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   BVerfG, 21.09.2010 - 1 BvR 1865/10   

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https://dejure.org/2010,2772
BVerfG, 21.09.2010 - 1 BvR 1865/10 (https://dejure.org/2010,2772)
BVerfG, Entscheidung vom 21.09.2010 - 1 BvR 1865/10 (https://dejure.org/2010,2772)
BVerfG, Entscheidung vom 21. September 2010 - 1 BvR 1865/10 (https://dejure.org/2010,2772)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com
  • openjur.de

    Artt. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 GG; §§ 5, 4, 3, 6, 9, 8, 7 ZensG; § 4 MZG; § 16 ZensVorbG
    Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz 2011 nicht zur Entscheidung angenommen

  • Bundesverfassungsgericht

    Unzureichende Substantiierung einer gegen Vorschriften über den Zensus 2011 gerichteten Rechtssatzverfassungsbeschwerde - unzureichende Bezeichnung der angegriffenen Normen, Möglichkeit eines Grundrechtseingriffs nicht hinreichend dargelegt

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 4 BevStatG, § 23 Abs 1 S 2 Halbs 1 BVerfGG, § 90 Abs 1 BVerfGG
    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung <§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG> einer gegen Vorschriften über den Zensus 2011 gerichteten Rechtssatzverfassungsbeschwerde - unzureichende Bezeichnung der angegriffenen Normen, Möglichkeit eines Grundrechtseingriffs nicht ...

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Annahme einer allgemein gegen das Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011) gerichteten Verfassungsbescherde

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung <§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG> einer gegen Vorschriften über den Zensus 2011 gerichteten Rechtssatzverfassungsbeschwerde - unzureichende Bezeichnung der angegriffenen Normen, Möglichkeit eines Grundrechtseingriffs nicht ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Unzureichende Substantiierung <§§ 23 Abs 1 S 2, 92 BVerfGG> einer gegen Vorschriften über den Zensus 2011 gerichteten Rechtssatzverfassungsbeschwerde - unzureichende Bezeichnung der angegriffenen Normen, Möglichkeit eines Grundrechtseingriffs nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Annahme einer allgemein gegen das Zensusgesetz 2011 (ZensG 2011) gerichteten Verfassungsbescherde

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz 2011 nicht zur Entscheidung angenommen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Volkszählung 2011

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Zensusgesetz nicht angenommen

  • spiegel.de (Pressemeldung, 01.10.2010)

    Protest gegen Volkszählung: Karlsruhe schmettert Verfassungsbeschwerde ab

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen Volkszählung 2011 zurückgewiesen

  • anwalt-strafverteidiger.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerden gegen Volkszählung 2011 nicht angenommen

  • spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 16.07.2010)

    Bürgerrechtler wollen Volkszählung 2011 stoppen

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 864
  • K&R 2010, 733
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 21.04.1998 - 1 BvR 1086/92

    Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde im

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2010 - 1 BvR 1865/10
    Notwendig ist vielmehr die exakte Bezeichnung der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmungen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 1086/92 -, NVwZ 1998, S. 1287 ; BVerfGK 10, 365 ).

    Denn angesichts des umfangreichen und detaillierten Regelungsgehalts der §§ 3 bis 9 ZensG reicht deren undifferenzierte Nennung für eine hinreichende Bezeichnung des angegriffenen Hoheitsakts nicht aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 1086/92 -, NVwZ 1998, S. 1287 ).

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2010 - 1 BvR 1865/10
    Notwendig ist vielmehr die exakte Bezeichnung der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmungen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 1086/92 -, NVwZ 1998, S. 1287 ; BVerfGK 10, 365 ).
  • BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92

    Maastricht

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2010 - 1 BvR 1865/10
    b) Auch im Übrigen genügt die Beschwerdebegründung nicht den Anforderungen von § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 und § 92 BVerfGG, weil die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung durch die angegriffenen Regelungen nicht hinreichend substantiiert dargetan ist (vgl. BVerfGE 89, 155 ).
  • BVerfG, 09.03.2007 - 2 BvR 2215/01

    Beeinträchtigung der kommunalen Selbstverwaltung durch Änderung des

    Auszug aus BVerfG, 21.09.2010 - 1 BvR 1865/10
    Notwendig ist vielmehr die exakte Bezeichnung der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Bestimmungen (vgl. BVerfGE 109, 279 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. April 1998 - 1 BvR 1086/92 -, NVwZ 1998, S. 1287 ; BVerfGK 10, 365 ).
  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 5/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - sozialgerichtliches

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Verletzung der Pflicht zur Belehrung über das Recht, Widerspruch gegen die Weitergabe von Sozialdaten einlegen zu können, den Schutzbereich des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG iVm Art. 1 Abs. 1 GG; dazu zuletzt BVerfG vom 21.9.2010, 1 BvR 1865/10) berührt.
  • VGH Bayern, 27.05.2014 - 5 ZB 12.1758

    Zensus 2011; Gebäude- und Wohnungszählung; Erledigung der Hauptsache durch

    Soweit gegenüber dem Bürger aufgrund des Zensusvorbereitungsgesetzes 2011 und des Zensusgesetzes 2011 keine Einzelmaßnahmen ergehen, wäre eine gesetzesunmittelbare prinzipale Normenkontrolle nur im Wege der Verfassungsbeschwerde möglich gewesen (vgl. BVerfG, B.v. 21.9.2010 - 1 BvR 1865/10 - BayVBl 2011, 109).
  • VerfGH Sachsen, 30.03.2012 - 144-IV-11
    Sollte der Beschwerdeführer eine Verletzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 33 SächsVerf) rügen wollen, wäre seinem Vorbringen nicht zu entnehmen, welcher konkrete Eingriff ihm selbst - und nicht dem Bürger im Allgemeinen - aufgrund des § 11 Abs. 4 RfBStV mit einiger Wahrscheinlichkeit drohe (vgl. zu diesem Maßstab bei heimlichen Datenerhebungen BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 1 BvR 1299/05), welches Gewicht diesem Eingriff im Einzelnen zukomme und im Hinblick auf welche Wirkungen dies den Anforderungen aus dem Grundrecht, insbesondere auch dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, nicht genügen sollte (vgl. zu diesen Darlegungsanforderungen BVerfG, Beschluss vom 21. September 2010 - 1 BvR 1865/10).
  • VG Bayreuth, 10.11.2022 - B 9 S 22.955

    Aufforderung zur Erteilung von Auskünften im Rahmen des Zensus 2022, Gebäudeund

    Das Bundesverfassungsgericht hat eine auf einen Verstoß gegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht gestützte Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz 2011 mangels einer hinreichend substantiierten Darlegung eines Grundrechtsverstoßes nicht zur Entscheidung angenommen (vgl. B.v. 21.9.2010 - BvR 1865/10 - BayVBl 2011, 109).
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