Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 26.07.2010

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   BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09   

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BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09 (https://dejure.org/2010,1884)
BVerfG, Entscheidung vom 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09 (https://dejure.org/2010,1884)
BVerfG, Entscheidung vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 (https://dejure.org/2010,1884)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 15 Abs 3 UrhG, § 16 UrhG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der Berufung entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO - hier: Auslegung von § 19a UrhG durch AG entgegen stRspr von LG und OLG

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Nichtzulassung der Berufung von Amts wegen mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG in einem Urheberrechtsstreit über das Hochladen eines Kartenausschnitts im Internet; Auslegung des Begriff der öffentlichen Zugänglichmachung ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der Berufung entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO - hier: Auslegung von § 19a UrhG durch AG entgegen stRspr von LG und OLG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch Nichtzulassung der Berufung entgegen § 511 Abs 4 S 1 Nr 1 Alt 3 ZPO - hier: Auslegung von § 19a UrhG durch AG entgegen stRspr von LG und OLG

  • captain-huk.de

    Rechtliches Gehörs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Nichtzulassung der Berufung von Amts wegen mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG in einem Urheberrechtsstreit über das Hochladen eines Kartenausschnitts im Internet; Auslegung des Begriff der öffentlichen Zugänglichmachung ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Verfassungsgericht rüffelt Amtsrichter

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    AG Hamburg verstößt in Urheberrechtsstreitigkeit gegen Rechtsschutzgarantie // Gericht folgte Mindermeinung und ließ Berufung nicht zu

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Online-Stadtplankarten-Anbieter muss Verkürzung des Rechtswegs nicht hinnehmen

  • diekmann-rechtsanwaelte.de (Kurzinformation)

    Wegen abweichender Rechtsprechung zur öffentlichen Zugänglichmachung iSv § 19a UrhG muss Berufung zugelassen werden

Besprechungen u.ä.

  • dr-bahr.com (Kurzanmerkung)

    Abschneiden des Rechtsweges gegenüber Online-Stadtplan-Dienst unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2010, 1033
  • MMR 2010, 581
  • ZUM 2010, 694
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 11.10.2007 - 1 BvR 1605/06

    Vergütung eines Kraftfahrzeug-Sachverständigen für die Erstellung von Gutachten

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. nur BVerfGE 74, 228 ; 96, 189 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 298 ).

    Die willkürliche Nichtzulassung der Berufung in solchen Fällen verletzt Grundrechte des im Ausgangsverfahren Unterliegenden (vgl. BVerfGK 12, 298 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004, a.a.O. [jeweils: Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris [jeweils: Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG im Verwaltungsrechtsstreit]; BVerfGK 2, 202 [Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch willkürliche Nichtzulassung der Revision]; vgl. auch BerlVerfGH, Beschluss vom 1. April 2008 - VerfGH 203/06 -, NJW 2008, S. 3420 [Verletzung der mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG übereinstimmenden Vorschrift der Landesverfassung]).

  • BVerfG, 29.05.2007 - 1 BvR 624/03

    Verletzung von Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Nichtzulassung einer

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. nur BVerfGE 74, 228 ; 96, 189 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 298 ).

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind die den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung der einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. zu § 522 Abs. 2 ZPO: BVerfGK 11, 235 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 ).

  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. nur BVerfGE 74, 228 ; 96, 189 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 298 ).

    Hat der Gesetzgeber sich für die Eröffnung einer weiteren Instanz entschieden und sieht die betreffende Prozessordnung dementsprechend ein Rechtsmittel vor, so darf der Zugang dazu nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 69, 381 ; 74, 228 ; 77, 275 ).

  • BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 172/04

    Willkürliche Nichtzulassung der Berufung im Zivilprozess

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
    Von solchen Unterschieden ist bei Abweichung von der Entscheidung eines höherrangigen Gerichts in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage insbesondere dann auszugehen, wenn die Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung ist, weil sie in einer Mehrzahl von Fällen auftreten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 172/04 -, NJW 2004, S. 2584 m.w.N.).

    Die willkürliche Nichtzulassung der Berufung in solchen Fällen verletzt Grundrechte des im Ausgangsverfahren Unterliegenden (vgl. BVerfGK 12, 298 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004, a.a.O. [jeweils: Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris [jeweils: Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG im Verwaltungsrechtsstreit]; BVerfGK 2, 202 [Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch willkürliche Nichtzulassung der Revision]; vgl. auch BerlVerfGH, Beschluss vom 1. April 2008 - VerfGH 203/06 -, NJW 2008, S. 3420 [Verletzung der mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG übereinstimmenden Vorschrift der Landesverfassung]).

