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   BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90, 1 BvR 2151/96   

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https://dejure.org/2002,453
BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90, 1 BvR 2151/96 (https://dejure.org/2002,453)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2002 - 1 BvR 952/90, 1 BvR 2151/96 (https://dejure.org/2002,453)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2002 - 1 BvR 952/90, 1 BvR 2151/96 (https://dejure.org/2002,453)
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"Tierfreundliche Mode" / Aktionsgemeinschaft Artenschutz

§ 1 UWG, Sittenwidrigkeits-Fallgruppe gefühlsbetonte Werbung, Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) setzt Werbeverboten Grenzen, Fortführung der Entscheidung «Benetton-Schockwerbung»;

§ 95 Abs. 2 BVerfGG, Zurückverweisung an den Bundesgerichtshof, der eine Revision nicht zur Entscheidung angenommen hat

Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verkennung der Bedeutung und Tragweite der Meinungsfreiheit mangels hinreichender Ausführungen über die von der Produktwerbung ausgehende Gefährdung und damit der Beeinträchtigung des Schutzguts von UWG § 1

  • Wolters Kluwer

    Werbung - Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit - Warenartenvergleich - Sittenwidrige gefühlsbetonte Werbung - Gefühlsbetonte Werbung - Meinungsäußerungsfreiheit

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Tierfreundliche Mode

    Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG

  • Judicialis

    UWG § 1; ; BVerfGG § ... 95 Abs. 2; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 95 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 5 Abs. 1; ; GG Art. 4 Abs. 1; ; GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; GG Art. 14 Abs. 1; ; GG Art. 5 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1
    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit und Sittenwidrigkeit einer gefühlsbetonten Werbung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GG Art. 5; UWG § 1
    Anforderungen an Sittenwidrigkeit gefühlsbetonter Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Bundesverfassungsgericht bestätigt Zulässigkeit gefühlsbetonter Werbung

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Erneute Aufhebung von Werbeverboten

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Strafrecht - Zucht / Handel - Tiere

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1187
  • MDR 2002, 596
  • GRUR 2002, 455
  • DVBl 2002, 764
  • DB 2002, 683
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

    Schockwerbung I

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 12. Dezember 2000 (BVerfGE 102, 347 - Benetton-Werbung) eine Grundsatzentscheidung zur Bedeutung des Grundrechts auf Meinungs- und Pressefreiheit im Wettbewerbsrecht getroffen.

    Dementsprechend ist das Bundesverfassungsgericht im Benetton-Urteil nicht von den Tatbestandselementen der Fallgruppe der gefühlsbetonten Werbung ausgegangen, sondern hat das angegriffene Unterlassungsgebot eigenständig am Maßstab des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG bewertet (BVerfGE 102, 347 ).

    Ein Großteil heutiger Werbung ist durch das Bestreben gekennzeichnet, durch gefühlsbetonte Motive Aufmerksamkeit zu erregen und Sympathie zu gewinnen (vgl. BVerfGE 102, 347 ).

  • BGH, 18.12.1968 - I ZR 113/66

    Unentgeltliche Abgabe von Anzeigenblättern

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
    Missbilligt werden durch die Norm im Interesse des Schutzes der Wettbewerber und der sonstigen Marktbeteiligten, allen voran der Verbraucher, Verhaltensweisen, welche die Funktionsfähigkeit des an der Leistung orientierten Wettbewerbs im wettbewerblichen Handeln einzelner Unternehmen oder als Institution stören, so zum Beispiel unlautere Einflussnahmen auf die freie Entschließung der Kunden (vgl. BGHZ 51, 236 ; 81, 291 ; 82, 375 ; 140, 134 ; 144, 255 ; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., München 2001, Einl UWG, Rn. 100 ff.).
  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 7/84

