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BVerfG, 26.10.2004 - 1 BvR 2207/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BVerfG, 29.03.2006 - 1 BvR 133/06
Rechtstellung eines zu Unrecht abgewiesenen Bewerbers auf eine Anwaltsnotarstelle
Der Beschwerdeführer erhob daraufhin Verfassungsbeschwerde im Verfahren 1 BvR 2207/04.c) Die im Verfahren 1 BvR 2207/04 erhobene Verfassungsbeschwerde nahm die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 26. Oktober 2004 nicht zur Entscheidung an.
Das Bundesverfassungsgericht gehe in den Entscheidungen der Verfahren 1 BvR 702/03 und 1 BvR 2207/04 davon aus, dass er - der Beschwerdeführer - seinen Bewerbungsverfahrensanspruch als Primäranspruch weiterverfolgen könne; die Zurückweisung seiner Anträge stelle daher einen Verstoß gegen § 31 Abs. 1 BVerfGG und zugleich gegen Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG dar.
b) Im Ergebnis nichts anderes gilt im Hinblick auf die Entscheidung vom 26. Oktober 2004 im Verfahren 1 BvR 2207/04.
- BGH, 28.11.2005 - NotZ 18/05
Zuteilung einer Notarstelle an den erfolgreichen Bewerber einer Ausschreibung …
Auch die im Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Oktober 2004 (1 BvR 2207/04) enthaltene Wendung, der Beschwerdeführer könne "eine fachgerichtliche Überprüfung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs in materieller Hinsicht erreichen", schließt nicht aus, dass eine Überprüfung - nur - im Amtshaftungsprozess den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt. - OLG Stuttgart, 27.07.2011 - 4 U 78/08
Amtshaftungsprozess: Schadensersatz wegen Nichternennung zum Notar bei …
Die Verfassungsbeschwerde des Klägers hat das Bundesverfassungsgericht am 26. Oktober 2004 nicht zur Entscheidung angenommen (1 BvR 2207/04), da der Kläger bereits aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Oktober 2004 (1 BvR 702/03) eine fachgerichtliche Überprüfung seines Bewerbungsverfahrensanspruchs in materieller Hinsicht erreichen könne (K 15, Blatt 40 d.A.).Anwaltsrechnung vom 12. Oktober 2004 für das Verfahren 1 BvR 2207/04 (5.868,67 EUR).