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   BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93, 1 BvR 897/95   

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https://dejure.org/1999,37
BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93, 1 BvR 897/95 (https://dejure.org/1999,37)
BVerfG, Entscheidung vom 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93, 1 BvR 897/95 (https://dejure.org/1999,37)
BVerfG, Entscheidung vom 27. April 1999 - 1 BvR 2203/93, 1 BvR 897/95 (https://dejure.org/1999,37)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Bundesverfassungsgericht

    Vereinbarkeit der gesetzlichen Lohnabstandsklauseln bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen mit GG Art 9 Abs 3: Eingriff in die Tarifautonomie der Arbeitnehmerkoalition durch verfassungsrechtlich legitimierte Gemeinwohlbelange gerechtfertigt - durch Befristung der Geltungsdauer ...

  • Wolters Kluwer

    Arbeitsbeschaffungsmaßnahme - Lohnabstandsklausel - Tarifautonomie - Arbeitnehmerkoalition - Vorläuferegelung

  • hartzkampagne.de

    Lohnabstandsklausel

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 3 Abs. 1

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Lohnabstandsklauseln und Tarifautonomie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit von § 275 Abs. 2 in Verbindung mit § 265 Abs. 1 Satz 1 SGB III

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AFG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung von Fördervoraussetzungen im Arbeitsförderungsgesetz und in anderen Gesetzen vom 18. 12. 1992 (... BGBl. I S. 2044) § 249h; AFG i. d. F. des Beschäftigungsförderungsgesetzes 1994 vom 26. 7. 1994 (BGBl. I S. 1786) § 242s, § 249 h; SGB III § 275 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit von Lohnabstandsklauseln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Lohnabstandsklauseln bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind mit dem GG vereinbar

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Lohnabstandsklauseln bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind mit dem GG vereinbar

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 100, 271
  • NJW 1999, 3033
  • NZA 1999, 992
  • DB 2000, 331
 
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Wird zitiert von ... (137)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 24.04.1996 - 1 BvR 712/86

    Wissenschaftliches Personal

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
    Das Aushandeln von Tarifverträgen ist ein wesentlicher Zweck der Koalitionen (vgl. BVerfGE 94, 268 m.w.N.).

    Zu den der Regelungsbefugnis der Koalitionen überlassenen Materien gehören insbesondere das Arbeitsentgelt und die anderen materiellen Arbeitsbedingungen (vgl. BVerfGE 94, 268 ).

    Dem Gesetzgeber ist es, wenn solche Gründe vorliegen, grundsätzlich nicht verwehrt, Fragen zu regeln, die Gegenstand von Tarifverträgen sein können (vgl. BVerfGE 94, 268 ).

    Je gewichtiger der Schutz ist, den Art. 9 Abs. 3 GG gewährt, desto schwerwiegender müssen die Gründe sein, die einen Eingriff rechtfertigen sollen (vgl. BVerfGE 94, 268 ).

    Gegenüber Eingriffen in die autonome Festsetzung der Tariflöhne entfaltet das Grundrecht besonders große Wirkkraft (vgl. BVerfGE 94, 268 ).

  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
    Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 84, 212 ).

    aa) Die in Art. 9 Abs. 3 GG garantierte Koalitionsfreiheit kann, obwohl sie ohne Gesetzesvorbehalt gewährleistet ist, jedenfalls zum Schutz von Gemeinwohlbelangen eingeschränkt werden, denen gleichermaßen verfassungsrechtlicher Rang gebührt (vgl. BVerfGE 84, 212 ; stRspr).

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvR 335/76

    Verfassungsmäßigkeit der Zinsbesteuerung nach Nominalbeträgen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
    Das Sozialstaatsprinzip enthält einen Gestaltungsauftrag an den Gesetzgeber (vgl. BVerfGE 50, 57 ).
  • BVerfG, 14.11.1995 - 1 BvR 601/92

    Mitgliederwerbung II

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
    Er erstreckt sich vielmehr auf alle koalitionsspezifischen Verhaltensweisen (vgl. BVerfGE 93, 352 ) und umfaßt insbesondere auch die Tarifautonomie, die im Zentrum der den Koalitionen eingeräumten Möglichkeiten zur Verfolgung ihrer Zwecke steht.
  • BVerfG, 22.06.1977 - 1 BvL 2/74

    Unfallversicherung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
    Darüber hinaus gebietet es staatliche Fürsorge für Einzelne oder Gruppen, die aufgrund ihrer persönlichen Lebensumstände oder gesellschaftlicher Benachteiligungen an ihrer persönlichen oder sozialen Entfaltung gehindert sind (vgl. BVerfGE 45, 376 ).
  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
    Mit dem Verlust der wirtschaftlichen Lebensgrundlage können Beeinträchtigungen des Selbstwertgefühls und der Persönlichkeit einhergehen (vgl. BVerfGE 84, 133 ).
  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
    Die Verfassungsbeschwerde wirft auch keine verfassungsrechtlichen Fragen von grundsätzlicher Bedeutung auf, deren Klärung andernfalls unterbliebe (vgl. BVerfGE 9, 89 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.07.1967 - 2 BvF 3/62

    Jugendhilfe

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
    Es verpflichtet ihn, für einen Ausgleich der sozialen Gegensätze zu sorgen (vgl. BVerfGE 22, 180 ).
  • BVerfG, 19.12.1951 - 1 BvR 220/51

    Hinterbliebenenrente I

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
    Wie der Gesetzgeber diesen Auftrag erfüllt, ist mangels näherer Konkretisierung des Sozialstaatsprinzips seine Sache (vgl. BVerfGE 1, 97 ; stRspr).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 27.04.1999 - 1 BvR 2203/93
    Geschützt ist auch die Koalition selbst in ihrem Bestand, ihrer organisatorischen Ausgestaltung und ihren Betätigungen, sofern diese der Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen dienen (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 84, 212 ).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Das Sozialstaatsgebot des Art. 20 Abs. 1 GG wiederum erteilt dem Gesetzgeber den Auftrag, jedem ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern, wobei dem Gesetzgeber ein Gestaltungsspielraum bei den unausweichlichen Wertungen zukommt, die mit der Bestimmung der Höhe des Existenzminimums verbunden sind (vgl. BVerfGE 35, 202 ; 45, 376 ; 100, 271 ).
  • BVerfG, 30.06.2009 - 2 BvE 2/08

    Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon mit Grundgesetz vereinbar;

    (4) Das Sozialstaatsprinzip begründet die Pflicht des Staates, für eine gerechte Sozialordnung zu sorgen (vgl. BVerfGE 59, 231 ; 100, 271 ).
  • BVerfG, 06.06.2018 - 1 BvL 7/14

    Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß -

    Das Ziel der Beschäftigungsförderung ist durch das Sozialstaatsprinzip in Art. 20 Abs. 1, Art. 28 Abs. 1 GG mit Verfassungsrang ausgestattet (vgl. BVerfGE 116, 202 ) und Teil des in Art. 109 Abs. 2 GG verankerten gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (vgl. BVerfGE 100, 271 ).
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