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   BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14   

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https://dejure.org/2014,32441
BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14 (https://dejure.org/2014,32441)
BVerfG, Entscheidung vom 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14 (https://dejure.org/2014,32441)
BVerfG, Entscheidung vom 08. Oktober 2014 - 1 BvR 2186/14 (https://dejure.org/2014,32441)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 198 Abs 1 GVG, § 202 SGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG folgenden Gebots eines effektiven Rechtsschutzes auch für unbemittelte Parteien

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens; Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe im fachgerichtlichen Verfahren; Gleichstellung Bemittelter und Unbemittelter in den Chancen auf Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des aus Art 3 Abs 1 GG iVm Art 19 Abs 4 GG folgenden Gebots eines effektiven Rechtsschutzes auch für unbemittelte Parteien

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens; Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe im fachgerichtlichen Verfahren; Gleichstellung Bemittelter und Unbemittelter in den Chancen auf Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz

  • rechtsportal.de

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens; Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe im fachgerichtlichen Verfahren; Gleichstellung Bemittelter und Unbemittelter in den Chancen auf Zugang zu gerichtlichem Rechtsschutz

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 687
  • NVwZ 2015, 296
  • NZS 2015, 134
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 12.01.1960 - 1 BvL 17/59

    Verfasungsmäßigkeit der Vorschußplicht des Antragstellers im

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14
    Hierdurch wird die Anrufung der Gerichte auch für einen Unbemittelten, der sich durch die öffentliche Gewalt in seinem Recht verletzt fühlt, nicht unbillig erschwert, weil er bei Erhalt von Prozesskostenhilfe von der Vorschusspflicht befreit wird (vgl. BVerfGE 10, 264 ).

    Soweit das Bundesverfassungsgericht die Anforderung von Kostenvorschüssen für unbedenklich erachtet hat, ist es dabei davon ausgegangen, dass die Zahlungspflicht für Unbemittelte bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe entfällt (vgl. BVerfGE 10, 264 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. März 2000 - 1 BvR 69/00, 1 BvR 70/00, 1 BvR 71/00, 1 BvR 101/00, 1 BvR 102/00 -, juris, Rn. 20).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14
    Das Bundesverfassungsgericht hat die hier maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zu den Anforderungen an die Gewährung von Prozesskostenhilfe im fachgerichtlichen Verfahren bereits entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347 m.w.N.).

    Das ist namentlich dann der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht der beabsichtigten Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung überspannt und dadurch der Zweck der Prozeßkostenhilfe, der unbemittelten Partei den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt wird (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 20.03.2000 - 1 BvR 69/00

    Zur Gebührenfreiheit für Entschädigungsklagen ehemaliger Zwangsarbeiter

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14
    Soweit das Bundesverfassungsgericht die Anforderung von Kostenvorschüssen für unbedenklich erachtet hat, ist es dabei davon ausgegangen, dass die Zahlungspflicht für Unbemittelte bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe entfällt (vgl. BVerfGE 10, 264 ; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 20. März 2000 - 1 BvR 69/00, 1 BvR 70/00, 1 BvR 71/00, 1 BvR 101/00, 1 BvR 102/00 -, juris, Rn. 20).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14
    a) Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz verbietet es dem Gesetzgeber, den Beteiligten den Zugang zu den in den Verfahrensordnungen eingeräumten Instanzen in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise zu erschweren (vgl. BVerfGE 77, 275 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14
    Er darf aber für die Inanspruchnahme der Gerichte Gebühren erheben und die Höhe der Gerichtsgebühren überwiegend an den Streit- oder Geschäftswert anknüpfen (vgl. BVerfGE 85, 337 ).
  • BVerfG, 04.07.1995 - 1 BvF 2/86

    Kurzarbeitergeld

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14
    Weder dieses Grundrecht noch das allgemeine Rechtsstaatsprinzip garantieren einen Instanzenzug (vgl. BVerfGE 92, 365 ).
  • BVerfG, 20.07.2000 - 1 BvR 352/00

