Rechtsprechung
BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 2109/98, 1 BvR 2116/98 |
Zitiervorschläge
BVerfG, Entscheidung vom 13. April 2000 - 1 BvR 2109/98, 1 BvR 2116/98 (https://dejure.org/2000,3961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,3961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Persönlichkeitsschutz und Bildberichterstattung der Presse
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Allgemeines Persönlichkeitsrecht - Veröffentlichung - Pressefreiheit - Presse - Berichterstattung
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; KUG § 22; ; KUG § 23
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1; KUG §§ 22, 23
Veröffentlichung einer Zeichnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 03.04.1998 - 324 O 32/98
- LG Hamburg, 03.04.1998 - 324 O 34/98
- OLG Hamburg, 20.10.1998 - 7 U 58/98
- OLG Hamburg, 20.10.1998 - 7 U 59/98
- BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 2109/98, 1 BvR 2116/98
Wird zitiert von ... (6)
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 758/97
Zur Bildberichterstattung über Prominente
Soweit die Gerichte in dem Verfahren 1 BvR 2109/98 darauf abgestellt haben, dass das Foto das zeitgeschichtliche Ereignis im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 KUG, zu dessen Illustration die Aufnahme diene, nämlich die körperliche Auseinandersetzung des Klägers mit einem ihm lästigen Kameramann, nicht darstelle, kann dies nicht maßgeblich sein. - BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 182/00
Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit - …
Soweit die Gerichte in dem Verfahren 1 BvR 2109/98 darauf abgestellt haben, dass das Foto das zeitgeschichtliche Ereignis im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 KUG, zu dessen Illustration die Aufnahme diene, nämlich die körperliche Auseinandersetzung des Klägers mit einem ihm lästigen Kameramann, nicht darstelle, kann dies nicht maßgeblich sein. - BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 2109/99
Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit - …
Soweit die Gerichte in dem Verfahren 1 BvR 2109/98 darauf abgestellt haben, dass das Foto das zeitgeschichtliche Ereignis im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 KUG, zu dessen Illustration die Aufnahme diene, nämlich die körperliche Auseinandersetzung des Klägers mit einem ihm lästigen Kameramann, nicht darstelle, kann dies nicht maßgeblich sein.
- BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1918/98
Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit - …
Soweit die Gerichte in dem Verfahren 1 BvR 2109/98 darauf abgestellt haben, dass das Foto das zeitgeschichtliche Ereignis im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 KUG, zu dessen Illustration die Aufnahme diene, nämlich die körperliche Auseinandersetzung des Klägers mit einem ihm lästigen Kameramann, nicht darstelle, kann dies nicht maßgeblich sein. - BVerfG, 26.04.2001 - 1 BvR 1857/98
Verfassungsbeschwerde - Persönlichkeitsrecht - Pressefreiheit - …
Soweit die Gerichte in dem Verfahren 1 BvR 2109/98 darauf abgestellt haben, dass das Foto das zeitgeschichtliche Ereignis im Sinne des § 23 Abs. 1 Satz 1 KUG, zu dessen Illustration die Aufnahme diene, nämlich die körperliche Auseinandersetzung des Klägers mit einem ihm lästigen Kameramann, nicht darstelle, kann dies nicht maßgeblich sein. - LG Hamburg, 05.04.2002 - 324 O 696/00
Prinzessin Caroline ./. Bunte
Die Verfassungsbeschwerde der Beklagten wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2116/98).