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   BVerfG, 02.08.2007 - 1 BvR 1896/99   

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https://dejure.org/2007,6533
BVerfG, 02.08.2007 - 1 BvR 1896/99 (https://dejure.org/2007,6533)
BVerfG, Entscheidung vom 02.08.2007 - 1 BvR 1896/99 (https://dejure.org/2007,6533)
BVerfG, Entscheidung vom 02. August 2007 - 1 BvR 1896/99 (https://dejure.org/2007,6533)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Sportwetten- und Lotteriegesetzes (HessSpwLottG) und des Bayerischen Staatslotteriegesetzes (BayStLottG); Rechtgrundlagen und Verfassungsmäßigkeit von Zahlenlotterien (Zahlenlotto) in Hessen und Bayern; Verfassungsmäßigkeit der ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Wett- und Lotteriewesens in Hessen und Bayern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGK 12, 1
  • NVwZ 2007, 1297
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 27.07.1962 - 1 BvR 330/61

    Rechtswegerschöpfung bei zweifelhafter Auslegung einer einfachrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2007 - 1 BvR 1896/99
    Ist eine einfachrechtliche Auslegung einer mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Norm zweifelhaft oder lediglich möglich, so ist im Sinne des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst eine Klärung des Regelungsgehalts durch die Fachgerichte angezeigt (vgl. BVerfGE 14, 260 ; 55, 244 ).
  • VGH Hessen, 05.01.2007 - 2 TG 2911/06

    Untersagung privater Sportwetten in Hessen

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2007 - 1 BvR 1896/99
    Zwar wird die Regelung in § 1 Abs. 5 HessSpwLottG in der Rechtsprechung der hessischen Verwaltungsgerichte neben dem Veranstaltungsmonopol des Landes Hessen sowie der Strafnorm des § 5 HessSpwLottG zur Begründung des staatlichen Sportwettmonopols und eines mit ihm einhergehenden grundsätzlichen Verbots der Vermittlung anderer als der vom Land Hessen veranstalteten - in den betreffenden Fällen gewerblicher - Sportwetten ergänzend mit herangezogen (vgl. etwa den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Januar 2007 - 2 TG 2911/06 -, JURIS).
  • VG München, 12.12.2006 - M 16 K 05.6154

    Keine Bedenken gegen "Lotto im Supermarkt" Das Verwaltungsgericht München hat in

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2007 - 1 BvR 1896/99
    In diesem Sinne hat das Verwaltungsgericht München (vgl. Urteil vom 12. Dezember 2006 - M 16 K 05.6154 -, JURIS) ein aus Art. 3 BayStLottG herzuleitendes allgemeines Verbot der gewerblichen Spielvermittlung verneint.
  • BVerfG, 02.12.1980 - 1 BvR 1222/77

    Vorrang der fachgerichtlichen Rechtsauslegung vor Rechtssatzverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 02.08.2007 - 1 BvR 1896/99
    Ist eine einfachrechtliche Auslegung einer mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Norm zweifelhaft oder lediglich möglich, so ist im Sinne des Grundsatzes der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde zunächst eine Klärung des Regelungsgehalts durch die Fachgerichte angezeigt (vgl. BVerfGE 14, 260 ; 55, 244 ).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 13/06

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in den sog. "Altfällen" nicht

    Diese Vereinbarung haben alle Bundesländer in ihr jeweiliges Landesrecht umgesetzt, indem die Landtage dem Lotteriestaatsvertrag innerhalb der in ihm bestimmten Frist zugestimmt und im Zusammenhang damit den Lotteriestaatsvertrag mit Gesetzeskraft verkündet, durch eine Neuregelung oder Anpassung des bestehenden Landesrechts umgesetzt oder durch landesgesetzliche Ausfüllung der in ihm vorgesehenen Regelungsspielräume ausgeführt haben (BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.1.2006 - 1 BvR 939/05 Tz. 4; vgl. auch Kammerbeschl. v. 2.8.2007 - 1 BvR 1896/99, Tz. 38, 74).
  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 187/04

    Anbieten und Veranstalten von Sportwetten in Altfällen nicht wettbewerbswidrig

    Diese Vereinbarung haben alle Bundesländer in ihr jeweiliges Landesrecht umgesetzt, indem die Landtage dem Lotteriestaatsvertrag innerhalb der in ihm bestimmten Frist zugestimmt und im Zusammenhang damit den Lotteriestaatsvertrag mit Gesetzeskraft verkündet, durch eine Neuregelung oder Anpassung des bestehenden Landesrechts umgesetzt oder durch landesgesetzliche Ausfüllung der in ihm vorgesehenen Regelungsspielräume ausgeführt haben (BVerfG, Kammerbeschl. v. 10.1.2006 - 1 BvR 939/05 Tz. 4; vgl. auch Kammerbeschl. v. 2.8.2007 - 1 BvR 1896/99, Tz. 38, 74).
  • BVerfG, 01.04.2008 - 2 BvR 2680/07

