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   BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03   

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BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03 (https://dejure.org/2005,4326)
BVerfG, Entscheidung vom 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03 (https://dejure.org/2005,4326)
BVerfG, Entscheidung vom 29. August 2005 - 1 BvR 2138/03 (https://dejure.org/2005,4326)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Zulassung der Berufung wegen Fristversäumnis; Berechtigung des Bürgers zur Ausnutzung der ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze; Anordnungen der Gerichtsverwaltung über Leerungszeiten oder Schlüsselbesitz des ...

  • Judicialis

    BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 103 Abs. 1

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2005, 3346
  • NVwZ 2006, 206 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 726/78

    Fristgebundener Schriftsatz

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 52, 203 ; 57, 117 ).

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 57, 117 ; 69, 381 ).

    Dabei kommt es weder auf das Ende der Dienstzeit (vgl. BVerfGE 41, 323 ; 42, 128 ) noch auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 57, 117 ).

    Zwar ist das Oberverwaltungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass es für die Frage nach dem fristwahrenden Eingang des Antrags auf Zulassung der Berufung darauf ankommt, ob der am 24. Februar 2003 erfolgte Einwurf in das vom Verwaltungsgericht beim Amtsgericht unterhaltene Fach die Verfügungsgewalt des Verwaltungsgerichts begründet (vgl. BVerfGE 52, 203 ).

    Bei der Frage, wer einen Schlüssel zu dem Fach besitzt, handelt es sich ebenso wie bei der Frage, wer konkret für die Leerung des Fachs zuständig ist und zu welcher Zeit diese erfolgt, um eine Maßnahme der internen Gerichtsorganisation, auf die der Bürger keinen Einfluss hat und die daher für den fristgerechten Eingang von Schriftstücken nicht entscheidend ist (vgl. BVerfGE 52, 203 ).

    Dies ist mit den eingangs genannten Grundsätzen, insbesondere auch unter Berücksichtigung von Aspekten der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, nicht mehr vereinbar (vgl. auch BVerfGE 52, 203 ).

  • BVerfG, 29.04.1981 - 1 BvR 159/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Beurteilung des Zugangs von

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 52, 203 ; 57, 117 ).

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 57, 117 ; 69, 381 ).

    Dabei kommt es weder auf das Ende der Dienstzeit (vgl. BVerfGE 41, 323 ; 42, 128 ) noch auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 57, 117 ).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 370/84

    Verfassungsrechtlich unzumutbare Erschwerung des Zugangs zu Gericht

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
    Der Bürger ist insbesondere berechtigt, die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 323 ; 69, 381 ).

    Für die Rechtzeitigkeit des Eingangs eines fristwahrenden Schriftstücks ist allein entscheidend, dass es innerhalb der Frist tatsächlich in die Verfügungsgewalt des Gerichts gelangt (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 57, 117 ; 69, 381 ).

    Etwaige Fristversäumungen, die auf Verzögerungen der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruhen, dürfen dem Bürger nicht angelastet werden (vgl. BVerfGE 44, 302 ; 69, 381 ).

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2003 - 7 LA 42/03

    Berufung; Eingang; Frist; Gericht; Gerichtsfach; Postaustauschfach; Schriftsatz;

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
    gegen den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. September 2003 - 7 LA 42/03 - .

    Der Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. September 2003 - 7 LA 42/03 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes.

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 652/75

    Effektivität des Rechtsschutzes - Frist zur Einspruchseinlegung gegen einen

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
    Der Bürger ist insbesondere berechtigt, die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 323 ; 69, 381 ).

    Dabei kommt es weder auf das Ende der Dienstzeit (vgl. BVerfGE 41, 323 ; 42, 128 ) noch auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 57, 117 ).

  • BVerfG, 03.06.1975 - 2 BvR 99/74

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Postlaufzeiten

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 52, 203 ; 57, 117 ).

