Rechtsprechung
BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96, 1 BvR 514/97 |
DDR-Kreisgerichtsdirektorin
Art. 12 GG, § 6 RNPG, (hier: verfassungswidrige) Amtsenthebung einer Notarin wegen menschenrechs- oder rechtsstaatswidrigen Verhaltens in der DDR-Justiz, keine Anwendung von BRD-Maßstäben, individuelle Beurteilung, Berücksichtigung des Verhaltens nach der Wende in der DDR;
Ausreisefreiheit kein unverbrüchliches individuelles Menschenrecht, Art. 11 GG, Art. 12 IPBPR
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Grundrechts aus GG Art 12 Abs 1 durch Amtsenthebung einer Notarin allein wegen früherer DDR-Strafrichtertätigkeit ohne konkrete und einzelfallbezogene Würdigung der gesamten Persönlichkeit
- nomos.de , S. 33
Art. 12 Abs. 1, 33 Abs. 2 GG; § 6 ReNotPrüfG; §§ 213, 214 StGB/DDR; § 1 BNotO; § 26 GVG/DDR
Notar/Amtsenthebung/Tätigkeit als DDR-Richterin in politischen Strafsachen/Prognose/einzelfallbezogene Würdigung/Berufsfreiheit - Wolters Kluwer
Rechtsanwalt - DDR - Strafverfahren - Verfassungsbeschwerde - Berufsfreiheit - Berufsausübung - Berufsverbot - Notar
- Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 12; ; GG Art. 33; ; GG Art. 33 Abs. 2; ; RNPG § 6; ; StGB/DDR § 214; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1; ; BNotO § 1; ; GVG/DDR § 26
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 12 Abs. 1; RNPG § 1
Zulassung eines in der ehemaligen DDR als Richter tätig gewesenen Juristen als Notar - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/ Notar
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar
- nomos.de , S. 30 (Kurzinformation)
Zulassung ehem. DDR-Richter als Rechtsanwalt bzw. Notar
Sonstiges
- Deutscher Bundestag (Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94
- BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/96
- BVerfG, 02.04.1996 - 1 BvR 661/96
- BVerfG, 16.09.1996 - 1 BvR 661/96
- OLG Dresden, 24.09.1996 - DSNot 16/96
- BVerfG, 13.03.1997 - 1 BvR 661/96
- BVerfG, 27.08.1997 - 1 BvR 661/96
- BGH, 24.11.1997 - NotZ 42/96
- BVerfG, 20.02.1998 - 1 BvR 661/96
- BVerfG, 18.08.1998 - 1 BvR 661/96
- BVerfG, 04.02.1999 - 1 BvR 661/96
- BVerfG, 22.07.1999 - 1 BvR 661/96
- BVerfG, 10.01.2000 - 1 BvR 661/96
- BVerfG, 10.07.2000 - 1 BvR 661/96
- BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96, 1 BvR 514/97
- BGH, 20.11.2000 - NotZ 25/00
Papierfundstellen
- NJW 2001, 670
- DNotZ 2000, 937
- NJ 2001, 28
- DVBl 2000, 1768
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
Rechtsgrundlage der angegriffenen Entscheidungen sind Bestimmungen des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter vom 24. Juli 1992 (BGBl I S. 1386; im Folgenden: RNPG), dessen Verfassungsmäßigkeit das Bundesverfassungsgericht bereits grundsätzlich geklärt hat (vgl. BVerfGE 93, 213 ).c) Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen in Bezug auf Verstöße gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit im Sinne des Gesetzes zur Prüfung von Rechtsanwaltszulassungen, Notarbestellungen und Berufungen ehrenamtlicher Richter bereits entschieden (vgl. BVerfGE 93, 213 ).
(2) Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder der Rechtsstaatlichkeit durch einen mit dem politischen Strafrecht der Deutschen Demokratischen Republik befassten Richter kann nur dann angenommen werden, wenn besondere Umstände hinzutreten und der Richter durch schuldhaftes Verhalten entweder selbst fundamentale Schutzgüter verletzt hat oder es für ihn absehbar gewesen ist, dass solche Verletzungen die Folge seines Handelns sein werden (vgl. BVerfGE 93, 213 ).
