Rechtsprechung
   BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98, 1 BvR 2182/98, 1 BvR 2183/98   

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BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98, 1 BvR 2182/98, 1 BvR 2183/98 (https://dejure.org/1999,805)
BVerfG, Entscheidung vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98, 1 BvR 2182/98, 1 BvR 2183/98 (https://dejure.org/1999,805)
BVerfG, Entscheidung vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98, 1 BvR 2182/98, 1 BvR 2183/98 (https://dejure.org/1999,805)
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Altruistische Nierenspende

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Organentnahme bei lebenden Organspendern nur unter bestimmten Voraussetzungen nach TPG verhältnismäßig und mit GG vereinbar - Grundrechtseingriff durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt und erforderlich

  • Wolters Kluwer

    Entnahme von Organen - Organspende - Lebende Organspender - Transplantation - Organentnahme von lebenden Personen

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von § 8 Abs. 1 Satz 2 und § 19 Abs. 2 letzte Alternative TPG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Weitere erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen das Transplantationsgesetz

  • aerzteblatt.de (Pressemeldung)

    Organentnahme bei lebenden Spendern: Verfassungsmäßigkeit des Transplantationsgesetzes

Besprechungen u.ä. (3)

  • Ruhr-Universität Bochum (Entscheidungsbesprechung)

    Organlebendspende: Verfassungsmäßigkeit der §§ 8 Abs. 1 S. 2, 19 Abs. 2 TPG

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Art. 2 GG, Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG, Art. 3 GG, Art. 19 GG, Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG
    Grundrechte, Verfassungsrecht, Verfassungsgemäßheit des Transplantationsgesetzes (TPG)

  • tolmein.de (Pressekommentar, 10.09.1999)

    Das Bundesverfassungsgericht zum Transplantationsgesetz // Für anstehende Kontroversen in der Transplantationsmedizin fehlt ein gesellschaftliches Forum

Sonstiges

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3399
  • DVBl 1999, 1647
 
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Wird zitiert von ... (64)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
    Erforderlich ist ein Gesetz, wenn der Gesetzgeber nicht ein anderes, gleich wirksames, aber das Grundrecht nicht oder weniger stark einschränkendes Mittel hätte wählen können (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

    Es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Strafvorschrift materiell in Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen sowie Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

    Der Gesetzgeber darf zum Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter eine strafrechtliche Sanktion unabhängig von einer konkreten Gefährdung oder gar Verletzung der Schutzgüter in den Bereich einer abstrakten Gefährdung vorverlagern (vgl. BVerfGE 90, 145 ).

  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
    Es findet allerdings nur Anwendung auf Grundrechte, die aufgrund ausdrücklicher Ermächtigung vom Gesetzgeber eingeschränkt werden dürfen (vgl. BVerfGE 83, 130 ; stRspr).

    Dem Bestimmtheitserfordernis ist vielmehr Genüge getan, wenn diese mit herkömmlichen juristischen Methoden bewältigt werden können (vgl. BVerfGE 83, 130 ).

  • BVerfG, 09.03.1994 - 1 BvR 1369/90

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Änderung der Privatschulförderung

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
    Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz kann nur erheben, wer durch die angegriffene Vorschrift selbst, gegenwärtig und unmittelbar betroffen ist (vgl. BVerfGE 90, 128 ; stRspr).

    Das Gesetz wirkt ohne einen weiteren vermittelnden Akt, insbesondere ohne besonderen Vollzugsakt der Verwaltung, in den Rechtskreis des Beschwerdeführers zu 1) ein (vgl. BVerfGE 90, 128 ).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
    Sie lassen sich jedoch anhand der in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelten Maßstäbe, insbesondere zu den Anforderungen des Verhältnismäßigkeitsprinzips bei einer Einschränkung der verschiedenen Grundrechte, entscheiden (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

    Im übrigen ist es trotz des Vortrags der Beschwerdeführer nicht ersichtlich, daß an der Klärung der verfassungsrechtlichen Fragen derzeit ein über den Einzelfall hinausgehendes Interesse besteht (vgl. BVerfGE 90, 22 ).

  • BVerfG, 30.06.1988 - 2 BvR 701/86

    Totalverweigerung I

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
    Die von der Verfassung gewährte Gewissensfreiheit umfaßt nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote oder Verbote des Gewissens zu handeln (vgl. BVerfGE 78, 391 ).
  • BVerfG, 11.04.1972 - 2 BvR 75/71

    Eidesverweigerung aus Glaubensgründen

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
    Das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG schützt über die glaubensbezogenen Handlungen im engeren Sinn hinaus zwar auch das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seiner religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung auszurichten und dieser Überzeugung gemäß zu handeln (vgl. BVerfGE 33, 23 ).
  • BVerfG, 19.10.1971 - 1 BvR 387/65

    Gesundbeter

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
    Das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht aus Art. 4 Abs. 1 GG hat jedoch seine Grenzen in den von der Verfassung selbst geschützten Rechtsgütern und Werten (vgl. BVerfGE 32, 98 ).
  • BVerfG, 18.07.1979 - 1 BvR 650/77

    Ausweisung II

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
    Eine Selbstbetroffenheit kann aber auch dann vorliegen, wenn ein Beschwerdeführer nicht selbst Adressat des Gesetzes ist, durch dieses jedoch in rechtlich erheblicher Weise betroffen wird (vgl. BVerfGE 51, 386 ).
  • BVerfG, 18.02.1970 - 2 BvR 531/68

    Zitiergebot

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
    Als Formvorschrift bedarf die Norm enger Auslegung, wenn sie nicht zu einer leeren Förmlichkeit erstarren und den die verfassungsmäßige Ordnung konkretisierenden Gesetzgeber in seiner Arbeit unnötig behindern soll (vgl. BVerfGE 28, 36 ).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus BVerfG, 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98
    Das ändert aber nichts daran, daß es ein legitimes Gemeinwohlanliegen ist, Menschen davor zu bewahren, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (vgl. BVerfGE 60, 123 ).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvL 16/90

    Beamtinnenrente

  • BVerfG, 08.04.1981 - 1 BvR 608/79

    Verfassungsmäßigkeit des Hessischen Universitätsgesetzes

  • BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87

    Vereinsverbot

  • BVerfG, 11.11.1986 - 1 BvR 713/83

    Sitzblockaden I

  • BVerfG, 06.10.1987 - 1 BvR 1086/82

    Arbeitnehmerüberlassung

  • BVerfG, 10.06.1997 - 2 BvR 1516/96

    DDR-Botschafter

  • BVerfG, 29.07.1959 - 1 BvR 394/58

    (Großer) Erftverband

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

  • BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91

    Kurzberichterstattung

  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Eine solche rechtliche Betroffenheit ist insbesondere dann gegeben, wenn ein an Dritte gerichtetes Verbot mittelbar auch darauf zielt, die Freiheit von Grundrechtsträgern einzuschränken, die nicht Normadressaten sind (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, Rn. 48).

    Das Gesetz wirkt damit wie ein unmittelbar an sie gerichteter Gesetzesbefehl (vgl. BVerfGE 90, 128 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, Rn. 49).

    Soweit der Schutz reicht, wird seine Eignung dadurch aber nicht infrage gestellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, Rn. 73).

    Verfassungsrechtlich ist der Gesetzgeber aber grundsätzlich nicht gehindert, aus generalpräventiven Gründen Handlungen, die lediglich generell geeignet sind, Rechtsgüter zu gefährden, unter Umständen schon in einem frühen Stadium zu unterbinden (vgl. BVerfGE 28, 175 ; 90, 145 ; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, Rn. 92; kritisch BVerfGE 90, 145 , abw. Meinung Graßhof).

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Denn das Leben stellt einen Höchstwert innerhalb der grundgesetzlichen Ordnung dar (vgl. BVerfGE 39, 1 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. August 1999, NJW 1999, S. 3399 ).
  • LG Göttingen, 06.05.2015 - 6 Ks 4/13

    Organspende-Skandal: Freispruch für Göttinger Transplantations-Arzt

    Diese Verbürgung wird berührt, wenn staatliche Vorschriften bzw. von solchen abgeleitete Regelungen wie die hier diskutierten Richtlinien der Bundesärztekammer dazu führen, dass einem kranken Menschen eine nach dem Stand der medizinischen Forschung prinzipiell zugängliche Therapie, mit der eine Verlängerung des Lebens, mindestens aber eine nicht unwesentliche Minderung des Leidens verbunden ist, versagt bleibt (so BVerfG v. 11.08.1999 ­ 1 BvR 2181/98, JuS 2000, 393).
  • BVerwG, 21.06.2005 - 2 WD 12.04

