Rechtsprechung
BVerfG, 10.02.2000 - 1 BvR 2156/99 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verfassungsbeschwerde gegen Mitteilungen der VBL unzulässig - zur Gewährung einer Versicherungsrente der VBL im Fall der Berufsunfähigkeit
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Versicherungsrente - Versorgungsanstalt - Berufsunfähigkeit - VBL - Öffentliche Gewalt - Gleichheitsgebot
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe a; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; VBLS § 38; ; VBLS § 39 Abs. 2; ; VBLS § 39 Abs. 2 Satz 1 Buchstabe f; ; VBLS § 39 Abs. 2 Satz 8; ; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a; ; GG Art. 3 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BVerfGG § 93 Abs. 1 Nr. 4a
Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Rentenantrags durch die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Karlsruhe, 09.07.1999 - 2 C 125/99
- LG Karlsruhe, 12.11.1999 - 6 S 10/99
- BVerfG, 10.02.2000 - 1 BvR 2156/99
Papierfundstellen
- NZA 2000, 835
- NZS 2000, 454
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90
Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen …
Auszug aus BVerfG, 10.02.2000 - 1 BvR 2156/99
Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ).Sie liegt auch dann vor, wenn die Gerichte im Wege der Auslegung gesetzlicher Vorschriften oder der Lückenfüllung zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangen (BVerfGE 84, 197 ).
- BVerfG, 25.08.1999 - 1 BvR 1246/95
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Zusatzrenten für …
Auszug aus BVerfG, 10.02.2000 - 1 BvR 2156/99
Die mit ihr aufgeworfenen Fragen sind in der verfassungsrechtlichen Rechtsprechung geklärt (vgl. zuletzt die Nachweise in BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 25. August 1999, 1 BvR 1246/95, NZA 1999, S. 1152 ) beziehungsweise bedürfen keiner abschließenden Klärung.Bei Entscheidungen der VBL handelt es sich nicht um Akte öffentlicher Gewalt im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 a GG (Beschluss vom 25. August 1999, a.a.O.).
- BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79
Präklusion I
Auszug aus BVerfG, 10.02.2000 - 1 BvR 2156/99
Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 55, 72 ; 84, 197 ).