Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 20.06.2018

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   BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17   

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BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17 (https://dejure.org/2017,35982)
BVerfG, Entscheidung vom 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17 (https://dejure.org/2017,35982)
BVerfG, Entscheidung vom 13. September 2017 - 1 BvR 1998/17 (https://dejure.org/2017,35982)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, §§ 1601 ff BGB, § 1601 BGB
    Ablehnung des Erlasses einer eA: Anwaltszwang im Unterhaltsverfahren (§ 114 Abs 1 FamFG) und Versäumnisbeschluss gegen Antragsgegner ohne Entscheidung über dessen Verfahrenskostenhilfeantrag - Folgenabwägung: kein schwerer, irreversibler Nachteil infolge Vollstreckung des ...

  • rewis.io

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Anwaltszwang im Unterhaltsverfahren (§ 114 Abs 1 FamFG) und Versäumnisbeschluss gegen Antragsgegner ohne Entscheidung über dessen Verfahrenskostenhilfeantrag - Folgenabwägung: kein schwerer, irreversibler Nachteil infolge Vollstreckung des ...

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung des Erlasses einer eA: Anwaltszwang im Unterhaltsverfahren (§ 114 Abs 1 FamFG) und Versäumnisbeschluss gegen Antragsgegner ohne Entscheidung über dessen Verfahrenskostenhilfeantrag - Folgenabwägung: kein schwerer, irreversibler Nachteil infolge Vollstreckung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 1945
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 27.10.2011 - 2 BvE 8/11

    Einstweilige Anordnung in Sachen "Euro-Rettungsschirm": Vorläufig keine

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12

    Europäischer Stabilitätsmechanismus

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10

    Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • BVerfG, 09.06.2010 - 2 BvR 1099/10

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Verhinderung des

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
    Erweist sich der Ausgang des Hauptsacheverfahrens als offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 126, 158 ; 129, 284 ; 132, 195 ; stRspr).
  • OLG Brandenburg, 27.02.2001 - 11 W 15/01

    Erlass eines Versäumnisurteils im schriftlichen Vorverfahren bei gleichzeitiger

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
    Das Gericht hat den vom Antragsteller persönlich gestellten Verfahrenskostenhilfeantrag trotz des im Unterhaltsverfahren geltenden Anwaltszwangs nicht zum Anlass genommen, den Versäumnisbeschluss bis zur Entscheidung über den Antrag zurückzustellen (vgl. hierzu aber OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. Februar 2001 - 11 W 15/01 -, juris, Rn. 13; Greger in Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 276 Rn. 10; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 38. Aufl. 2017, § 276 Rn. 5).
  • BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07

    Eilantrag der Linksfraktion gegen Tornado-Einsatz abgelehnt

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00

    Altenpflegegesetz vorläufig nicht in Kraft

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
    Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ).
  • BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00

    Ablehnung des Antrags einer politischen Partei auf Erlass einer eA, ihr

    Auszug aus BVerfG, 13.09.2017 - 1 BvR 1998/17
    Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahmen vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die in der Hauptsache begehrte Feststellung oder der in der Hauptsache gestellte Antrag erwiesen sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr).
  • BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93

    Somalia

  • BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des

  • BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02

    Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03

    Napster

  • BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01

    Aktenvorlageverlangen

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

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Rechtsprechung
   BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17   

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https://dejure.org/2018,18166
BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17 (https://dejure.org/2018,18166)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17 (https://dejure.org/2018,18166)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 2018 - 1 BvR 1998/17 (https://dejure.org/2018,18166)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 10 Abs 1 FamFG, § 76 Abs 1 FamFG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip ) durch familiengerichtliche Sachentscheidung unter Übergehung eines Verfahrenskostenhilfebegehrens - Gegenstandswertfestsetzung

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip ) durch familiengerichtliche Sachentscheidung unter Übergehung eines Verfahrenskostenhilfebegehrens - Gegenstandswertfestsetzung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm dem Rechtsstaatsprinzip Art 20 Abs 3 GG>) durch familiengerichtliche Sachentscheidung unter Übergehung eines Verfahrenskostenhilfebegehrens - Gegenstandswertfestsetzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Versäumnisbeschluss vor Entscheidung über den Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragsgegners

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    PKH-Antrag der beklagten Partei im schriftlichen Vorverfahren

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1203
  • FamRZ 2018, 1524
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17
    Art. 3 Abs. 1 GG stellt die Beachtung dieses Gebotes der Rechtsschutzgleichheit unter grundrechtlichen Schutz (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.).

    Das Bundesverfassungsgericht greift nur ein, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der grundrechtlich verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17
    Weniger Bemittelten darf die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2017 - 1 BvR 2507/16 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17
    Weniger Bemittelten darf die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2017 - 1 BvR 2507/16 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 14.02.2017 - 1 BvR 2507/16

    Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung eines Antrags auf Gewährung von

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17
    Weniger Bemittelten darf die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2017 - 1 BvR 2507/16 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17
    Weniger Bemittelten darf die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2017 - 1 BvR 2507/16 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17
    Weniger Bemittelten darf die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2017 - 1 BvR 2507/16 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17
    Weniger Bemittelten darf die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2017 - 1 BvR 2507/16 -, Rn. 13).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17
    Weniger Bemittelten darf die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; s.a. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 14. Februar 2017 - 1 BvR 2507/16 -, Rn. 13).
  • AG Essen-Steele, 30.08.2017 - 13 F 150/17

    Kindesunterhalt

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17
    Der Versäumnisbeschluss des Amtsgerichts Essen-Steele vom 30. August 2017 - 13 F 150/17 - verletzt den Beschwerdeführer in seinen Rechten aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2021 - L 8 AY 19/18

    Festsetzung von Vorverfahrenskosten für eine asylbewerberleistungsrechtliche

    Art. 3 Abs. 1 GG stellt die Beachtung dieses Gebotes der Rechtsschutzgleichheit unter grundrechtlichen Schutz (BVerfG, Beschluss vom 20.6.2018 - 1 BvR 1998/17 - juris Rn. 15).
  • KG, 12.05.2020 - 161 Ss 101/19

    Strafbefehlsverfahren: Genügende Entschuldigung des Ausbleibens in der

    Darüber hinaus war zu berücksichtigen, dass weniger Bemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden darf; Art. 3 Abs. 1 GG stellt die Beachtung des Gebotes der Rechtsschutzgleichheit unter grundrechtlichen Schutz (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Juni 2018 - 1 BvR 1998/17 - juris Rdn. 15 f.).
  • OLG Braunschweig, 23.06.2023 - 1 UF 165/22

    Gebot der Rechtsschutzgleichheit; Bedürftiger; Verfahrenskostenhilfeantrag;

    Das Gebot der Rechtsschutzgleichheit gebietet im Bereich der Verfahrenskostenhilfe eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.06.2018 - 1 BvR 1998/17, juris Rn. 16).
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