Rechtsprechung
| BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- techno.lex Rechtsanwälte
Hitler-Gruß als verfassungsfeindliches Kennzeichen
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 5 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Strafbarkeit des "Hitler-Grußes"
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Verfahrensgang
- BayObLG, 28.02.2002 - 5St RR 355/01
- LG Nürnberg-Fürth, 24.04.2002 - 4 Ns 404 Js 36163/01
- BayObLG, 14.10.2002 - 5St RR 286/02
- BVerfG, 23.03.2006 - 1 BvR 204/03
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 7, 452
- NJW 2006, 3052
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 01.10.2008 - 3 StR 164/08
VSBD-Keltenkreuz als verfassungsfeindliches Kennzeichen
Sie stünde überdies nicht mit den von der Rechtsprechung bisher entwickelten Grundsätzen zur Restriktion dieses Tatbestands in Einklang (vgl. BGHSt 25, 30, 34; 51, 244; BVerfG NJW 2006, 3052 f.).Mit dieser Rechtsprechung wird einerseits dem Anliegen, verbotene Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens zu verbannen, andererseits den hohen Anforderungen, die das Grundrecht der freien Meinungsäußerung an die Beurteilung solcher kritischen Sachverhalte stellt, Rechnung getragen (vgl. BVerfG NJW 2006, 3052).
- BGH, 15.03.2007 - 3 StR 486/06
Strafbarkeit der Darstellung durchgestrichener Hakenkreuze
Läuft jedoch ein Handeln - wie hier der Gebrauch von Kennzeichen in eindeutig und offenkundig ablehnender Weise - dem Schutzzweck des § 86a StGB ersichtlich nicht zuwider, wäre es auch verfassungsrechtlich bedenklich, ein solches Verhalten gleichwohl zu inkriminieren und dadurch die Freiheit von Bürgern zu beschränken, die gegen die Wiederbelebung von nationalsozialistischen Bestrebungen in der Weise protestieren wollen, dass sie gerade die Kennzeichen angreifen, die eben diese unerwünschten Bestrebungen symbolisieren (vgl. BVerfG, Beschl. vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03). - BVerfG, 01.06.2006 - 1 BvR 150/03
Die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" als verfassungsfeindliches …
Sie findet ihre Schranke unter anderem nach Art. 5 Abs. 2 GG in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch § 86 a StGB gehört (vgl. BVerfGE 111, 147 ; BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 -, S. 5 f. des Umdrucks).Dagegen kommt es nicht darauf an, ob das Kennzeichen gerade mit dem Willen gebraucht wird, die von ihm symbolisierte Organisation zu unterstützen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 -, S. 6 des Umdrucks).
- VG Neustadt, 08.03.2007 - 4 K 1881/06
Aufforderung zum T-Shirt-Wechsel unverhältnismäßig
Der Schutz bezieht sich nicht nur auf den Inhalt der Äußerung, sondern auch auf ihre Form (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 -, NJW 2006, 3052).Dass eine Aussage polemisch oder verletzend formuliert ist, entzieht sie nicht schon dem Schutzbereich des Grundrechts (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 -, NJW 2006, 3052), auf das sich auch Rechtsextremisten berufen können (BVerfG, Beschluss vom 1. Juni 2006 - 1 BvR 150/03 -, NJW 2006, 3050).
Soweit Rechtsnormen auslegungsbedürftig sind, darf die Auslegung nicht zur Außerachtlassung des Schutzgehalts von Art. 5 Abs. 1 GG führen (BVerfG, Beschluss vom 23. März 2006 - 1 BvR 204/03 -, NJW 2006, 3052).
- KG, 07.09.2010 - 1 Ss 301/10
Zur Verwendung eines Hakenkreuzes auf einer gegen den Staat Israel gerichteten …
Diese tatbestandliche Restriktion nimmt der Bundesgerichtshof - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfGK 7, 452 ff = NJW 2006, 3052, 3053) - in mittlerweile gefestigter Rechtsprechung dergestalt vor, dass Handlungen, die dem Schutzzweck der Norm eindeutig (ersichtlich) nicht zuwiderlaufen oder sogar in seinem Sinne wirken, nicht dem objektiven Tatbestand unterfallen (vgl. BGHSt 25, 30, 32 ff.; 25, 133, 136 f.; 51, 244, 246 ff.).Mit dieser Rechtsprechung wird einerseits dem Anliegen, verbotene Kennzeichen grundsätzlich aus dem Bild des politischen Lebens zu verbannen, andererseits den hohen Anforderungen, die das Grundrecht der freien Meinungsäußerung an die Beurteilung solcher kritischen Sachverhalte stellt, Rechnung getragen (vgl. BVerfG NJW 2006, 3052).
