Rechtsprechung
   BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 2207/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,69355
BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 2207/04 (https://dejure.org/2004,69355)
BVerfG, Entscheidung vom 26.10.2004 - 1 BvR 2207/04 (https://dejure.org/2004,69355)
BVerfG, Entscheidung vom 26. Oktober 2004 - 1 BvR 2207/04 (https://dejure.org/2004,69355)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,69355) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 29.03.2006 - 1 BvR 133/06

    Rechtstellung eines zu Unrecht abgewiesenen Bewerbers auf eine Anwaltsnotarstelle

    Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 2207/04.

    c) Die im Verfahren 1 BvR 2207/04 erhobene Verfassungsbeschwerde nahm die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 26. Oktober 2004 nicht zur Entscheidung an.

    Das Bundesverfassungsgericht gehe in den Entscheidungen der Verfahren 1 BvR 702/03 und 1 BvR 2207/04 davon aus, dass er - der Beschwerdeführer - seinen Bewerbungsverfahrensanspruch als Primäranspruch weiterverfolgen könne; die Zurückweisung seiner Anträge stelle daher einen Verstoß gegen § 31 Abs. 1 BVerfGG und zugleich gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG dar.

    b) Im Ergebnis nichts anderes gilt im Hinblick auf die Entscheidung vom 26. Oktober 2004 im Verfahren 1 BvR 2207/04.

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05

    Zuteilung einer Notarstelle an den erfolgreichen Bewerber einer Ausschreibung

    Auch die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 (1 BvR 2207/04) enthaltene Wendung, der Beschwerdeführer könne "eine fachgerichtliche Überprüfung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs in materieller Hinsicht erreichen", schließt nicht aus, dass eine Überprüfung - nur - im Amtshaftungsprozess den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.
  • OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08

    Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei

    Die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht am 26. Oktober 2004 nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2207/04), da der Kläger bereits aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03) eine fachgerichtliche Überprüfung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs in materieller Hinsicht erreichen könne (K 15, Blatt 40 d.A.).

    Anwaltsrechnung vom 12. Oktober 2004 für das Verfahren 1 BvR 2207/04 (5.868,67 EUR).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht