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   BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03   

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https://dejure.org/2004,3908
BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03 (https://dejure.org/2004,3908)
BVerfG, Entscheidung vom 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03 (https://dejure.org/2004,3908)
BVerfG, Entscheidung vom 31. August 2004 - 1 BvR 2073/03 (https://dejure.org/2004,3908)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2005, 153
  • FamRZ 2004, 1705
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 09.04.2003 - 1 BvR 1493/96

    Biologischer Vater

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03
    Das Oberlandesgericht führte zur Begründung aus, vom Vorliegen einer - früheren oder jetzigen - sozial-familiären Beziehung zwischen dem Beschwerdeführer und dem Kind, die ihn nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 108, 82) zum Umgang berechtigen könnte, könne nach dem Vorbringen des Beschwerdeführers, wonach er nur vereinzelt Kontakt zum Kind gehabt habe, nicht annähernd ausgegangen werden.

    Wie das Bundesverfassungsgericht in seiner grundlegenden Entscheidung zum Umgangsrecht des biologischen Vaters vom 9. April 2003 ausgeführt hat (BVerfGE 108, 82 ), ist Art. 6 Abs. 1 GG verletzt, wenn der leibliche, aber nicht rechtliche Vater eines Kindes auch dann nicht in den Kreis der Umgangsberechtigten einbezogen wird, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat.

  • OLG Düsseldorf, 15.09.2003 - 8 UF 14/03

    Umgangsrecht des biologischen Vaters

    Auszug aus BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvR 2073/03
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 15. September 2003 - II-8 UF 14/03 -,.
  • OLG Naumburg, 20.12.2004 - 14 WF 234/04

    Zulässigkeit einer Beschwerde wegen Untätigkeit des Familiengerichts

    Darüber hinaus wird vertieft zu erwägen sein, welche Bedeutung der Adoptionspflege nach Maßgabe der §§ 1741, 1744 BGB und dem Ausschluss des Umgangsrechtes der Mutter nach Einwilligung in die Adoption gemäß § 1751 Abs. 1 Satz 1 BGB für ein unter Umständen nur bis zur Ersetzung der Einwilligung bestehendes Umgangsrecht des leiblichen Vaters bei fehlenden sozial-familiären Beziehungen zukommt (s. dazu unlängst ablehnend für den nicht rechtlichen Vater BVerfG, FamRZ 2004, 1705).
  • OLG Brandenburg, 15.12.2010 - 9 UF 73/10

    Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen: Voraussetzungen einer

    3 Eine sozial-familiäre Beziehung setzt voraus, dass der den Umgang Begehrende tatsächlich mindestens eine Zeit lang tatsächlich Verantwortung für das Kind getragen hat (BVerfG, FamRZ 2004, 1705; BGH, a.a.O.; OLG Koblenz, FamRZ 2009, 1229).
  • OLG Frankfurt, 09.02.2006 - 2 UF 386/05

    Zum Umgangs- und Informationsrecht des biologischen Vaters bei bestehender

    Das Bundesverfassungsgericht hat in Fortentwicklung seiner grundlegenden Entscheidung vom 09.04.2003 (FamRZ 03, 816) keinen Zweifel daran gelassen, dass Art. 6 Abs. 1 GG (nur) verletzt wird, wenn der leibliche, aber nicht der rechtliche Vater eines Kindes auch dann nicht in den Kreis der Umgangsberechtigten einbezogen wird, wenn zwischen ihm und dem Kind eine sozial-familiäre Beziehung besteht oder bestanden hat (FamRZ 04, 1705).
  • EGMR, 18.03.2008 - 33375/03

    H.-G. H. gegen Deutschland

    Am 31. August 2004 lehnte es das Bundesverfassungsgericht ab, die Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers (1 BvR 2073/03) zur Entscheidung anzunehmen, weil die Familiengerichte sein Recht auf Familienleben nicht verletzt hätten.
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