    Der Bürger ist insbesondere berechtigt, die ihm vom Gesetz eingeräumten prozessualen Fristen bis zu ihrer Grenze auszunutzen (vgl. BVerfGE 40, 42 ; 41, 323 ; 69, 381 ).

  • BVerfG, 07.05.1991 - 2 BvR 215/90

    Effektivität des Rechtsschutzes in Zivilrechtsstreitigkeiten - Anspruch auf

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
    Gerade in Fristfragen muss für den Rechtsuchenden klar erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Mai 1991, NJW 1991, S. 2076).
  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 847/75

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
    Dabei kommt es weder auf das Ende der Dienstzeit (vgl. BVerfGE 41, 323 ; 42, 128 ) noch auf die fristgerechte Entgegennahme durch den zuständigen Bediensteten der Geschäftsstelle an (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 57, 117 ).
  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BVerfG, 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03
    Etwaige Fristversäumungen, die auf Verzögerungen der Entgegennahme der Sendung durch das Gericht beruhen, dürfen dem Bürger nicht angelastet werden (vgl. BVerfGE 44, 302 ; 69, 381 ).
  • BGH, 25.02.2021 - IX ZR 156/19

    Zustellung der Klage in einem anderen EU-Mitgliedstaat als "demnächst";

    In Fristfragen muss für den Rechtssuchenden jedoch erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfG, Beschluss vom 29. August 2005 - 1 BvR 2138/03, NJW 2005, 3346, 3347; vgl. auch BAG, Urteil vom 23. August 2012 - 8 AZR 394/11, BAGE 143, 50 Rn. 36 mwN).
  • BSG, 11.03.2009 - B 6 KA 15/08 R

    Vertragsärztliche Versorgung - aufschiebende Wirkung statusbegründender

    Da eine Rechtsmittelfrist zugleich auch eine Überlegungsfrist gewährt (BSG, Beschluss vom 28.1.2004, B 6 KA 95/03 B = SozR 4-1500 § 151 Nr. 1, unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 22.3.1991, 7 B 30.91 = DVBl 1992, 775, 776), muss ein Betroffener die Möglichkeit haben, sie ohne Erleiden irreparabler Nachteile auch auszuschöpfen (BVerfG , Beschluss vom 29.8.2005, 1 BvR 2138/03, NJW 2005, 3346 mwN).
  • BGH, 19.03.2019 - XI ZR 95/17

    Beginn der kenntnisabhängigen Verjährungsfrist für Rückforderungsansprüche wegen

    aa) Ein fristgebundener Schriftsatz ist bei dem zuständigen Gericht eingegangen, wenn er in dessen tatsächliche Verfügungsgewalt gelangt ist (vgl. hierzu BVerfG, NJW 2005, 3346 f.; BGH, Beschlüsse vom 9. Oktober 2007 - XI ZB 4/07, NJW 2008, 667 Rn. 8 und vom 6. Juni 2018 - IV ZB 10/17, VersR 2018, 1342 Rn. 10).
  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 394/11

    Verjährung - Hemmung durch Klageerhebung - Zustellung "demnächst" im Ausland

    In Fristfragen muss für den Rechtssuchenden erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfG 29. August 2005 - 1 BvR 2138/03 - NJW 2005, 3346; 28. Juli 1993 - 1 BvR 1464/91 -, - 1 BvR 1623/91 - AP GG Art. 2 Nr. 37) .
  • BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07

    Verletzung von Artikel 103 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG durch Verwerfung einer

    - 1 BvR 2138/03 -, NJW 2005, S. 3346 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. September 2005 - 2 BvR 172/04 u.a. -, NJW 2005, S. 3629; stRspr).
  • BGH, 06.06.2018 - IV ZB 10/17

    Berufungseinlegung: Eingang der Berufungsschrift an einem Telefaxgerät der

    Solche Maßnahmen, auf die der Bürger keinen Einfluss hat, sind für den fristgerechten Eingang von Schriftstücken nicht entscheidend (vgl. BVerfG, NJW 2005, 3346, 3347 [juris Rn. 10]).
  • BVerfG, 09.10.2007 - 1 BvR 1784/05

    Verfassungsmäßigkeit der Behandlung einer durch Telefaxschreiben an einen

    Außerdem dürfen die Gerichte den Zugang zu den den Rechtsuchenden eingeräumten Instanzen nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschweren (vgl. BVerfGE 52, 203 ; 69, 381 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. August 2005 - 1 BvR 2138/03 -, NJW 2005, S. 3346).

