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   BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99, 1 BvR 1992/99, 1 BvR 1994/99, 1 BvR 2005/99, 1 BvR 2017/99, 1 BvR 2018/99, 1 BvR 2070/99, 1 BvR 2128/99, 1 BvR 2209/99, 1 BvR 2240/99, 1 BvR 93/00   

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BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99, 1 BvR 1992/99, 1 BvR 1994/99, 1 BvR 2005/99, 1 BvR 2017/99, 1 BvR 2018/99, 1 BvR 2070/99, 1 BvR 2128/99, 1 BvR 2209/99, 1 BvR 2240/99, 1 BvR 93/00 (https://dejure.org/2000,803)
BVerfG, Entscheidung vom 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99, 1 BvR 1992/99, 1 BvR 1994/99, 1 BvR 2005/99, 1 BvR 2017/99, 1 BvR 2018/99, 1 BvR 2070/99, 1 BvR 2128/99, 1 BvR 2209/99, 1 BvR 2240/99, 1 BvR 93/00 (https://dejure.org/2000,803)
BVerfG, Entscheidung vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99, 1 BvR 1992/99, 1 BvR 1994/99, 1 BvR 2005/99, 1 BvR 2017/99, 1 BvR 2018/99, 1 BvR 2070/99, 1 BvR 2128/99, 1 BvR 2209/99, 1 BvR 2240/99, 1 BvR 93/00 (https://dejure.org/2000,803)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Vergütungsregelung für die Betreuung mittelloser und vermögender Betroffener mit GG Art 12 Abs 1 und Art 3 Abs 1 vereinbar - Beschränkung der Berufsausübungsfreiheit aus Gemeinwohlgründen unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Berufsbetreuer - Vergütung - Betreuung - Berufsfreiheit - Gleichheitsgebot

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verfassungsmäßigkeit der Betreuervergütung, BtÄndG, Betreuungsrechtsänderungsgesetz

  • Judicialis

    BGB § 1908 i Abs. 1; ; BGB § ... 1836 a; ; BGB § 1836 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1836 a Abs. 2; ; BGB § 1908 i Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1836 Abs. 1; ; BVormVG § 1 Abs. 1 Satz 2; ; BVormVG § 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von Berufsbetreuern

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von Berufbetreuern

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von Berufsbetreuern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1241
  • FamRZ 2000, 729
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Vergütungsregelungen als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; >; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -).

    Auch die im Rahmen von Art. 3 Abs. 1 GG aufgeworfenen Fragen der Rechtfertigung von Einkommens- oder Gebührenunterschieden zwischen Behördenbetreuern und selbständigen Berufsbetreuern sowie der Unterschiede zwischen den Vergütungen aus der Staatskasse und denjenigen aus dem Vermögen der Betreuten hat das Bundesverfassungsgericht bereits geklärt (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 40).

    (2) Gesetzliche Vergütungsregelungen, die eine richterliche Festsetzung der konkreten Ansprüche im Einzelfall vorsehen, sind zur Erreichung der gesetzten Ziele grundsätzlich geeignet (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 28).

    Welcher gesetzlichen Regelung in einer bestimmten Situation der Vorzug gegeben wird, richtet sich nach der Einschätzung des Gesetzgebers auf der Grundlage verfügbarer Erkenntnisse (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 29).

    Hervorzuheben ist insbesondere, dass eine insgesamt bessere Dotierung der Betreuer nicht als milderes Mittel zur Erreichung der gesetzgeberischen Ziele angesehen werden kann (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 30).

    Dabei ist eine generalisierende Betrachtungsweise geboten, die auf den gesamten Berufszweig abstellt (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 35).

    Insoweit kann auf den Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 (1 BvR 1904/95 u.a., Umdruck S. 40) Bezug genommen werden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat vielmehr in seinem Beschluss vom 15. Dezember 1999 festgestellt, dass die Vergütung einer in freier Entschließung übernommenen Betreuung nicht an der Vergütung im Hauptberuf auszurichten ist (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 33).

    Zwar hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass Unterschiede zwischen den Vergütungen aus der Staatskasse und denjenigen aus dem Vermögen der Betreuten gerechtfertigt sein können (vgl. Beschluss vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, Umdruck S. 40).

