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   BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14   

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https://dejure.org/2015,44595
BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14 (https://dejure.org/2015,44595)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14 (https://dejure.org/2015,44595)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 BvR 1864/14 (https://dejure.org/2015,44595)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 20a GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 3 Satz 1 Nr. 13 TierSchG; § 18 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG; § 18 Abs. 4 TierSchG; § 184h StGB; § 47 Abs. 1 Satz 1 OWiG
    Verfassungsmäßigkeit des bußgeldbewehrten Verbots sexueller Handlungen mit Tieren; Bestimmtheitsgrundsatz (Geltung auch für Ordnungswidrigkeiten; ausreichende Bestimmtheit der Begriffe der sexuellen Handlungen, des artwidrigen Verhaltens und des Zwingens); ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20a GG, Art 103 Abs 2 GG, § 1 Abs 1 TierSchG
    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 3 S 1 Nr 13 TierSchG - Vorschrift hinreichend bestimmt - keine Verletzung des Grundrechts auf sexuelle Selbstbestimmung

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit des § 3 S. 1 Nr. 13 Tieschutzgesetz (TierSchG) mit dem Bestimmtheitsgebot; Schutz des Wohlbefindens von Tieren durch einen Schutz vor artwidrigen sexuellen Übergriffen

  • debier datenbank

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 20a, 103 Abs. 2 GG

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 3 S 1 Nr 13 TierSchG - Vorschrift hinreichend bestimmt - keine Verletzung des Grundrechts auf sexuelle Selbstbestimmung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit des § 3 S. 1 Nr. 13 Tieschutzgesetz ( TierSchG ) mit dem Bestimmtheitsgebot; Schutz des Wohlbefindens von Tieren durch einen Schutz vor artwidrigen sexuellen Übergriffen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Zoophile unterliegen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widernatürliche Unzucht - und der Tierschutz

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Handlung mit Tieren - Verfassungsbeschwerde gegen Verbot

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Handlungen mit Tieren: Verfassungsbeschwerde von Sodomisten erfolglos

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen den Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren

  • taz.de (Pressemeldung, 18.02.2016)

    Sex mit Tieren bleibt verboten

  • strafrechtsblogger.de (Kurzinformation)

    Sexuelle Handlungen mit Tieren sind ordnungswidrig

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Sex mit Tieren: Sodomie bleibt unzulässig

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Tierschutz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sexuelle Handlungen mit Tieren dürfen mit Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden - Durch Verbot bewirkter Eingriff in sexuelles Selbstbestimmungsrecht verfassungsrechtlich gerechtfertigt

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Ordnungswidrigkeitentatbestand der sexuellen Handlung mit Tieren erfolglos

Papierfundstellen

  • NJW 2016, 1229
  • DÖV 2016, 486
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14
    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung oder einer Verhängung von Geldbußen festzulegen (vgl. BVerfGE 78, 374 ; 126, 170 ; BVerfGK 11, 337 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2011 - 1 BvR 519/10 -, NVwZ 2012, S. 504 ).

    Es ist davon auszugehen, dass weitgehende Einigkeit über ihren engeren Bedeutungsgehalt besteht (BVerfGE 126, 170 ) und sie insofern durch die Gerichte weiter konkretisiert werden können.

  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14
    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung oder einer Verhängung von Geldbußen festzulegen (vgl. BVerfGE 78, 374 ; 126, 170 ; BVerfGK 11, 337 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2011 - 1 BvR 519/10 -, NVwZ 2012, S. 504 ).

    Sie sind aber der näheren Deutung im Wege der Auslegung zugänglich (BVerfGE 78, 374 ; 75, 329 ); ihre Bedeutung ergibt sich aus ihrem Wortsinn (BVerfGE 71, 108 ; 82, 236 ) und entspricht dem Alltagssprachgebrauch.

  • BGH, 22.05.1996 - 5 StR 153/96

    Sitzen auf liegender Frau - § 178 StGB aF (=§ 177 StGB nF), § 184c StGB aF (= §

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14
    aa) Dies gilt insbesondere für den Begriff der sexuellen Handlung, der in § 184h StGB definiert wird und von der Rechtsprechung näher konkretisiert wurde (vgl. BGH, Urteil vom 22. Mai 1996 - 5 StR 153/96 -, StV 1997, S. 524 ; Urteil vom 6. Februar 2002 - 1 StR 506/01 -, NStZ 2002, S. 431 ).
  • BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 519/10