    Zur Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14
    Denn die Verzögerung des Verfahrens wäre sogar bei Begründung der Klage erst im April 2013 nicht dem Beschwerdeführer, sondern dem Sozialgericht anzulasten, weil es seiner Pflicht zur Nutzung sämtlicher ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, juris) nicht nachgekommen ist.
  • BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80

    Hess-Entscheidung

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14
    Wirksamer Rechtsschutz bedeutet auch Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit (vgl. BVerfGE 55, 349 ).
  • BVerfG, 28.01.1991 - 1 BvR 650/80

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14
    Verfassungsrecht wird jedoch verletzt, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 56, 139 ).
  • BVerfG, 13.08.2012 - 1 BvR 1098/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die überlange Dauer eines

    Auszug aus BVerfG, 08.10.2014 - 1 BvR 2186/14
    Indem das Landessozialgericht die Untätigkeit des Sozialgerichts in der Sache bis April 2013 zu Lasten des Beschwerdeführers berücksichtigt hat, hat es verkannt, dass eine Untätigkeit des Gerichts über einen Zeitraum von 30 Monaten der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG nicht genügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 13. August 2012 - 1 BvR 1098/11 -, juris).
  • BVerfG, 13.06.2013 - 1 BvR 1942/12

    Fehlerhafte Rechtsanwendung im Einzelfall verletzt nicht immer auch das

  • BVerfG, 27.09.2011 - 1 BvR 232/11

    Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie (Art

  • BVerfG, 01.10.2012 - 1 BvR 170/06

    Zurückweisung einer Verzögerungsbeschwerde - organisatorische und

  • BSG, 12.02.2015 - B 10 ÜG 7/14 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - unangemessene

    Daraus resultierte für das LSG eine gesteigerte Pflicht, das Ausgangsverfahren nunmehr nachdrücklich und beschleunigt zu fördern, um die bereits eingetretene Verletzung des Gebots, Rechtsschutz in angemessener Zeit zu gewähren, nicht noch zu vertiefen (vgl BVerfG Stattgebender Kammerbeschluss vom 8.10.2014 - 1 BvR 2186/14 - Juris zu 30-monatiger Liegezeit; vgl BVerfGK 20, 33 bis 37 und BVerfG SozR 4-1100 Art. 19 Nr. 10).
  • OVG Saarland, 04.12.2018 - 1 D 317/18

    Relevanz der Änderung der Vorschriften über die Körperliche Untersuchung des

    Zwar soll mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus Art. 3 in Verbindung mit Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden, weshalb die Anforderungen an die Erfolgsaussichten nicht überspannt werden dürfen(BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.10.2014 - 1 BvR 2186/14 -, juris), und es ist insbesondere nicht Sinn des Prozesskostenhilfeverfahrens, den Rechtsstreit durch eine weitgehende rechtliche Vorausbeurteilung des Streitgegenstands quasi "vorwegzunehmen".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.02.2024 - 13 D 8/20
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 1 BvR 2186/14 -, juris, Rn. 8; siehe auch OVG NRW, Urteil vom 10. Februar 2017 - 13 D 36/16 -, juris, Rn. 46.
  • OVG Saarland, 17.04.2019 - 2 D 286/18