Stets ist zu berücksichtigen, ob nicht die Handlung innerhalb des Systems geboten, zur eigenen Sicherheit erforderlich oder der Loyalität gegenüber der sozialistischen Gesetzlichkeit geschuldet war (vgl. BVerfGE 93, 213 ).
- BGH, 05.02.1996 - NotZ 42/94
Amtsenthebung einer Notarin
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1996 - NotZ 42/94 -,.Der Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 8. Dezember 1992 - 3836E-I.-1859/92 - und der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Februar 1996 - NotZ 42/94 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes.
Der Bundesgerichtshof hat den Beschluss des Oberlandesgerichts aufgehoben und den Antrag der Beschwerdeführerin auf gerichtliche Entscheidung gegen den angegriffenen Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums zurückgewiesen (vgl. DtZ 1996, S. 272).
- BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 514/97
Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
Die eingeholten Stellungnahmen im Verfahren 1 BvR 514/97 (vgl. Beschluss vom heutigen Tage), die den Beteiligten bekannt sind, haben die aus der Literatur gewonnenen Erkenntnisse über die übliche Strafrechtspraxis in der Deutschen Demokratischen Republik dahin bestätigt, dass die Beschwerdeführerin sowohl hinsichtlich der absoluten Dauer der ausgeworfenen Strafen als auch hinsichtlich der großzügigen Strafaussetzung zur Bewährung zu den milden Richtern gehörte.Dies gilt insbesondere deshalb, weil der Freikauf zum Teil in das Kalkül der Angeklagten selbst gehörte; das war auch für die entscheidenden Richter erkennbar, weil die Akten mit einem "Z" gekennzeichnet waren (vgl. die persönliche Stellungnahme des Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern, Schümann, als Teil der Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer im Verfahren 1 BvR 514/97).
- BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
Aber auch Fragen der Eignung für den öffentlichen Dienst im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung sind vom Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 92, 140 ).Die früher für den Verbleib und Aufstieg im öffentlichen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik notwendige und übliche Loyalität und Kooperation können nicht schon für sich allein die mangelnde Eignung begründen, obwohl damit Werthaltungen und Verhaltensmuster verbunden waren, die den in Art. 33 Abs. 2 GG vorausgesetzten widersprechen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1243/95
Parteilehrer
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
Insoweit ist anerkannt, dass die frühere Identifikation mit dem SED-Regime nur ein Faktor der Eignungsbewertung ist, in die konkret und einzelfallbezogen eine Würdigung der gesamten Persönlichkeit sowie das Verhalten nach dem Beitritt einzubeziehen sind (…vgl. BVerfG, a.a.O., S. 155; BVerfGE 96, 152 ).Die früher für den Verbleib und Aufstieg im öffentlichen Dienst der Deutschen Demokratischen Republik notwendige und übliche Loyalität und Kooperation können nicht schon für sich allein die mangelnde Eignung begründen, obwohl damit Werthaltungen und Verhaltensmuster verbunden waren, die den in Art. 33 Abs. 2 GG vorausgesetzten widersprechen (vgl. BVerfGE 92, 140 ; 96, 152 ).
