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   BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98   

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https://dejure.org/1999,8168
BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98 (https://dejure.org/1999,8168)
BVerfG, Entscheidung vom 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98 (https://dejure.org/1999,8168)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 1 BvR 2077/98 (https://dejure.org/1999,8168)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in den Studentenschaften nach dem Hessischen Hochschulgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3551 (Ls.)
  • NVwZ 1999, 867
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 18.12.1985 - 2 BvR 1167/84

    Milch-Garantiemengen-Verordnung

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet dieser Grundsatz auch bei einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde Anwendung (vgl. BVerfGE 69, 122 [125 f.]; 71, 305 [336]; 74, 69 [74]; 90, 128 [136 f.]).

    Zudem kann der Beschwerdeführer zusätzlich zu der Feststellungsklage gegen die Zwangsmitgliedschaft im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die einstweilige Feststellung des zur Hauptsache sachlich Begehrten beantragen (vgl. BVerfGE 71, 305 [347ß; VGH Kassel, NuR 1990, S. 278; Redeker/von Oertzen, VwGO , 12. Aufl. 1997, § 123 Rn. 13 a.E.; Kopp/Schenke, VwGO , 11. Aufl. 1998, § 123 Rn. 9 a.E.).

  • BVerfG, 02.12.1986 - 1 BvR 1509/83

    Subsidiarität der Gesetzesverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet dieser Grundsatz auch bei einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde Anwendung (vgl. BVerfGE 69, 122 [125 f.]; 71, 305 [336]; 74, 69 [74]; 90, 128 [136 f.]).
  • BVerwG, 13.12.1979 - 7 C 58.78

    Allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98
    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13. Dezember 1979 (vgl. BVerwGE 59, 231 ) entschieden, daß Studentenschaften nach dem Hessischen Hochschulgesetz verfassungsgemäße Zwangsverbände sind.
  • BVerfG, 11.10.1988 - 1 BvR 777/85

    Verfassungsmäßigkeit des Neuregelungen des Urheberrechtsgesetzes und des

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98
    Kann der mit dem Subsidiaritätsgrundsatz insbesondere verfolgte Zweck, eine Klärung der verfassungsrechtlich relevanten Sach- und Rechtsfragen im regulären Rechtsweg herbeizuführen, nicht erreicht werden, ist die vorherige Anrufung der dafür zuständigen Gerichte gleichfalls entbehrlich (vgl. BVerfGE 79, 1 c20]).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet dieser Grundsatz auch bei einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde Anwendung (vgl. BVerfGE 69, 122 [125 f.]; 71, 305 [336]; 74, 69 [74]; 90, 128 [136 f.]).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 1341/82

    Subsidiarität der Rechtssatzverfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts findet dieser Grundsatz auch bei einer unmittelbar gegen ein Gesetz gerichteten Verfassungsbeschwerde Anwendung (vgl. BVerfGE 69, 122 [125 f.]; 71, 305 [336]; 74, 69 [74]; 90, 128 [136 f.]).
  • BVerfG, 18.12.1974 - 1 BvR 430/65

    Arbeitnehmerkammern

    Auszug aus BVerfG, 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98
    a) Die Beurteilung der vom ihm verneinten Verfassungsmäßigkeit der Zwangsmitgliedschaft in den Studentenschaften nach dem Hessischen Hochschulgesetz vom 3. November 1998 (GVBl I S. 431; im folgenden: HHG ) hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich davon ab, ob § 99 Abs. 2 HHG den Studentenschaften legitime öffentliche Aufgaben zuweist (vgl. BVerfGE 38, 281 [297]).
  • StGH Hessen, 03.05.1999 - P.St. 1296

    Vereinbarkeit des Betriebs einer vollautomatischen Waschanlage an gesetzlichen

    1995, S. 1060; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, zuletzt Beschluss vom 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98 -).

    Das Prinzip der Subsidiarität gilt grundsätzlich auch für Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze (vgl. StGH, Beschluss vom 01.02.1995 - P.St. 1192 - a.a.O.; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. zuletzt Beschluss vom 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98 -).

    Diese das Subsidiaritätsprinzip tragenden Erwägungen stehen einer direkten Anrufung des Verfassungsgerichts allerdings nicht entgegen, wenn die Anrufung der Fachgerichte zur Abwehr von Grundrechtsverletzungen dem Antragsteller unzumutbar ist oder wenn von der vorherigen Durchführung eines fachgerichtlichen Verfahrens weder die Aufklärung von Tatsachen noch die Klärung einfachrechtlicher Fragen zu erwarten ist, auf die das Verfassungsgericht bei der Beurteilung der verfassungsrechtlichen Fragen angewiesen wäre (vgl. StGH, Beschluss vom 13.09.1989 - P.St. 1077 - a.a.O.; ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, vgl. zuletzt Beschluss vom 21.01.1999 - 1 BvR 2077/98 -).

  • BVerfG, 04.01.2021 - 1 BvQ 108/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Vorschriften zur

    Letztere ist auch im Fall von Parlamentsgesetzen statthaft, wenn die Feststellung begehrt wird, dass wegen Ungültigkeit oder Unanwendbarkeit einer Rechtsnorm kein Rechtsverhältnis zu dem anderen Beteiligten begründet worden ist (vgl. BVerfGE 145, 20 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 21. Januar 1999 - 1 BvR 2077/98 - juris, Rn. 7 f.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 16. Juli 2015 - 1 BvR 1014/13 -, Rn. 6 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 -, juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 18.08.2000 - 1 BvR 1329/00

    Verfassungsbeschwerden gegen Landeshundeverordnung Nordrhein-Westfalen unzulässig

    Bei der Rechtsanwendung durch die fachlich zuständigen und insoweit sachnäheren Gerichte können - aufgrund deren besseren Sachverstands - möglicherweise für die verfassungsrechtliche Prüfung erhebliche Tatsachen zutage gefördert werden, die dem Bundesverfassungsgericht bei unmittelbarer Anrufung verschlossen blieben (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NVwZ 1999, S. 867).
  • FG Hessen, 14.03.2005 - 10 K 2686/01

    Arbeitnehmereigenschaft der Mitglieder des Allgemeinen Studentenausschusses -

    Die Studentenschaft ist eine Zwangskörperschaft des öffentlichen Rechts (vgl. dazu VGH Kassel, Beschluss vom 19.07.2004 8 TG 107/04, NVwZ-RR 2005, 114, 115, BVerfG, Beschluss vom 21.01.1999 1 BvR 2077/98, NVwZ 1999, 867) mit eigener Rechtsfähigkeit, § 95 Abs. 1 HHG n. F. Organ der Studentenschaft ist (u. a.) als oberstes Rechtssetzungs- und Beschlussfassungsorgan das Studentenparlament (§ 97 Abs. 1 Nr. 1 Abs. 2 und 6; § 95 Abs. 2 HHG n. F.), das aus einer bestimmten Anzahl von der gesamten Studentenschaft gewählter Studentenvertreter besteht, die weisungsunabhängig sind.
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