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   BVerfG, 10.02.2000 - 1 BvR 2156/99   

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https://dejure.org/2000,4391
BVerfG, 10.02.2000 - 1 BvR 2156/99 (https://dejure.org/2000,4391)
BVerfG, Entscheidung vom 10.02.2000 - 1 BvR 2156/99 (https://dejure.org/2000,4391)
BVerfG, Entscheidung vom 10. Februar 2000 - 1 BvR 2156/99 (https://dejure.org/2000,4391)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Versicherungsrente - Versorgungsanstalt - Berufsunfähigkeit - VBL - Öffentliche Gewalt - Gleichheitsgebot

  • Judicialis

    BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; VBLS § 38; ; VBLS § 39 Abs. 2; ; VBLS § 39 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe f; ; VBLS § 39 Abs. 2 Satz 8; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVerfGG § 93 Abs. 1 Nr. 4a
    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Rentenantrags durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2000, 835
  • NZS 2000, 454
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2000 - 1 BvR 2156/99
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ).

    Sie liegt auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (BVerfGE 84, 197 ).

  • BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2000 - 1 BvR 2156/99
    Die mit ihr aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. zuletzt die Nachweise in BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. August 1999, 1 BvR 1246/95, NZA 1999, S. 1152 ) beziehungsweise bedürfen keiner abschließenden Klärung.

    Bei Entscheidungen der VBL handelt es sich nicht um Akte öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG (Beschluss vom 25. August 1999, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus BVerfG, 10.02.2000 - 1 BvR 2156/99
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ).
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