Rechtsprechung
BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 1930/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages abhängig von der tatsächlichen Zahlung des Arbeitsentgelts; Zweck des Begründungserfordernisses in einer Verfassungsbeschwerde
- Judicialis
BVerfGG § 92; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; SGB IV § 23 Abs. 1 Satz 2; ; SGB IV § 23 Abs. 1 Satz 3; ; SGB IV § 119 Abs. 2; ; StGB § 266 a; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 23 Abs. 1 S. 2 § 92; SGB IV Abs. 1 S. 2
Zurückweisung einer Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der Fälligkeit des Gesamtsozialversicherungsbeitrages mangels hinreichender Bedeutung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZS 2007, 197
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 18.02.2004 - 1 BvR 193/97
Ausschluss des infolge einer Ehenamenswahl geführten Namens bei der Bestimmung …
Auszug aus BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 1930/05
Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung hinreichend substantiiert darzulegen (vgl. BVerfGE 109, 256 ). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 1930/05
Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz setzt voraus, dass ein Beschwerdeführer durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar in seinen Grundrechten betroffen ist (vgl. BVerfGE 102, 197 ; stRspr). - BVerfG, 18.02.1999 - 1 BvR 1840/98
Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zum Besuch des …
Auszug aus BVerfG, 18.12.2006 - 1 BvR 1930/05
Die Begründung muss hierfür eine zuverlässige Grundlage schaffen (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 18. Februar 1999, 1 BvR 1840/98 - JURIS).
- BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2456/06
Verfassungsbeschwerden gegen die atomrechtliche Genehmigung zur Aufbewahrung von …
Das Bundesverfassungsgericht soll durch die Begründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 1930/05 -, juris). - BVerfG, 12.11.2008 - 1 BvR 2492/06
Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen atomrechtliche Genehmigung zur …
Das Bundesverfassungsgericht soll durch die Beschwerdebegründung in die Lage versetzt werden, den angegriffenen Hoheitsakt ohne eigene weitere Nachforschungen einer verfassungsrechtlichen Überprüfung zu unterziehen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 1930/05 -, juris). - BVerfG, 20.05.2010 - 2 BvR 1226/09
Fehlende Rechtswegerschöpfung bei unterlassener Erhebung der Anhörungsrüge im …
Die Begründung muss dem Bundesverfassungsgericht eine mindestens vorläufige verfassungsrechtliche Beurteilung des angegriffenen Akts der öffentlichen Gewalt erlauben (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. November 2008 - 1 BvR 2456/06 -, EuGRZ 2008, S. 752 und vom 18. Dezember 2006 - 1 BvR 1930/05 -, juris). - BSG, 19.11.2009 - B 12 KR 32/09 B Schließlich fehlt es auch insofern an jeder Auseinandersetzung mit der einschlägigen Rechtsprechung des BVerfG zum Beitragsrecht der Sozialversicherung (vgl speziell zu den vorliegend in Frage stehenden Regelungen BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 18.12.2006, 1 BvR 1930/05, NZS 2007, 197 und Beschluss vom 15.12.2005, 1 BvR 2566/05, juris).