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   BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08   

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https://dejure.org/2010,7718
BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08 (https://dejure.org/2010,7718)
BVerfG, Entscheidung vom 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08 (https://dejure.org/2010,7718)
BVerfG, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 1 BvR 2133/08 (https://dejure.org/2010,7718)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 14 Abs 1 GG, Art 20 Abs 2 S 2 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 2 Abs 1 GG, §§ 77 ff BBergG
    Nichtannahmebeschluss: Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer Entschädigung in analoger Anwendung von § 87 Abs 2 Nr 2 BBergG - hier: Verlegung einer Telekommunkationsleitung bei Ausweitung eines Tagebergbaugebietes - Zur Frage, ob einem ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Entschädigungspflicht eines Bergbauunternehmens gegenüber einem Telekommunikationsunternehmen für die Kosten einer infolge eines Bergbauprojekts notwendig gewordenen Leitungsverlegung

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer Entschädigung in analoger Anwendung von § 87 Abs 2 Nr 2 BBergG - hier: Verlegung einer Telekommunkationsleitung bei Ausweitung eines Tagebergbaugebietes - Zur Frage, ob einem ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Keine unzulässige richterliche Rechtsfortbildung durch Zubilligung einer Entschädigung in analoger Anwendung von § 87 Abs 2 Nr 2 BBergG - hier: Verlegung einer Telekommunkationsleitung bei Ausweitung eines Tagebergbaugebietes - Zur Frage, ob einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 159
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 03.04.1990 - 1 BvR 1186/89

    Ausweitung des Anwendungsbereichs des Merkmals "anderer Familienangehöriger" in §

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
    Auch die analoge Anwendung einfachgesetzlicher Vorschriften ist von Verfassungs wegen grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. grundlegend BVerfGE 82, 6 ).

    Auch wenn sich bei der Rechtsfortbildung in verstärktem Maße das Problem des Umfangs richterlicher Gesetzesbindung stellt, ist die verfassungsgerichtliche Kontrolle analoger Rechtsanwendung darauf beschränkt, ob das Fachgericht in vertretbarer Weise eine einfachgesetzliche Lücke angenommen hat und ob diese Erweiterung des Normbereichs Wertungen der Verfassung, namentlich Grundrechten widerspricht (vgl. BVerfGE 82, 6 ).

  • BGH, 19.06.2008 - III ZR 266/07

    Anspruch eines Telekommunikationsdienstleisters auf Entschädigung für die

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
    Die im Wesentlichen auf die Behauptung der Verfassungswidrigkeit des Urteils vom 23. März 2006 gestützte Revision der Beschwerdeführerin wies der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 19. Juni 2008 (NVwZ-RR 2008, S. 734) zurück.
  • BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90

    Vorlage zur Frage der Heranziehung des Schiffseigners neben dem Charterer des

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
    Insbesondere verletzen die angegriffenen Gerichtsentscheidungen die Beschwerdeführerin nicht in ihrer wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfGE 91, 207 ; 95, 267 ) durch eine Überschreitung der Grenzen zulässiger Gesetzesauslegung und richterlicher Rechtsfortbildung.
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94

    Altschulden

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
    Insbesondere verletzen die angegriffenen Gerichtsentscheidungen die Beschwerdeführerin nicht in ihrer wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG; vgl. dazu BVerfGE 91, 207 ; 95, 267 ) durch eine Überschreitung der Grenzen zulässiger Gesetzesauslegung und richterlicher Rechtsfortbildung.
  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83

    Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genießt eine öffentlichrechtliche Rechtsposition jedenfalls dann den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG, wenn sie derjenigen des Eigentümers entspricht (vgl. BVerfGE 53, 257 ) und auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Rechteinhabers beruht (vgl. BVerfGE 72, 9 ).
  • BVerwG, 01.07.1999 - 4 A 27.98

    Verkehrsweg; Benutzung; Telekommunikationslinie; Begriff der Anlage; Änderung des

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
    Gegenteiliges ist auch nicht, jedenfalls nicht ausdrücklich, der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 1. Juli 1999 (BVerwGE 109, 192) zu entnehmen.
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts genießt eine öffentlichrechtliche Rechtsposition jedenfalls dann den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG, wenn sie derjenigen des Eigentümers entspricht (vgl. BVerfGE 53, 257 ) und auf nicht unerheblichen Eigenleistungen des Rechteinhabers beruht (vgl. BVerfGE 72, 9 ).
  • BGH, 23.03.2006 - III ZR 141/05

