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   BVerfG, 22.12.2014 - 1 BvR 2195/14   

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https://dejure.org/2014,44911
BVerfG, 22.12.2014 - 1 BvR 2195/14 (https://dejure.org/2014,44911)
BVerfG, Entscheidung vom 22.12.2014 - 1 BvR 2195/14 (https://dejure.org/2014,44911)
BVerfG, Entscheidung vom 22. Dezember 2014 - 1 BvR 2195/14 (https://dejure.org/2014,44911)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 1 BVerfGG, § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG, § 101 SGG
    Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Versagung von einstweiligem Rechtsschutz bei entsprechendem Anerkenntnis der Gegenseite begründet keinen "besonders schweren Nachteil" iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG - Anerkenntnis auch ohne Annahme durch Gegenseite bindend

  • Wolters Kluwer

    Annahme von Anerkenntnis und Kostenanerkenntnis des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • rewis.io

    Nichtannahmebeschluss: Fachgerichtliche Versagung von einstweiligem Rechtsschutz bei entsprechendem Anerkenntnis der Gegenseite begründet keinen "besonders schweren Nachteil" iSd § 93a Abs 2 Buchst b BVerfGG - Anerkenntnis auch ohne Annahme durch Gegenseite bindend

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Annahme von Anerkenntnis und Kostenanerkenntnis des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 06.05.2010 - B 13 R 16/09 R

    Rente wegen voller Erwerbsminderung - angenommenes Anerkenntnis - Vergleich -

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2014 - 1 BvR 2195/14
    Beteiligte bleiben an eine solche Erklärung gebunden, auch wenn diese nicht angenommen worden ist, denn es handelt sich bei dem Anerkenntnis um eine einseitige, nicht zustimmungsbedürftige Erklärung (vgl. BSG, Urteil vom 6. Mai 2010 - B 13 R 16/09 R -, juris, Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerfG, 19.12.2013 - 1 BvR 859/13

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) durch

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2014 - 1 BvR 2195/14
    Zwar hat das Sozialgericht entgegen seiner aus Art. 103 Abs. 1 GG resultierenden Verpflichtung zur Sicherung rechtlichen Gehörs keine Vorkehrungen getroffen, um festzustellen, ob tatsächlich eine Frist versäumt worden war, denn eine Vermutung für den Zugang einer formlos übersandten Mitteilung gibt es nicht (vgl. BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, NJW 2013, S. 2658) und das Gericht muss sicherstellen, dass jede Partei die ihr zur Wahrnehmung ihres rechtlichen Gehörs eingeräumte Äußerungsfrist effektiv ausschöpfen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris).
  • BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76

    Hinweispflicht

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2014 - 1 BvR 2195/14
    Zwar hat das Sozialgericht entgegen seiner aus Art. 103 Abs. 1 GG resultierenden Verpflichtung zur Sicherung rechtlichen Gehörs keine Vorkehrungen getroffen, um festzustellen, ob tatsächlich eine Frist versäumt worden war, denn eine Vermutung für den Zugang einer formlos übersandten Mitteilung gibt es nicht (vgl. BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, NJW 2013, S. 2658) und das Gericht muss sicherstellen, dass jede Partei die ihr zur Wahrnehmung ihres rechtlichen Gehörs eingeräumte Äußerungsfrist effektiv ausschöpfen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris).
  • BVerfG, 19.06.2013 - 2 BvR 1960/12

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch gerichtliche Entscheidung aufgrund von

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2014 - 1 BvR 2195/14
    Zwar hat das Sozialgericht entgegen seiner aus Art. 103 Abs. 1 GG resultierenden Verpflichtung zur Sicherung rechtlichen Gehörs keine Vorkehrungen getroffen, um festzustellen, ob tatsächlich eine Frist versäumt worden war, denn eine Vermutung für den Zugang einer formlos übersandten Mitteilung gibt es nicht (vgl. BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, NJW 2013, S. 2658) und das Gericht muss sicherstellen, dass jede Partei die ihr zur Wahrnehmung ihres rechtlichen Gehörs eingeräumte Äußerungsfrist effektiv ausschöpfen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris).
  • BVerfG, 09.10.1973 - 2 BvR 482/72

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerfG, 22.12.2014 - 1 BvR 2195/14
    Zwar hat das Sozialgericht entgegen seiner aus Art. 103 Abs. 1 GG resultierenden Verpflichtung zur Sicherung rechtlichen Gehörs keine Vorkehrungen getroffen, um festzustellen, ob tatsächlich eine Frist versäumt worden war, denn eine Vermutung für den Zugang einer formlos übersandten Mitteilung gibt es nicht (vgl. BVerfGE 36, 85 ; 42, 243 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Juni 2013 - 2 BvR 1960/12 -, NJW 2013, S. 2658) und das Gericht muss sicherstellen, dass jede Partei die ihr zur Wahrnehmung ihres rechtlichen Gehörs eingeräumte Äußerungsfrist effektiv ausschöpfen kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, juris).
  • BVerfG, 29.05.2019 - 2 BvR 217/19

    Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Klageerzwingungsverfahrens

    Wenn das Gericht eine Stellungnahmefrist gesetzt hat, sind daher alle fristgerecht eingereichten Schriftsätze bei der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 12, 110 ; 42, 243 ; 49, 212 ; 64, 224 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. Dezember 2013 - 1 BvR 859/13 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. Dezember 2014 - 1 BvR 2195/14 -, Rn. 7; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. August 2018 - 2 BvR 745/14 -, Rn. 22; stRspr).
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