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   BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97, 1 BvR 2003/97, 1 BvR 2011/97   

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https://dejure.org/1998,2495
BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97, 1 BvR 2003/97, 1 BvR 2011/97 (https://dejure.org/1998,2495)
BVerfG, Entscheidung vom 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97, 1 BvR 2003/97, 1 BvR 2011/97 (https://dejure.org/1998,2495)
BVerfG, Entscheidung vom 31. März 1998 - 1 BvR 1988/97, 1 BvR 2003/97, 1 BvR 2011/97 (https://dejure.org/1998,2495)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Grundrechten der nachrangigen Erben durch die Bevorzugung von "erstausschlagenden Erben" bei der Konkurrenz von mehreren Anträgen auf Rückübertragung von im Beitrittsgebiet belegenen Grundstücken - zur vermögensrechtlichen Bewertung sog ...

  • Wolters Kluwer

    Restitutionsansprüche bei Unvollständigkeit einer Kettenerbausschlagung ; Grundrechtsverletzung durch Inkraftreten des Vermögensgesetzes vor Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland ; Belastung von Eigentum mit dem Rückübertragungsanspruch der ausschlagenden ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein Scheitern von Restitutionsansprüche nach § 1 Abs. 2 des Vermögensgesetzes wegen Unvollständigkeit einer Kettenerbausschlagung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Restitutionsansprüche nach dem Vermögensgesetz scheitern nicht an Unvollständigkeit einer "Kettenerbausschlagung"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 1021
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
    Ein solcher Verstoß liegt aber nur dann vor, wenn die angegriffene Entscheidung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

    Die Rechtslage muß in krasser Weise verkannt worden sein (vgl. BVerfGE 89, 1 ).

  • BVerwG, 28.08.1997 - 7 C 1.97

    Offene Vermögensfragen - Unvollkommene Kettenerbausschlagung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
    a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. August 1997 - BVerwG 7 C 1.97 -,.

    Die dagegen eingelegte Revision der Beschwerdeführer zu 1 hat das Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen, im wesentlichen aus folgenden Gründen (vgl. VIZ 1998, S. 33): .

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
    Art. 143 Abs. 3 GG verleiht vielmehr auch solchen Rechtssätzen verfassungsrechtliche Bestandskraft, die erst im Wege der Gesetzesauslegung als Inhalt des jeweiligen Regelungswerks erkannt werden (vgl. BVerfGE 95, 48 ).

    Vielmehr sichert Art. 143 Abs. 3 GG - im Einklang mit Art. 79 Abs. 3 GG (vgl. BVerfGE 95, 48 ) - den verfassungsrechtlichen Bestand auch solcher Rechtsnormen, die die Rückgängigmachung eines jedenfalls faktisch eingetretenen Eigentumsverlusts ausschließen und damit zum Verlust eventuell noch vorhandener formaler Rechtspositionen führen (vgl. BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, S. 221 ).

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
    b) Die Verfassungsmäßigkeit der angegriffenen Entscheidungen wäre allerdings anders zu beurteilen, wenn das Bundesverwaltungsgericht - wie von den Beschwerdeführern geltend gemacht - bei Auslegung des § 1 Abs. 2 VermG gegen das Willkürverbot des Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen hätte (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
    Nicht jede, sondern nur die im jeweiligen Zusammenhang wesentliche Abweichung im tatsächlichen Bereich kann eine unterschiedliche rechtliche Beurteilung erfordern (vgl. dazu etwa BVerfGE 84, 133 ).
  • BVerfG, 18.04.1996 - 1 BvR 1452/90

    Bodenreform II

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
    Das hat das Bundesverfassungsgericht gerade für Rückübertragungsfälle nach dem Vermögensgesetz entschieden, das zur Umsetzung der gemäß Art. 41 Abs. 1 EV zum Bestandteil des Einigungsvertrags gewordenen Gemeinsamen Erklärung der beiden deutschen Regierungen zur Regelung offener Vermögensfragen vom 15. Juni 1990 und damit zur Durchführung des Art. 41 EV geschaffen worden ist (vgl. BVerfGE 94, 12 ; BVerfG, Beschluß der 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 1998, a.a.O.).
  • BVerwG, 27.01.1994 - 7 C 3.93

    Rückübertragungsansprüche nach Kettenerbausschlagung

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
    Nach dem Verständnis des Bundesverwaltungsgerichts bestimmt sie für den Fall der sogenannten Kettenerbausschlagung, daß von mehreren Ausschlagenden grundsätzlich der erstausschlagende Erbe vorrangig rückübertragungsberechtigt ist (vgl. BVerwGE 95, 106).
  • VG Leipzig, 02.10.1996 - 3 K 734/96

    Rechtmäßigkeit der Rückübertragung eines mit einem Mietwohnhaus bebauten

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
    b) das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 2. Oktober 1996 - 3 K 734/96 -,.
  • BVerfG, 04.11.1987 - 1 BvR 1611/84

    Verfassungsmäßigkeit - Zeitschriften - Wartezimmer - Zeitungen

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
    Eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß Prozeßstandschaften im Verfassungsbeschwerdeverfahren unzulässig sind (vgl. BVerfGE 77, 263 ), kommt hier nicht in Betracht, weil die Beschwerdeführer zu 1 als Widerspruchsführer, Kläger und Revisionskläger, vertreten durch den Beschwerdeführer zu 3 als gesetzlichen Vertreter, gegen die sie beschwerenden Entscheidungen Verfassungsbeschwerde erheben konnten und dies auch getan haben.
  • BVerfG, 04.11.1980 - 1 BvR 92/71

    Forstbestehen des Rechtsschutzinteresses bei Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerfG, 31.03.1998 - 1 BvR 1988/97
    b) Die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers zu 3 ist unzulässig, weil er im Wege der Prozeßstandschaft Verfassungsbeschwerde nicht erheben kann (vgl. BVerfGE 31, 275 ; 56, 296 ).
  • BVerfG, 08.07.1971 - 1 BvR 766/66

    Bearbeiter-Urheberrechte

  • BVerfG, 22.09.1997 - 1 BvR 677/94
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