    Dachsteinwerbung

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
    Insbesondere soll gewährleistet werden, dass der Verbraucher durch sachbezogene Werbung wahrheitsgemäß aufgeklärt und bei ihm kein unrichtiger Gesamteindruck hervorgerufen wird (vgl. BGH, GRUR 1969, S. 283 ; NJW-RR 1986, S. 841).
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
    Missbilligt werden durch die Norm im Interesse des Schutzes der Wettbewerber und der sonstigen Marktbeteiligten, allen voran der Verbraucher, Verhaltensweisen, welche die Funktionsfähigkeit des an der Leistung orientierten Wettbewerbs im wettbewerblichen Handeln einzelner Unternehmen oder als Institution stören, so zum Beispiel unlautere Einflussnahmen auf die freie Entschließung der Kunden (vgl. BGHZ 51, 236 ; 81, 291 ; 82, 375 ; 140, 134 ; 144, 255 ; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., München 2001, Einl UWG, Rn. 100 ff.).
  • BGH, 04.12.1968 - I ZR 17/67

    Unzulässigkeit einer unwahren und herabsetzenden vergleichenden Werbung -

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
    Insbesondere soll gewährleistet werden, dass der Verbraucher durch sachbezogene Werbung wahrheitsgemäß aufgeklärt und bei ihm kein unrichtiger Gesamteindruck hervorgerufen wird (vgl. BGH, GRUR 1969, S. 283 ; NJW-RR 1986, S. 841).
  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
    Missbilligt werden durch die Norm im Interesse des Schutzes der Wettbewerber und der sonstigen Marktbeteiligten, allen voran der Verbraucher, Verhaltensweisen, welche die Funktionsfähigkeit des an der Leistung orientierten Wettbewerbs im wettbewerblichen Handeln einzelner Unternehmen oder als Institution stören, so zum Beispiel unlautere Einflussnahmen auf die freie Entschließung der Kunden (vgl. BGHZ 51, 236 ; 81, 291 ; 82, 375 ; 140, 134 ; 144, 255 ; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., München 2001, Einl UWG, Rn. 100 ff.).
  • BGH, 03.07.1981 - I ZR 84/79

    Bäckerfachzeitschrift

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
    Missbilligt werden durch die Norm im Interesse des Schutzes der Wettbewerber und der sonstigen Marktbeteiligten, allen voran der Verbraucher, Verhaltensweisen, welche die Funktionsfähigkeit des an der Leistung orientierten Wettbewerbs im wettbewerblichen Handeln einzelner Unternehmen oder als Institution stören, so zum Beispiel unlautere Einflussnahmen auf die freie Entschließung der Kunden (vgl. BGHZ 51, 236 ; 81, 291 ; 82, 375 ; 140, 134 ; 144, 255 ; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., München 2001, Einl UWG, Rn. 100 ff.).
  • BVerfG, 01.08.2001 - 1 BvR 1188/92

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit einer anlehnenden bezugnehmenden

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
    In dem Urteil vom 12. Dezember 2000 und dem darauf aufbauenden Beschluss der Kammer vom 1. August 2001 (NJW 2001, S. 3403, "Therapeutische Äquivalenz") ist zur Bedeutung der Tragweite dieses Grundrechts für den Inhalt von Werbeaussagen eingehend Stellung genommen worden.
  • BGH, 11.05.2000 - I ZR 28/98

    Abgasemissionen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2002 - 1 BvR 952/90
    Missbilligt werden durch die Norm im Interesse des Schutzes der Wettbewerber und der sonstigen Marktbeteiligten, allen voran der Verbraucher, Verhaltensweisen, welche die Funktionsfähigkeit des an der Leistung orientierten Wettbewerbs im wettbewerblichen Handeln einzelner Unternehmen oder als Institution stören, so zum Beispiel unlautere Einflussnahmen auf die freie Entschließung der Kunden (vgl. BGHZ 51, 236 ; 81, 291 ; 82, 375 ; 140, 134 ; 144, 255 ; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., München 2001, Einl UWG, Rn. 100 ff.).
  • BVerfG, 11.03.2003 - 1 BvR 426/02

    Schockwerbung II

    Bei einer Einschränkung auf der Grundlage des § 1 UWG muss die Verletzung eines hinreichend wichtigen durch diese Norm geschützten Belangs dargetan werden (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschlüsse vom 1. August 2001 - 1 BvR 1188/92 -, NJW 2001, S. 3403 und vom 6. Februar 2002 - 1 BvR 952/90, 1 BvR 2151/96 -, NJW 2002, S. 1187 ).

