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   BVerfG, 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94, 1 BvR 2180/94   

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https://dejure.org/1998,1824
BVerfG, 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94, 1 BvR 2180/94 (https://dejure.org/1998,1824)
BVerfG, Entscheidung vom 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94, 1 BvR 2180/94 (https://dejure.org/1998,1824)
BVerfG, Entscheidung vom 22. April 1998 - 1 BvR 2146/94, 1 BvR 2180/94 (https://dejure.org/1998,1824)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes 1991

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend "rückwirkende Abfindung nach Ausscheiden aus einer LPG"

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden betreffend "rückwirkende Abfindung nach Ausscheiden aus einer LPG"

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit einer unechten Rückwirkung durch den Gesetzgeber; Verfassungsmäßigkeit der Regelungen der §§ 51a Abs. 1 und 44 LwAnpG; Auseinandersetzungsanspruch beim Ausscheiden eines Mitgliedes einer LPG; Rückwirkungsverbot bei der gesetzlichen ...

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 364
  • WM 1998, 1343
  • WM 1999, 1343
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94
    Regelungen mit unechter Rückwirkung sind hingegen grundsätzlich zulässig (vgl. zuletzt BVerfGE 95, 64 ).

    Das ist dann der Fall, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfGE 95, 64 ).

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 159/92

    Abfindungsansprüche für eingebrachte Inventarbeiträge im LPG -Insolvenzverfahren

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94
    Dem hat die Neufassung des LPG-Gesetzes vom 2. Juli 1982 (GBl I S. 443) dadurch Rechnung getragen, daß § 24 Abs. 2 LPG-G in der bis dahin geltenden Fassung in die erbrechtliche Regelung des § 45 LPG-G nicht mehr übernommen wurde (vgl. hierzu BGHZ 120, 61 ; 124, 210 ).

    Damit war das Verbot der Verteilung des Inventars - also auch der Rückgabe an das Mitglied - beseitigt; die Inventarbeiträge blieben jedoch unverändert genossenschaftliches Eigentum (BGHZ 120, 61 ).

  • BGH, 24.11.1993 - BLw 37/93

    Öffentlichkeit in Landwirtschaftssachen; Kündigung der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94
    Der Bundesgerichtshof räume die Abweichung von der Entscheidung BGHZ 124, 204 ein, halte sie jedoch für unschädlich, weil es sich um eine bloße Nichtanwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen gehandelt habe, das Landwirtschaftsgericht jedoch keinen abweichenden abstrakten Rechtssatz aufgestellt habe.
  • BGH, 04.12.1992 - BLw 23/92

    Zulässige Rückwirkung bei Abfindungsanspruch nach Landwirtschaftsanpassungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94
    Dies habe auch der Bundesgerichtshof in zwei Beschlüssen erkannt (BGHZ 120, 361 ff.; BGH, LM, § 44 LwAnpG Nr. 13).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 2/66

    Bundesentschädigungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94
    Die Verfassung schützt das Vertrauen darauf, daß die mit abgeschlossenen Tatbeständen verknüpften Rechtsfolgen gesetzlicher Regelungen anerkannt bleiben (BVerfGE 30, 367 ).
  • BGH, 24.11.1993 - BLw 8/93

    Ansprüche des Eigentümers eingebrachter Bodenflächen; Ansprüche einer aus

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94
    Dem hat die Neufassung des LPG-Gesetzes vom 2. Juli 1982 (GBl I S. 443) dadurch Rechnung getragen, daß § 24 Abs. 2 LPG-G in der bis dahin geltenden Fassung in die erbrechtliche Regelung des § 45 LPG-G nicht mehr übernommen wurde (vgl. hierzu BGHZ 120, 61 ; 124, 210 ).
  • BGH, 29.09.1994 - BLw 14/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94
    a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1994 - BLw 14/94 -,.
  • BGH, 29.09.1994 - BLw 13/94

    Zulässigkeit einer Rechtsbeschwerde gegen eine Entscheidung des

    Auszug aus BVerfG, 22.04.1998 - 1 BvR 2146/94
    a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 29. September 1994 - BLw 13/94 -,.
  • BSG, 07.12.2017 - B 5 RS 1/16 R

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz -

    bb) § 12 SpTrUG ist darüber hinaus für den vorliegenden Streitfall auch nicht in der Weise einschlägig, dass ihm ab seinem Inkrafttreten am 12.4.1991 im Wege einer tatbestandlichen Rückanknüpfung Voraussetzungen auch für die Anwendbarkeit des AAÜG entnommen werden könnten (vgl zur möglichen Rückanknüpfung bundesdeutschen Rechts an DDR-Sachverhalte im Wege unechter Rückwirkung etwa BVerfG 1. Senat 1. Kammer vom 22.4.1998 - 1 BvR 2146/94, 1 BvR 2180/94 - WM 1998, 1343 = VIZ 1998, 586) .
  • BVerfG, 27.07.2000 - 1 BvR 2218/97

    Mangelnde Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde der Rechtsnachfolgerin

    Das hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 22. April 1998 für den Fall bereits entschieden, dass das LPG-Mitglied zwischen dem 20. Juli 1990 und dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes und anderer Gesetze vom 3. Juli 1991 (BGBl I S. 1410) am 7. Juli 1991 aus der LPG oder ihrer Rechtsnachfolgerin ausgeschieden ist und ein Beschluss über die konkrete Abfindungssumme oder die Modalitäten der Abfindung von der LPG beim Inkrafttreten der Neuregelung noch nicht oder nicht wirksam gefasst, ein Vertrauen der LPG also noch nicht betätigt worden war (vgl. VIZ 1998, S. 586).

    Außerdem ist der Vollversammlungsbeschluss der Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin über die Vermögensauseinandersetzung auf der Grundlage des § 44 Abs. 2 LwAnpG 1990 nach der verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Beurteilung des Oberlandesgerichts unwirksam gewesen, schutzwürdiges Vertrauen in den Fortbestand einer Konkretisierung des Regelungsrahmens dieser Vorschrift daher wirksam nicht gebildet worden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, VIZ 1998, S. 586 ).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2008 - 9 ME 172/07

    Änderung der Merkmalsregelung in einer Erschließungsbeitragssatzung

    Bei belastenden Gesetzen ist dies wegen Verstoßes gegen die rechtsstaatlichen Gebote der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes grundsätzlich verfassungswidrig (vgl. ergänzend: BVerfG, Kammerbeschl. v. 22.4.1998 - 1 BvR 2146/94 und 1 BvR 2180/94 - zitiert nach juris).
  • BVerwG, 01.02.1999 - 4 BN 53.98

    Gewinnung bergfreier Bodenschätze; Förderabgabe; Kiese und Kiessande; neue

    Das gilt auch, soweit das Normenkontrollgericht auf den Kammerbeschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 22. April 1998 - 1 BvR 2146/94 u.a. - (VIZ 1998, 586) Bezug nimmt und die Beschwerde dies - übrigens unzutreffend - kritisiert.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2003 - 4 B 970/03

    Verfahren zur Aufhebung der Eintragung eines Verbandes in die Liste

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG, vgl. etwa Beschluss vom 22.4.1998 - 1 BvR 2146/94 u.a. - , WM IV 1998, 1343, entfaltet eine Vorschrift nur dann echte Rückwirkung, wenn sie nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift.
  • OLG Dresden, 06.10.2000 - WLw 771/00

    Rückerstattung von Inventarbeiträgen; Boden- und Inventareinbringer; Eintritt in

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  • SG Stade, 11.02.2008 - S 33 AY 1/08
    Das ist dann der Fall, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfG vom 22. April 1998, Az. 1 BvR 2146/94).
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