    Befehl; Gehorsam; Unverbindlichkeit von Befehlen; Gewissensfreiheit;

    Die verfassungsrechtlich gewährleistete Gewissensfreiheit umfasst nicht nur die Freiheit, ein Gewissen zu haben, sondern grundsätzlich auch die Freiheit, von der öffentlichen Gewalt nicht verpflichtet zu werden, gegen Gebote und Verbote des Gewissens zu handeln (stRspr. des BVerfG: vgl. u.a. Beschlüsse vom 30. Juni 1988 - 2 BvR 701/86 - <BVerfGE 78, 391 [395]>, vom 26. August 1992 - 2 BvR 478/92 - <NJW 1993, 455 f.> und vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. - <NJW 1999, 3399>).

    In einem Beschluss vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. - hat die 1. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts diese Rechtsprechung erneut bekräftigt und ausdrücklich auch auf die in Art. 4 Abs. 1 GG vorbehaltlos gewährleistete Freiheit des Gewissens angewandt.

  • BGH, 29.01.2019 - VI ZR 495/16

    Haftung nach unzureichender Aufklärung von Organspendern vor einer Lebendspende

    Denn die Einhaltung der Vorgaben des Transplantationsgesetzes ist unabdingbare Voraussetzung, wenn - um des Lebensschutzes willen - die Bereitschaft der Menschen zur Organspende langfristig gefördert werden soll (vgl. BVerfG, NJW 1999, 3399, 3402 zu § 8 Abs. 1 Satz 2 TPG).

    (2) Inhaltlich sollen die - vom Gesetzgeber bewusst streng formulierten (vgl. BT-Drs. 13/4355 S. 20, 21; BT-PlPr. 13/183 S. 16403 - 2. Beratung [Abg. Thomae]) - Aufklärungsvorgaben des § 8 TPG den Spender davor bewahren, sich selbst einen größeren persönlichen Schaden zuzufügen (vgl. BT-Drs. 13/4355 S. 20; BVerfG, NJW 1999, 3399, 3401 zu § 8 Abs. 1 Satz 2 TPG).

    Die Regelung bezweckt den "Schutz des Spenders vor sich selbst" (vgl. BVerfG, NJW 1999, 3399, 3402).

    Dabei ist die echte Freiwilligkeit der Spenderentscheidung, die der Gesetzgeber als unerlässliche Voraussetzung einer Lebendspende erachtet hat, als Willensentscheidung immer nur begrenzt für Dritte feststellbar (vgl. BVerfG, NJW 1999, 3399, 3402).

    Dies erschütterte das notwendige Vertrauen potentieller Lebendorganspender in die Transplantationsmedizin, ist doch - wie bereits ausgeführt - die Einhaltung der Vorgaben des Transplantationsgesetzes unabdingbare Voraussetzung, wenn - um des Lebensschutzes willen - die Bereitschaft der Menschen zur Organspende langfristig gefördert werden soll (vgl. BVerfG, NJW 1999, 3399, 3402 zu § 8 Abs. 1 Satz 2 TPG).

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8461/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    Es ist in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts anerkannt, dass grundrechtliche Abwehrrechte den Bürger auch gegen staatliche Maßnahmen sichern, die lediglich mittelbar zu einer Verletzung des geschützten Freiheitsrechts führen, vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1983 -, 2 BvR 1160/83 - , BVerfGE 66, 39-65, juris, Rn. 46 und Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, juris, Rn. 66 ff.: für Eingriffe in das Schutzgut von Art. 2 Abs. 2 GG.

    Die mittelbar hervorgerufene Verletzung muss allerdings das Maß einer als sozialadäquat eingestuften Beeinträchtigung übersteigen und bei einer normativen Betrachtung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Schutzguts als adäquate Folge der staatlichen Tätigkeit dieser normativ zurechenbar sein, darf also weder aus einer selbständig zu verantwortenden Tätigkeit Dritter resultieren noch auf einer schicksalhaften Fügung beruhen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, juris, Rn. 66 ff.

    Bei der verhältnismäßigen Zuordnung der Rechtsgüter steht dem Gesetzgeber gerade im Spannungsfeld hochrangiger Rechtsgüter, die die Grundlagen menschlicher Existenz betreffen und ethische Fragen sowie grundsätzliche gesellschaftliche Vorstellungen tangieren, ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, juris, Rn. 69, 70: zum grundsätzlichen Ausschluss der Lebendspende bei Organtransplantationen; ebenso EGMR, Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 (Koch ./. BRD), NJW 2013, 2953, 2956, Rn. 70 zu Art. 8 EMRK.

