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Rechtsprechung
   BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4563
BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06 (1) (https://dejure.org/2007,4563)
BVerfG, Entscheidung vom 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06 (1) (https://dejure.org/2007,4563)
BVerfG, Entscheidung vom 15. März 2007 - 1 BvR 1887/06 (1) (https://dejure.org/2007,4563)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung der Berufswahlfreiheit (Art 12 Abs 1 GG) eines Rechtsanwalts durch Widerruf der Anwaltszulassung gem § 14 Abs 2 Nr 5 BRAO bei Berufung in Kirchenbeamtenverhältnis - Keine Inkompatibilität des Status als Kirchenbeamter mit der Ausübung des Rechtsanwaltsberufs

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung zum Rechtsanwalt wegen der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit; Vereinbarkeit des Amtes des Oberkonsistorialrates mit der Tätigkeit als Rechtsanwalt; Unvereinbarkeit einer Beamtenstellung mit dem Rechtsanwaltsberuf wegen der Gefährdung der ...

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassung - Widerruf wegen einer Tätigkeit als Kirchenbeamter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 5; GG Art. 12 Abs. 1
    Verstoß gegen Grundrecht der Berufsfreiheit, wenn die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen der Berufung in ein Kirchenbeamtenverhältnis widerrufen wird

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 10, 416
  • NJW 2007, 2317
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06
    Er ist daher nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (vgl. BVerfGE 97, 12 ).

    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Bedeutung und die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 12 ; stRspr).

  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 43/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Begründung eines

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2006 - AnwZ(B) 43/05 -,.

    Der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2006 - AnwZ(B) 43/05 -, der Beschluss des Anwaltsgerichtshofs Berlin vom 24. Februar 2005 - I AGH 15/04 - und der Bescheid der Rechtsanwaltskammer Berlin vom 12. Mai 2004 - VI PZ 501.04 - verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 08.03.1983 - 1 BvR 1078/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Versagung der Zulassung zur

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06
    Die Herauslösung des Anwaltsberufs aus beamtenähnlichen Bindungen und seine Anerkennung als ein vom Staat unabhängiger freier Beruf kann als ein wesentliches Element des Bemühens um rechtsstaatliche Begrenzung der staatlichen Macht angesehen werden (vgl. BVerfGE 63, 266 ).
  • BVerfG, 19.02.1991 - 1 BvR 287/86

    Kindergeld für Besserverdienende

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06
    Die angegriffenen Entscheidungen sind daher aufzuheben (vgl. BVerfGE 84, 1 ).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 1500/97

    Körperschaftsstatus der Zeugen Jehovas

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06
    Die Kirchen sind keine staatlichen Einrichtungen (vgl. BVerfGE 102, 370 ).
  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06
    Der Schutz der anwaltlichen Berufsausübung vor staatlicher Kontrolle und Bevormundung liegt dabei nicht allein im individuellen Interesse des einzelnen Rechtsanwalts oder des einzelnen Rechtsuchenden, sondern auch im Interesse der Allgemeinheit an einer wirksamen und rechtsstaatlich geordneten Rechtspflege (vgl. BVerfGE 110, 226 m.w.N.).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06
    Das ist der Fall, wenn die von den Fachgerichten vorgenommene Auslegung der Norm die Bedeutung und die Tragweite der Grundrechte nicht hinreichend berücksichtigt oder im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der grundrechtlichen Freiheit führt (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 97, 12 ; stRspr).
  • BGH, 18.06.2001 - AnwZ (B) 10/00

    Schriftliche Niederlegung eines nach mündlicher Verhandlung ergangenen

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06
    aa) Der Bundesgerichtshof hat zwar unter Hinweis auf seine frühere Rechtsprechung (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/00 -, AnwBl. 2002, S. 183 ) die - verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende - Auffassung vertreten, § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO beruhe auf der grundsätzlichen Trennung zwischen dem öffentlich-rechtlichen Status als Träger staatlicher Verwaltung und dem Anwaltsberuf.
  • BVerfG, 14.09.1984 - 1 BvR 1155/84

    Zulassung eines beamteten Hochschullehrers als Rechtsanwalt

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06
    Im Interesse des Gemeinwohls ist der Beruf des Rechtsanwalts nach den Grundsätzen der freien Advokatur als ein vom Staat grundsätzlich unabhängiger freier Beruf ausgestaltet (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 14. September 1984 - 1 BvR 1155/84 -, JZ 1984, S. 1042).
  • BVerfG, 21.09.1976 - 2 BvR 350/75

    Inkompatibilität/Kirchliches Amt

    Auszug aus BVerfG, 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06
    Für Kirchenbeamte habe das Bundesverfassungsgericht die Inkompatibilitätsregelung des Art. 137 Abs. 1 GG für nicht anwendbar erklärt (vgl. BVerfGE 42, 312 ), weil die für den Beamtenbegriff konstituierenden hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gemäß Art. 33 Abs. 5 GG für Kirchenbeamte keine Anwendung fänden.
  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 52/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ernennung zum

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt (JZ 1984, 1042; Beschl. v. 14. September 2001, 1 BvR 1462/01 zu Senat , Beschl. v. 18. Juni 2001, AnwZ (B) 10/00, NJW 2007, 2317; vgl. auch BVerfG NJW 1988, 2535, 2536) .

