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   BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02   

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BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02 (https://dejure.org/2003,3588)
BVerfG, Entscheidung vom 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02 (https://dejure.org/2003,3588)
BVerfG, Entscheidung vom 30. September 2003 - 1 BvR 2072/02 (https://dejure.org/2003,3588)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ; Klage gegen Bank auf Schadensersatz wegen arglistiger Täuschung und Falschberatung; Finanzierung eines Hotelneubaus; Angleichung der Situation von Bemittelten und ...

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3; ZPO § 114
    Anforderungen an die Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozesskostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 61
 
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02
    Die Prüfung der Erfolgsaussicht soll jedoch nicht dazu dienen, die Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung selbst in das Nebenverfahren der Prozesskostenhilfe vorzuverlagern und dieses an die Stelle des Hauptsacheverfahrens treten zu lassen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weit gehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit läuft es dabei zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussicht seines Begehrens Prozesskostenhilfe vorzuenthalten, wenn die Entscheidung in der Hauptsache von der Beantwortung einer schwierigen, bislang ungeklärten Rechtsfrage abhängt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02
    Das Bundesverfassungsgericht hat keine eigene Prognose der Erfolgsaussichten anzustellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997 - 1 BvR 296/94 -, NJW 1997, S. 2745).

    Insofern hat das Bundesverfassungsgericht nicht zu überprüfen, ob die von einem Gericht unter mehreren verfassungsgemäßen Auslegungsalternativen gewählte die vorzugswürdige ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 7. Mai 1997, aaO).

  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02
    Gleiches gilt, wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Beschwerdeführerin ausgehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069).

    Die herrschende Auffassung der Rechtsprechung der Fachgerichte, dass eine Beweisantizipation in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach unbeanstandet gelassen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069).

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 18.07.1984 - 1 BvR 1455/83

    Versagung von Prozesskostenhilfe für Scheidung einer Scheinehe

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02
    Verfassungsrecht ist erst verletzt, wenn die angegriffenen Entscheidungen Fehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 m.w.N.).
  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 30.09.2003 - 1 BvR 2072/02
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gebieten Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG eine weit gehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 9, 124; 10, 264 ; 22, 83 ; 51, 295 ; 63, 380 ; 67, 245 ; 78, 104 ).
  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2021 - 7 D 11208/20

    Ausländer; Einholung einer Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise aus dem Inland;

    d) Zuletzt ist dem Kläger nicht deshalb Prozesskostenhilfe zu gewähren, weil durch die Prüfung der Erfolgsaussichten seiner Klage die Rechtsverteidigung in das Nebenverfahren verlagert würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2003 - 1 BvR 2072/02 -, juris, Rn. 8).

    Entscheidend ist jedoch, ob schwierige oder ungeklärte Rechtsfragen beantwortet wurden, die dem Hauptsacheverfahren vorbehalten sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. September 2003 - 1 BvR 2072/02 -, juris, Rn. 12; OVG NRW, Beschluss vom 3. April 2017 - 12 E 945/16 -, juris, Rn. 5).

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1975

    Beweisantizipation im PKH-Verfahren für Klage gegen Ersatz von

    Dass die Entscheidung über die Hauptsache in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert worden wäre, kann allerdings nicht etwa aus dem Umfang einer Prozesskostenhilfe ablehnenden fachgerichtlichen Entscheidung für sich genommen abgeleitet werden (BVerfG, B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 13).

    Im Rahmen seiner Beweisprognose kann das Gericht auch frühere Zeugenaussagen und sonstige Erkenntnisse aus anderen Gerichtsverfahren oder aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren heranziehen (BVerfG, B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15 f.; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 8).

    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069; B.v. 3.6.2003 - 1 BvR 1355/02 - NJW-RR 2003, 1216; B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5; B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 Rn. 14).

    Liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweiswürdigung im Klageverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil der Klägerin ausgehen würde, so liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, ihr - ihre wirtschaftliche Bedürftigkeit vorausgesetzt - wegen fehlender Erfolgsaussichten ihres Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069; B.v. 3.6.2003 - 1 BvR 1355/02 - NJW-RR 2003, 1216; B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5; B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 Rn. 14).

  • VG Würzburg, 01.08.2023 - W 3 K 20.1976

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe in einem

    Dass die Entscheidung über die Hauptsache in das Prozesskostenhilfeverfahren vorverlagert worden wäre, kann allerdings nicht etwa aus dem Umfang einer Prozesskostenhilfe ablehnenden fachgerichtlichen Entscheidung für sich genommen abgeleitet werden (BVerfG, B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 13).

    Im Rahmen seiner Beweisprognose kann das Gericht auch frühere Zeugenaussagen und sonstige Erkenntnisse aus anderen Gerichtsverfahren oder aus einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren heranziehen (BVerfG, B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15 f.; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 8).

    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069; B.v. 3.6.2003 - 1 BvR 1355/02 - NJW-RR 2003, 1216; B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5; B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 Rn. 14).

    Liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweiswürdigung im Klageverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Klägers ausgehen würde, so liefe es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, ihm - seine wirtschaftliche Bedürftigkeit vorausgesetzt - wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, B.v. 20.2.2002 - 1 BvR 1450/00 - NJW-RR 2002, 1069; B.v. 3.6.2003 - 1 BvR 1355/02 - NJW-RR 2003, 1216; B.v. 30.9.2003 - 1 BvR 2072/02 - juris Rn. 15; B.v. 29.10.2009 - 1 BvR 2237/09 - NJW 2010, 288 Rn. 5; B.v. 28.1.2013 - 1 BvR 274/12 - NJW 2013, 1727 Rn. 14).

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