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   BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 2109/98, 1 BvR 2116/98   

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https://dejure.org/2000,3961
BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 2109/98, 1 BvR 2116/98 (https://dejure.org/2000,3961)
BVerfG, Entscheidung vom 13.04.2000 - 1 BvR 2109/98, 1 BvR 2116/98 (https://dejure.org/2000,3961)
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 2000 - 1 BvR 2109/98, 1 BvR 2116/98 (https://dejure.org/2000,3961)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Veröffentlichung - Pressefreiheit - Presse - Berichterstattung

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; KUG § 22; ; KUG § 23

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1; KUG §§ 22, 23
    Veröffentlichung einer Zeichnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97

    Zur Bildberichterstattung über Prominente

    Soweit die Gerichte in dem Verfahren 1 BvR 2109/98 darauf abgestellt haben, dass das Foto das zeitgeschichtliche Ereignis im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 KUG, zu dessen Illustration die Aufnahme diene, nämlich die körperliche Auseinandersetzung des Klägers mit einem ihm lästigen Kameramann, nicht darstelle, kann dies nicht maßgeblich sein.
  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 182/00

    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit -

    Soweit die Gerichte in dem Verfahren 1 BvR 2109/98 darauf abgestellt haben, dass das Foto das zeitgeschichtliche Ereignis im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 KUG, zu dessen Illustration die Aufnahme diene, nämlich die körperliche Auseinandersetzung des Klägers mit einem ihm lästigen Kameramann, nicht darstelle, kann dies nicht maßgeblich sein.
  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 2109/99

    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit -

    Soweit die Gerichte in dem Verfahren 1 BvR 2109/98 darauf abgestellt haben, dass das Foto das zeitgeschichtliche Ereignis im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 KUG, zu dessen Illustration die Aufnahme diene, nämlich die körperliche Auseinandersetzung des Klägers mit einem ihm lästigen Kameramann, nicht darstelle, kann dies nicht maßgeblich sein.
  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1918/98

    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit -

    Soweit die Gerichte in dem Verfahren 1 BvR 2109/98 darauf abgestellt haben, dass das Foto das zeitgeschichtliche Ereignis im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 KUG, zu dessen Illustration die Aufnahme diene, nämlich die körperliche Auseinandersetzung des Klägers mit einem ihm lästigen Kameramann, nicht darstelle, kann dies nicht maßgeblich sein.
  • BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1857/98

    Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit -

    Soweit die Gerichte in dem Verfahren 1 BvR 2109/98 darauf abgestellt haben, dass das Foto das zeitgeschichtliche Ereignis im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 KUG, zu dessen Illustration die Aufnahme diene, nämlich die körperliche Auseinandersetzung des Klägers mit einem ihm lästigen Kameramann, nicht darstelle, kann dies nicht maßgeblich sein.
  • LG Hamburg, 05.04.2002 - 324 O 696/00

    Prinzessin Caroline ./. Bunte

    Die Verfassungsbeschwerde der Beklagten wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2116/98).
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