    Erst recht ist der Staat verpflichtet und berechtigt zu verhindern, dass Betäubungsmittel in tödlicher Dosierung in die falschen Hände geraten und zur Begehung von Tötungsdelikten benutzt, also missbraucht werden, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, juris, Rn. 72; Beschluss vom 16.03.1982 - 1 BvR 938/81 -, juris, Rn. 32, BVerfGE 60, 123, 132.

    Denn in einem demokratischen Staatswesen ist vor allem das Parlament dazu berufen, im öffentlichen Willensbildungsprozess unter Abwägung der verschiedenen, widerstreitenden Interessen über die von der Verfassung offen gelassenen Fragen des Zusammenlebens zu entscheiden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972 - 1 BvR 518/62 -, juris, Rn. 106; Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, juris, Rn. 70.

  • VerfGH Bayern, 03.12.2019 - 6-VIII-17

    Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

    Das Formerfordernis des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG gilt demzufolge weder für vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte noch für mittelbare Grundrechtseingriffe oder für Regelungen, die der allgemeinen Handlungsfreiheit, der Freiheit der Meinungsäußerung oder der Berufsfreiheit Grenzen setzen oder Inhalt und Schranken des Eigentums bestimmen (BVerfG vom 4.5.1983 BVerfGE 64, 72/80; vom 11.8.1999 NJW 1999, 3399/3400).
  • VGH Hessen, 07.04.2020 - 8 B 892/20

    Vierte Hessische Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus (CoronaVV HE4)

    Als Formvorschrift bedarf die Norm enger Auslegung, wenn sie nicht zu einer leeren Förmlichkeit erstarren und den die verfassungsmäßige Ordnung konkretisierenden Gesetzgeber in seiner Arbeit unnötig behindern soll (BVerfG, Kammerbeschluss vom 11. August 1999 - 1 BvR 2181/98, 1 BvR 2182/98, 1 BvR 2183/98 -, juris Rdnr. 55).
  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 13803/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1983 -, 2 BvR 1160/83 - , BVerfGE 66, 39-65, juris, Rn. 46 und Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, juris, Rn. 66 ff.: für Eingriffe in das Schutzgut von Art. 2 Abs. 2 GG.

    Die mittelbar hervorgerufene Verletzung muss allerdings das Maß einer als sozialadäquat eingestuften Beeinträchtigung übersteigen und bei einer normativen Betrachtung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Schutzguts als adäquate Folge der staatlichen Tätigkeit dieser normativ zurechenbar sein, darf also weder aus einer selbständig zu verantwortenden Tätigkeit Dritter resultieren noch auf einer schicksalhaften Fügung beruhen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, juris, Rn. 66 ff.

    Bei der verhältnismäßigen Zuordnung der Rechtsgüter steht dem Gesetzgeber gerade im Spannungsfeld hochrangiger Rechtsgüter, die die Grundlagen menschlicher Existenz betreffen und ethische Fragen sowie grundsätzliche gesellschaftliche Vorstellungen tangieren, ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, juris, Rn. 69, 70: zum grundsätzlichen Ausschluss der Lebendspende bei Organtransplantationen; ebenso EGMR, Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 (Koch ./. BRD), NJW 2013, 2953, 2956, Rn. 70 zu Art. 8 EMRK.

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, juris, Rn. 72; Beschluss vom 16.03.1982 - 1 BvR 938/81 -, juris, Rn. 32, BVerfGE 60, 123, 132.

    Denn in einem demokratischen Staatswesen ist vor allem das Parlament dazu berufen, im öffentlichen Willensbildungsprozess unter Abwägung der verschiedenen, widerstreitenden Interessen über die von der Verfassung offen gelassenen Fragen des Zusammenlebens zu entscheiden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972 - 1 BvR 518/62 -, juris, Rn. 106; Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, juris, Rn. 70.

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 583/19

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 1983 -, 2 BvR 1160/83 - , BVerfGE 66, 39-65, juris, Rn. 46 und Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, juris, Rn. 66 ff.: für Eingriffe in das Schutzgut von Art. 2 Abs. 2 GG.

