Rechtsprechung
   BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,1802
BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98 (https://dejure.org/1999,1802)
BVerfG, Entscheidung vom 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98 (https://dejure.org/1999,1802)
BVerfG, Entscheidung vom 23. August 1999 - 1 BvR 2164/98 (https://dejure.org/1999,1802)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,1802) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Fragen der Familienbesteuerung bereits durch das BVerfG geklärt - Frage der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des einkommensteuerlichen sächlichen Kinderexistenzminimums infolge der Erhöhung des Umsatzsteuernormalsatzes zunächst vor den Fachgerichten zu klären

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Keine Grundsatzentscheidung zur Belastung von Familien durch indirekte Steuern

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Keine Grundsatzentscheidung zur Belastung von Familien durch indirekte Steuern

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3478
  • FamRZ 1999, 1578
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98
    Die relative Einkommensposition von Familien mit mehreren Kindern im Vergleich zu kinderlosen Ehepaaren werde deutlich verschlechtert, was mit dem Benachteiligungsverbot einerseits und dem umfassenden Fördergebot des Art. 6 GG andererseits unvereinbar sei und zudem dem Verfassungsauftrag des Familienurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juli 1992 (BVerfGE 87, 1 f.) widerspreche.

    Im sogenannten Familienurteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 87, 1 ) heißt es ausdrücklich, aus dem Verfassungsauftrag, einen wirksamen Familienlastenausgleich zu schaffen, ließen sich konkrete Folgerungen für die einzelnen Rechtsgebiete nicht ableiten.

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98
    Die Voraussetzungen des § 93 a Abs. 2 BVerfGG für die Annahme der Verfassungsbeschwerde (vgl. BVerfGE 90, 22 ) liegen nicht vor.

    Kommt es auf sie hingegen nicht entscheidungserheblich an, ist eine Annahme nach § 93 a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht geboten (BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvL 42/93

    Kinderexistenzminimum I

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98
    Die hier in der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen sind, soweit sie die Frage der Familienbesteuerung, der Berechnung des sächlichen Kinderexistenzminimums und der einkommensteuerlichen Berücksichtigung des Betreuungs- und des Erziehungsbedarfs betreffen, durch die Beschlüsse des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 - 2 BvR 1852, 1853/97; 2 BvR 1220/93; 2 BvL 42/93 sowie 2 BvR 1057, 1226 und 980/91 - geklärt.

    Die Beschwerdeführer zu 1. und 2. haben die Möglichkeit, ihren Einkommensteuerbescheid 1998 - sobald dieser ergangen ist - mit der Begründung anzufechten, nach Maßgabe der durch den Beschluß des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 42/93 - vorgegebenen Berechnungsweise sei das sächliche Kinderexistenzminimum im Veranlagungszeitraum 1998 bei der Einkommensteuer nicht ausreichend gewesen.

  • BVerfG, 20.02.1957 - 1 BvR 441/53

    Teilweises gesetzgeberisches Unterlassen

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98
    Im übrigen wäre ein Fall des gesetzgeberischen Unterlassens auch nur dann gegeben, wenn aus dem Grundgesetz ein ausdrücklicher Gesetzgebungsauftrag zu entnehmen wäre, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen begrenzt (BVerfGE 6, 257 und 8, 1 ).
  • BVerfG, 14.10.1970 - 1 BvR 690/70

    Verfassungsmäßigkeit der Festlegung des zur Nachentrichtung von

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98
    Eine gegen ein Unterlassen des Gesetzgebers gerichtete Verfassungsbeschwerde ist nur im Falle der völligen Untätigkeit des Gesetzgebers zulässig (vgl. BVerfGE 29, 268 ).
  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98
    Im übrigen wäre ein Fall des gesetzgeberischen Unterlassens auch nur dann gegeben, wenn aus dem Grundgesetz ein ausdrücklicher Gesetzgebungsauftrag zu entnehmen wäre, der Inhalt und Umfang der Gesetzgebungspflicht im wesentlichen begrenzt (BVerfGE 6, 257 und 8, 1 ).
  • BVerfG, 17.02.1997 - 1 BvR 1903/96

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Kürzung von Krankengeld

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98
    Der Hinweis der Beschwerdeführer auf den Beschluß der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 1997 - 1 BvR 1903/96 - (NZS 1997, S. 226 ff.) verfängt offensichtlich nicht.
  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1220/93

