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   BVerfG, 19.01.2006 - 1 BvR 1904/05   

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BVerfG, 19.01.2006 - 1 BvR 1904/05 (https://dejure.org/2006,12007)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.2006 - 1 BvR 1904/05 (https://dejure.org/2006,12007)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 (https://dejure.org/2006,12007)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer; Mangel an substantiierter Darlegung hinsichtlich der Behauptung des Nichtvorliegens von Schwierigkeiten rechtlicher oder tatsächlicher Art; Verhängung einer Gebühr wegen Missbräuchlichkeit der Beschwerdeeinlegung; ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • OLG Hamburg - 2 U 16/01
  • BVerfG, 19.01.2006 - 1 BvR 1904/05
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 11.09.2001 - 1 BvR 305/01

    Unzureichend und unrichtig begründete Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 1 BvR 1904/05
    Ein solcher liegt unter anderem dann vor, wenn in der Verfassungsbeschwerde zumindest leichtfertig unrichtige Angaben gemacht werden, die zudem noch Ermittlungen des Gerichts auslösen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 11. September 2001 - 1 BvR 305/01 - NJW 2002, S. 955), oder ein Beschwerdeführer versucht, dem Bundesverfassungsgericht die Kenntnis eines offensichtlich bedeutsamen Teils des Ausgangsverfahrens vorzuenthalten.
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 983/94

    Richterliche Durchsuchungsanordnung - Strafprozeß - Nötigung im Straßenverkehr -

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2006 - 1 BvR 1904/05
    Denn das zeigt, dass das mit der Einlegung der Verfassungsbeschwerde verfolgte Ziel nicht die verfassungsgemäße Sicherung von Grundrechten war, sondern die Durchsetzung der Interessen des Beschwerdeführers unabhängig von der tatsächlichen Sachlage (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 u.a. - NJW 1995, S. 385).
  • BVerfG, 01.12.2008 - 2 BvR 2187/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Bewilligung einer Auslieferung nach

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NJW 1985, S. 355; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, [...]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, [...]).
  • BVerfG, 14.09.2017 - 2 BvQ 56/17

    Erfolgloser Eilantrag gegen die Abschiebung nach Afghanistan und Auferlegung

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NJW 1985, S. 355; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, juris; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris).
  • BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 1398/09

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr im Verfassungsbeschwerdeverfahren (fehlende

    Ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NVwZ 1985, S. 335; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 1. Dezember 2008 - 2 BvR 2187/08 -, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 29 AS 1144/11

    Unstreitig unzulässige Berufung - Verschuldenskosten für Prozessbevollmächtigten

    Dabei genügt es, wenn die Falschangabe unter grobem Verstoß gegen die Sorgfaltspflichten erfolgt, ein vorsätzliches Verhalten oder gar eine absichtliche Täuschung ist nicht erforderlich (vgl. BVerfG, Beschluss des Vorprüfungsausschusses vom 5. Dezember 1984 - 2 BvR 568/84 -, NJW 1985, S. 355; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, juris; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 30. November 2007 - 2 BvR 308/06 -, juris).
  • BVerfG, 26.02.2007 - 2 BvR 53/07

    Auferlegung einer Missbrauchsgebühr

    Ein derartiges Verschweigen offensichtlich bedeutsamer Umstände ist missbräuchlich (vgl. dazu Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. August 1994 - 2 BvR 983/94 u.a. -, NJW 1995, S. 385; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Januar 2006 - 1 BvR 1904/05 -, www.bverfg.de) und der Bevollmächtigten zuzurechnen.
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