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   BVerfG, 22.02.2000 - 1 BvR 2131/99   

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https://dejure.org/2000,7551
BVerfG, 22.02.2000 - 1 BvR 2131/99 (https://dejure.org/2000,7551)
BVerfG, Entscheidung vom 22.02.2000 - 1 BvR 2131/99 (https://dejure.org/2000,7551)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Februar 2000 - 1 BvR 2131/99 (https://dejure.org/2000,7551)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Zulässigkeit - Begründung - Eigentumsfreiheit - Gleichheitsgrundsatz - Willkür - Rechtliches Gehör

  • Judicialis

    GG Art. 14; ; GG Art. 20 Abs. 1 ... und 3; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsmäßigkeit der Abweichung eines Instanzgerichts von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2000 - 1 BvR 2131/99
    Da Richter unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen sind (Art. 97 Abs. 1 GG), braucht ein Gericht bei der Auslegung und Anwendung von Normen einer vorherrschenden Meinung nicht zu folgen (vgl. nur BVerfGE 87, 273 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2000 - 1 BvR 2131/99
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seiner Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

    Auszug aus BVerfG, 22.02.2000 - 1 BvR 2131/99
    Das Bundesverfassungsgericht kann nur dann feststellen, dass ein Gericht seiner Pflicht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und zu erwägen, verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des einzelnen Falles ergibt (vgl. BVerfGE 22, 267 ; 96, 205 ).
  • BGH, 14.02.1968 - VIII ZR 2/66
    Auszug aus BVerfG, 22.02.2000 - 1 BvR 2131/99
    Es kann deshalb dahinstehen, ob das Landgericht entsprechend der Ansicht der Beschwerdeführer von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 1968, S. 888) abgewichen ist.
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