    Bei der Auslegung des § 1 UWG gilt das insbesondere auch deshalb, weil bei Annahme eines Verstoßes gegen die Menschenwürde die sonst notwendige Rechtfertigung des Eingriffs in die Meinungsfreiheit durch einen hinreichend wichtigen Belang, insbesondere durch eine Gefährdung des an der Leistung orientierten Wettbewerbs (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 6. Februar 2002 - 1 BvR 952/90, 1 BvR 2151/96 -, NJW 2002, S. 1187 ), entfällt.

  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Im Anschluss an das Urteil vom 12. Dezember 2000 hat die Kammer in den Beschlüssen vom 1. August 2001 (NJW 2001, S. 3403) und vom 6. Februar 2002 (NJW 2002, S. 1187) zu Bedeutung und Tragweite des Grundrechts für den Inhalt von Werbeaussagen Stellung genommen.

    Dann sind auf den konkreten Fall bezogene Feststellungen zur Gefährdung des von § 1 UWG geschützten Rechtsgutes und bei Kollisionen unterschiedlicher Rechtsgüter eine die betroffenen Interessen erfassende Abwägung erforderlich (vgl. BVerfG, NJW 2002, S. 1187 ).

    Allerdings müssen die Fachgerichte prüfen, ob die Indizwirkung im konkreten Fall ausreicht, um die Rechtsfolge, eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, zu rechtfertigen (vgl. BVerfG, NJW 2002, S. 1187 ).

  • BGH, 01.03.2018 - I ZR 264/16

    Berufen der Handwerksinnung als Körperschaft des öffentlichen Rechts auf das

    Eine Einschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit durch lauterkeitsrechtliche Bestimmungen setzt deshalb die Feststellung einer Gefährdung des an der Leistung orientierten Wettbewerbs voraus (vgl. BVerfG, GRUR 2002, 455, 456).
  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 55/02

    Imagewerbung mit einer Unterstützung des Tier- und Artenschutzes

    Auf die Verfassungsbeschwerde der Beklagten hat das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung durch Beschluss vom 6. Februar 2002 aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen (BVerfG GRUR 2002, 455 = WRP 2002, 430).

    cc) Die angegriffene Werbung ist danach nicht als unangemessene unsachliche Einflussnahme zu beurteilen (vgl. dazu bereits BVerfG GRUR 2002, 455, 457).

    Ein solch strenger Maßstab kann jedoch im Hinblick auf die Schutzzwecke des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb bei der Beurteilung der Frage, ob eine unangemessene unsachliche Einflussnahme vorliegt, nicht maßgebend sein (vgl. dazu BVerfG GRUR 2002, 455, 457).

  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    Eine Einschränkung des Grundrechts der Meinungsfreiheit durch lauterkeitsrechtliche Bestimmungen setzt deshalb die Feststellung einer Gefährdung des an der Leistung orientierten Wettbewerbs voraus (vgl. BVerfG, GRUR 2002, 455 [456] - Tier- und Artenschutz).
  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche

    Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im Interesse dieses Schutzguts setzt daher die eigenständige Feststellung einer Gefährdung des Leistungswettbewerbs im konkreten Fall voraus (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 1. Kammer des Ersten Senats vom 1. August 2001 - 1 BvR 1188/92 -, NJW 2001, S. 3403 ; vom 6. Februar 2002 - 1 BvR 952/90 und 1 BvR 2151/96 -, NJW 2002, S. 1187 ; vom 7. November 2002 - 1 BvR 580/02 -, NJW 2003, S. 277 ).
  • OLG Hamburg, 11.07.2007 - 5 U 108/06

    Gib mal Zeitung

    Es muss dargelegt werden, auf welche Weise und in welchem Maße die für sittenwidrig erachtete Werbung Gefährdungen für den an der Leistung orientierten Wettbewerb auslöst, obwohl die Marktteilnehmer üblicherweise einer Vielzahl von suggestiven Werbeeinflüssen ausgesetzt sind, ohne dass in diesen eine entsprechende Gefährdung gesehen wird (BVerfG WRP 02, 430, 433 - Tierfreundliche Mode).

    Dementsprechend ist es begründungsbedürftig, Werbung als sittenwidrig einzuordnen, wenn die Anbieter der Leistungen sich nicht nur auf die Angaben zu Preis und Qualität beziehen, sondern durch weitere Informationen zum Kauf motivieren wollen (BVerfG WRP 02, 430, 433 - Tierfreundliche Mode).

  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 2118/96

    Zur Zulässigkeit einer Werbung mit anonymen Preisvergleichen

    Zwar geht die vom Bundesgerichtshof in den angegriffenen Revisionsurteilen gegebene Begründung nicht in jeder Hinsicht auf die Anforderungen ein, die bei der Anwendung des § 1 UWG auf Meinungsäußerungen zu beachten sind (vgl. BVerfGE 102, 347 [360 ff.] sowie 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2001, S. 3403 [3404 f.]; NJW 2002, S. 1187 [1188 f.]; Beschluss vom 7. November 2002 - 1 BvR 580/02 - Juris-Nr. KVRE311370201).
  • OLG München, 11.12.2003 - 29 U 4296/03

    Wettbewerbsverstoß durch unsachliche Herabwürdigung eines Mitbewerbers

    Dabei ist bei einem auf § 1 UWG gestützten Grundrechtseingriff zum Schutze des Leistungswettbewerbs zu berücksichtigen, dass die Bewertung als sittenwidrig wegen ihrer grundrechtsbeschränkenden Folgen nur solche Äußerungen treffen darf, die nach den Umständen des Einzelfalls so schwer wiegend sind, dass sie eine Gefährdung des Leistungswettbewerbs begründen (vgl. BVerfG GRUR 2003, 442 - Benetton-Werbung II; GRUR 2002, 455 [456] - Tier- und Artenschutz; GRUR 2001, 1058 [1060] - Therapeutische Äquivalenz).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern

    Eine Einschränkung der Meinungsfreiheit im Interesse des unverfälschten Leistungswettbewerbes setzt stets die eigenständige Feststellung einer Gefährdung des Leistungswettbewerbs im konkreten Fall voraus (vgl. BVerfG, GRUR 2008, 81, 82 [1. Kammer des Ersten Senats], NJW 2001, 3403, 3404 f.; NJW 2002, 1187, 1188 f.; NJW 2003, 277, 278).
  • OLG Hamm, 12.11.2002 - 4 U 109/02

    Zulässigkeit gefühlsbetonter Werbung

  • OLG Frankfurt, 07.11.2022 - 6 W 72/22

    Keine fehlende Dringlichkeit bei Geltendmachung von § 4 Nr. 1 UWG erst in der

  • FG Baden-Württemberg, 20.09.2006 - 12 K 78/06

    Aufwendungen für die Teilnahme des Gesellschaftergeschäftsführers an einer

  • LG Köln, 21.04.2020 - 31 O 220/19

    Zugespitzte und plakative Äußerungen in politischer Diskussion zulässig

  • LG Ulm, 16.01.2007 - 10 O 157/06

    Die Besonderheiten im Arzneimittelbereich bzw. der Werbung im Gesundheitswesen

  • OLG München, 27.03.2003 - 29 U 4566/01

    Wettbewerbsrechtliche Relevanz von Rangfolgetabellen - hier: deutsche

  • OLG Hamburg, 02.10.2002 - 5 U 43/02

    Bringt die Kinder durch den Winter

  • OLG Hamburg, 27.03.2003 - 5 U 142/02

    Kindernothilfe

  • AG Hannover, 19.02.2003 - 526 C 15759/02

    Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ; Kriterien für die

  • OLG München, 16.05.2002 - 29 U 5753/01

    Sittenwidrigkeit von Werbemaßnahmen im Bestattungsgewerbe

  • LG Siegen, 25.06.2002 - 7 O 75/02

    Gefühlsbetonte Werbung und Kopplungsgeschäfte

  • LG Bremen, 01.07.2004 - 12 O 533/03

    Schulsport-Taler auf Cornflakes-Packung zulässig

  • LG Hamburg, 21.12.2007 - 408 O 196/07

    Wettbewerbsrecht: Wettbewerbskonforme positive Imagewerbung eines

  • OLG München, 20.01.2005 - 29 U 4589/04

    Herleitung der Einschätzung einer Schleichwerbung in einer Broschüre;

  • LG Kassel, 15.12.2005 - 11 O 4148/05
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