    Kinderexistenzminimum II

    Auszug aus BVerfG, 23.08.1999 - 1 BvR 2164/98
    Die hier in der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Fragen sind, soweit sie die Frage der Familienbesteuerung, der Berechnung des sächlichen Kinderexistenzminimums und der einkommensteuerlichen Berücksichtigung des Betreuungs- und des Erziehungsbedarfs betreffen, durch die Beschlüsse des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 10. November 1998 - 2 BvR 1852, 1853/97; 2 BvR 1220/93; 2 BvL 42/93 sowie 2 BvR 1057, 1226 und 980/91 - geklärt.
  • FG Nürnberg, 18.12.2007 - I 7/05

    Einkommensteuerbescheide der Familie eines Beamten i.R.d. Freistellung des

    Beim Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.08.1999 (1 BvR 2164/98, HFR 2000, 44) habe es sich um einen Nichtannahmebeschluss gehandelt, der die Grundsätze des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1998 (Az.: 2 BvL 42/93, a.a.O.) bestätigt habe.

    Bezüglich der Auswirkungen der indirekten Steuern sei die Frage der finanziellen Belastung der Mehrkinderfamilie durch die Umsatzsteuer durch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 10.11.1998 (Az.: 2 BvL 42/93, a.a.O.) und vom 23.08.1999 (a.a.O.) hinreichend geklärt.

    Im Beschluss vom 23.08.1999 (a.a.O.) sah das Bundesverfassungsgericht die Frage der finanziellen Belastung der Mehrkinderfamilie durch die Umsatzsteuer im Hinblick auf das Prinzip der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit und das Fördergebot des Art. 6 Abs. 1 GG als verfassungsgerichtlich geklärt an.

    Der Beschluss vom 23.08.1999 (a.a.O.) gibt hierzu keine Antwort, da die Klage mangels Rechtswegerschöpfung unzulässig war.

  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 591/95

    Nr.

    Unabhängig von der Frage, ob die zur Einkommensteuer entwickelte Rechtsprechung zur Steuerfreiheit des den existenznotwendigen Bedarf abdeckenden Einkommens (vgl.BVerfGE 82, 60 ; 99, 246 ) auf die (teilweise) indirekte nichtsteuerliche Grundwasserentnahmeabgabe übertragen werden kann, und auch unabhängig davon, ob die Belastung des existenznotwendigen Wasserbedarfs durch die Grundwasserentnahmeabgabe möglicherweise durch Entlastungen bei der indirekten Besteuerung kompensiert werden kann (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 23. August 1999, - 1 BvR 2164/98 - NJW 1999, S. 3478), ist die von den Beschwerdeführerinnen aufgeworfene Frage hier nicht entscheidungserheblich.
  • BVerfG, 06.12.2007 - 1 BvR 2129/07

    Verfassungsbeschwerde gegen Erhöhung der Mehrwertsteuer erfolglos

    Die 3. Kammer des Ersten Senats hat in einem Beschluss vom 23. August 1999 (1 BvR 2164/98, NJW 1999, S. 3478) aus Anlass der Umsatzsteuererhöhung von 15% auf 16% zum 1. April 1998 auf der Grundlage dieser Senatsrechtsprechung ausgeführt, dass zwar bei der Einkommensteuer eine Berücksichtigung der Familienverhältnisse möglich und nach dem gegenwärtigen System des Familienlastenausgleichs auch geboten sei, nicht hingegen bei der indirekt das Steuergut erfassenden Umsatzsteuer.
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3250/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche

    Andernfalls träte neben die fristgebundene Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz wahlweise die weitere unbefristete Verfassungsbeschwerde, die den Gesetzgeber zum Erlass eines grundrechtsgemäßen Gesetzes anhalten wolle (vgl. BVerfGE 23, 229 ; 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 1999 - 1 BvR 2164/98 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2010 - 1 BvR 1541/09, 1 BvR 2685/09 -, juris, Rn. 13 ff.).
  • BVerfG, 14.12.2008 - 2 BvR 2338/07

    Verfassungsbeschwerde gegen gesetzgeberisches Unterlassen der Schaffung eines

    Hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die nach Ansicht des Beschwerdeführers verfassungswidrig ist, weil sie beispielsweise nur bestimmte Personenkreise begünstigt, so ist die Verfassungsbeschwerde allein gegen diese gesetzliche Vorschrift zulässig (vgl. BVerfGE 29, 268 [273]; - 56, 54 [71]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 23. August 1999 - 1 BvR 2164/98 -, NJW 1999, S. 3478 [3479]).
  • BFH, 28.05.2009 - III B 30/08

    Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs - Berücksichtigung des

    Der Kammerbeschluss des BVerfG vom 23. August 1999 1 BvR 2164/98 (Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2000, 44) differenziere nicht hinreichend zwischen indirekter Steuer und Umsatzsteuer und insbesondere nicht nach der Anzahl der Kinder.