    Gewerbliche Vermittlung von Lotterien und Wetten

    Abgesehen davon, dass aus Art. 3 StLottG weder unmittelbar (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2007 - 1 BvR 1896/99 -, JURIS, Rn. 92) noch nach verwaltungsgerichtlicher Auslegung (vgl. Verwaltungsgericht München, Urteil vom 12. Dezember 2006 - M 16 K 05.6154 -, JURIS, Rn. 125) ein allgemeines Verbot der gewerblichen Spielvermittlung in Bayern folgt, sind die Beschwerdeführer allein im Hinblick auf die dem Bereich des Veranstalters zuzuordnende Annahmestelle betroffen.
  • BVerfG, 10.11.2008 - 1 BvR 2783/06

    Vermittlung von Sportwetten

    Denn weder das Landesgesetz über das öffentliche Glücksspiel, noch der durch dieses Gesetz für Rheinland-Pfalz zur Geltung gebrachte Lotteriestaatsvertrag enthalten Regelungen, die - jedenfalls auch - als präventiver Erlaubnisvorbehalt oder auch nur als eigenständiges landesstrafrechtliches Vermittlungsverbot zu verstehen wären (zu einem - auch präventiven - Erlaubnisvorbehalt vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. September 2005 - 1 BvR 789/05 -, BVerfGK 6, 276; zu einem landesstrafrechtlichen Vermittlungsverbot vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 2. August 2007 - 1 BvR 1896/99 -, NVwZ 2007, S. 1297).
  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung;

    Nach dem allgemeinen Wortverständnis sowie der dazu mittlerweile vorliegenden Rechtsprechung und Literatur ist aber derjenige als Vermittler von Glücksspielen anzusehen, der die bloße Vermittlung von Spielteilnehmern durchführt, ohne selbst an der Veranstaltung beteiligt zu sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 2.8.2007 - 1 BvR 1896/99 -, NVwZ 2007, 1297, juris, Rn. 84; Bolay/Pfütze, in: Streinz/Liesching/Hambach, Glücks- und Gewinnspielrecht in den Medien, Kommentar, 2014, § GlüStV, Rn. 5; Postel, in: Dietlein/Hecker/Ruttig, Glücksspielrecht, Kommentar, 2. Aufl. 2013, § 4 GlüStV, Rn. 28).
  • LG Ellwangen/Jagst, 12.04.2005 - 3 Ns 42 Js 5187/03

    Straftatbestand der unerlaubten Veranstaltung eines Glücksspiels: Straffreiheit

    Der Strafkammer sind mindestens sieben dort anhängige Verfahren bekannt (Az. 1 BvR 1896/99, 1 BvR 1054/01; 1 BvR 1897/99; 1 BvR 2320/99; 1 BvR 1446/04; 1 BvR 2495/04; 1 BvR 2643/04).
  • OLG Saarbrücken, 30.01.2008 - 1 U 534/07

    Zur Zulässigkeit gewerblicher Lotterietätigkeit im Drogeriemarkt

    Der Senat sieht sich in seiner Auffassung zum Verhältnis zwischen § 8 SportWettG-Saar und § 14 LottStV auch bestätigt durch den Beschluss des BVerfG vom 02.08.2007 (1 BvR 1896/99, Anlage AG 14, Bd. IV Bl 510 ff d.A.).
  • VG Frankfurt/Main, 17.06.2009 - 7 K 139/08

    Rechtsschutz gegen Verweigerung der Bestätigung einer Anzeige der Vermittlung von

    Mit Schreiben vom 24.10.2007 wies die Klägerin darauf hin, dass mit dem Beschluss des BVerfG vom 02.08.2007 (1 BvR 1896/99) die im hessischen Gesetz über staatliche Sportwetten, Zahlenlotterien und Zusatzlotterien enthaltene strafbewehrte Konzentration der gewerbsmäßigen Vermittlung von Lotterien auf zugelassene Annahmestellen entfallen sei.
  • VG Darmstadt, 25.09.2003 - 3 G 1844/03

    Untersagung Sportwettenvermittlung

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht im Hinblick auf die von Seiten der Antragstellerin geäußerten Bedenken an der Verfassungsmäßigkeit des Sportwettengesetzes und den Umstand, dass gegen die Sportwettengesetze verschiedener Bundesländer Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt wurde (vgl. hierzu 1 BvR 1896/99, 1 BvR 1897/99, 1 BvR 1054/01).
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