  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 2017/99

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des § 144 Abs. 3 KostO

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
    - 1 BvR 1970/99 - - 1 BvR 1992/99 - - 1 BvR 1994/99 - - 1 BvR 2005/99 - - 1 BvR 2017/99 - - 1 BvR 2018/99 - - 1 BvR 2070/99 - - 1 BvR 2128/99 - - 1 BvR 2209/99 - - 1 BvR 2240/99 - - 1 BvR 93/00 -.

    - 1 BvR 2017/99 -,.

    a) Die Verfahren 1 BvR 1970/99, 1 BvR 1992/99, 1 BvR 1994/99, 1 BvR 2005/99, 1 BvR 2017/99, 1 BvR 2018/99, 1 BvR 2070/99 und 1 BvR 2128/99.

  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75

    Berufsvormund

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Vergütungsregelungen als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; >; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -).

    Die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in dem Urteil vom 1. Juli 1980 (BVerfGE 54, 251) zur Abgrenzung von Ehrenamt und beruflicher Inanspruchnahme sollten umgesetzt sowie die Grundlagen für ein angemessenes Entgelt geschaffen werden.

  • BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77

    Buchführungsprivileg - Steuerberatender Beruf - Verfassungswidrigkeit des

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Vergütungsregelungen als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; >; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -).

    Eingriffe in die Berufsfreiheit dürfen deshalb nicht weiter gehen, als es die sie rechtfertigenden Gemeinwohlbelange erfordern (vgl. BVerfGE 54, 301 ).

  • BVerfG, 01.03.1978 - 1 BvR 786/70

    Vergütung des Abwesenheitspflegers - Anforderungen an Tätigkeitsbericht

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu Vergütungsregelungen als Regelungen der Berufsausübung im Schutzbereich des Art. 12 Abs. 1 GG, zu den Voraussetzungen von Eingriffen in die Freiheit der Berufsausübung, zur Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei der Festlegung von Berufsausübungsregelungen zur Verfolgung berufs-, arbeits- oder sozialpolitischer Ziele sowie zu den Maßstäben der Bestimmung einer angemessenen Vergütung für Berufsbetreuer hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 47, 285 ; 54, 251 ; 54, 301 ; >; 75, 284 ; 77, 308 ; 94, 372 ; Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -).

    Vergütungsregelungen und hierauf gründende Entscheidungen, die auf die Einnahmen, welche durch eine berufliche Tätigkeit erzielt werden können, und damit auch auf die Existenzerhaltung von nicht unerheblichem Einfluss sind, greifen in die Freiheit der Berufsausübung ein (vgl. BVerfGE 47, 285 ).

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
    Gemessen an den vom Bundesverfassungsgericht entwickelten Grundsätzen zur Überprüfbarkeit fachgerichtlicher Entscheidungen (vgl. BVerfGE 85, 248 ; stRspr) verstoßen die angegriffenen Entscheidungen weder gegen das Willkürverbot noch enthalten sie Auslegungsfehler, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Art. 12 Abs. 1 GG, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs, beruhen.
  • BVerfG, 17.10.1990 - 1 BvR 283/85

    Verfassungsmäßigkeit der anwaltlichen Gebührenbegrenzung in sozialrechtlichen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
    (4) Die Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe ergibt, dass die Grenze der Zumutbarkeit noch gewahrt ist, also die Betroffenen nicht übermäßig belastet sind (vgl. BVerfGE 83, 1 ).
  • BVerfG, 19.03.1975 - 1 BvL 20/73

    Mühlenstrukturgesetz

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
    (3) Es ist nicht ersichtlich, dass die Gesamtheit der vom Gesetzgeber verfolgten Ziele mit einem die Belange der Beschwerdeführer weniger beeinträchtigenden Mittel hätte erreicht werden können (vgl. BVerfGE 39, 210 ).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
    Eingriffe in die Freiheit der Berufsausübung sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie auf einer gesetzlichen Grundlage beruhen, die durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt wird (vgl. BVerfGE 94, 372 ).
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 46/98 R

    Honorierung der zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen psychotherapeutischen

    Auszug aus BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99
    Die vorgelegten Kostenberechnungen erscheinen hinsichtlich der veranschlagten Gemeinkosten sowie bezogen auf den Ansatz der jährlich möglichen Leistungsstunden nicht zweifelsfrei (vgl. beispielsweise für die Leistungszeit eines Psychotherapeuten das Urteil des Bundessozialgerichts vom 25. August 1999 - B 6 KA 46/98 R -, Umdruck S. 11).
  • BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99

    Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des

  • OLG Frankfurt, 13.12.1999 - 20 W 359/99
  • OLG Hamm, 25.10.1999 - 15 W 368/99
  • OLG Hamm, 28.10.1999 - 15 W 301/99
  • OLG Hamm, 20.10.1999 - 15 W 248/99
  • OLG Hamm, 22.11.1999 - 15 W 406/99
  • OLG Hamm, 19.10.1999 - 15 W 264/99
  • OLG Hamm, 21.10.1999 - 15 W 249/99
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Dementsprechend hat die 2. Kammer des Ersten Senats in ihrem Beschluss vom 16. März 2000 (1 BvR 1970/99 u.a.) ausgeführt, dass § 1 Abs. 1 BVormVG, soweit er die Vergütung für Berufsbetreuer bei mittellosen Betreuten aus der Staatskasse regelt, mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar ist, insbesondere den Berufsbetreuern im gegenwärtigen Zeitpunkt keine unangemessen niedrigen Einkünfte zumutet.

    Es gibt keine durchsetzbare Verpflichtung zur Übernahme von Verfahrenspflegschaften, und es gibt auch kein Überangebot an Personen, die wegen einer Spezialausbildung darauf angewiesen wären, gerade als Verfahrenspfleger zu arbeiten (vgl. dazu BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999, BtPrax 2000, S. 77 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. -, Umdruck S. 16).

    Auch für die Berufsbetreuervergütung bestehen solche Unterschiede nicht zwangsläufig (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. -, Umdruck S. 18).

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    ee) Schließlich ist die Ungleichbehandlung von bemittelten und vermögenslosen Mündeln durch unterschiedliche Vergütungssätze, verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. FamRZ 2000, 729, 730 f.; BVerfG, Beschluß des 1. Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a., BVerfGE 101, 331, 357 ff.; BVerfGE 54, 251, 276).

    Sie sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG, Beschluß vom 16. März 2000 aaO).

    Dabei sei eine generalisierende Betrachtungsweise geboten (BVerfG, Beschluß vom 16. März 2000 aaO; BVerfG, Beschluß vom 15. Dezember 1999 aaO).

  • LG Berlin, 03.07.2014 - 67 S 121/14

    Klage auf Zustimmung zur Mieterhöhung: Richterliche Überprüfung der Berliner

    Da dem Senat von Berlin als Verordnungsgeber ein Ermessenspielraum im Hinblick auf die Annahme einer besonderen Gefährdung der ausreichenden Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen im gesamten Stadtgebiet oder einem Teil davon sowie die Ausweisung dieser Gefährdungsgebiete nach § 558 Abs. 3 Satz 2 BGB zustand, unterliegt die Kappungsgrenzen-VO zunächst nur der Kontrolle auf Prognosefehler: Der Beurteilungsspielraum ist erst dann überschritten, wenn die Erwägungen nicht vertretbar, also so offensichtlich verfehlt sind, dass sie vernünftigerweise keine Grundlage für gesetzgeberische Maßnahmen abgeben können (BVerfG, Beschl. v. 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99, NJW-RR 2000, 1241, 1242; BGH, a.a.O. Tz. 56).
  • BVerfG, 18.08.2011 - 1 BvL 10/11

    Normenkontrollantrag zur Regelung der Vergütung von Berufsbetreuern unzulässig

    Dementsprechend sehe auch das Bundesverfassungsgericht, dass nicht jede Betreuung bemittelter Personen notwendig besser vergütet werden müsse als die Betreuung unbemittelter Personen (Hinweis auf BVerfG, FamRZ 2000, S. 729 = NJW-RR 2000, S. 1241 ).

    (3) Soweit im Vorlagebeschluss schließlich die Verfassungsgemäßheit der höheren Zeitansätze in § 5 Abs. 1 und 2 VBVG bei der Betreuung von nicht mittellosen gegenüber der Betreuung mittelloser Betreuter bezweifelt wird, fehlt eine Auseinandersetzung mit den Entscheidungen der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 (FamRZ 2000, S. 729 ff. = NJW-RR 2000, S. 1241 ff.) und insbesondere vom 20. August 2009 (FamRZ 2009, S. 1899 ff. = NJW-RR 2010, S. 505 f.).

