Rechtsprechung
BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2042/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die Begründungspflicht; Verfassungsspezifische Ausführungen
- Judicialis
GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Verletzung der Rechtsweggarantie durch Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 10.09.2001 - 13 W(E) 27/01
- BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2042/01
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 29.07.2003 - 1 BvR 2042/01
Ihr kommt weder grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zu (vgl. insbesondere BVerfGE 81, 347 ), noch ist die Annahme zur Durchsetzung der als verletzt gerügten Grundrechte angezeigt.Prozesskostenhilfe darf aber verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfGE 81, 347 ).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 22.08.2006 - L 10 B 38/06 Die bloße Existenz einer Verfassungsbeschwerde schließlich lässt keine Schlüsse darauf zu, ob mit ihr überhaupt verfassungsspezifische Ausführungen vorgebracht worden sind, die dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit zur inhaltlichen Überprüfung der Regelung geben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003, Az.: 1 BvR 2042/01).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.04.2006 - L 10 B 17/06 Die bloße Existenz einer Verfassungsbeschwerde schließlich lässt keine Schlüsse darauf zu, ob mit ihr überhaupt verfassungsspezifische Ausführungen vorgebracht worden sind, die dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit zur inhaltlichen Überprüfung der Regelung geben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003, Az.: 1 BvR 2042/01).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 23.03.2006 - L 10 B 10/06 Die bloße Existenz einer Verfassungsbeschwerde schließlich lässt keine Schlüsse darauf zu, ob mit ihr überhaupt verfassungsspezifische Ausführungen vorgebracht worden sind, die dem Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit zur inhaltlichen Überprüfung der Regelung geben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003, Az.: 1 BvR 2042/01).