    Anforderungen des Bestimmtheitsgebots an gerichtliche Auslegung von gesetzlichen

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14
    Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung oder einer Verhängung von Geldbußen festzulegen (vgl. BVerfGE 78, 374 ; 126, 170 ; BVerfGK 11, 337 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. September 2011 - 1 BvR 519/10 -, NVwZ 2012, S. 504 ).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 2 BvR 1491/87

    Verfassungsrechtliche Unbeachtlichkeit einer zwischen Tatbegehung und Aburteilung

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14
    Der Schutz der Vorschrift erstreckt sich auch auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfGE 81, 132 ; 87, 399 ; stRspr).
  • BVerfG, 26.02.2008 - 2 BvR 392/07

    Geschwisterbeischlaf

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14
    Der Einzelne muss, soweit nicht in den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung eingegriffen wird, staatliche Maßnahmen hinnehmen, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit oder im Hinblick auf grundrechtlich geschützte Interessen Dritter unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots ergriffen werden (BVerfGE 120, 224 ).
  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 776/84

    Schubart

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14
    Sie sind aber der näheren Deutung im Wege der Auslegung zugänglich (BVerfGE 78, 374 ; 75, 329 ); ihre Bedeutung ergibt sich aus ihrem Wortsinn (BVerfGE 71, 108 ; 82, 236 ) und entspricht dem Alltagssprachgebrauch.
  • BVerfG, 15.01.2002 - 1 BvR 1783/99

    Schächten

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14
    Es liegt im - grundsätzlich weiten - Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 104, 337 ), zum Wohlbefinden der Tiere und ihrer artgerechten Haltung auch den Schutz vor erzwungenen sexuellen Übergriffen zu rechnen.
  • BVerfG, 23.10.1985 - 1 BvR 1053/82

    Anti-Atomkraftplakette

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14
    Sie sind aber der näheren Deutung im Wege der Auslegung zugänglich (BVerfGE 78, 374 ; 75, 329 ); ihre Bedeutung ergibt sich aus ihrem Wortsinn (BVerfGE 71, 108 ; 82, 236 ) und entspricht dem Alltagssprachgebrauch.
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14
    Es liegt im - grundsätzlich weiten - Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 102, 197 ; 104, 337 ), zum Wohlbefinden der Tiere und ihrer artgerechten Haltung auch den Schutz vor erzwungenen sexuellen Übergriffen zu rechnen.
  • BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05

    Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 506/01

    Vergewaltigung; sexuelle Nötigung (gefährliches Werkzeug); Beweiswürdigung

  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

  • OLG Celle, 24.11.2021 - 2 Ss OWi 261/21

    Bestimmtheit von Bußgeldtatbeständen bei Verstoß gegen Corona-Vorschriften;

    a) Als spezielles Willkürverbot des Grundgesetztes für die Strafgerichtsbarkeit verpflichtet Art. 103 Abs. 2 GG, der auch für Bußgeldbestände gilt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1989 - 2 BvR 1491, 1492/87, NJW 1990, 1103; Beschluss vom 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14, NJW 2016, 1229) und in § 3 OWiG einfachgesetzlich normiert ist, den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so genau zu umschreiben, dass sich Tragweite und Anwendungsbereich des jeweiligen Ordnungswidrigkeitentatbestandes aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 3 Rn 1).
  • OLG Bremen, 06.08.2021 - 1 SsRs 9/21

    Einordnung der Bremischen Coronaverordnung als Zeitgesetz; kein Verstoß gegen das

    Der Schutz der Vorschrift erstreckt sich auch auf die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1989 - 2 BvR 1491, 1492/87, NJW 1990, 1103; Beschluss vom 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14, NJW 2016, 1229) und ist in § 3 OWiG einfachgesetzlich normiert.
  • OLG Celle, 17.10.2023 - 2 ORbs 278/23

    Corona, Befreiuung von der Maskenpflicht, Vorlage eines ärztlichen Attestes,

    Als spezielles Willkürverbot des Grundgesetztes für die Strafgerichtsbarkeit verpflichtet Art. 103 Abs. 2 GG , der auch für Bußgeldbestände gilt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.11.1989 - 2 BvR 1491, 1492/87, NJW 1990, 1103; Beschluss vom 08.12.2015 - 1 BvR 1864/14 , NJW 2016, 1229) und in § 3 OWiG einfachgesetzlich normiert ist, den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so genau zu umschreiben, dass sich Tragweite und Anwendungsbereich des jeweiligen Ordnungswidrigkeitentatbestandes aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls sich durch Auslegung ermitteln lassen (vgl. Göhler, OWiG, 18. Aufl., § 3 Rn 1).
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