  • BVerfG, 06.07.2000 - 1 BvR 1125/99

    Vergütungsregelungen für Berufsbetreuer, nach denen die Höhe der erreichbaren

    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Abhängigkeit der Vergütung von der durch einen Berufsabschluss nachgewiesenen Qualifikation, zu den unvermeidbaren Härten, Unebenheiten, Friktionen und Mängeln von Besoldungsordnungen, zu Härten oder Ungerechtigkeiten bei notwendig typisierenden Regelungen und zur Notwendigkeit von Übergangsregelungen gemäß Art. 12 Abs. 1 GG bei neu eingeführten Ausbildungs- oder Prüfungserfordernissen für bereits tätige Berufsangehörige sowie zur möglichen Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG durch die Ungleichbehandlung von Normadressatengruppen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. Beschluss des Ersten Senats vom 15. Dezember 1999 - 1 BvR 1904/95 u.a. -, AnwBl 2000, S. 204 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. - vgl. im Übrigen BVerfGE 26, 141 ; 26, 265 ; 58, 68 ; 68, 272 ; 76, 256 ; 98, 265 ; 98, 365 ; 99, 367 ).

    Die Kammer hat bereits im Beschluss vom 16. März 2000 (1 BvR 1970/99 u.a., S. 13 f. des Umdrucks) darauf hingewiesen, dass der Gesetzgeber bei gesetzlichen Vergütungsregelungen nicht nur eine einzige Möglichkeit der Ausgestaltung hat, sondern dass auch die Festsetzung von Stundensätzen in Abhängigkeit von nutzbaren Kenntnissen sachgerecht erscheint.

    Die Regelung ist auch geeignet, diese Zielvorstellungen des Gesetzgebers zu fördern (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 - 1 BvR 1970/99 u.a. -, Umdruck S. 13).

  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvL 10/06

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit der Vergütung von Vormündern

    ee) Soweit das vorlegende Gericht in der mangelnden Differenzierung des Gesetzes über die Vergütung von Vormündern und Betreuern hinsichtlich vermögender und mittelloser Betreuter einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG sieht (Bl. 24 f. d.A.), setzt es sich nicht mit der einschlägigen Entscheidung der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. März 2000 (1 BvR 1970/99 u.a.; NJW-RR 2000, S. 1241 f.) auseinander.
  • BGH, 09.11.2005 - XII ZB 49/01

    Umfang der Ansprüche des Berufsbetreuers; Aufwendungsersatz für Bürokraft

    Die in § 1 Abs. 1 BVormVG festgelegten Vergütungssätze entsprächen auch den verfassungsrechtlichen Vorgaben, wonach berufsmäßig tätigen Vormündern Zeitaufwand und anteilige Bürokosten zu erstatten seien (BVerfGE FamRZ 2000, 729 und 2000, 1277).
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 2017/99
    a) Die Verfahren 1 BvR 1970/99, 1 BvR 1992/99, 1 BvR 1994/99, 1 BvR 2005/99, 1 BvR 2017/99, 1 BvR 2018/99, 1 BvR 2070/99 und 1 BvR 2128/99.

    b) Das Verfahren 1 BvR 2209/99.

    c) Das Verfahren 1 BvR 2240/99.

    d) Das Verfahren 1 BvR 93/00.

  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    § 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO eröffnet Rechtsanwälten jedoch die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben der Betreuung über § 1835 Abs. 3 BGB ausnahmsweise nach anwaltlichem Gebührenrecht abzurechnen (vgl. BT-Drucks.13/7158 S.41; BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122; BGHZ 139, 309/311, 312).

    (3) Die Grenzziehung nach diesen Grundsätzen bietet dem Rechtsanwalt Raum für eine angemessene Ergänzung seiner Einkünfte aus der Betreuung (vgl. hierzu BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122), ohne den Betroffenen bzw. die Staatskasse unzumutbar zu belasten.

  • OLG Celle, 05.05.2008 - 17 W 36/08

    Verfassungskonformietät einer pauschalierten Vergütung i.R.e.

    Soweit Vergütungsregelungen für Betreuer betroffen sind, hat das Bundesverfassungsgericht bereits ausgesprochen, dass das entscheidende Kriterium in der sog. Auskömmlichkeit zu sehen ist, d.h. in der Frage, ob den Betreuern durch die gesetzliche Regelung derart unangemessen niedrige Gesamteinkünfte zugemutet werden, dass sie daraus nicht ihre Kosten decken und daneben noch ein ausreichendes Einkommen erzielen können (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345, 347 = BVerfGE 101, 331. BVerfG FamRZ 2000, 729, 730).