    Das Berufsbild des Rechtsanwalts ist nach § 1 BRAO entsprechend dem Leitbild der freien Advokatur durch die äußere und innere Unabhängigkeit des Rechtsanwalts vom Staat geprägt (BVerfG NJW 2007, 2317, 2318).

    Sie ist, anders als z.B. die Kirchen (BVerfG NJW 2007, 2317, 2318), Teil der mittelbaren Staatsverwaltung.

    Es bindet ihn aber nicht so eng an den Staat, wie dies bei den Lebenszeitbeamten der Fall ist (dazu BVerfG NJW 2007, 2317, 2318; AGH München BRAK-Mitt. 2001, 239) und wird von § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO nicht erfasst (Feuerich/ Weyland, aaO, § 14 Rdn. 51; Henssler/Prütting, aaO, § 14 Rdn. 23).

  • BGH, 10.10.2011 - AnwZ (B) 10/10

    Rechtsanwaltszulassung: Vereinbarkeit des Widerrufs wegen eines

    Zwar ist ein Eingriff in dieses Grundrecht, das auch das Recht umfasst, mehrere Berufe zu wählen und nebeneinander auszuüben (BVerfGE 87, 287, 316), nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsguts und nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfGE 97, 12, 26; BVerfG, NJW 2007, 2317).

    Angesichts der Besonderheiten des Status eines auf Lebenszeit ernannten Staatsbeamten ist es zur Sicherung des wichtigem Gemeinwohlbelangs einer funktionierenden, von staatlicher Kontrolle und Bevormundung geschützter Rechtspflege gerechtfertigt, dass der Gesetzgeber in den Fällen des § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO allein diesen Status zum Anlass für einen zwingenden Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft genommen hat (vgl. BVerfG, NJW 2007, 2317, 2318).

  • BGH, 14.05.2009 - AnwZ (B) 119/08

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Unvereinbarkeit mit einer

    Die Herauslösung des Anwaltsberufs aus beamtenähnlichen Bindungen und seine Anerkennung als ein vom Staat unabhängiger freier Beruf kann als ein wesentliches Element des Bemühens um rechtsstaatliche Begrenzung der staatlichen Macht gesehen werden (BVerfG NJW 2007, 2317, 2318).

    Eine Anstellung im öffentlichen Dienst kann folglich wegen der damit verbundenen "Staatsnähe" mit dem Berufsbild der freien Advokatur unvereinbar sein (BVerfG NJW 1993, 317, 320 ; BVerfG NJW 2007, 2317).

  • BGH, 26.02.2019 - AnwZ (Brfg) 49/18

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund der Benennung zum

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt (BVerfG, NJW 2007, 2317 f.; vgl. auch BVerfG, NJW 2009, 3710, 3711 f.).

    Die Verfolgung des wichtigen Gemeinwohlbelangs einer funktionierenden Rechtspflege rechtfertigt es, bereits den Status eines auf Lebenszeit ernannten Staatsbeamten zum Anlass für einen zwingenden Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu nehmen (BVerfG, NJW 2007, 2317, 2318).

  • BGH, 26.11.2007 - AnwZ (B) 99/06

    Vereinbarbeit des Anwaltsberufs mit einer Tätigkeit als angestellter Leiter von

    Insbesondere kann eine Anstellung des Rechtsanwalts im öffentlichen Dienst wegen der damit verbundenen "Staatsnähe" mit dem Berufsbild der freien Advokatur unvereinbar sein (BVerfGE aaO, 321, 324; BVerfG, Beschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 1887/06, BRAK-Mitt. 2007, 122, 123, zu § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO).

    Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 1. August 2006 zum einstweiligen Rechtsschutz im Verfahren 1 BvR 1887/06 (veröffentlicht in juris), auf die sich der Antragsteller beruft, ist zu dessen Gunsten nichts herzuleiten.

