR 1861/93 -, AfP 1993, S. 733 ).
  • BVerfG, 29.08.2007 - 1 BvR 1225/07

    Eilanträge abgelehnt: Contergan-Film darf im November ausgestrahlt werden

    Für die Gewichtung der beiderseitigen Folgen kommt es nicht mehr darauf an, ob aus dem Erlass der Eilanordnung generell einschüchternde Wirkungen etwa für andere Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit zu erwarten stünden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19. November 1993, - 1 BvR 1861/93 -, AfP 1993, 733 ).
  • BVerfG, 18.11.2004 - 1 BvQ 46/04

    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung; Abdruck einer Gegendarstellung

    Der Effekt der Gegendarstellung ginge damit verloren oder würde sogar konterkariert (vgl. die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1993 - 1 BvR 1861/93 -, NJW 1994, S. 1948 und vom 7. Mai 1996 - 1 BvQ 4/96 -, NJW-RR 1996, S. 980 sowie vom 11. August 2000 - 1 BvQ 22/00 -, NJW-RR 2000, S. 1713).
  • BVerfG, 11.08.2000 - 1 BvQ 22/00

    SPIEGEL muss FOCUS-Gegendarstellung abdrucken

    Der Effekt der Gegendarstellung ginge damit verloren oder würde sogar konterkariert (vgl. die Kammerbeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1993, NJW 1994, S. 1948 und vom 7. Mai 1996, NJW-RR 1996, S. 980).
  • VerfGH Berlin, 26.02.2008 - VerfGH 22 A/08

    Einstweilige Einstellung der Vollstreckung eines Gegendarstellungsanspruchs

    Dieser Eingriff wiegt trotz der inzwischen unstreitigen Unrichtigkeit der beanstandeten Berichterstattung nicht zuletzt auch deshalb schwerer als der Nachteil des Beteiligten zu 3., weil der Abdruck einer Gegendarstellung generell einen nur schwer ausgleichbaren Imageschaden für das zum Abdruck verpflichtete Presseunternehmen bewirken kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2007 a. a. O. Rn. 40 unter Hinweis auf BVerfG, NJW 1994, 1948).
  • OLG Dresden, 12.07.2017 - 4 W 558/17

    Voraussetzungen des rechtlichen Interesses an einer Gegendarstellung gegen einen

    Ebenso ist zu berücksichtigen, dass der Abdruck einer Gegendarstellung einen nur schwer ausgleichbaren Imageschaden für das zum Abdruck verpflichtete Presseunternehmen bewirken kann (vgl. BVerfG, 19.11.1993, 1 BvR 1861/93, NJW 1994, 1948).
  • BVerfG, 07.05.1996 - 1 BvQ 4/96

    Folgenabwägung bei Verpflichtung zum Abdruck einer Gegendarstellung unter

    Der Effekt der Gegendarstellung ginge damit verloren oder würde sogar konterkariert (vgl. den Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 19. November 1993, NJW 1994, S. 1948 [1949]).
  • VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Dabei kommt es nicht nur auf die Schwere des Eingriffs in die Rechtsposition des Verfassungsbeschwerdeführers sondern auch auf das Interesse der Allgemeinheit an (BVerfG NJW 2000, 2890; 1994, 1948; BVerfGE 12, 276, 280).
  • KG, 09.01.2007 - 9 U 248/06

    Gegendarstellungs-Ankündigung auf der Titelseite

    (vgl. BVerfG NJW 1998, 1381; NJW 1994, 1948).
  • OLG Frankfurt, 14.04.2022 - 16 U 51/21

    Zulässigkeit von Äußerungen in Medien über angeblich uneheliche Tochter eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht