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   BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07   

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BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07 (https://dejure.org/2007,7735)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2007 - 1 BvR 218/07 (https://dejure.org/2007,7735)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 (https://dejure.org/2007,7735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Anfechtung des Verbots des Fotografierens in Gerichtssälen; Anfertigung eines Lichtbildes in einem Gerichtsgebäude trotz fehlender gerichtlicher Genehmigung; Angriff des Verbots des Fotografierens in Gerichtsgebäuden wegen einer Beeinträchtigung des Zensurverbots; ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 5 Abs. 1, Abs. 3 GG

  • Judicialis

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 5 Abs. 1 S. 3; GVG § 176
    Schriftliche Erlaubnis des Gerichtspräsidenten als Voraussetzung der Zulassung zur Berichterstattung aus dem Gerichtsgebäude

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 1053
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 24.01.2001 - 1 BvR 2623/95

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal II

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Beurteilung sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach § 176 GVG zur Regelung einer Medienberichterstattung über anstehende Gerichtsverhandlungen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ; vgl. ferner BVerfGE 103, 44 ).

    b) Die Freiheit des Zugangs von Presseunternehmen und der in ihrem Auftrag tätigen Fotojournalisten zu einer Gerichtsverhandlung fällt in den Schutzbereich der Informationsfreiheit des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. BVerfGE 103, 44 ).

    aa) Eine Informationsquelle ist allgemein zugänglich im Sinne dieser Grundrechtsnorm, wenn sie geeignet und bestimmt ist, einem individuell nicht bestimmten Personenkreis Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfGE 27, 71 ; 103, 44 ; stRspr).

    Der Gesetzgeber hat in § 176 GVG den Vorsitzenden der Spruchkörper allerdings sitzungspolizeiliche Befugnisse zugewiesen, die zur Sicherung der Durchführbarkeit und der Durchführung der Verhandlung Regelungen zur Zulässigkeit einer Bildberichterstattung im zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit einer anstehenden Hauptverhandlung umfassen können (vgl. BVerfGE 103, 44 ).

  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 13/67

    Filmeinfuhrverbote aus der DDR

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
    Gleichfalls hinreichend geklärt ist, unter welchen Voraussetzungen eine nach Art. 5 Abs. 1 Satz 3 unzulässige Vorzensur gegeben ist (vgl. BVerfGE 33, 52 ).

    Darunter ist die präventive Vorschaltung eines behördlichen Verfahrens zu verstehen, vor dessen Abschluss eine Gedankenäußerung nicht publiziert werden darf (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 87, 209 ; stRspr).

  • BGH, 19.01.1982 - 5 StR 166/81

    Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit - Verurteilung wegen

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
    a) Nach der Rechtsprechung der Fachgerichte steht das Hausrecht in Gerichtsgebäuden dem Behördenleiter als Organ der Justizverwaltung, bei den Gerichten somit dem jeweiligen Präsidenten, zu, sofern es nicht durch Wahrnehmung sitzungspolizeilicher Befugnisse der Vorsitzenden der Spruchkörper nach § 176 GVG verdrängt wird (vgl. BGHSt 24, 329 ; 30, 350 ).
  • BGH, 13.04.1972 - 4 StR 71/72

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags - Ausschluss der Öffentlichkeit einer

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
    a) Nach der Rechtsprechung der Fachgerichte steht das Hausrecht in Gerichtsgebäuden dem Behördenleiter als Organ der Justizverwaltung, bei den Gerichten somit dem jeweiligen Präsidenten, zu, sofern es nicht durch Wahrnehmung sitzungspolizeilicher Befugnisse der Vorsitzenden der Spruchkörper nach § 176 GVG verdrängt wird (vgl. BGHSt 24, 329 ; 30, 350 ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvR 154/78

    Gerichtspresse

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
    Die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Beurteilung sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach § 176 GVG zur Regelung einer Medienberichterstattung über anstehende Gerichtsverhandlungen sind in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 50, 234 ; 91, 125 ; vgl. ferner BVerfGE 103, 44 ).
  • BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91

    Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
    Der Schutzbereich des Zensurverbots ist nicht durch Regelungen darüber berührt, unter welchen Voraussetzungen eine Information zugänglich wird und in der Folge zum Inhalt einer Presseberichterstattung werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 28. August 2000 - 1 BvR 1307/91 -, NJW 2001, S. 503 ).
  • BVerfG, 03.10.1969 - 1 BvR 46/65

    Leipziger Volkszeitung

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
    aa) Eine Informationsquelle ist allgemein zugänglich im Sinne dieser Grundrechtsnorm, wenn sie geeignet und bestimmt ist, einem individuell nicht bestimmten Personenkreis Informationen zu verschaffen (vgl. BVerfGE 27, 71 ; 103, 44 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.10.1992 - 1 BvR 698/89

    Zur Auslegung des Gewaltdarstellungsverbotes nach § 131 StGB

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
    Darunter ist die präventive Vorschaltung eines behördlichen Verfahrens zu verstehen, vor dessen Abschluss eine Gedankenäußerung nicht publiziert werden darf (vgl. BVerfGE 33, 52 ; 87, 209 ; stRspr).
  • OVG Schleswig-Holstein, 28.04.1993 - 3 M 16/93

    Gerichtspräsident; Hausverbot; Sitzungspolizeigewalt; Körperliche Durchsuchung;

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
    Gegen in Ausübung des Hausrechts getroffene Maßnahmen des Behördenleiters eines Gerichts kann der Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Juli 1980, - 9 CS 80 A.268 -, NJW 1980, S. 2722; OVG Schleswig, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/03 -, NJW 1994, S. 340).
  • VGH Bayern, 09.07.1980 - 9 CS 80 A.268
    Auszug aus BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 218/07
    Gegen in Ausübung des Hausrechts getroffene Maßnahmen des Behördenleiters eines Gerichts kann der Betroffene verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen (vgl. VGH München, Beschluss vom 9. Juli 1980, - 9 CS 80 A.268 -, NJW 1980, S. 2722; OVG Schleswig, Beschluss vom 28. April 1993 - 3 M 16/03 -, NJW 1994, S. 340).
  • BVerfG, 14.07.1994 - 1 BvR 1595/92

    Fernsehaufnahmen im Gerichtssaal I

  • BVerfG, 14.03.2012 - 2 BvR 2405/11

    Zum Grundsatz der Verfahrensöffentlichkeit - hier: Verbot des Tragens von

    bb) Die Anwendungen der danach bestehenden Befugnisse im Einzelfall unterliegt nur eingeschränkter verfassungsrechtlicher Überprüfung (vgl. BVerfGE 48, 118 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 1997 - 2 BvR 1676/97 -, NJW 1998, S. 296 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Januar 2006 - 2 BvR 2/06 -, NJW 2006, S. 1500 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 8. Mai 2006 - 2 BvQ 27/06 -, juris, Rn. 3, 6 f.; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Juni 2006 - 2 BvR 677/05 -, NJW 2007, S. 56 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, S. 1053 , jeweils zu § 176 GVG).
  • VG Minden, 16.08.2023 - 1 L 729/23

    Presse ist nun fast jeder

    - vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, NJW-RR 2007, 1053, Rn. 15, und vom 29. September 2011 - 1 BvR 2377/11 -, juris Rn. 6; OLG Bremen, Beschluss vom 13. April 2016 - 1 WS 44/16 -, StV 2016, 549 (juris Rn. 25); Kissel/Mayer, GVG, 10. Auflage 2021, § 23 EGGVG Rn. 175; differenzierend Pabst, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Auflage 2022, § 23 EGGVG Rn. 92 -,.
  • BVerwG, 17.05.2011 - 7 B 17.11

    Gericht; Präsident; Hausrecht; Gewohnheitsrecht; Hausverfügung; Strafprozess;

    Grenzen für die Ausübung des Hausrechts ergeben sich - auch dies hat das Oberverwaltungsgericht zutreffend ausgeführt - aus dem Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 169 GVG) und den sitzungspolizeilichen Befugnissen des Vorsitzenden nach § 176 GVG (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 - NJW-RR 2007, 1053 ff. = juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2017 - 1 S 893/17

    Hausverbot im Gerichtsgebäude gegenüber Pressevertreter

    Handelt es sich bei dem Gebäude - wie hier - um ein Gericht, steht das Recht zur Ausübung des Hausrechts dessen Präsidenten bzw. Direktor als Organ der Justizverwaltung zu, sofern es nicht durch Wahrnehmung sitzungspolizeilicher Befugnisse der Vorsitzenden der Spruchkörper nach § 176 GVG verdrängt wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.09.2011 - 1 BvR 2377/11 - juris und Beschl. v. 06.02.2007 - 1 BvR 218/07 - NJW-RR 2007, 1053; OLG Bremen, Beschl. v. 13.04.2016 - 1 Ws 44/16 - StV 2016, 549; jeweils m.w.N.; zu Einlasskontrollen auch OVG NRW, Beschl. v. 23.09.2013 - 4 A 1778/12 - DVBl. 2013, 1619).
  • OLG Bremen, 13.04.2016 - 1 Ws 44/16

    Keine Anfechtung der Ausübung des Hausrechts der Behördenleitung auf dem

    Eine in Ausübung des Hausrechts ergangene Anordnung stellt einen Verwaltungsakt des Gerichtspräsidenten als Behörde im funktionellen Sinne dar, der auf dem Verwaltungsrechtsweg anzufechten ist (BVerfG, Beschluss vom 06.02.2007 - 1 BvR 218/07 -, Rn. 15 m.w.N., zitiert nach juris; BVerfG, Beschluss vom 29.09.2011 - 1 BvR 2377/11 -, Rn. 6, zitiert nach juris).
  • VerfGH Bayern, 25.10.2023 - 70-IVa-20

    Maßnahmen der Landtagspräsidentin zur Pandemiebewältigung im Maximilianeum im

    Erst bei tatsächlicher Wahrnehmung der speziell sitzungsbezogenen Regelungsbefugnisse wäre das allgemeinere Hausrecht verdrängt worden (zur Parallelproblematik bei Gerichtsgebäuden vgl. BVerfG vom 6.2.2007 NJW-RR 2007, 1053/1054).
  • VG Hamburg, 15.12.2011 - 5 E 2409/11

    Rechtsschutz gegen ein Hausverbot des Jobcenters

    Grundsicherung ist Leistungsverwaltung, die auf dem Sozialrecht, speziell dem SGB II, fußt, während Hausverbote der vorliegenden Art der Sicherung des Dienstablaufs in der Behörde und der Sicherheit der Bediensteten, mithin der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung im Verwaltungsgebäude dienen und damit Eingriffsverwaltung darstellen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17.5.2011, 7 B 17/11, juris Rn. 8), und ihre Grundlage daher nicht im Sozialrecht, sondern in der öffentlichen Sachherrschaft über die öffentliche Einrichtung haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.2.2007, 1 BvR 218/07, juris).

    Ermächtigungsgrundlage für das Hausverbot dürfte das aus der öffentlich-rechtlichen Sachherrschaft über die öffentliche Einrichtung des Jobcenters herrührende Hausrecht sein (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.2.2007, 1 BvR 218/07, juris).

  • VG München, 22.03.2021 - M 30 E 21.1308

    Verwaltungsgerichte, Sitzungspolizeiliche Anordnungen, Sitzungspolizeiliche

    (Erst) die Wahrnehmung sitzungspolizeilicher Befugnisse verdrängt das Hausrecht (vgl. BVerfG, B.v. 6.2.2007 - 1 BvR 218/07 - beck-online).
  • VG Karlsruhe, 19.12.2013 - 3 K 1329/13

    Dauerhausausweise beim Bundesverfassungsgericht - Hausrecht des

    Die Ausstellung eines Dauerhausausweises betrifft die Ausübung des Hausrechts durch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts (§ 6 BVerfGGO) bzw. - im Umfang der Übertragung dieses Hausrechts - durch den Direktor beim Bundesverfassungsgericht (§ 14 Abs. 1 Satz 2 BVerfGGO), gegen dessen Ausübung verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz gegeben ist (BVerfG, Beschl. v. 06.02.2007 - 1 BvR 218/07 -, juris).

    Die Ausübung des Hausrechts durch den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts muss allerdings hinter der dem jeweiligen Vorsitzenden obliegenden Sitzungspolizei zurücktreten (sog. Vorrang der Sitzungspolizei, vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.02.2007 - 1 BvR 218/07 -, juris; Karlsruher Kommentar zu StPO, 7. Aufl. 2013, § 176 GVG Rn. 5 m.w.N.).

  • VG Köln, 04.04.2022 - 9 K 1131/22
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, juris, Rn. 15.

    Ob darüber hinaus die Ablehnung auf ein möglicherweise allgemein im Oberlandesgericht Köln erlassenes generelles Fotografierverbot, welches in Gerichtsgebäuden grundsätzlich zum Schutz der Persönlichkeitsrechte von Verfahrensbeteiligten und Justizbediensteten im Rahmen der Ausübung des Hausrechts zulässig ist, Vgl. Lückemann in: Zöller, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 169, Rn. 6. mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 6. Februar 2007 - 1 BvR 218/07 -, juris, gestützt werden kann, kann im Ergebnis offen bleiben.

  • OLG Hamm, 07.10.2014 - 1 Vollz (Ws) 404/14

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Zahl der Fernsehprogramme

  • VG Neustadt, 14.06.2011 - 4 L 543/11

    Hausverbot im Gerichtsgebäude

  • LSG Sachsen-Anhalt, 01.04.2020 - L 2 AS 664/19

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit des Sozialrechtswegs -

  • VG Karlsruhe, 11.01.2018 - 3 K 10935/17

    Hausverbot für Gerichtsgebäude wegen aggressiven Verhaltens und Drohungen;

  • VG München, 13.12.2012 - M 17 K 11.5544

    Hausverbot in Gerichtsgebäude

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