    Darauf, dass der Schriftsatz später an das Oberlandesgericht weitergeleitet und dort erst am 30. Mai 2003 registriert worden ist, kommt es nicht an (vgl. BVerfG, NJW 2005, S. 3346 f.>).

  • BGH, 07.04.2022 - V ZR 165/21

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über eine Dachsanierung

    Hat der Rechtssuchende alles getan, was das Gesetz ihm auferlegt, kann ein Rechtsverlust aufgrund von Fehlern des Gerichts allenfalls in besonderen Ausnahmefällen dann in Betracht kommen, wenn für die Partei klar und eindeutig erkennbar ist, dass sie eine Mitwirkungsobliegenheit trifft; gerade in Fristfragen muss schon aus verfassungsrechtlichen Gründen für den Rechtsuchenden klar erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfG, NJW 2005, 3346, 3347; NJW 1991, 2076).
  • LAG Sachsen, 24.02.2016 - 4 Ta 33/15

    PKH - Annahmeverzugsgründe; kein Verfall der Ansprüche nach tariflicher

    In Fristfragen muss für den Rechtssuchenden erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfG 29.08.2005 - 1 BvR 2138/03 - NJW 2005, 3346 ; 28.07.1993 - 1 BvR 1464/91 -, - 1 BvR 1623/91 - AP GG Art. 2 Nr. 37).
  • OLG Köln, 24.11.2023 - 6 U 76/23
    Hat der Rechtssuchende alles getan, was das Gesetz ihm auferlegt, kann ein Rechtsverlust aufgrund von Fehlern des Gerichts allenfalls in besonderen Ausnahmefällen dann in Betracht kommen, wenn für die Partei klar und eindeutig erkennbar ist, dass sie eine Mitwirkungsobliegenheit trifft; gerade in Fristfragen muss schon aus verfassungsrechtlichen Gründen für den Rechtsuchenden klar erkennbar sein, was er zu tun hat, um einen Rechtsverlust zu vermeiden (BVerfG, NJW 2005, 3346, 3347; NJW 1991, 2076).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2014 - 7 B 11346/13

    Kosten für Feuerwehreinsatz - aufschiebende Wirkung

  • OVG Niedersachsen, 13.09.2006 - 7 LA 159/05

    Untersagung eines Kfz Handels wegen der Unzuverlässigkeit des Ehemanns der

  • BGH, 09.10.2007 - XI ZB 4/07

    Versäumung der Frist zur Berufungsbegründung bei Einlegung des Schriftsatzes in

  • BVerwG, 25.07.2007 - 2 WDB 1.07

    Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Fehler des Gerichts; fehlerhafte Auskunft.

  • OLG Karlsruhe, 22.02.2007 - 9 U 122/06

    Darlehensvertrag; Verjährung: Hemmung der Verjährung durch Eingang eines auf

  • VG Berlin, 16.06.2023 - 26 K 129.23

    Beamtenbesoldung: Berliner Richterbesoldung in den Jahren 2016 und 2017

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2010 - 13 C 112/10

    Ablauf einer Rechtsmittelfrist an einem nicht bundeseinheitlichen gesetzlichen

  • FG Hamburg, 08.04.2010 - 3 K 220/09

    Abgrenzung zwischen Vertragsaufhebung und -übernahme; Zugang eines

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2016 - 1 B 10.16

    Berufung; falsche Adressierung; Einlegung beim Oberverwaltungsgericht; Abgabe an

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