    Der Maßstab des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet keine grundsätzliche Ungleichbehandlung dahingehend, dass die Betreuung vermögender Personen notwendigerweise besser vergütet müsste als die Betreuung unbemittelter Personen (BVerfG FamRZ 2000, 729, 731).

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vergütung von Verfahrenspflegern nach FGG

  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 311/06

    Vergütung und Aufwendungsersatz eines zum Berufsbetreuer bestellten Rechtsanwalts

  • LG München I, 21.03.2011 - 13 T 17192/10

    Betreuervergütung: Verfassungswidrigkeit der Pauschalierung des Stundensatzes bei

  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 407/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

  • OLG Stuttgart, 30.11.2006 - 8 W 406/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundenansatz bei Wechsel von einem ehrenamtlichen

  • OLG Schleswig, 05.04.2001 - 2 W 16/01

    Vergütung des Betreuers - Geltung einschlägiger BGH-Entscheidung für

  • OLG Hamm, 11.04.2006 - 15 W 445/05

    Berechnung des pauschalierten Zeitaufwandes nach § 5 Abs. 1 S. 1 VBVG

  • OLG Hamm, 11.12.2007 - 15 W 290/07

    Auslegung der Entscheidung über die Betreuerbestellung

  • BayObLG, 25.09.2001 - 3Z BR 256/01

    Vergütung des Berufsbetreuers bei besonderer Schwierigkeit der

  • BayObLG, 30.05.2001 - 3Z BR 76/01

    Härteausgleich für den Betreuer eines vermögenden Betreuten

  • VG Oldenburg, 22.03.2006 - 11 A 3583/05

    Immissionsschutz- und baurechtliche Genehmigungen des Betriebs einer

  • BayObLG, 19.06.2001 - 3Z BR 141/01

    Wunsch eines Betreuers auf Entlassung wegen der neuen Vergütungsregelung

  • OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 25 Wx 62/99

    Auf das Vermögen kommt es nicht an

  • BayObLG, 08.05.2002 - 3Z BR 68/02

    Vergütung des Betreuers bei Verwaltung großen Vermögens

  • BayObLG, 24.07.2001 - 3Z BR 122/01

    Härteausgleich für Betreuer mittelloser Betreuter

  • LG Köln, 15.05.2003 - 1 T 163/03
  • BayObLG, 15.09.2004 - 3Z BR 128/04

    Vergütungsstundensatz des Betreuungsvereins

  • KG, 22.01.2002 - 1 W 246/01

    Vergütungssatz eines Berufsbetreuers mit DDR-Ausbildung zum Patentingenieur

  • OLG Hamm, 18.08.2006 - 15 W 311/06

    Festsetzung von Aufwendungsersatz für einen Ergänzungsbetreuer; Abrechnung nach

  • OLG Frankfurt, 27.11.2000 - 20 W 106/00

    Betreuervergütung: Bemessung des Stundensatzes bei Betreuung eines vermögenden

  • LG Köln, 13.05.2019 - 13 T 167/18

    Vergütungsanspruch eines Insolvenzverwalters für seine Geschäftsführung und

  • OLG Saarbrücken, 23.01.2007 - 5 W 297/06

    Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähiger Zeitaufwand bei Wechsel von

  • OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02

    Keine Höherstufung des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins im Hinblick

  • OLG Zweibrücken, 15.04.2002 - 3 W 62/02

    Berufsbetreuervergütung: Befristung der Härtefallregelung in Rheinland-Pfalz

  • BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 121/00

    Stundensatz des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger

  • BayObLG, 26.03.2001 - 3Z BR 65/01

    Vergütung eines Betreuers ab dem 1.9.2000

  • BayObLG, 20.02.2002 - 3Z BR 36/02

    Vergütung von Betreuern bemittelter Betreuter

  • AG Starnberg, 17.04.2001 - XVII 163/97

    130 DM bei Verwaltung eines großen Vermögens

  • AG Frankenberg/Eder, 03.07.2009 - 41 II 617/07

    Rechtsanwaltsvergütung: vergütungsrechtliche Behandlung von Beratungshilfe für

  • LG Essen, 22.10.2003 - 7 T 10/04

    Vergütung eines Betreuers bei Absolvierung des Studienganges Informatik

  • KG, 13.03.2001 - 1 W 10448/99

    Umfang einer angemessenen Vergütung für einen anwaltlichen Berufsbetreuer;

  • OLG Köln, 24.08.2001 - 16 Wx 211/01
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 2/99
  • OLG Schleswig, 24.01.2000 - 2 W 8/00
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