  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
    a) Das Gebot effektiven Rechtsschutzes, das für bürgerlichrechtliche Streitigkeiten aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 54, 277 ; 80, 103 ; 85, 337 ; stRspr), beeinflusst die Auslegung und Anwendung der Bestimmungen, die für die Eröffnung eines Rechtswegs und die Beschreitung eines Instanzenzugs von Bedeutung sind.
  • BVerfG, 21.12.2009 - 1 BvR 812/09

    Verletzung der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
    Die willkürliche Nichtzulassung der Berufung in solchen Fällen verletzt Grundrechte des im Ausgangsverfahren Unterliegenden (vgl. BVerfGK 12, 298 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004, a.a.O. [jeweils: Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris [jeweils: Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG im Verwaltungsrechtsstreit]; BVerfGK 2, 202 [Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch willkürliche Nichtzulassung der Revision]; vgl. auch BerlVerfGH, Beschluss vom 1. April 2008 - VerfGH 203/06 -, NJW 2008, S. 3420 [Verletzung der mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG übereinstimmenden Vorschrift der Landesverfassung]).
  • OLG Hamburg, 23.11.2006 - 5 W 168/06

    Urheberrecht: Anspruchsverfolgung im Eilverfahren wegen Rechtsverletzung durch

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
    Auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hatte in seinem im einstweiligen Rechtsschutz ergangenen Beschluss vom 23. November 2006 (- 5 W 168/06 -, ZUM 2007, S. 917 ), den das Amtsgericht selbst zitiert, festgehalten, urheberrechtlich geschützte Kartografien seien weiterhin öffentlich zugänglich, auch wenn die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung oder Kenntnisnahme durch Dritte deswegen äußerst gering sei, weil die Kartografie im Zeitpunkt der Abmahnung nicht (mehr) in eine Homepage eingebunden gewesen sei.
  • BVerfG, 07.01.2004 - 1 BvR 31/01

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
    Die willkürliche Nichtzulassung der Berufung in solchen Fällen verletzt Grundrechte des im Ausgangsverfahren Unterliegenden (vgl. BVerfGK 12, 298 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Mai 2004, a.a.O. [jeweils: Verletzung von Art. 3 Abs. 1 GG]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 2009 - 1 BvR 2524/06 -, NVwZ 2009, S. 515 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21. Dezember 2009 - 1 BvR 812/09 -, juris [jeweils: Verletzung von Art. 19 Abs. 4 GG im Verwaltungsrechtsstreit]; BVerfGK 2, 202 [Verletzung von Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG durch willkürliche Nichtzulassung der Revision]; vgl. auch BerlVerfGH, Beschluss vom 1. April 2008 - VerfGH 203/06 -, NJW 2008, S. 3420 [Verletzung der mit Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG übereinstimmenden Vorschrift der Landesverfassung]).
  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 124/07

    Urheberrechtsverletzung: Öffentliches Zugänglichmachen von Kartenausschnitten im

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
    Hinsichtlich der Hamburger Gerichte ist insoweit von einer ständigen Rechtsprechung auszugehen (vgl. noch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteile vom 9. April 2008 - 5 U 151/07 -, BeckRS 2008, 21349, und - 5 U 124/07 -, GRUR-RR 2008, S. 383 ; ebenso jetzt auch LG Berlin, Urteil vom 30. März 2010 - 15 O 341/09 -, n.v.).
  • BGH, 11.03.2009 - I ZR 114/06

    Halzband

    Auszug aus BVerfG, 26.04.2010 - 1 BvR 1991/09
    c) Es kann offen bleiben, ob die Berufung auch deswegen hätte zugelassen werden müssen, weil das Amtsgericht in der Frage der Störerhaftung des Beklagten eine nach Darstellung der Beschwerdeführerin von der jüngsten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 180, 134) abweichende Position eingenommen hat.
  • BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und

  • VerfGH Berlin, 01.04.2008 - VerfGH 203/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters gem Art 15 Abs 5 S 2 Verf

  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

  • BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06

    Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

  • LG Berlin, 02.10.2007 - 15 S 1/07

    Keine öffentliche Zugänglichmachung durch bloßes Speichern

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Fink

  • OLG Hamburg, 09.04.2008 - 5 U 151/07

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliches Zugänglichmachen von

  • LG Berlin, 30.03.2010 - 15 O 341/09

    Öffentliche Zugänglichmachung bei nicht verlinkten Dateien (Werken) auf

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

  • OLG Hamburg, 08.02.2010 - 5 W 5/10

    Urheberrechtsverletzung im Internet: Öffentliche Zugänglichmachung eines nicht

  • BVerfG, 07.09.2011 - 1 BvR 1012/11

    Verletzung der Garantie effektiven Rechtsschutzes (Art 2 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs

    In ihrer Gehörsrüge wandte sich die Beschwerdeführerin unter Hinweis auf den Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 - gegen die Nichtzulassung der Berufung.

    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen Fragen bereits entschieden (vgl. nur BVerfGE 74, 228 ; 96, 189 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 298 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Berufung erschwerende Auslegung und Anwendung des hier einschlägigen § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).

    Es stand dem Amtsgericht zwar frei, so zu entscheiden, es hätte dann aber die Berufung zwingend zulassen müssen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1034).

    Besonders schwer wiegt insofern, dass das Amtsgericht seinen Fehler auch auf die Anhörungsrüge hin und unter in Kenntnissetzung einer Kammerentscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleichgelagerten Fall (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1034) trotz entsprechender Möglichkeit hierzu nicht korrigiert hat und insofern leichtfertig mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz umgegangen ist.

