Rechtsprechung
BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kündigung: ordentliche Kündigung eines in der vormaligen DDR als ehrenamtlicher Parteisekretär tätigen Lehrers
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Leipzig, 23.03.1993 - 18 Ca 7299/92
- LAG Sachsen, 09.03.1994 - 8 (4) Sa 166/93
- BAG, 14.09.1994 - 2 AZN 401/94
- BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94
Papierfundstellen
- NJW 1998, 369 (Ls.)
- NZA 1998, 93
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94
Nach Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 EV (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher oder persönlicher Eignung den Anforderungen nicht entspricht (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerfGE 92, 140 ).Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).
Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 ) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.
bb) Der in Abs. 4 Nr. 1 EV enthaltene Sonderkündigungstatbestand, auf den die angegriffenen Entscheidungen gestützt sind, genügt diesen Anforderungen (vgl. BVerfGE 92, 140 ).
Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (BVerfGE 92, 140 ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95
Parteilehrer
Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94
Diese gelten auch dann, wenn - wie hier - auf der Grundlage des Einigungsvertrages die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 18).Diese Funktion war weder so herausgehoben noch so einflußreich, daß allein aus ihrer Wahrnehmung der Schluß auf eine fortbestehende Verbundenheit mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik gezogen und nur durch besondere Umstände, die das Gegenteil belegen, entkräftet werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 22 f.).
Ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände läßt sich daher allein aus der früheren Wahrnehmung der Funktion eines Schulparteisekretärs der Schluß auf eine mangelnde Eignung nicht ziehen (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 24).
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 1986/94
Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 ; 92, 140 ).
- LAG Sachsen-Anhalt, 10.12.1997 - 3 Sa 750/96
Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung und einer vorsorglich ordentlichen …
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Rechtsprechung
BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
Kündigung: ordentliche Kündigung wegen der früheren Wahrnehmung von Funktionen in der SED
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dresden, 10.03.1993 - 18 Ca 3312/92
- LAG Sachsen, 28.02.1994 - 7 Sa 11/93
- BAG, 22.09.1994 - 2 AZN 424/94
- BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94
Nach Art. 20 Abs. 1 in Verbindung mit Anlage I Kapitel XIX Sachgebiet A Abschnitt III Nr. 1 Abs. 4 Nr. 1 EV (künftig: Abs. 4 Nr. 1 EV) ist die ordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in der öffentlichen Verwaltung auch zulässig, wenn der Arbeitnehmer wegen mangelnder fachlicher oder persönlicher Eignung den Anforderungen nicht entspricht (zu Sinn und Zweck der Regelung vgl. BVerfGE 92, 140 [142, 151 f.]).Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]).
Gerechtfertigt ist eine Einschränkung jedenfalls dann, wenn zwingende Gründe des Gemeinwohls sie erfordern (vgl. BVerfGE 92, 140 [151 f.]) und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachtet worden ist.
b) Der in Abs. 4 Nr. 1 EV enthaltene Sonderkündigungstatbestand, auf den die angegriffenen Entscheidungen gestützt sind, genügt diesen Anforderungen (vgl. BVerfGE 92, 140 [150 ff.]).
Dagegen ist es nicht Sache des Bundesverfassungsgerichts zu kontrollieren, wie die Gerichte den Schutz im einzelnen auf der Grundlage des einfachen Rechts gewähren und ob ihre Auslegung den bestmöglichen Schutz sichert (BVerfGE 92, 140 [152 f.]).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95
Parteilehrer
Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94
Diese gelten auch dann, wenn - wie hier - auf der Grundlage des Einigungsvertrages die Prüfung der Zugangsvoraussetzungen im Rahmen der Entscheidung über die Aufrechterhaltung eines Arbeitsverhältnisses nachgeholt wird (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 18).Diese Funktionen waren weder so herausgehoben noch so einflußreich, daß allein aus ihrer Wahrnehmung der Schluß auf eine fortbestehende Verbundenheit mit dem Herrschaftssystem der Deutschen Demokratischen Republik gezogen und nur durch besondere Umstände, die das Gegenteil belegen, entkräftet werden kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 22 f.).
Ohne Hinzutreten weiterer belastender Umstände läßt sich daher allein aus der früheren Wahrnehmung der hier einschlägigen Ämter und Funktionen der Schluß auf eine mangelnde Eignung nicht ziehen (BVerfG, Urteil vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 1243/95 u.a. -, Umdruck S. 24).
- BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90
Abwicklung von DDR-Einrichtungen
Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94
Das Grundrecht entfaltet seinen Schutz gegen alle staatlichen Maßnahmen, die diese Wahlfreiheit beschränken (vgl. dazu im einzelnen BVerfGE 84, 133 [146]; 92, 140 [150]). - BVerfG, 14.06.1994 - 1 BvR 1022/88
Kindergeld
Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94
Zwar wird durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 [19 f.]; 91, 93 [106]; stRspr). - BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56
Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …
Auszug aus BVerfG, 23.10.1997 - 1 BvR 2089/94
Zwar wird durch die Einlegung eines offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende Entscheidung die Monatsfrist des § 93 Abs. 1 BVerfGG nicht neu in Lauf gesetzt (BVerfGE 5, 17 [19 f.]; 91, 93 [106]; stRspr).