    Die mittelbar hervorgerufene Verletzung muss allerdings das Maß einer als sozialadäquat eingestuften Beeinträchtigung übersteigen und bei einer normativen Betrachtung unter Berücksichtigung der Bedeutung des Schutzguts als adäquate Folge der staatlichen Tätigkeit dieser normativ zurechenbar sein, darf also weder aus einer selbständig zu verantwortenden Tätigkeit Dritter resultieren noch auf einer schicksalhaften Fügung beruhen, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 u.a. -, juris, Rn. 66 ff.

    Bei der verhältnismäßigen Zuordnung der Rechtsgüter steht dem Gesetzgeber gerade im Spannungsfeld hochrangiger Rechtsgüter, die die Grundlagen menschlicher Existenz betreffen und ethische Fragen sowie grundsätzliche gesellschaftliche Vorstellungen tangieren, ein weiter Beurteilungs- und Gestaltungsspielraum zu, vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, juris, Rn. 69, 70: zum grundsätzlichen Ausschluss der Lebendspende bei Organtransplantationen; ebenso EGMR, Urteil vom 19.07.2012 - 497/09 (Koch ./. BRD), NJW 2013, 2953, 2956, Rn. 70 zu Art. 8 EMRK.

    vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, juris, Rn. 72; Beschluss vom 16.03.1982 - 1 BvR 938/81 -, juris, Rn. 32, BVerfGE 60, 123, 132.

    Denn in einem demokratischen Staatswesen ist vor allem das Parlament dazu berufen, im öffentlichen Willensbildungsprozess unter Abwägung der verschiedenen, widerstreitenden Interessen über die von der Verfassung offen gelassenen Fragen des Zusammenlebens zu entscheiden, vgl. BVerfG, Beschluss vom 09.05.1972 - 1 BvR 518/62 -, juris, Rn. 106; Kammerbeschluss vom 11.08.1999 - 1 BvR 2181/98 -, juris, Rn. 70.

  • BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für

  • VerfGH Thüringen, 06.03.2024 - VerfGH 23/18

    Regelungen des Thüringer Hochschulgesetzes zur Wahl der

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 8560/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • BVerfG, 09.07.2020 - 1 BvR 2067/17

    Verbot der Verwendung von Kennzeichen verbotener Vereine verfassungsgemäß -

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 1410/18

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • OLG Karlsruhe, 01.09.2020 - 2 Rv 35 Ss 981/19

    Strafbarkeit einer Sitzblockade zum Zwecke der Störung einer Versammlung

  • VG Köln, 19.11.2019 - 7 K 14642/17

    Recht auf Selbsttötung in Fällen schwerer Krankheit: Bundesverfassungsgericht

  • BSG, 10.12.2003 - B 9 VS 1/01 R

    Überkreuzspende - Lebensorganspende - Nierentransplantation - Ehepaare - Schweiz

  • VG Berlin, 30.03.2012 - 9 K 63.09

    Kein uneingeschränktes Verbot der Überlassung todbringender Medikamente an

  • BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der

  • OVG Niedersachsen, 07.07.2016 - 13 LC 21/15

    Altersgrenze; Behördenanfechtung; Entziehung; Erwerb; rückwirkender Verlust;

  • VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 910/20

    Infektionsschutzrechtliche Regelungen des Landes Hessen werden in Zeiten der

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2001 - L 10 VS 28/00

    Lebendorgantransplantation im Ausland - Zulässigkeit einer Überkreuzspende -

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2020 - 3 MR 43/20

    (Keine) Vorläufige Außervollzugsetzung der Pflicht zum Tragen eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 1194/02

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

  • BVerwG, 19.05.2005 - 3 C 17.04

    Erwerb von Betäubungsmitteln; Erlaubnis zum Erwerb von Betäubungsmitteln;

  • BSG, 17.02.2004 - B 1 KR 5/02 R

    Krankenversicherung - Transplantation - Nierentransplantation - Nierenspende -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2007 - 11 A 3051/06

    Berufungen gegen den Braunkohlentagebau Garzweiler erfolglos

  • BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18

    Anspruch auf Unterlassung der Einrichtung eines elektronischen Anwaltspostfachs

  • VGH Bayern, 15.12.2014 - 22 BV 13.2531

    Kein Selbstbedienungsbetrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal

  • VerfGH Bayern, 18.10.2023 - 18-VIII-19

    Erfolglose Meinungsverschiedenheit und Popularklage zu Änderungen des bayerischen