  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Mit dem Gebot effektiven Rechtsschutzes unvereinbar sind eine den Zugang zur Berufung erschwerende Auslegung und Anwendung des hier einschlägigen § 511 Abs. 4 Satz 1 ZPO dann, wenn sie sachlich nicht zu rechtfertigen sind, sich damit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, S. 572 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1333; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. Juni 2012 - 1 BvR 2952/08 -, WM 2013, S. 15 f.).
  • BVerfG, 20.04.2023 - 2 BvR 1605/21

    Verstoß von Entscheidungen des Landgerichts als Beschwerdeinstanz gegen Anspruch

    Da die angegriffenen Entscheidungen des Landgerichts vom 26. Juni 2020 aufgehoben und das Verfahren an das Landgericht - Einzelrichter - zurückverwiesen wird, ist der die Anhörungsrüge und den Tatbestandsberichtigungsantrag zurückweisende Beschluss gegenstandslos (vgl. zur Anhörungsrüge BVerfGK 19, 377 und BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 2. März 2017 - 2 BvR 977/16 -, Rn. 12, sowie zum Tatbestandsberichtigungsantrag BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, juris, Rn. 22).
  • BVerfG, 26.06.2012 - 1 BvR 285/11

    Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch Verwerfung einer Berufung gem § 522 Abs

    Dementsprechend beanstandet das Bundesverfassungsgericht eine den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung der einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften dann, wenn sie aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und damit schlechterdings unvertretbar sind, sich somit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).
  • BVerfG, 30.05.2012 - 1 BvR 509/11

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess

    Dementsprechend beanstandet das Bundesverfassungsgericht eine den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung der einschlägigen zivilprozessualen Vorschriften dann, wenn sie aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und damit schlechterdings unvertretbar sind, sich somit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033).
  • VerfG Brandenburg, 18.10.2019 - VfGBbg 36/18

    Verfassungsbeschwerde begründet; effektiver Rechtsschutz; Zivilprozess;

    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Entscheidungsgründe das Verfassungsgericht in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (Beschluss vom 17. Februar 2017 - VfGBbg 97/15 -, https://verfassungsgericht.​brandenburg.de; vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 23. April 2014 ​- 1 BvR 2851/13 -, Rn. 23 f, juris, vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11 -, juris, und vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, juris Rn. 16 f, zu § 511 Abs. 4 ZPO, m. w. N., jeweils zur Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
  • VerfG Brandenburg, 17.02.2017 - VfGBbg 97/15

    Effektiver Rechtsschutz; Parkplatzunfall; Schadensquote; Grundsätzliche Bedeutung

    Lässt ein Fachgericht ein Rechtsmittel nicht zu, müssen die Urteilsgründe das Verfassungsgericht in die Lage versetzen zu überprüfen, ob das Gericht dabei ein von der jeweiligen Rechtsordnung grundsätzlich eröffnetes Rechtsmittel ineffektiv gemacht hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, Juris Rn. 16 f, zu § 511 Abs. 4 ZPO, m. w. Nachw.; Beschl. v. 23. April 2014 - 1 BvR 2851/13 -, Rn. 23 f, Juris; BVerfGK 19, 364, 367; 2, 202, 204, jeweils zur Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG).
  • BVerfG, 17.01.2013 - 1 BvR 1578/12

    Nichtannahmebeschluss: Offensichtliche Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde

    Mit den spezifischen Maßstäben des Bundesverfassungsgerichts zu der verfassungsrechtlichen Frage, unter welchen Umständen die Versperrung des Zugangs zur Revisionsinstanz eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz darstellen kann (vgl. BVerfGE 74, 228 ; BVerfGK 11, 235 ; 12, 341 ; 14, 238 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. April 2010 - 1 BvR 1991/09 -, GRUR 2010, S. 1033; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07 -, FamRZ 2010, S. 1235 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2010 - 1 BvR 381/10 -, NJW 2011, S. 1276 ; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 28. April 2011 - 1 BvR 3007/07 -, NJW 2011, S. 2276 ), setzt sich die Verfassungsbeschwerde hingegen mit keinem Wort auseinander.
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Rechtsprechung
   BVerfG, 26.07.2010 - 1 BvR 1991/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26109
BVerfG, 26.07.2010 - 1 BvR 1991/09 (https://dejure.org/2010,26109)
BVerfG, Entscheidung vom 26.07.2010 - 1 BvR 1991/09 (https://dejure.org/2010,26109)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Juli 2010 - 1 BvR 1991/09 (https://dejure.org/2010,26109)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • ra.de
  • rewis.io

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsportal.de

    RVG § 14 Abs. 1; RVG § 37 Abs. 2 S. 2
    Festsetzung des Werts des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 26.07.2010 - 1 BvR 1991/09
    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit im Verfassungsbeschwerdeverfahren wird auf 6.000 EUR (in Worten: sechstausend Euro) festgesetzt (§ 37 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 14 Abs. 1 RVG; vgl. BVerfGE 79, 365 ).
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