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   BVerfG, 26.02.2003 - 1 BvR 2079/02   

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https://dejure.org/2003,7629
BVerfG, 26.02.2003 - 1 BvR 2079/02 (https://dejure.org/2003,7629)
BVerfG, Entscheidung vom 26.02.2003 - 1 BvR 2079/02 (https://dejure.org/2003,7629)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 1 BvR 2079/02 (https://dejure.org/2003,7629)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Umfang der Rechtskraft bei Abweisung einer Räumungsklage

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Verfassungsbeschwerde gegen abgewiesene Klage auf zukünftige Räumung wegen Eigenbedarfs

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 14 Abs. 1 S. 1; BVerfGG § 90 Abs. 2 S. 1
    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde im Falle einer auf Eigenbedarf gestützte Räumungsklage

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 60
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.03.1988 - 1 BvR 1092/84

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des Weingesetzes

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 1 BvR 2079/02
    a) Nach der Rechtsprechunq des Bundesverfassungsgerichts fordert der in § 90 Abs. Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität, dass der Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift , um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen (vgl. BVerfGE 78, 58 ; 79, 275 ; 86, 15 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. September 2002 - 1 BvR 1103/02 - NJW 2002, S. 3533).
  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 1103/02

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde - zur Parteifähigkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 1 BvR 2079/02
    a) Nach der Rechtsprechunq des Bundesverfassungsgerichts fordert der in § 90 Abs. Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität, dass der Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift , um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen (vgl. BVerfGE 78, 58 ; 79, 275 ; 86, 15 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. September 2002 - 1 BvR 1103/02 - NJW 2002, S. 3533).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 1 BvR 2079/02
    a) Nach der Rechtsprechunq des Bundesverfassungsgerichts fordert der in § 90 Abs. Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität, dass der Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift , um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen (vgl. BVerfGE 78, 58 ; 79, 275 ; 86, 15 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. September 2002 - 1 BvR 1103/02 - NJW 2002, S. 3533).
  • BVerfG, 01.02.1989 - 1 BvR 1290/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Erledigung einer

    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 1 BvR 2079/02
    a) Nach der Rechtsprechunq des Bundesverfassungsgerichts fordert der in § 90 Abs. Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommende allgemeine Grundsatz der Subsidiarität, dass der Beschwerdeführer über das Gebot der Rechtswegerschöpfung im engeren Sinne hinaus die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ergreift , um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erreichen (vgl. BVerfGE 78, 58 ; 79, 275 ; 86, 15 ; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 2. September 2002 - 1 BvR 1103/02 - NJW 2002, S. 3533).
  • LG Berlin, 23.08.2002 - 65 S 244/01
    Auszug aus BVerfG, 26.02.2003 - 1 BvR 2079/02
    a) das Urteil des Landgerichts Berlin vom 23. August 2002 - 65 S 244/01.
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