    Da das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum, das die untere Grenze des einkommensteuerlichen Existenzminimums bildet, verbrauchsbezogen ermittelt wird, berücksichtigt es den existenznotwendigen Mindestbedarf, der auch die in die Verbraucherpreise eingegangene Umsatzsteuer umfasst (vgl. Beschlüsse des BVerfG in HFR 2000, 44, und vom 6. Dezember 2007 1 BvR 2129/07, BFH/NV 2008, Beilage 2, 166).

  • BVerfG, 15.12.2008 - 2 BvR 2462/07

    Keine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Schaffung eines

    Hat der Gesetzgeber eine Regelung getroffen, die nach Ansicht des Beschwerdeführers verfassungswidrig ist, weil sie beispielsweise nur bestimmte Personenkreise begünstigt, so ist die Verfassungsbeschwerde allein gegen diese gesetzliche Vorschrift zulässig (vgl. BVerfGE 29, 268 ; 56, 54 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammerdes Ersten Senats vom 23. August 1999 - 1 BvR 2164/98 -, NJW 1999, S. 3478 ).
  • FG Baden-Württemberg, 13.03.2018 - 11 K 3653/15

    Berücksichtigung der zumutbaren Belastung bei Ermittlung des als außergewöhnliche

    Die Kläger verweisen insofern auf den Beschluss des BVerfG vom 23. August 1999 1 BvR 2164/98, der auf den Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 in den Verfahren 2 BvR 1057/91, 2 BvR 1226/91 und 2 BvR 980/91 Bezug nimmt.
  • BFH, 11.08.2016 - III B 88/16

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Grundfreibetrags in den Jahren 2011 und

    Des Weiteren ist verfassungsrechtlich geklärt, dass das sozialhilferechtlich definierte Existenzminimum, welches die Mindestgrenze für das einkommensteuerliche Existenzminimum bildet, verbrauchsbezogen ermittelt wird (BVerfG-Kammerbeschluss vom 23. August 1999  1 BvR 2164/98, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1999, 3478).
  • FG Köln, 30.10.2002 - 12 K 5343/01

    Familienexistenzminimum 1999 und Kürzung des Vorwegabzugs

    Der Steuergesetzgeber hat deshalb stets darauf zu achten, dass eine Erhöhung indirekter Steuern und Abgaben den Lebensbedarf vermehrt und die existenzsichernden Abzüge bei der Einkommensteuer diesem erhöhten Bedarf anzupassen sind (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23.08.1999 1 BvR 2164/98, NJW 1999, 3478).
  • BVerfG, 02.05.2018 - 1 BvR 3251/14

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden betreffend jagdrechtliche

  • BFH, 19.12.2005 - XI B 150/05

    Berufsausbildung von Kindern: Kosten für private Highschool in den USA

  • BFH, 08.09.2000 - VII B 114/00

    Verfassungswidrigkeit der Kfz-Steuer?

  • BVerfG, 25.09.2000 - 1 BvR 1052/00

    Fragen zur Familienbesteuerung bereits geklärt und damit ohne grundsätzliche

  • VG Neustadt, 19.07.2007 - 2 K 15/07

    Kostenbeitrag zu Leistungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zur

  • BFH, 13.07.2000 - VII B 120/00

    Kfz-Steuerbelastung für kinderreiche Familien verfassungswidrig?

  • FG Brandenburg, 11.08.2004 - 1 K 1994/02

    Verfassungsmäßigkeit des Familienleistungsausgleichs in den

  • FG Niedersachsen, 17.02.2000 - 14 K 446/98

    Verfassungsmäßigkeit der Kraftfahrzeugsteuer

  • FG Köln, 20.05.2003 - 15 K 2264/01

    Ertragsteuerbelastung von 53,29 % nicht verfassungswidrig

  • FG Köln, 20.05.2003 - 15 K 3668/02

    Ertragsteuerbelastung von 53,78 % nicht verfassungswidrig

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht