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   BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03   

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https://dejure.org/2004,2655
BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03 (https://dejure.org/2004,2655)
BVerfG, Entscheidung vom 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03 (https://dejure.org/2004,2655)
BVerfG, Entscheidung vom 01. März 2004 - 1 BvR 2099/03 (https://dejure.org/2004,2655)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Keine Verletzung von Art 3 Abs 1, 2 Abs 1 GG durch Einbeziehung von Ehegatten privater Forstwirte in die Alterssicherung der Landwirte gem § 1 Abs 3 ALG

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Einbeziehung der Ehegatten privater Forstwirte in die Versicherungs- und Beitragspflicht nach § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte (ALG) vom 29. Juli 1994 ; Vergleichbarkeit von Ehegatten privater ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 90 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ALG § 1 Abs. 3
    Verfassungsmäßigkeit der Versicherungspflicht von Ehegatten von Forstwirten in der landwirtschaftlichen Alterssicherung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Forstwirtsehegatten sind zur landwirtschaftlichen Alterssicherung heranzuziehen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 3, 15
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03
    In seinem Beschluss vom 9. Dezember 2003 (1 BvR 558/99) hat das Bundesverfassungsgericht die Einbeziehung der Ehegatten von Landwirten in die Alterssicherung der Landwirte durch § 1 Abs. 3 ALG für verfassungsmäßig gehalten.

    (1) Das besondere Schutzbedürfnis, das bei Landwirtsehegatten die Versicherungspflicht rechtfertigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2003, a.a.O., Umdruck S. 22 ff.), besteht grundsätzlich auch bei den Ehegatten von Forstwirten.

    (2) Ist - wie das Bundesverfassungsgericht entschieden hat (vgl. Beschluss vom 9. Dezember 2003, a.a.O.) - die Versicherungspflicht für die Ehegatten von Landwirten, die nicht im Betrieb mitarbeiten, verfassungsgemäß, so ist der Gesetzgeber nicht gehalten, für Mischbetriebe eine Versicherungspflicht nur für den landwirtschaftlichen Anteil vorzusehen, sofern sich dieser überhaupt praktikabel von der Forstwirtschaft abtrennen lässt.

    Die Rendite ihrer Beiträge ist relativ gut (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2003, a.a.O., Umdruck S. 32).

    Wegen der weiteren Begründung wird auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2003 (a.a.O.) verwiesen.

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 42/82

    Prüfung der Zuständigkeit des Familiengerichts in Revisionsverfahren;

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03
    Im Übrigen kann ein Unternehmer unter Umständen im Hinblick auf den Rentenanspruch des Ehegatten familienrechtlich zur Abgabe verpflichtet sein, weil er nach § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB auf die finanziellen Interessen des anderen Partners Rücksicht zu nehmen hat (vgl. BGH, NJW 1984, 2040 ).
  • BVerfG, 15.04.1969 - 1 BvL 18/68

    Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der Altershilfe für Landwirte

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03
    Generell dient die Regelung der Erreichung eines der mit der landwirtschaftlichen Alterssicherung verfolgten Ziele, nämlich die Übergabe landwirtschaftlicher Unternehmen an jüngere Inhaber zu fördern (vgl. BVerfGE 25, 314 ).
  • BVerfG, 23.03.1994 - 1 BvL 8/85

    Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der kirchensteuerlichen Hebesatzes bei

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03
    Eine großzügige Prüfung ist insbesondere dann angezeigt, wenn eine Regelung Ungleiches gleich behandelt (vgl. BVerfGE 90, 226 ).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03
    a) Art. 3 Abs. 1 GG verbietet dem Gesetzgeber, ohne hinreichend gewichtigen Grund Gleiches ungleich oder wesentlich Ungleiches gleich zu behandeln (vgl. BVerfGE 98, 365 ).
  • BVerfG, 02.03.1999 - 1 BvL 2/91

    Montan Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03
    Die Anforderungen an den rechtfertigenden Grund reichen je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmal vom bloßen Willkürverbot bis zu einer strengen Bindung an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (vgl. BVerfGE 99, 367 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 22/95

    Rentenüberleitung II

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03
    Sie setzt voraus, dass die aus der Typisierung folgenden Härten und Ungerechtigkeiten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, verhältnismäßig wenige Personen betreffen und der Gleichheitssatz nicht sehr intensiv beeinträchtigt ist (vgl. BVerfGE 100, 59 m.w.N.).
  • BSG, 17.07.2003 - B 10 LW 15/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Forstwirtsehegatte - Land-

    Auszug aus BVerfG, 01.03.2004 - 1 BvR 2099/03
    gegen das Urteil des Bundessozialgericht vom 17. Juli 2003 - B 10 LW 15/01 R -.
  • BVerfG, 23.05.2018 - 1 BvR 97/14

    Vorschriften über die Pflicht zur Abgabe landwirtschaftlicher Höfe als

    Insbesondere trägt der Hinweis auf einen einfachgesetzlichen Anspruch gegen den anderen Ehegatten nach § 1353 Abs. 1 Satz 2 BGB, der gegebenenfalls eine Pflicht zur Abgabe des landwirtschaftlichen Unternehmens zum Gegenstand hat (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 1. März 2004 - 1 BvR 2099/03 - juris, Rn. 19), nichts zur verfassungsrechtlichen Rechtfertigung bei.
  • BSG, 04.09.2013 - B 10 LW 5/13 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer

    Insbesondere ist sie weder auf den Beschluss des BVerfG vom 1.3.2004 (SozR 4-5868 § 1 Nr. 3) noch auf das Urteil des BSG vom 19.2.2009 (SozR 4-5868 § 1 Nr. 7) eingegangen, die sich mit der Verfassungsmäßigkeit der Verknüpfung zwischen der Gewährung einer Altersrente und der Abgabe des Hofes durch den Ehemann befassen (vgl BVerfG, aaO RdNr 18; BSG, aaO RdNr 28) .

    Dies gilt erst recht für die Entscheidungen des BVerfG vom 20.9.1999 - 1 BvR 1750/95 - (SozR 3-5850 § 4 Nr. 1) und vom 1.3.2004 - 1 BvR 2099/03 - (SozR 4-5868 § 1 Nr. 3) .

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.09.2012 - L 8 LW 5/12
    b) Das Erfordernis der Abgabe dient der Erreichung eines mit der landwirtschaftlichen Alterssicherung verfolgten strukturpolitischen Zieles, nämlich die Übergabe landwirtschaftlicher Unternehmen an jüngere Inhaber zu fördern (vgl. BVerfG, Beschluss v. 18.12.1981, 1 BvR 943/81, SozR 5850 § 2 Nr. 8; Beschluss v. 1.3.2004, 1 BvR 2099/03, SozR 4-5868 § 1 Nr. 3; BSG, Urteil v. 19.2.2009, B 10 LW 3/07 R, SozR 4-5868 § 1 Nr. 7).

    Die Forstwirtschaft weist so hinreichende Gemeinsamkeiten mit den anderen in § 1 Abs. 4 ALG erfassten Wirtschaftszweigen auf, vor allem der Landwirtschaft, dass es gerechtfertigt ist, Forstwirte im Bereich der Alterssicherung mit Landwirten gleich zu behandeln (BVerfG, Beschluss v. 1.3.2004, 1 BvR 2099/03, SozR 4-5868 § 1 Nr. 3).

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