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   BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10 -, 1 BvR 2146/10   

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https://dejure.org/2015,39340
BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10 -, 1 BvR 2146/10 (https://dejure.org/2015,39340)
BVerfG, Entscheidung vom 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10 -, 1 BvR 2146/10 (https://dejure.org/2015,39340)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Dezember 2015 - 1 BvR 2120/10 -, 1 BvR 2146/10 (https://dejure.org/2015,39340)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung der Zustimmung zum Ruhen der Jagd (Art. 6 Abs. 4 BayJG) nach Inkrafttreten des § 6a BJagdG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 72 Abs 3 S 1 Nr 1 GG, Art 72 Abs 3 S 3 GG, § 90 Abs 2 BVerfGG, § 93a Abs 2 Buchst a BVerfGG, § 6a BJagdG
    Nichtannahmebeschluss: Anwendungsvorrang des § 6a BJagdG (Befriedung von Jagdbezirken aus ethischen Gründen) gegenüber abweichendem, älteren Landesrecht (hier: Art 6 JagdG BY 1987) - mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Möglichkeit eines Antrags auf Befriedung eines im ...

  • Wolters Kluwer

    Begehren der Zustimmung der Behörde bzgl. des Ruhens der Jagd auf Grundlage des maßgeblichen Landesjagdrechts; Ablehnung der Jagdausübung aus ethischen Gründen; Erfordernis einer jagdrechtlichen Befriedung von Flächen aus ethischen Gründen

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Anwendungsvorrang des § 6a BJagdG (Befriedung von Jagdbezirken aus ethischen Gründen) gegenüber abweichendem, älteren Landesrecht (hier: Art 6 JagdG BY 1987) - mangelnde Rechtswegerschöpfung bei Möglichkeit eines Antrags auf Befriedung eines im ...

  • ra.de
  • jagdrechtliche-entscheidungen.de(Abodienst, Leitsatz/Auszüge frei)

    Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 und 2 und Art. 14 GG., Art. 6 Abs. 4 BayJG, § 6a BJagdG
    Keine Befriedungsmöglichkeit von Grundstücken für juristische Personen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begehren der Zustimmung der Behörde bzgl. des Ruhens der Jagd auf Grundlage des maßgeblichen Landesjagdrechts; Ablehnung der Jagdausübung aus ethischen Gründen; Erfordernis einer jagdrechtlichen Befriedung von Flächen aus ethischen Gründen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2016, 381
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.10.1994 - 2 BvR 633/86

    'Kohlepfennig'

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10
    Ist Art. 6 Abs. 4 BayJG auf die vorliegenden Fälle nicht mehr anwendbar, so kann der Frage nach einer Verletzung von Verfassungsrecht durch die fachgerichtliche Anwendung dieser Vorschrift keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung mehr zukommen (vgl. ähnlich für nicht mehr geltendes Recht BVerfGE 91, 186 ).
  • VG Würzburg, 29.01.2015 - W 5 K 14.504

    Befriedung; Schutzziele; Gewissensfreiheit; juristische Person; EGMR; EMRK

    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10
    Denn nach dem Willen des Bundesgesetzgebers sollte für solche Grundflächen gerade keine Ausnahme von der Jagdpflicht aufgrund ethischer Jagdablehnungsgründe geschaffen werden (vgl. BTDrucks 17/12046, S. 8 f.; vgl. auch VG Würzburg, Urteil vom 29. Januar 2015 - W 5 K 14.504 -, juris, Rn. 49).
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14
    Auszug aus BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10
    § 6a BJagdG ist im Übrigen bereits Gegenstand der anhängigen, unmittelbar gegen die gesetzliche Regelung gerichteten Verfassungsbeschwerden 1 BvR 3250/14 und 1 BvR 3251/14.
  • BVerfG, 22.07.2016 - 1 BvR 2534/14

    Kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden von

    Für außer Kraft getretenes oder geändertes Recht besteht im Regelfall kein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse seine Verfassungsmäßigkeit zu klären, auch wenn die strittigen verfassungsrechtlichen Fragen noch nicht durch das Bundesverfassungsgericht entschieden worden sind (vgl. BVerfGE 91, 186 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 2120/10 -, NVwZ 2016, S. 381).
  • BVerfG, 19.07.2016 - 1 BvR 2584/14

    Kein fortbestehendes Rechtsschutzbedürfnis bei Verfassungsbeschwerden von

    Für außer Kraft getretenes oder geändertes Recht besteht im Regelfall kein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse seine Verfassungsmäßigkeit zu klären, auch wenn die strittigen verfassungsrechtlichen Fragen noch nicht durch das Bundesverfassungsgericht entschieden worden sind (vgl. BVerfGE 91, 186 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 2120/10 -, NVwZ 2016, S. 381).
  • BVerfG, 26.09.2017 - 1 BvR 1486/16

