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   BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00   

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BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00 (https://dejure.org/2001,1805)
BVerfG, Entscheidung vom 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00 (https://dejure.org/2001,1805)
BVerfG, Entscheidung vom 16. Mai 2001 - 1 BvR 2252/00 (https://dejure.org/2001,1805)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten bei Anwälten

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde - Rechtsanwaltssozietät - Kanzleibriefbögen - Rechtsanwaltskammer - Belehrende Hinweise - Tätigkeitsschwerpunkt - Teilbereichsbezeichnung - Berufsausübungsfreiheit - Interessenschwerpunkt

  • Anwaltsblatt

    § 59b BRAO

  • Judicialis

    BORA § 7; ; BORA § 7 Abs. 2; ; BRAO § 59 b Abs. 2 Nr. 3; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 12 Abs. 1

  • BRAK-Mitteilungen

    Anwaltliche Werbung - Angabe von "Schwerpunkten" auf Kanzleibriefbögen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2461
  • DVBl 2001, 1518
  • AnwBl 2001, 510
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.04.1990 - 1 BvR 750/87

    Führen von mehreren Berufsbezeichnungen nebeneinander durch Kammerrechtsbeistand

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 m.w.N.).

    Den Angehörigen freier Berufe muss für interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, AnwBl 1995, S. 96).

  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 65/99

    Berufsordnung für Rechtsanwälte

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00
    a) den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Oktober 2000 - AnwZ (B) 65/99 -,.

    Der Bundesgerichtshof (NJW 2001, S. 1138) hat die dagegen erhobene sofortige Beschwerde zurückgewiesen.

  • BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 494/00

    Verletzung anwaltlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00
    Die Kammer schließt sich dieser Auffassung an (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2001 - 1 BvR 494/00 -).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00
    Die Anwendung der Grundsätze des anwaltlichen Werberechts auf den Einzelfall ist Sache der zuständigen Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht nur eingeschränkt nachprüfbar (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ; 98, 17 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00
    Die Anwendung der Grundsätze des anwaltlichen Werberechts auf den Einzelfall ist Sache der zuständigen Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht nur eingeschränkt nachprüfbar (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ; 98, 17 ).
  • BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93

    Sachenrechtsmoratorium

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00
    Die Anwendung der Grundsätze des anwaltlichen Werberechts auf den Einzelfall ist Sache der zuständigen Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht nur eingeschränkt nachprüfbar (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ; 98, 17 ).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 m.w.N.).
  • BVerfG, 15.11.1994 - 1 BvR 875/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an das anwaltliche Werbeverbot

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00
    Den Angehörigen freier Berufe muss für interessengerechte und sachangemessene Information, die keinen Irrtum erregt, im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (vgl. BVerfGE 82, 18 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats, AnwBl 1995, S. 96).
  • BVerfG, 13.05.1981 - 1 BvR 610/77

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Befugnis zur Führung einer nicht

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00
    Die maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zum anwaltlichen Werberecht hat das Bundesverfassungsgericht bereits wiederholt entschieden (vgl. BVerfGE 57, 121 ; 76, 196 ; 82, 18 m.w.N.).
  • BVerfG, 04.11.1992 - 1 BvR 79/85

    Syndikusanwalt - Art. 12 GG, Verfassungsmäßigkeit der §§ 7 Nr. 8, 14 Abs. 2 Nr. 9

    Auszug aus BVerfG, 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00
    Die Anwendung der Grundsätze des anwaltlichen Werberechts auf den Einzelfall ist Sache der zuständigen Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht nur eingeschränkt nachprüfbar (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ; 87, 287 ; 98, 17 ).
  • BVerfG, 12.09.2001 - 1 BvR 2265/00

    Zum anwaltlichen Werberecht

    Die von der 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts im Beschluss vom 16. Mai 2001 (1 BvR 2252/00) offen gelassene und auch vorliegend relevante Frage, ob der Angabe von "Interessenschwerpunkten" ein Informationswert zukomme, sei zu bejahen.
  • OLG München, 19.12.2002 - 29 U 3722/02

    Wettbewerbswidrige Internetwerbung eines Rechtsanwalts mit

    § 7 BORA ist durch die Ermächtigung in § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO gedeckt (vgl. BGH NJW 2001, 1138, 1139 f; BVerfG NJW 2001, 2461) und enthält eine grundsätzlich zulässige Einschränkung der anwaltlichen Werbefreiheit (vgl., BVerfG NJW 2001, 2461, 2462).

    Vor diesem Hintergrund und dem Sinn und Zweck des § 7 BORA ist die Verletzung des § 7 Abs. 1 Satz 3 BORA nicht wettbewerbswidrig, soweit der Beklagte am 05.04 2001 gemäß § 7 BORA berechtigt war, Baurecht und Mietrecht als Tätigkeitsschwerpunkte zu benennen; soweit dies der Fall war, handelt es sich bei dem Verstoß gegen § 7 Abs. 1 Satz 3 BORA um einen formalen Verstoß, mit dem keine Gefahr der Irreführung des rechtsuchenden Publikums verbunden ist (vgl. BVerfG NJW 2001, 2461, 2462) und aus dem auch kein greifbarer Wettbewerbsvorsprung vor Mitbewerbern resultiert.

    Bei dieser Sachlage besteht eine Gefahr der Irreführung der Rechtsuchenden, die § 7 BORA verhindern will; auch unter Berücksichtigung der wertsetzenden Bedeutung von Art. 12 Abs. 1 GG ist in einem solchen Fall eine Einschränkung der anwaltlichen Werbefreiheit gemäß § 7 BORA gerechtfertigt (vgl. BVerfG NJW 2001, 2461, 2462).

  • AGH Niedersachsen, 27.10.2003 - AGH 4/03

    Zulässigkeit der Bezeichnung "Spezialist für Verkehrsrecht"; Überwachungspflicht

    Insbesondere hat das BVerfG wiederholt klargestellt, dass § 59b Abs. 2 Nr. 3 BRAO eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für § 7 BORA darstelle (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.5.2001 - 1 BvR 2252/00, m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 05.02.2002 - 9 S 2739/01

    Fünferbesetzung bei einstweiliger Anordnung im Normenkontrollverfahren; Angabe

    Immerhin kommt in Betracht, die Werbung mit "Interessenschwerpunkten" für irreführend zu halten, weil - und sofern - das Publikum dahinter eine Qualifikation oder Routine des Zahnarztes vermutet, die objektiv nicht vorhanden zu sein braucht (vgl. BVerfG-Kammer, Beschluss vom 16.05.2001 - 1 BvR 2252/00 -, NJW 2001, 2461; BGH, NJW 2001, 1138).
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