  • VerfG Brandenburg, 19.10.2012 - VfGBbg 31/11

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot in Brandenburg ist nichtig

  • VerfGH Rheinland-Pfalz, 22.06.2004 - VGH B 2/04

    Schule darf Eltern Volljähriger über wichtige Vorkommnisse unterrichten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2020 - 15 A 1519/16

    Bundesrechnungshof muss mehr Auskünfte geben

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2008 - 20 B 1433/08
  • BFH, 19.10.2017 - X E 1/17

    Fälligkeit der Gerichtsgebühren bei finanzgerichtlichen Klagen

  • SG Dortmund, 13.07.2016 - S 32 AS 317/16
  • BVerwG, 09.02.2022 - 2 WDB 12.21

    Erfolglose Beschwerde gegen truppendienstrichterliche Durchsuchungsanordnung

  • VGH Hessen, 08.04.2020 - 8 B 913/20

    Untersagung des Betriebs eines Fitnessstudios in Zeiten der Corona-Pandemie wird

  • VG Oldenburg, 11.02.2015 - 11 A 2497/14

    Deutsche Staatsangehörigkeit; Gesetzesvorbehalt; Scheinvater;

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2020 - 3 MR 61/20

    Weitere Eilentscheidungen nach neuerlichem Corona-Lockdown - Grundschulen

  • OVG Niedersachsen, 18.05.2016 - 9 LA 186/15

    Aufwandsteuer; Automatenglücksspiel; Beihilfe; steuerliche Gesamtbelastung;

  • VGH Bayern, 04.11.2021 - 25 NE 21.2562

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel während der Corona-Pandemie

  • VG Schleswig, 27.09.2016 - 9 A 169/15

    Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach erfolgreicher Anfechtung der

  • VGH Bayern, 04.11.2021 - 25 NE 21.2561

    Rechtmäßigkeit der 3G-Regel während der Corona-Pandemie

  • SG Berlin, 12.03.2019 - S 76 KR 1425/17

    (Krankenversicherung - Kostenübernahme für eine Lebendspende

  • LG Essen, 02.11.2015 - 1 O 279/13

    Bestehen von Ansprüchen gegen einen Arzt wegen einer behaupteten fehlerhaften

  • BFH, 17.01.2013 - II E 19/12

    Einwendung der unzulässigen Rechtsausübung gegen Gerichtskostenforderung des BFH;

  • AG Brandenburg, 27.08.2010 - 34 C 28/08
  • VG Köln, 18.06.2015 - 6 K 595/14
  • BFH, 08.11.2012 - VI E 2/12

    Erinnerung gegen Kostenrechnung - Verfassungsmäßigkeit der Erhebung von

  • VG Hamburg, 25.11.2015 - 17 K 687/15

    Bodenschutzrechtliche Duldungsanordnung - chemische Reinigung

  • VG Gelsenkirchen, 26.01.2017 - 17 K 414/14

    Vorbeugende Unterlassungsklage; qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis;

  • VG Bremen, 20.03.2020 - 5 V 533/20

    Antrag auf Unterlassung der Errichtung einer Corona-Anlaufpraxis - Anlaufpraxis;

  • OVG Brandenburg, 20.10.2000 - 4 B 155/00

    Gültigkeit und Vollzug der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Halten und

  • VG Berlin, 24.02.2017 - 10 K 320.16

    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 7275/14

    Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb und Anbau von Cannabisblüten zur

  • OVG Sachsen, 22.10.2015 - 3 E 81/15

    Unterschrift; Gerichtskostenrechnung; Beurkundungsgesetz; Beschlussausfertigung;

  • VG Köln, 05.02.2018 - 7 K 3308/15

    Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb von Medizinal-Cannabisblüten für die

  • LSG Baden-Württemberg, 27.02.2013 - L 3 AS 4879/12
  • VG Köln, 30.01.2018 - 7 K 2118/15

    Erteilung einer Erlaubnis zum Anbau von Hanfpflanzen zur medizinischen

  • KG, 02.09.2019 - 2 Ws 140/19

    Zulässigkeit eines Feststellungsantrags

  • LSG Baden-Württemberg, 29.10.2013 - L 3 AS 4449/13
  • VG Köln, 05.02.2018 - 7 K 2096/15
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