    Prozesskostenhilfe bei Heranziehung zu den Kosten aus einer

    Für die Beurteilung der Frage, ob eine beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet, ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts(Kammerbeschluss vom 8.10.2014 - 1 BvR 2186/14 - juris) davon auszugehen, dass mit dem Institut der Prozesskostenhilfe dem aus Art. 3 i.V.m. Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitenden Gebot einer weitgehenden Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung von Rechtsschutz Rechnung getragen werden soll, weshalb die Anforderungen an die Erfolgsaussichten nicht überspannt werden dürfen.
  • BSG, 18.04.2016 - B 10 ÜG 20/15 B
    Das Entschädigungsgericht hat die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) mangels hinreichender Erfolgsaussichten zunächst abgelehnt (Beschluss vom 10.7.2014), nach erfolgreicher Verfassungsbeschwerde (BVerfG Beschluss vom 8.10.2014 - 1 BvR 2186/14) bewilligt (Beschluss vom 25.11.2014), sodann die Klage abgewiesen und zur Begründung ua ausgeführt, der Zeitraum bis zur Erhebung der Verzögerungsrüge sei sowohl hinsichtlich der Entschädigung in Geld als auch auf andere Weise präkludiert, weil die Verzögerungsrüge nicht unverzüglich geltend gemacht worden sei.

    Der Hinweis des Klägers auf die insoweit erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen den PKH ursprünglich ablehnenden Beschluss des LSG (1 BvR 2186/14) ersetzt nicht die nötige Darlegung der Entscheidungserheblichkeit.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2022 - 13 D 75/18

    Entschädigung des durch eine unangemessene Verfahrensdauer eingetretenen

    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 1 BvR 2186/14 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Saarland, 22.02.2017 - 1 D 166/17

    Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis zum Anbringen von Plakaten mit

    BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.10.2014 - 1 BvR 2186/14 -, juris.
  • BSG, 30.01.2017 - B 10 ÜG 28/16 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Divergenz - Gegenüberstellung von abweichenden

    Sie tragen im Wesentlichen vor, es liege eine Abweichung des LSG von der Entscheidung des BVerfG vom 8.10.2014 (1 BvR 2186/14) vor, weil das LSG den Rechtssatz aufgestellt habe, dass keine Untätigkeit des SG iS des § 198 GVG vorliege, wenn der Kläger auf zumutbare Nachfragen nicht reagiere.
  • OVG Saarland, 01.12.2016 - 1 D 333/16

    Anforderungen an die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung bzw.

    BVerfG, Kammerbeschluss vom 8.10.2014 - 1 BvR 2186/14 -, juris.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - 13 D 170/20
    vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. Oktober 2014 - 1 BvR 2186/14 -, juris, Rn. 8.
  • OVG Saarland, 28.04.2021 - 1 D 39/21

    PKH-Beschwerde wegen Versagung der Befreiung von Rundfunkbeiträgen bei Einkünften

  • BSG, 02.08.2018 - B 10 ÜG 2/18 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

  • OVG Saarland, 24.11.2020 - 1 D 278/20

    Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte Klage gegen die Entziehung einer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - 13 D 96/21

    Entschädigungsanspuch wegen überlanger Dauer eines zweitinstanzlichen

  • OVG Saarland, 23.11.2020 - 2 D 268/20

    Erfolgreiche PKH-Beschwerde; Ausländerrecht; Wirksamkeit eines Asylantrages;

  • OVG Saarland, 02.02.2015 - 2 D 371/14

    Zum Umfang der gerichtlichen Überprüfung von Leistungen im Rahmen eines

  • VGH Bayern, 26.06.2015 - 23 A 14.2254

    Prozesskostenhilfe; Entschädigungsklage; überlange Verfahrensdauer

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2022 - 13 D 270/20

    Zahlung einer Entschädigung wegen einer überlangen Dauer des zweitinstanzlichen

  • OVG Saarland, 25.09.2019 - 1 D 265/19

    Einzelfall einer trotz rechtskräftigen erstinstanzlichen Urteils erfolgreichen

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.04.2023 - 1 KO 145/23

    Gerichtskassenwesen in Sachsen-Anhalt: Sachliche Unzuständigkeit des als

  • OVG Saarland, 09.02.2021 - 1 D 384/20

    Verstoß eines (Fliesen-)Sonderangebotskaufs gegen Schutzzweck einer

  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2015 - L 2 SF 4550/14
  • FG Sachsen, 11.03.2021 - 6 Ko 257/21

    Anforderung des Gerichtskostenvorschusses im Erinnerungsverfahren

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