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   BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12   

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https://dejure.org/2012,62361
BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 (https://dejure.org/2012,62361)
BVerfG, Entscheidung vom 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 (https://dejure.org/2012,62361)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 (https://dejure.org/2012,62361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, VwGO
    Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Zeitspanne von 13 Jahren zwischen Widerspruchsverfahren und Klageerhebung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 GG, VwGO
    Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Zeitspanne von 13 Jahren zwischen Widerspruchsverfahren und Klageerhebung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Zeitspanne von 13 Jahren zwischen Widerspruchsverfahren und Klageerhebung

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Verwirkung des Klagerechts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - Zeitspanne von 13 Jahren zwischen Widerspruchsverfahren und Klageerhebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 26.01.1972 - 2 BvR 255/67

    Verwirkung der Befugnis zur Anrufung der Gerichte

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11
    Ist demnach eine Verwirkung grundsätzlich denkbar, so müssen an deren Voraussetzungen dieselben Maßstäbe angelegt werden, die für Prozessnormen gelten, die den Rechtsweg nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG regeln (vgl. BVerfGE 32, 305 m.w.N.).

    Von einer willkürlichen Annahme der Verwirkung kann aber jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn der Zeitraum, auf den dabei abgestellt wird, nicht zu kurz bemessen ist und die rechtzeitige Anrufung des Gerichts den Betroffenen möglich, zumutbar und von ihnen zu erwarten war (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1127/04 - juris, Rn. 2 f.).

  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11
    Eine den Zugang zum Rechtsmittel erschwerende Auslegung und Anwendung prozessualer Vorschriften beanstandet das Bundesverfassungsgericht dann, wenn sie aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigen und damit schlechterdings unvertretbar sind, sich somit als objektiv willkürlich erweisen und dadurch den Zugang zur nächsten Instanz unzumutbar einschränken (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 1127/04

    Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde wegen Verwirkung des Klagerechts im

    Auszug aus BVerfG, 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11
    Von einer willkürlichen Annahme der Verwirkung kann aber jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn der Zeitraum, auf den dabei abgestellt wird, nicht zu kurz bemessen ist und die rechtzeitige Anrufung des Gerichts den Betroffenen möglich, zumutbar und von ihnen zu erwarten war (vgl. BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1127/04 - juris, Rn. 2 f.).
  • VGH Bayern, 08.04.2024 - 22 A 17.40026

    Atommüll-Zwischenlager in Gundremmingen darf weiter genutzt werden

    Voraussetzung hierfür wäre, dass die Kläger ihr Klagerecht längere Zeit nicht ausgeübt hätten (Zeitmoment) und besondere Umstände hinzuträten, die die späte Ausübung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen ließen (Umstandsmoment; vgl. BVerfG, B.v. 26.1.1972 - 2 BvR 255/67 - BVerfGE 32, 305 = juris Rn. 23 f.; B.v. 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11 u.a. - juris Rn. 3).
  • BSG, 03.07.2013 - B 12 KR 8/11 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden

    Der von einem Dritten eingelegte Rechtsbehelf kann in einem solchen Fall gleichwohl unzulässig sein, soweit er seine Befugnis zur Einlegung des Rechtsbehelfs verwirkt hat (vgl BVerfGE 32, 305, 308; BVerfG Beschluss vom 28.3.2006 - 1 BvR 1127/04 - Juris RdNr 2; BVerfG Beschluss vom 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 - Juris RdNr 3; BSGE 34, 211, 213 = SozR Nr. 14 zu § 242 BGB S Aa7; BSGE 51, 260, 262 = SozR 2200 § 730 Nr. 2 S 4; BVerwGE 44, 339, 343; BVerwG Urteil vom 10.8.2000 - 4 A 11/99 - DVBl 2000, 1862; BVerwG Urteil vom 27.7.2005 - 8 C 15/04 - NVwZ 2005, 1334).
  • BVerwG, 29.08.2018 - 3 B 24.18

    Anspruchsentstehung; Bildung eines Rechtssatzes; Verjährung;

    Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, ist der tatrichterlichen Würdigung vorbehalten und im Rahmen einer Grundsatzrüge nach § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO nicht zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Dezember 2015 - 2 B 40.14 [ECLI:DE:BVerwG:2015:231215B2B40.14.0] - Buchholz 449 § 3 SG Nr. 82 Rn. 22; hierzu auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11 u.a. - juris Rn. 3).
  • VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens;

    Dagegen sprechen bereits die nicht kodifizierten und nicht unerhebliche Bewertungsspielräume belassenden Voraussetzungen der Verwirkung prozessualer Rechte (vgl. BVerfGE 32, 305, 308; BVerfGK 4, 287, 293; 13, 382, 388; BVerfG, NJW 2003, 1514, 1515; BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 -, juris Rn. 3).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.12.2019 - VerfGH 56/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung einer Baunachbarklage