- VGH Baden-Württemberg, 18.05.1994 - 1 S 667/94
Paßversagung/Ausreiseverbot wegen rechtsextremistischer Betätigung
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
Bis in die jüngste Zeit sind sie damit gerechtfertigt worden, dass von zu erwartenden Meinungsäußerungen der Antragsteller eine Belastung der Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten zu erwarten war (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1995, S. 151, sowie VG Frankfurt, NVwZ 1990, S. 401 ff.). - BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69
Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
Dies hat der Bundesgerichtshof in anderen Zusammenhängen ähnlich gesehen (vgl. BGHZ 53, 95). - VG Frankfurt/Main, 13.03.1989 - V/3 H 239/89
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
Bis in die jüngste Zeit sind sie damit gerechtfertigt worden, dass von zu erwartenden Meinungsäußerungen der Antragsteller eine Belastung der Beziehung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und anderen Staaten zu erwarten war (vgl. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 1995, S. 151, sowie VG Frankfurt, NVwZ 1990, S. 401 ff.). - BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56
Elfes
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
Ausreiseverbote sind auch in der Bundesrepublik Deutschland verhängt worden, wenn eine Beeinträchtigung der Belange der Bundesrepublik durch abträgliche Äußerungen im Ausland befürchtet wurde (vgl. BVerwGE 3, 71; BVerfGE 6, 32 - Elfes). - BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87
Patentgebühren-Überwachung
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
Sie sind nur zum Schutz eines besonders wichtigen Gemeinschaftsgutes und unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit statthaft (vgl. BVerfGE 97, 12 m.w.N.). - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90
Ärztliches Werbeverbot
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von …
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
- BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85
Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9 …
- BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 15/01 R
Aberkennung einer Entschädigungsrente - Beitrittsgebiet - Anhörung durch das …
Der Hinweis auf den Beschluss des BVerfG vom 21. September 2000 (1 BvR 661/96) ändere daran nichts. - BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 2069/98
Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar
Die hier mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen sind durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 92, 140; 93, 213; vgl. auch die Beschlüsse vom heutigen Tage in den Verfahren 1 BvR 661/96 und 1 BvR 514/97). - OVG Niedersachsen, 17.02.2015 - 8 LA 26/14
Abrechnungsbetrug; Antrag auf Zulassung der Berufung; Approbation; Arzt; …
Die Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Verknüpfung der Berufsausübung mit der Würdigkeit des Berufsinhabers ist - ungeachtet der im konkreten Einzelfall eventuell verfassungswidrigen Handhabung der gesetzlichen Bestimmungen - auch vom Bundesverfassungsgericht bisher nicht ersichtlich in Frage gestellt worden (vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 21.9.2000 - 1 BvR 661/96 -, NJW 2001, 670 ff. (zu § 14 Abs. 3 Satz 1 BNotO); Beschl. v. 8.3.1983 - 1 BvR 1078/80 -, BVerfGE 63, 266 ff. (zu § 7 Nr. 5 BRAO)). - BGH, 20.11.2000 - NotZ 25/00
Dem Antragsgegner aufzuerlegende außergerichtliche Kosten in einem Verfahren …
Auf die Verfassungsbeschwerde der Antragstellerin hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluß vom 21. September 2000 (1 BvR 661/96) den Bescheid des Antragsgegners und den Beschluß des Bundesgerichtshofs aufgehoben und die Sache zur Entscheidung über die Kosten an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen. - BGH, 04.04.2001 - 5 StR 68/01
Rechtsgut bei der Rechtsbeugung (DDR-Taten); Überdehnung von Strafgesetzen; …
Hierin liegt ein für die Beurteilung ihrer Person und ihrer Vergangenheit bedeutsamer Umstand (vgl. BVerfG - Kammer - NJW 2001, 670, 673).
Rechtsprechung
BVerfG, 26.11.1998 - 1 BvR 2069/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
Vorläufige Aussetzung des Widerrufs einer Anwaltszulassung - Folgenabwägung zwischen Eingriff in die Berufsfreiheit und möglicher Verletzungen der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit
- Judicialis
GG Art. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14; ; EMRK Art. 1 des Zusatzprotokolls
- rechtsportal.de
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft infolge Verstoßes gegen Grundsätze der Menschlichkeit und der Rechtsstaatlichkeit im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit in der DDR
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich - Rücknahme einer Zulassung als Anwältin vorläufig ausgesetzt
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Antrag auf einstweilige Anordnung erfolgreich - Rücknahme einer Zulassung als Anwältin vorläufig ausgesetzt
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 1999, 3328
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens - …
Auszug aus BVerfG, 26.11.1998 - 1 BvR 2069/98
a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 30/98 -,.Die Vollziehung des Beschlusses des Bundesgerichtshofshofs vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 30/98 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, einstweilen ausgesetzt.
- BVerfG, 15.12.1992 - 1 BvR 1534/92
Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Auszug aus BVerfG, 26.11.1998 - 1 BvR 2069/98
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ). - BVerfG, 06.08.1993 - 2 BvR 1654/93
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …
Auszug aus BVerfG, 26.11.1998 - 1 BvR 2069/98
Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde erwiese sich von vornherein als unzulässig oder offensichtlich unbegründet (BVerfGE 88, 25 ; 89, 109 ).