  • AGH Hessen, 13.03.2017 - 1 AGH 10/16

    Voraussetzung für die Zulassung als Syndikusanwalt

    Zwar kann eine Anstellung im öffentlichen Dienst wegen der damit verbundenen Staatsnähe mit dem Berufsbild der freien Advokatur unvereinbar sein (Bundesverfassungsgericht, NJW 1993, 3 17, 320; Bundesverfassungsgericht, NJW 2007, 2317 [BVerfG 15.03.2007 - 1 BvR 1887/06] ; BGH, Beschluss vom 14.05.2009, AnwZ (B) 119/08; abgedruckt in NJW-RR 2009, 1359, 1360 m.w.N.).
  • BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 77/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Ernennung zum

    Gegen die dem Widerruf zugrunde liegende Vorschrift des § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO als solche sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 71, 23, 27 f.; 92, 1, 5; BGH, Beschl. v. 5. Juli 2009 - AnwZ (B) 52/08, BRAK-Mitt. 2009, 240 Rn. 5), die das Bundesverfassungsgericht bestätigt hat (z.B. BVerfG, NJW 2007, 2317 f.), verfassungsrechtliche Bedenken nicht zu erheben.
  • AGH Baden-Württemberg, 22.09.2017 - AGH 22/17

    Anwaltliches Berufsrecht: Zulassung einer im öffentlichen Dienst Angestellten zur

    Für die Zulassung als Rechtsanwalt nach §§ 4ff. BRAO neben der Tätigkeit für einen nichtanwaltlichen Arbeitgeber, also einer Zulassung, die es erlaubt, sich an die Allgemeinheit als rechtssuchendes Publikum zu wenden, kann eine Anstellung im öffentlichen Dienst wegen der damit verbundenen "Staatsnähe" mit dem Berufsbild der freien Advokatur unvereinbar sein (BVerfGE aaO, 321, 324; BVerfG, Beschluss vom 15. März 2007 - 1 BvR 1887/06, BRAK-Mitt. 2007, 122, 123, zu § 14 Abs. 2 Nr. 5 BRAO).
  • AGH Thüringen, 24.05.2019 - AGH 2/17
    Die Herauslösung des Anwaltsberufs aus beamtenähnlichen Bindungen und seine Anerkennung als ein vom Staat unabhängiger freier Beruf kann als ein wesentliches Element des Bemühens um rechtsstaatliche Begrenzung der staatlichen Macht gesehen werden (BVerfG, Beschl. v. 15.3.2007 - 1 BvR 1887/06, NJW 2007, 2317, (2318)).
  • VerfVwG der Vereinigten Ev.-Luth. Kirche Deutschlands, 11.08.2010 - RVG 2/09

    Kirchenbeamte, Nebentätigkeit

    Eine andere Beurteilung ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.3.2007 (1 BvR 1887/06, NJW 2007, 2317).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,7396
BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06 (https://dejure.org/2006,7396)
BVerfG, Entscheidung vom 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06 (https://dejure.org/2006,7396)
BVerfG, Entscheidung vom 01. August 2006 - 1 BvR 1887/06 (https://dejure.org/2006,7396)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft nach Ernennung zum Kirchenbeamten auf Lebenszeit; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung; Gefährdung der Interessen der Rechtspflege

  • Judicialis

    GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 140; ; Weimarer Reichsverfassung Art. 137 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 5
    Vereinbarkeit des Rechtsanwaltsberufs und einer Tätigkeit als Kirchenbeamter auf Lebenszeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 3706
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 43/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Begründung eines

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2006 - AnwZ(B) 43/05 -,.

    Die Vollziehung des Beschlusses des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2006 - AnwZ(B) 43/05 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen ausgesetzt.

  • BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • AGH Berlin, 27.03.2003 - I AGH 4/03

    Zulassung - Vereinbarkeit der Tätigkeit eines Konsistorialrates z. A. mit dem

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06
    Mit Bescheid vom 16. April 2003 gestattete ihm die Rechtsanwaltskammer - gemäß einer Verpflichtung durch den Anwaltsgerichthof (Beschluss vom 27. März 2003 - I AGH 4/03, BRAK-Mitt. 2003, S. 180) - nach § 47 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), den Beruf als Rechtsanwalt weiter auszuüben.
  • BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93

    Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 01.08.2006 - 1 BvR 1887/06
    Mit Blick auf den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz darf die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft jedenfalls nicht entzogen werden, wenn durch die gleichzeitige Ausübung beider Berufe die Interessen der Rechtspflege nicht gefährdet werden (vgl. BVerfGE 87, 287 ).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 30.01.2007 - 1 BvR 1887/06 (2)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31478
BVerfG, 30.01.2007 - 1 BvR 1887/06 (2) (https://dejure.org/2007,31478)
BVerfG, Entscheidung vom 30.01.2007 - 1 BvR 1887/06 (2) (https://dejure.org/2007,31478)
BVerfG, Entscheidung vom 30. Januar 2007 - 1 BvR 1887/06 (2) (https://dejure.org/2007,31478)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.05.2006 - AnwZ (B) 43/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Begründung eines

    Auszug aus BVerfG, 30.01.2007 - 1 BvR 1887/06
    gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 15. Mai 2006 - AnwZ(B) 43/05 -,.
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