    Von einer willkürlichen Annahme der Verwirkung kann aber jedenfalls dann nicht die Rede sein, wenn der Zeitraum, auf den dabei abgestellt wird, nicht zu kurz bemessen ist und die rechtzeitige Anrufung des Gerichts dem Betroffenen möglich, zumutbar und von ihm zu erwarten war (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 -, BVerfGE 32, 305 = juris, Rn. 18 ff., vom 28. März 2006 - 1 BvR 1127/04 -, juris, Rn. 2 f., und vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 -, juris, Rn. 3).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 1173/19

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision in einem

    Der Beschwerdeführer legt auch nicht hinreichend dar, dass sich der von ihm zitierten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 32, 305 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1127/04 -, juris, Rn. 2 f.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11 -, juris, Rn. 3) entnehmen ließe, dass Verwirkung nur bei Kenntnis beziehungsweise grob fahrlässiger Unkenntnis des Berechtigten von seinem Recht eintreten könne.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.12.2020 - L 28 BA 109/18

    Untätigkeitsklage - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Zeitmoment - Umstandsmoment -

    Indes setzt das Vorliegen eines Umstandsmoments voraus, dass dem Beteiligten eine frühere bzw. rechtzeitige Geltendmachung des Rechts möglich, zumutbar und von ihm auch zu erwarten gewesen wäre (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11 u.a. - juris Rn. 3).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Beklagte das Verfahren seither ihrerseits wieder aufgenommen hätte oder zwischenzeitlich - spätestens vor der Aktenvernichtung - bei der Klägerin angefragt hätte, ob jene noch ein Interesse an einer Fortführung des Widerspruchsverfahrens hat (vgl. insofern BVerfG, Beschluss vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11 u.a. - a.a.O. Rn. 5 im Hinblick auf einen Zeitraum von mehr als 13 Jahren bis zur Erhebung der Untätigkeitsklage trotz erfolgloser Aufforderung der Behörde, der Widerspruchsführer solle schriftlich mitteilen, wenn er noch einen Widerspruchsbescheid wünsche), bestehen nicht.

  • VG Trier, 21.07.2015 - 1 K 814/15

    Aufhebung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung

    Erst dadurch wird eine Situation geschaffen, auf die der jeweilige Gegner vertrauen, sich einstellen und einrichten darf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 1972 - 2 BvR 255/67 - juris Rn. 18; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 - juris).
  • VG Augsburg, 01.04.2014 - Au 3 K 13.1358

    Verkehrsrechtliche Anordnung; Radfahren

    Zwar kann die Befugnis zur Anrufung der Gerichte im Einzelfall verwirkt sein, wenn die verspätete Geltendmachung eines Anspruchs gegen Treu und Glauben verstößt (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.2014 - 7 ZB 13.10359 - juris; B.v. 2.9.2011 - 7 ZB 11.1033 - BayVBl 2012, 181 m.w.N. nachfolgend BVerfG (Kammer), B.v. 27.12.2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 - juris), jedoch führt allein der Zeitablauf danach nicht zur Verwirkung.
  • VG Arnsberg, 19.06.2015 - 13 K 1613/13
    vgl. allgemein zu den Grundsätzen der Verwirkung: Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. März 2006 - 1 BvR 1127/04 -, BVerfG, Nichtannahmebeschlüsse vom 27. Dezember 2012 - 1 BvR 2862/11, 1 BvR 2046/12 -, Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Urteile vom 7. Februar 1974 - 3 C 115.71 -, vom 20. Januar 1977 - 5 C 18.76 -, vom 16. Mai 1991 - 4 C 4.89 -, vom 10. August 2000 - 4 A 11.99 -, BVerwG, Beschluss vom 6. Juni 2014 - 2 B 75.13 -, alle abrufbar über juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2013 - 14 A 2096/11

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe hinsichtlich Zulassung der Berufung

  • VGH Bayern, 03.01.2019 - 4 ZB 18.1839

    Ruhen des Widerspruchsverfahrens

  • VGH Bayern, 22.01.2014 - 7 ZB 13.10359

    Die auf Zulassung zum Hochschulstudium außerhalb der festgesetzten

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2023 - L 5 P 11/21
  • OVG Saarland, 06.11.2015 - 1 B 151/15

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Abbruch eines Stellenbesetzungsverfahrens;

  • SG München, 27.04.2015 - S 38 KA 5034/12

    Abrechnung kassenzahnärztlicher Leistungen

  • OVG Sachsen, 22.10.2014 - 5 A 185/14

    Zulassung der Berufung (abgelehnt), ernstliche Zweifel, grundsätzliche Bedeutung,

  • VG Würzburg, 07.03.2023 - W 4 K 21.1622

    Anfechtung eines Bescheides, mit dem ein gemeindliches Vorkaufsrecht ausgeübt

  • VG Augsburg, 17.05.2017 - Au 4 K 16.1275

    Verwirkung des Klagerechts gegen eine Baugenehmigung

  • VG Bayreuth, 01.08.2023 - B 1 E 23.544

    Anordnungsanspruch auf Abänderung einer bestehenden Ampelschaltung

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