Rechtsprechung
BVerfG, 13.08.2008 - 1 BvR 2068/08 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Verfassungsmäßigkeit der Indienstnahme des Gastwirts zur Durchsetzung des Rauchverbots in seiner Gaststätte nach den Vorschriften des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Indienstnahme eines Gastwirts zur Einhaltung des Rauchverbots
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 27.06.1972 - 1 BvL 34/70
Verfassungsmäßigkeit der Entschädigung für Sachverständige
Auszug aus BVerfG, 13.08.2008 - 1 BvR 2068/08
Als Beschränkung der freien Berufsausübung lässt sich eine Indienstnahme vor Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen, wenn sie der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe von Gemeinwohlrelevanz dient und nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit missachtet (vgl. BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 33, 240 ; 54, 251 ; 57, 139 ; 68, 155 ). - BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66
Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten
Auszug aus BVerfG, 13.08.2008 - 1 BvR 2068/08
Als Beschränkung der freien Berufsausübung lässt sich eine Indienstnahme vor Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen, wenn sie der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe von Gemeinwohlrelevanz dient und nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit missachtet (vgl. BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 33, 240 ; 54, 251 ; 57, 139 ; 68, 155 ). - BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66
Erdölbevorratung
Auszug aus BVerfG, 13.08.2008 - 1 BvR 2068/08
Als Beschränkung der freien Berufsausübung lässt sich eine Indienstnahme vor Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen, wenn sie der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe von Gemeinwohlrelevanz dient und nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit missachtet (vgl. BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 33, 240 ; 54, 251 ; 57, 139 ; 68, 155 ).
- BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 349/75
Berufsvormund
Auszug aus BVerfG, 13.08.2008 - 1 BvR 2068/08
Als Beschränkung der freien Berufsausübung lässt sich eine Indienstnahme vor Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen, wenn sie der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe von Gemeinwohlrelevanz dient und nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit missachtet (vgl. BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 33, 240 ; 54, 251 ; 57, 139 ; 68, 155 ). - BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Auszug aus BVerfG, 13.08.2008 - 1 BvR 2068/08
Die Verfolgung eines hinreichenden Gemeinwohlziels ist angesichts der Bedeutung des Gesundheitsschutzes, die der Senat im Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 u.a. - angenommen hat, zu bejahen. - BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvL 18/82
Zur Kostenerstattung für die Beförderung Schwerbehinderter durch private …
Auszug aus BVerfG, 13.08.2008 - 1 BvR 2068/08
Als Beschränkung der freien Berufsausübung lässt sich eine Indienstnahme vor Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen, wenn sie der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe von Gemeinwohlrelevanz dient und nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit missachtet (vgl. BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 33, 240 ; 54, 251 ; 57, 139 ; 68, 155 ). - BVerfG, 26.05.1981 - 1 BvL 56/78
Schwerbehindertenabgabe
Auszug aus BVerfG, 13.08.2008 - 1 BvR 2068/08
Als Beschränkung der freien Berufsausübung lässt sich eine Indienstnahme vor Art. 12 Abs. 1 GG rechtfertigen, wenn sie der Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe von Gemeinwohlrelevanz dient und nicht das Gebot der Verhältnismäßigkeit missachtet (vgl. BVerfGE 22, 380 ; 30, 292 ; 33, 240 ; 54, 251 ; 57, 139 ; 68, 155 ).
- VerfGH Bayern, 25.06.2010 - 1-VII-08
Popularklage: Verfassungsmäßigkeit der novellierten Regelungen des bayerischen …
Die Indienstnahme ist den Betreibern dieser Einrichtungen zumutbar, weil sie nicht nur für das gesundheitliche Wohl der Bewohner, Gäste bzw. Passagiere Verantwortung tragen, sondern aufgrund ihres Hausrechts ohne Weiteres dazu in der Lage sind, Maßnahmen zu ergreifen, um Verstöße gegen das Rauchverbot zu verhindern (vgl. BVerfG vom 13.8.2008 Az. 1 BvR 2068/08). - BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 2054/09
Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften des novellierten bayerischen Gesetzes …
Die Indienstnahme von Gastwirten als Verantwortliche für die Einhaltung des Rauchverbots hat durch die Änderung anderer Vorschriften auch keine neue, die Beschwerdeführerin stärker belastende Wirkung erhalten (zur Verfassungsmäßigkeit einer solchen Indienstnahme der Gastwirte vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 13. August 2008 - 1 BvR 2068/08 -, [...]). - VG Hamburg, 10.08.2011 - 4 K 3551/10
§ 2 Absatz 4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes verfassungswidrig - …
So habe das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 13. August 2008 (Az.: 1 BvR 2068/08) entschieden, dass es verfassungsrechtlich zulässig sei, den Betreiber einer Gaststätte für die Einhaltung des Rauchverbots verantwortlich zu machen. - VerfGH Sachsen, 20.11.2008 - 10-IV-08 Zu den im vorliegenden Verfassungsbeschwerdeverfahren vorgebrachten Angriffen gegen das allgemeine Rauchverbot in Gaststätten sind folgende ergänzende Ausführungen veranlasst: Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, neben öffentlichen Einrichtungen auch Gaststätten in das gesetzliche Konzept des Nichtraucherschutzes einzubeziehen und entsprechend Gastwirte mit Blick auf die herausragenden, in § 1 SächsNSG konkretisierten Gemeinwohlziele im Bereich ihrer beruflichen Betätigung zur Unterstützung öffentlicher Aufgaben, nämlich dem Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren des Passivrauchens, in die Pflicht zu nehmen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 13. August 2008 - 1 BvR 2068/08).
- OLG Hamburg, 29.03.2012 - 2-18/11
Passivraucherschutz: Kein Rauchverbot bei Verabreichung zubereiteter Speisen im …
Diese Meinung teilt das Gericht nicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.08.2008, 1 BvR 2068/08 - zit. nach Juris-).