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zu

    Für außer Kraft getretenes oder geändertes Recht besteht im Regelfall kein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse, seine Verfassungsmäßigkeit zu klären, auch wenn die strittigen verfassungsrechtlichen Fragen noch nicht durch das Bundesverfassungsgericht entschieden worden sind (vgl. BVerfGE 91, 186 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 2120/10, 1 BvR 2146/10 -, juris, Rn. 8).
  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1710

    Befriedung von Grundflächen wegen ethischer Jagdgegnerschaft

    Die Bestimmung des § 6a BJagdG darf nicht unbesehen angewendet werden, sondern nur in einer Weise, die mit der EGMR-Rechtsprechung zur jagdlichen Zwangsvereinigung zu vereinbaren ist (sinngemäß ebenso Munte, a.a.O., Rn. 4; von einem Verstoß der EGMR-Rechtsprechung gegen tragende Grundsätze des Grundgesetzes - bei Entscheidungen des Gerichtshofs für grundsätzlich nicht ausgeschlossen gehalten in Rn. 62 der Görgülü-Entscheidung v. 14.10.2004 - ist der Gesetzgeber ausweislich der Materialien zu § 6a BJagdG nicht ausgegangen; auch das BVerfG deutet in seinen B.v. 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, v. 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10 und 1 BvR 2146/10 - und v. 2.05.2018 - 1 BvR 3250/14 und 1 BvR 3251/14 - jeweils juris, nichts Derartiges an).
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche

    Dass nach dem Wortlaut dieser Vorschrift für juristische Personen keine Antragsmöglichkeit besteht, steht dem nicht entgegen (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 2120/10, 1 BvR 2146/10 -, juris, Rn. 9; vgl. auch BVerfGE 69, 122 ; 108, 370 ).
  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1713

    Befriedung von Grundstücken wegen ethischer Jagdgegnerschaft

    Die Bestimmung des § 6a BJagdG darf nicht unbesehen angewendet werden, sondern nur in einer Weise, die mit der EGMR-Rechtsprechung zur jagdlichen Zwangsvereinigung zu vereinbaren ist (sinngemäß ebenso Munte, a.a.O., Rn. 4; von einem Verstoß der EGMR-Rechtsprechung gegen tragende Grundsätze des Grundgesetzes - bei Entscheidungen des Gerichtshofs für grundsätzlich nicht ausgeschlossen gehalten in Rn. 62 der Görgülü-Entscheidung vom 14.10.2004 - ist der Gesetzgeber ausweislich der Materialien zu § 6a BJagdG nicht ausgegangen; auch das Bundesverfassungsgericht deutet in seinen Beschlüssen vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, vom 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10 und 1 BvR 2146/10 - und vom 2.5.2018 - 1 BvR 3250/14 und 1 BvR 3251/14 - jeweils juris, nichts Derartiges an).
  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 19 B 19.1708

    Befriedung wegen ethischer Jagdgegnerschaft

    Die Bestimmung des § 6a BJagdG darf nicht unbesehen angewendet werden, sondern nur in einer Weise, die mit der EGMR-Rechtsprechung zur jagdlichen Zwangsvereinigung zu vereinbaren ist (sinngemäß ebenso Munte, a.a.O., Rn. 4; von einem Verstoß der EGMR-Rechtsprechung gegen tragende Grundsätze des Grundgesetzes - bei Entscheidungen des Gerichtshofs für grundsätzlich nicht ausgeschlossen gehalten in Rn. 62 der Görgülü-Entscheidung v. 14.10.2004 - ist der Gesetzgeber ausweislich der Materialien zu § 6a BJagdG nicht ausgegangen; auch das Bundesverfassungsgericht deutet in seinen Beschlüssen v. 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, v. 08.12.2015 - 1 BvR 2120/10 und 1 BvR 2146/10 - und v. 2.5.2018 - 1 BvR 3250/14 und 1 BvR 3251/14 - jeweils juris, nichts Derartiges an).
  • VGH Bayern, 02.06.2020 - 19 B 19.1715

    Erklärung von Grundstücken zu jagdrechtlich befriedeten Bezirken

    Die Bestimmung des § 6a BJagdG darf nicht unbesehen angewendet werden, sondern nur in einer Weise, die mit der EGMR-Rechtsprechung zur jagdlichen Zwangsvereinigung zu vereinbaren ist (sinngemäß ebenso Munte, a.a.O., Rn. 4; von einem Verstoß der EGMR-Rechtsprechung gegen tragende Grundsätze des Grundgesetzes - bei Entscheidungen des Gerichtshofs für grundsätzlich nicht ausgeschlossen gehalten in Rn. 62 der Görgülü-Entscheidung vom 14.10.2004 - ist der Gesetzgeber ausweislich der Materialien zu § 6a BJagdG nicht ausgegangen; auch das Bundesverfassungsgericht deutet in seinen Beschlüssen vom 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05 -, vom 8.12.2015 - 1 BvR 2120/10 und 1 BvR 2146/10 - und vom 2.5.2018 - 1 BvR 3250/14 und 1 BvR 3251/14 - jeweils juris, nichts Derartiges an).
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3251/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche

    Dass nach dem Wortlaut dieser Vorschrift für juristische Personen keine Antragsmöglichkeit besteht, steht dem nicht entgegen (vgl. bereits BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 2120/10, 1 BvR 2146/10 -, juris, Rn. 9; vgl. auch BVerfGE 69, 122 ; 108, 370 ).
  • VG Lüneburg, 11.02.2016 - 6 A 517/14

    Abrundungsverfügung bezüglich einer jagdbezirksfreien Fläche

    Diese Fragen - ebenso wie Zweifel hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit von § 6a BJagdG - sind allein im Zusammenhang mit dieser einschlägigen Regelung zu prüfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.12.2015 - 1 BvR 2120/10, 1 BvR 2146/10 -, juris Rn. 9).
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Rechtsprechung
   BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 1795/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36873
BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 1795/08 (https://dejure.org/2015,36873)
BVerfG, Entscheidung vom 23.11.2015 - 1 BvR 1795/08 (https://dejure.org/2015,36873)
BVerfG, Entscheidung vom 23. November 2015 - 1 BvR 1795/08 (https://dejure.org/2015,36873)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht

    Festsetzung des Gegenstandswertes und Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, § 34a Abs 3 BVerfGG, § 6a BJagdG, Art 1 MRKZProt, § 14 Abs 1 RVG
    Festsetzung des Gegenstandswertes und Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer

    Versagung der jagdrechtlichen Befriedung eines Grundstücks; Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen für natürliche Personen als Grundstückseigentümer; Erstattung der Auslagen des Beschwerdeführers durch die öffentliche Hand

  • rewis.io

    Festsetzung des Gegenstandswertes und Anordnung der Auslagenerstattung nach Erledigung der Verfassungsbeschwerde

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 34a Abs. 3; BJagdG § 6a
    Versagung der jagdrechtlichen Befriedung eines Grundstücks; Befriedung von Grundstücken aus ethischen Gründen für natürliche Personen als Grundstückseigentümer; Erstattung der Auslagen des Beschwerdeführers durch die öffentliche Hand

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89

    Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 1795/08
    a) Über die Auslagenerstattung ist, nachdem der Beschwerdeführer die Verfassungsbeschwerde für erledigt erklärt hat, gemäß § 34a Abs. 3 BVerfGG nach Billigkeitsgesichtspunkten zu entscheiden (vgl. BVerfGE 85, 109 ).

    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen des Beschwerdeführers in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ).

    Das führt zu der Billigkeitsentscheidung über die Auslagenerstattung zugunsten des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, Rn. 7 ff., juris).

  • EGMR, 26.06.2012 - 9300/07

    Herrmann ./. Deutschland

    Auszug aus BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 1795/08
    Nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in einem die Bundesrepublik Deutschland betreffenden Fall, dass die Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften und die damit verbundene Pflicht des Grundeigentümers, die Ausübung der Jagd durch Dritte auf seinem Grundstück trotz entgegenstehender ethischer Motive ausnahmslos zu dulden, gegen Artikel 1 des Zusatzprotokolls (Schutz des Eigentums) der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verstößt (vgl. EGMR, Urteil vom 26. Juni 2012 - Rs. 9300/07 - Herrmann ./. Bundesrepublik Deutschland, juris).

    Entscheidend fällt dabei ins Gewicht, dass sich der Bundesgesetzgeber aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 26. Juni 2012 (Rs. 9300/07 - Herrmann ./. Bundesrepublik Deutschland, juris) veranlasst gesehen hat, der dort festgestellten Verletzung von Artikel 1 des Zusatzprotokolls (Schutz des Eigentums) der Europäischen Menschenrechtskonvention abzuhelfen.

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 1795/08
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89

    Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem

    Auszug aus BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 1795/08
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen des Beschwerdeführers in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 04.11.2010 - 1 BvR 661/06

    Zur Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde wegen Aufhebung

    Auszug aus BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 1795/08
    Das führt zu der Billigkeitsentscheidung über die Auslagenerstattung zugunsten des Beschwerdeführers (vgl. BVerfGE 85, 109 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 4. November 2010 - 1 BvR 661/06 -, Rn. 7 ff., juris).
  • BVerfG, 22.01.2013 - 1 BvR 367/12

    Auslagenerstattung nach Erledigterklärung einer Verfassungsbeschwerde -

    Auszug aus BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 1795/08
    In diesem Fall ist es billig, die öffentliche Hand ohne weitere Prüfung an ihrer Auffassung festzuhalten und sie zu verpflichten, die Auslagen des Beschwerdeführers in gleicher Weise zu erstatten, wie wenn der Verfassungsbeschwerde stattgegeben worden wäre (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ; 133, 37 ).
  • BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63

    Klagestop Kriegsfolgen

    Auszug aus BVerfG, 23.11.2015 - 1 BvR 1795/08
    Dabei prüft das Bundesverfassungsgericht nicht die Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde, da eine kursorische Prüfung der Erfolgsaussichten der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts widerspräche, verfassungsrechtliche Zweifelsfragen mit bindender Wirkung inter omnes zu klären (vgl. BVerfGE 33, 247 ).
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