Rechtsprechung
BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 2069/98 (1) |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Fehlende Voraussetzungen für die Annahme der Verfassungsbeschwerde gegen Rücknahme der Anwaltszulassung wegen früherer DDR-Strafrichtertätigkeit
- Wolters Kluwer
Zulassung - Rechtsanwalt - Notar - Ehrenamtlicher Richter - Verurteilung - Rechtsbeugung - Zurückverweisung - Verfassungsbeschwerde
- Judicialis
GG Art. 12 Abs. 1; ; RNPG § 1 Abs. 2; ; BRAO § 42; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3
- rechtsportal.de
GG Art. 12 Abs. 1; RNPG § 1 Abs. 2
Zulassung einer in der ehemaligen DDR tätigen Staatsanwältin zur Rechtsanwaltschaft - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/Notar
- nomos.de , S. 38 (Leitsatz und Auszüge und Entscheidungsanmerkung)
Art. 12 Abs. 1 GG; § 1 Abs. 2 ReNotPrüfG; § 42 BRAO
Rechtsanwalt/Zulassungsrücknahme/Tätigkeit als DDR-Staatsanwältin in politischen Strafsachen/Verurteilung wegen Rechtsbeugung/Berufsfreiheit
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJ 2001, 33 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 2069/98
Ein besonders schwerer Nachteil ist jedoch dann nicht anzunehmen, wenn die Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat oder wenn deutlich abzusehen ist, dass der Beschwerdeführer auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht im Ergebnis keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens - …
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 2069/98
a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 30/98 -,. - BVerfG, 21.02.1995 - 1 BvR 1397/93
Sonderkündigung
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 2069/98
Die hier mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen sind durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 92, 140; 93, 213; vgl. auch die Beschlüsse vom heutigen Tage in den Verfahren 1 BvR 661/96 und 1 BvR 514/97). - BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 661/96
Zur Zulassung ehemaliger DDR-Richter als Rechtsanwalt/ Notar
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 2069/98
Die hier mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen sind durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 92, 140; 93, 213; vgl. auch die Beschlüsse vom heutigen Tage in den Verfahren 1 BvR 661/96 und 1 BvR 514/97). - BVerfG, 09.08.1995 - 1 BvR 2263/94
DDR-Rechtsanwälte
Auszug aus BVerfG, 21.09.2000 - 1 BvR 2069/98
Die hier mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen sind durch die Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerfGE 92, 140; 93, 213; vgl. auch die Beschlüsse vom heutigen Tage in den Verfahren 1 BvR 661/96 und 1 BvR 514/97).
Rechtsprechung
BVerfG, 20.10.1999 - 1 BvR 2069/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverfassungsgericht
Erneute Wiederholung der eA, den Widerruf einer Anwaltszulassung vorläufig auszusetzen - Folgenabwägung zwischen Eingriff in die Berufsfreiheit und möglicher Verletzungen der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens - …
Auszug aus BVerfG, 20.10.1999 - 1 BvR 2069/98
gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 30/98 -, b) den Beschluß des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs beim Oberlandesgericht Dresden vom 6. März 1998 - AGH 11/95 (I) -, c) den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juni 1995 - 1020E-I.5-816/92 -.
Rechtsprechung
BVerfG, 19.04.2000 - 1 BvR 2069/98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundesverfassungsgericht
Nochmals erneute Wiederholung der eA, den Widerruf einer Anwaltszulassung vorläufig auszusetzen - Folgenabwägung zwischen Eingriff in die Berufsfreiheit und möglicher Verletzungen der Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 05.10.1998 - AnwZ (B) 30/98
Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens - …
Auszug aus BVerfG, 19.04.2000 - 1 BvR 2069/98
gegen a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 5. Oktober 1998 - AnwZ (B) 30/98 -, b) den Beschluss des Sächsischen Anwaltsgerichtshofs beim Oberlandesgericht Dresden vom 6. März 1998 - AGH 11/95 (I) -, c) den Bescheid des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz vom 22. Juni 1995 - 1020E-I.5-816/92 -.
Rechtsprechung
BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 2069/98 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)