    Entschädigung für die Inanspruchnahme von Verkehrswegen für

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
    Der Bundesgerichtshof verwies die Sache mit Urteil vom 23. März 2006 (BGHZ 167, 1) an das Oberlandesgericht zurück.
  • BVerfG, 24.02.2010 - 1 BvR 27/09

    Keine Verletzung der Eigentumsgarantie (Art 14 Abs 1 GG) durch Erlöschen alter

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
    Der vom Bundesgerichtshof in den Vordergrund gerückte Umstand, dass das Leitungsrecht die Rechts- und Vertrauensgrundlage für erhebliche schutzwürdige Eigenleistungen des Unternehmens sei, vermag auch nicht zweifelsfrei den Eigentumsschutz zu vermitteln (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 24. Februar 2010 - 1 BvR 27/09 - juris, wonach ein altes Wasserrecht den Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG im Hinblick auf vom Anlagenbetreiber im Vertrauen auf den Bestand der Erlaubnis getätigte umfangreiche Investitionen genießen kann).
  • BVerfG, 15.01.2009 - 2 BvR 2044/07

    Rügeverkümmerung

    Auszug aus BVerfG, 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08
    Das Bundesverfassungsgericht beschränkt seine Kontrolle, auch soweit es um die Kompetenzgrenzen aus Art. 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG geht, auf die Prüfung, ob das Fachgericht bei der Rechtsfindung die gesetzgeberische Grundentscheidung respektiert und von den anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung in vertretbarer Weise Gebrauch gemacht hat (vgl. BVerfGE 122, 248 ).
  • BVerwG, 29.04.2015 - 6 C 39.13

    Bestandskraft eines verliehenen öffentlich-rechtlichen Rechts,

    Selbst wenn man das telekommunikationsrechtliche Wegerecht dem Kreis der durch Art. 14 Abs. 1 GG geschützten öffentlich-rechtlichen Rechtspositionen zurechnet (so in Bezug auf eine analoge Anwendung des § 87 Abs. 2 Nr. 2 BBergG: BGH, Urteile vom 23. März 2006 - III ZR 141/05 - BGHZ 167, 1 Rn. 13 ff. und vom 19. Juni 2008 - III ZR 266/07 - NVwZ-RR 2008, 734 Rn. 9 ff.; zweifelnd mit Blick auf die verfassungsrechtliche Anknüpfung: BVerfG, Beschluss vom 28. Juli 2010 - 1 BvR 2133/08 - NVwZ 2011, 159 ), stellt sich die durch § 150 Abs. 3 Satz 1 TKG 2004 bewirkte Überleitung alter Wegerechte in das neue Regelungssystem und die damit einhergehende Ausgestaltung des Bestandsschutzes nicht als eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts, sondern als eine zulässige, insbesondere verhältnismäßige Inhalts- und Schrankenbestimmung im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG und deshalb auch als eine verfassungsgemäße Berufsausübungsregelung im Sinne von Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG dar.
  • LSG Bayern, 18.07.2017 - L 8 AY 18/15

    Zur Frage der Gewährung eines Mehrbedarfs für Alleinerziehende bei Asylbewerbern

    Eine im Wege der Analogie zu schließende Gesetzeslücke liege nur vor, wenn der Anwendungsbereich der Norm wegen eines versehentlichen, mit dem Normzweck nicht vereinbaren Regelungsversäumnisses unvollständig sei und sich aufgrund einer Gesamtwürdigung feststellen lasse, dass der Gesetzgeber die von ihm angeordnete Rechtsfolge auch auf den nicht erfassten Sachverhalt erstreckt hätte, wenn er diesen bedacht hätte (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 28.07.2010, 1 BvR 2133/08, BVerwG, Urteil vom 25.04.2013, 6 C 5.12, BSG, Urteil vom 27.05.2014, B 8 SO 1/13 R).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.05.2016 - 10 S 1307/15

    Entsorgung gefährlicher Abfälle; Andienpflicht in Baden-Württemberg; Ausnahmen

    Die Beantwortung der Frage, ob eine Gesetzeslücke oder eine abschließende Regelung vorliegt, ist im Streitfall gerichtlich anhand der üblichen Interpretationsmethoden und der mit dem betreffenden Normbereich verbundenen Wertungen zu ermitteln (BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 28.07.2010 - 1 BvR 2133/08 - NVwZ 2011, 159, 160).
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