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   BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 2205/99   

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https://dejure.org/2000,4828
BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 2205/99 (https://dejure.org/2000,4828)
BVerfG, Entscheidung vom 07.04.2000 - 1 BvR 2205/99 (https://dejure.org/2000,4828)
BVerfG, Entscheidung vom 07. April 2000 - 1 BvR 2205/99 (https://dejure.org/2000,4828)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ausreichende Substantiierung der Verfassungsbeschwerde bei fristgemäßer Mitteilung des wesentlichen Inhalts der angegriffenen Entscheidung - willkürliche Verneinung eines Schadensersatzanspruchs gegen Rechtsanwalt wegen unterlassenem Hinweis auf die Möglichkeit von ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Urteil - Beratungshilfe - Gleichheitsgebot - Willkürverbot - Willkür - Richterspruch - Rechtslage

  • Judicialis

    BGB § 675; ; BGB § ... 611; ; BRAGO § 11; ; BRAGO § 108 Abs. 1 Nr. 1; ; BRAGO § 113 Abs. 2 Satz 3; ; BerHG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; BerHG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; BerHG § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; BVerfGG § 92; ; BVerfGG § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1; ; BVerfGG § 93 Abs. 1; ; BVerfGG § 93 c Abs. 1 Satz 1; ; BVerfGG § 93 a Abs. 2 Buchstabe b; ; BVerfGG § 34 a Abs. 2; ; BVerfGG § 79; ; BVerfGG § 365; ; GG Art. 3 Absatz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BerHG § 1 Abs. 1 Nr. 2, 3; GG Art. 3 Abs. 1 S. 1
    Willkür bei Verurteilung zur Zahlung von Anwaltshonorar

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2000, 2494
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.12.1992 - 1 BvR 167/87

    Private Grundschule

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 2205/99
    Das reicht zur Wahrung des Substantiierungserfordernisses aus (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 2205/99
    Das reicht zur Wahrung des Substantiierungserfordernisses aus (vgl. BVerfGE 88, 40 ; 93, 266 ).
  • BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88

    Erörterungsgebühr

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 2205/99
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 2205/99
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 34 a Abs. 2 BVerfGG, die Entscheidung über den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit auf § 113 Abs. 2 Satz 3 BRAGO in Verbindung mit den vom Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 79, 365 entwickelten Grundsätzen.
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus BVerfG, 07.04.2000 - 1 BvR 2205/99
    Davon kann jedoch nicht gesprochen werden, wenn das Gericht sich mit der Rechtslage eingehend auseinander setzt und seine Auffassung nicht jeden sachlichen Grundes entbehrt (vgl. BVerfGE 87, 273 ; 89, 1 ).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

    Auch außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens hat der Rechtsanwalt die grundsätzliche Pflicht, seinen erkennbar mittellosen Mandanten auf die Möglichkeit der Beratungshilfe hinzuweisen (vgl. BVerfG NJW 2000, 2494 f.; Rinsche/Fahrendorf/ Terbille aaO Rdn. 1333; Feuerich/Weyland aaO § 49 a Rdn. 15; Greißinger NJW 1985, 1671, 1674 f.; vgl. auch § 16 Abs. 1 BORA).
  • BSG, 12.04.2018 - B 3 KR 46/17 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren

    Das ist aber nicht der Fall, wenn sich das Gericht - wie hier über mehrere Seiten - mit der Rechtslage auseinandergesetzt hat und seine Auffassung nicht jeder sachlichen Begründung entbehrt (vgl BVerfG NJW 2000, 2494).
  • AG Halle/Saale, 25.08.2011 - 103 II 2627/11

    Beratungshilfe: Anspruch für ein Ratenzahlungsgesuch

    Im Unterschied zu dem vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Fall (Beschluss vom 7. April 2000, Az. 1 BvR 2205/99, zitiert nach juris) ging es dem Antragsteller nicht um die Bewältigung der Folgen des vollstreckbaren Titels, sondern, wie sich aus seinem Antrag ergibt, schlicht um die "Abwehr einer Forderung des Hauptzollamts Magdeburg".

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2000 (Az. 1 BvR 2205/99, zitiert nach juris).

  • AG Konstanz, 16.07.2008 - UR II 89/08

    Beratungshilfe: Bewilligung für die Vorbereitung und Durchführung eines

    Auch das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 07.04.2000, Az. 1 BvR 2205/99, NJW 2000, 2494 f, zitiert nach juris, dort Rn. 17) ist der Auffassung, wonach vorrangig eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen sei, in der genannten Entscheidung nicht entgegen getreten ist.
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