Rechtsprechung
   BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02   

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr

Verfahrensgang

  • LG Aachen, 12.07.2002 - 7 S 140/02
  • LG Aachen, 28.08.2002 - 7 S 140/02
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 1, 111
  • NJW 2003, 2976
  • NVwZ 2004, 721 (Ls.)



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (175)  

  • BVerfG, 19.02.2008 - 1 BvR 1807/07  

    Gebot der Rechtschutzgleichheit; Auslegung und Anwendung der Vorschriften über

    Die Überlegungen des Gerichts erscheinen spekulativ und bieten keine zureichende Grundlage für eine negative Beweisprognose (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. April 2003 - 1 BvR 1998/02 -, NJW 2003, S. 2976 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069 ).
  • BVerfG, 29.09.2004 - 1 BvR 1281/04  

    Verfahrensrecht - Erfolgsaussicht der Hauptsache im Prozesskostenhilfeverfahren

    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass sie mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem weniger Bemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NJW-RR 2002, S. 1069; 3. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 2976 ).
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06  

    Verfahrensrecht - Prozesskostenhilfe für Berufungsbeklagten

    Im Übrigen kann dem verfassungsrechtlichen Gebot, die prozessuale Stellung von Bemittelten und Unbemittelten weitgehend anzugleichen (BVerfG NJW 2003, 2976, 2977; 1991, 413 f.) ausreichend dadurch Rechnung getragen werden, dass bei der Terminierung auf die Belange des Unbemittelten Rücksicht genommen wird (vgl. Senatsbeschlüsse vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - FamRZ 1982, 58, 59 f. und vom 10. Februar 1988 - IVb ZR 67/87 -FamRZ 1988, 942).

    Dabei braucht der Unbemittelte allerdings nur einem solchen Bemittelten gleichgestellt zu werden, der seine Prozessaussichten vernünftig abwägt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfG NJW 2003, 2976, 2977; 1991, 413 f. und FamRZ 1988, 1139, 1140).

mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht