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   BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74, 1 BvR 221/74, 1 BvR 222/74, 1 BvR 248/74, 1 BvR 301/74   

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BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74, 1 BvR 221/74, 1 BvR 222/74, 1 BvR 248/74, 1 BvR 301/74 (https://dejure.org/1977,325)
BVerfG, Entscheidung vom 25.01.1977 - 1 BvR 210/74, 1 BvR 221/74, 1 BvR 222/74, 1 BvR 248/74, 1 BvR 301/74 (https://dejure.org/1977,325)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Januar 1977 - 1 BvR 210/74, 1 BvR 221/74, 1 BvR 222/74, 1 BvR 248/74, 1 BvR 301/74 (https://dejure.org/1977,325)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit des deutsch-tschechoslowakische Vertrags vom 11. Dezember 1973

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 43, 203
  • NJW 1977, 1010
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.07.1975 - 1 BvR 274/72

    Ostverträge

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74
    In dem Zustimmungsgesetz ist nichts enthalten, was unmittelbar nachteilige Wirkung für den Schutzbereich der von den Beschwerdeführern als verletzt gerügten Grundrechte erzeugen könnte (vgl BVerfGE 40, 141 (156)).

    Auch aus der in Art IV des Vertrags enthaltenen Bekräftigung der Unverletzlichkeit der gemeinsamen Grenzen läßt sich ebensowenig wie aus Art. 3 des Moskauer Vertrags eine solche unmittelbare Verpflichtung Einzelner herleiten (vgl BVerfGE 40, 141 (164)).

    Soweit eine Verfassungsbeschwerde sich auf eine solche Rüge stützt, kann sie nicht als zulässig angesehen werden (BVerfGE 40, 141 (178)).

  • BVerfG, 07.05.1953 - 1 BvL 104/52

    Notaufnahme

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74
    Dieses Recht garantiert nach Maßgabe des Art. 11 Abs. 1 GG die Freizügigkeit im Bundesgebiet, dh das Recht, ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, auch zu dem Zweck, in das Bundesgebiet einzureisen (BVerfGE 2, 266 (273)); dazu gehören die Sudetengebiete nicht.
  • BVerfG, 28.05.1952 - 1 BvR 213/51

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung der Deutschen

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74
    Denn diese sind als Sudetendeutsche deutsche Staatsangehörige (vgl BVerfGE 1, 322 (330f)).
  • BVerfG, 27.09.1951 - 1 BvR 121/51

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74
    Schadensersatzansprüche können mittels der Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht nicht geltend gemacht werden (BVerfGE 1, 3).
  • BVerfG, 11.07.1974 - 1 BvQ 5/74

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Ratifizierung des

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74
    Handlungspflichten oder Verhaltenspflichten, die geeignet wären, die Rechte der Beschwerdeführer aus Art. 5 und 9 GG zu beeinträchtigen, werden durch den deutsch-tschechoslowakischen Vertrag nicht begründet, da der Vertragstext keinerlei Formulierungen enthält, die auf derartige rechtliche Verbindlichkeiten hindeuten könnten (BVerfGE 38, 49 (51)).
  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69

    Reparationsschäden

    Auszug aus BVerfG, 25.01.1977 - 1 BvR 210/74
    Die Beeinträchtigung ihres Eigentums ist also nicht auf das Zustimmungsgesetz oder den deutsch-tschechoslowakischen Vertrag, sondern auf Maßnahmen zurückzuführen, die als Akte ausländischer öffentlicher Gewalt an Art. 14 GG nicht gemessen werden können (vgl BVerfGE 41, 126 (157f) mwN).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Die Freizügigkeit, die dieses Grundrecht gewährleistet, hat das Recht zum Inhalt, an jedem Orte innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen (vgl. BVerfGE 2, 266 [273]; 43, 203 [211]).
  • VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1252

    Corona-Pandemie - Wirksamkeit der Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen

    Demgegenüber zielt Art. 11 Abs. 1 GG auf den Schutz personaler Lebensgestaltung, indem er die Möglichkeit gewährleistet, "an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen" (BVerfGE 80, 137/150; 43, 203/211; 110, 177/190 f).
  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und

    bb) Freizügigkeit im Sinne des Art. 11 Abs. 1 GG bedeutet das Recht, an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen (vgl. BVerfGE 2, 266 ; 43, 203 ; 80, 137 ; 110, 177 ).

    Hierzu zählt die Einreise nach Deutschland zum Zwecke der Wohnsitznahme(vgl. BVerfGE 2, 266 ; 43, 203 ; 110, 177 )und die Freizügigkeit zwischen Ländern, Gemeinden und innerhalb einer Gemeinde(vgl. BVerfGE 110, 177 ; siehe auch BVerfGE 8, 95 ).

  • BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 916/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur elektronischen Aufenthaltsüberwachung

    ee) Die Freizügigkeit (Art. 11 GG) gewährleistet das Recht aller Deutschen, ungehindert durch die Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnung zu nehmen (vgl. BVerfGE 2, 266 ; 43, 203 ; 80, 137 ; 110, 177 ).
  • BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90

    Bodenreform I

    Eine Verantwortlichkeit der Bundesrepublik Deutschland im Sinne eines Einstehen müssens für etwaige aus ihrer Sicht rechts- oder verfassungswidrige Maßnahmen der deutschen Staatsgewalt in der sowjetisch besetzten Zone bestand danach ebensowenig wie etwa gegenüber Maßnahmen ausländischer Staatsgewalten (vgl. zum letzteren BVerfGE 43, 203 [209]).
  • BVerfG, 17.03.2004 - 1 BvR 1266/00

    Freizügigkeit von Spätaussiedlern

    Hierzu gehören die Einreise nach Deutschland zum Zwecke der Wohnsitznahme (vgl. BVerfGE 2, 266 ; 43, 203 ) und die Freizügigkeit zwischen Ländern, Gemeinden und innerhalb einer Gemeinde.
  • VG München, 24.03.2020 - M 26 S 20.1255

    Ausgangsbeschränkung anlässlich der Corona-Pandemie

    Demgegenüber zielt Art. 11 Abs. 1 GG auf den Schutz personaler Lebensgestaltung, indem er die Möglichkeit gewährleistet, "an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen" (BVerfGE 80, 137/150; 43, 203/211; 110, 177/190 f).
  • BVerfG, 05.06.1992 - 2 BvR 1613/91

    Verfassungsmäßigkeit des Deutsch-Polnischen Grenzvertrags

    Maßnahmen, welche polnische Stellen in dieser Zeit gegen die Beschwerdeführer oder ihre Vorfahren ergriffen haben, können als Akte ausländischer öffentlicher Gewalt an den Grundrechten des Grundgesetzes nicht gemessen werden (vgl. BVerfGE 40, 141 [166]; 41, 126 [157 f.]; 43, 203 [209]).

    So weit kann die Abwehrfunktion der Verfassungsbeschwerde nicht gehen; die Interessen eines Einzelnen oder einer Gruppe würden dem politischen Gesamtinteresse des Staates, das die Bundesregierung zu wahren hat, in unangemessener Weise vorgeordnet, wenn die Verfassungsbeschwerde dazu benutzt werden könnte, statt effektive Beeinträchtigungen grundrechtlicher Positionen Einzelner zu beseitigen, erwünschte Verbesserungen dieser Positionen zu erzwingen (BVerfGE 40, 141 [177 f.]; 43, 203 [210 f.]).

    Dieses Recht garantiert nach Maßgabe des Art. 11 Abs. 1 GG die Freizügigkeit im Bundesgebiet, d.h. das Recht, ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebiets Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen, auch zu diesem Zweck in das Bundesgebiet einzureisen (BVerfGE 6, 32 [34]; 43, 203 [211]).

    d) Das Wiedervereinigungsgebot schließlich, das mit Wirkung vom 29. September 1990 durch das an diesem Tag in Kraft getretene Zustimmungsgesetz zum Einigungsvertrag (vgl. BGBl. II S. 1360) aus der Präambel des Grundgesetzes gestrichen worden ist, könnte mangels grundrechtlicher Qualität eine Verfassungsbeschwerde nicht begründen (BVerfGE 43, 203 [211]).

  • VerfGH Sachsen, 10.07.2003 - 43-II-00

    Abstrakte Normenkontrolle betreffend einzelne Vorschriften des Sächsischen

    Freizügigkeit bedeutet das Recht, ungehindert durch die deutsche Staatsgewalt an jedem Ort innerhalb des Bundesgebietes Aufenthalt und Wohnsitz zu nehmen (vgl. BVerfGE 2, 266 [273]; 43, 203 [211]; 80, 137 [150]).
  • FG Hamburg, 19.04.2011 - 3 K 6/11

    Geltung des deutschen Verfassungs-, Verfahrens- und Steuerrechts

    c) Die Souveränität des deutschen Staates und damit seine Fähigkeit zum Abschluss völkerrechtlicher Verträge (Art. 6 Wiener Vertragsrechts-Übereinkommen) ist im Übrigen international zugleich durch eine Vielzahl von Staatsverträgen anerkannt (vgl. fünfstellige Zahl von Fundstellen im BGBl II); dazu gehören u. a. mindestens 194 beim Europarat in Straßburg in ihrer aktuellen Fassung dokumentierte Verträge (conventions.coe.int/Treaty) und mehr als 90 Doppelbesteuerungs- und Steuerauskunfts-Abkommen (vgl. auch BVerfG vom 25. Januar 1977 1 BvR 210/74 u.a., BVerfGE 43, 203; vom 7. Juli 1975 1 BvR 274/72 u.a., BVerfGE 40, 141; vom 11. Juli 1974 1 BvQ 5/74, BVerfGE 38, 49 zu den Ostverträgen).
  • OLG Frankfurt, 27.08.2009 - 22 U 213/07

    Unwirksamkeit einer zwanzigjährigen Selbstnutzungsverpflichtung beim

  • LVerfG Sachsen-Anhalt, 19.08.2020 - LVG 21/20

    Maskenpflicht, einstweiliger Rechtsschutz, Folgenabwägung

  • BSG, 03.03.1994 - 1 RK 33/93

    Arzneimittelzuzahlung - Sozialhifeempfänger

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.11.2018 - L 19 AS 1182/17

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II

  • BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78

    Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive

  • OLG Köln, 09.07.1996 - 22 U 215/95

    Bild "Der große Kalkofen" von Pieter van Laer als Gegenstand von

  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer

  • OVG Niedersachsen, 02.10.2012 - 8 LA 209/11

    Unmittelbare Anwendbarkeit der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention in der

  • BVerfG, 31.08.2004 - 1 BvQ 36/04

    Keine Aussetzung des Sofortvollzugs einer die weitere Nutzung eines Grundstücks

  • BVerfG, 06.04.2002 - 2 BvR 1829/01

    Fachgerichtliche Auslegung sowie Beurteilung der Anwendbarkeit des

  • BSG, 18.06.1996 - 9 RVg 2/95

    Entschädigung für Opfer von Gewalttaten auf dem Gebiet der DDR

  • BVerfG, 15.03.1993 - 1 BvR 1296/92

    Verfassungsmäßigkeit von Meldebstimmungen

  • VG Saarlouis, 04.11.2016 - 3 K 921/15

    Kommunalwahlrecht -Festsetzung des Mindestwahlalters auf 18 Jahre

  • BVerwG, 22.08.1983 - 8 B 78.83

    Vorliegen eines Verstoßes gegen Art. 11 Abs. 1 Grundgesetz (GG) durch die

  • VGH Baden-Württemberg, 08.09.1998 - 7 S 1633/96

    Ausbildungsförderung für den Besuch einer allgemeinbildenden Schule in

  • VG München, 24.01.2018 - M 7 K 16.5096

    Klage gegen Ausreisekontrolle durch die Bundespolizei - Unzulässige

  • LSG Brandenburg, 09.03.2005 - L 22 RJ 138/03

    Einstellung der Auszahlung einer Altersrente wegen fehlender persönlicher

  • LSG Brandenburg, 04.01.2005 - L 22 RJ 138/03

    Ermessensausübung der Behörde bei der Sanktionierung des Nichterscheinens bei

  • VG Münster, 11.03.2010 - 8 K 1729/08

    Regelerteilungsvoraussetzung, Ausweisungsgrund, Ausnahme, Ausnahmefall, familiäre

  • OLG Hamm, 04.06.1985 - 15 W 114/85

    Milde Stiftungen

  • VG München, 01.02.2022 - M 23 K 20.2415

    Fortsetzungsfeststellungsklage, berechtigtes Interesse (verneint)

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